Koordinierung und Intensivierung der Forschung im Bereich der Bioenergie und Sicherung von Zukunftsmärkten
der Abgeordneten Helmut Lamp, Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Volker Kauder, Michael Kretschmer, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Uwe Schummer, Marion Seib und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit schwindenden fossilen Ressourcen und steigenden Umweltproblemen gewinnen die Märkte für regenerative Energien zunehmend an Bedeutung. Dies trifft auf den vielfältigen Bioenergiemarkt in besonderer Weise zu. 1 600 Biodieseltankstellen bedienen in Deutschland über 2 Millionen Kunden. Ca. 3 000 landwirtschaftliche und kommunale Biogasanlagen wandeln Gülle und Bioabfälle in Strom und Wärme. Fast 2 Mrd. Euro investierten in den letzten zwei Jahren Energiekonzerne in die Verstromung von Altholz. Mit steigender Tendenz werden jährlich moderne Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von weit über 300 MW abgesetzt. Tausende von Arbeitsplätzen wurden allein in diesem Bereich geschaffen oder gesichert. Heizstoffhändler loten derzeit die Marktchancen für Holzpellets bundesweit aus.
Unterschiedlichste Energieträger und Techniken – oft bereits in Marktnähe – warten breit verteilt in allen Regionen auf ihre Erschließung. Dennoch wird nur ein Bruchteil des heimischen Energiepotenzials ausgeschöpft. Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Energiesektor werden zu großen Teilen in ferne Erdteile exportiert. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass der sich abzeichnende Zukunftsmarkt für Bioenergien frühzeitig von der deutschen Wirtschaft in ganzer Breite angenommen wird.
Hierzu ist es unerlässlich, die Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioenergien zielgerichtet zu koordinieren und konzentriert zu fördern. Aussichtsreiche Forschungsvorhaben wie die Gewinnung von biogenen Treibstoffen aus Holz in Freiberg in Sachsen oder aus Klärschlamm, wie in Füssen im Allgäu, sind voranzutreiben – viele weitere sinnvolle Forschungsansätze sind umgehend auf den Weg zu bringen.
Der wirtschaftliche Nutzen der Bioenergieforschung wird von der Bundesregierung offensichtlich unterbewertet, es werden Fördermittel entzogen und die bundesweite Forschung zum forcierten Einsatz heimischer, erneuerbarer Energieträger ist unübersichtlich und entspricht nur in Einzelbereichen international führendem Standard.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Zielsetzung, Bedeutung, Chancen
1. Bekennt sich die Bundesregierung – wie ihre Vorgängerin unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl – unverändert zu den Zielsetzungen des EU-Weißbuchs „Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger – Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan“ (Ratsdokument 5140/98) und damit zur europaweiten Verdoppelung des Beitrags regenerativer Energien am Gesamtprimärenergieverbrauch bis 2010 gegenüber dem europaweiten Stand von 6 % des Jahres 1995?
2. Welche aktuelle Rangfolge bezüglich der Anteile regenerativer Energieträger am Gesamtprimärenergieverbrauch ergibt sich im Vergleich der EU-Mitgliedstaaten?
3. Welchen Zuwachs regenerativer Energieträger am Primärenergieverbrauch bis 2010 strebt die Bundesregierung als angemessenen, solidarischen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Zielsetzungen des EU-Weißbuchs „Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger“ an?
4. Wie hoch sind gegenwärtig die einzelnen Anteile von Bioenergie, Wasserkraft und Windkraft, Sonnenenergie und Geothermie (in GWh und %-Anteilen) am Gesamtanteil der regenerativen Energien zur Primärenergiebereitstellung, und mit welchen Anteilen der einzelnen regenerativen Energien rechnet die Bundesregierung in 2010 (in GWh und %-Anteilen)?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die mittelfristigen Markt- und Exportchancen für
- a) biogene Brenn- und Kraftstoffe,
- b) Bioenergien und
- c) moderne Techniken zur Erzeugung, Aufbereitung und Verwertung für feste, flüssige und gasförmige Bioenergieträger?
II. Forschungsbedarf
6. Welchen kurz- und mittelfristigen Forschungsbedarf im Bereich der Bioenergie sieht die Bundesregierung mit Blick auf die energiepolitischen Zielsetzungen und die wirtschaftliche Bedeutung der Bioenergie bei
- a) der Wärmenutzung,
- b) der Treibstoffbereitstellung und
- c) der Stromerzeugung?
7. Welche Priorität und welchen sich daraus ergebenden konkreten Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung nachfolgenden Forschungsfeldern zu:
- a) Optimierung landbaulicher Methoden zur Erzeugung von Energiepflanzen,
- b) Prüfung der Chancen und Risiken der Gentechnik beim Anbau von Energiepflanzen,
- c) Einbringung von Naturschutzinteressen bei der Produktion von Bioenergieträgern,
- d) Minderung der Methanemissionen durch verstärkte energetische Biogasnutzung,
- e) Entwicklung eines standardisierten Biomasseheizstoffs für den Hausbrand,
- f) Produktion und Nutzung von Schwachgas aus fester Biomasse,
- g) Bereitstellung biogener Treibstoffe,
- h) Förderung dezentraler Energieversorgung über Kleinkraftwerke?
8. Mit welchen Forschungsvorhaben wird die Bundesregierung die energetische Verwertung des enormen Potenzials kommunaler, biogener Reststoffe, das ab 2005 nicht mehr deponiert werden darf, unterstützen?
9. Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode wissenschaftlich fundierte Untersuchungsergebnisse über volkswirtschaftlichen Nutzen und reale Umsetzungschancen möglicher künftiger Förderinstrumente zur breiten Markteinführung der Bioenergie (z. B. EE-Wärmegesetz, Treibstoffrichtlinie) vorlegen?
III. Forschungsförderung
10. Wie hoch ist der Gesamtmittelansatz der Bundesregierung im Haushalt 2004 zur Forschungsförderung im Bereich der Bioenergie, und auf welche Bundesministerien in jeweils welchem Umfang verteilen sich diese Forschungsgelder?
11. Welche Bioenergie-Forschungsvorhaben des Bundes im Jahr 2004 bewertet die Bundesregierung als besonders wichtige Forschungsschwerpunkte?
12. Welche Bundesministerien finanzieren mit welchen Beträgen diese Forschungsschwerpunkte?
13. Welche Kriterien sind für die Bundesregierung maßgebend zur Beurteilung der Eignung einer Forschungseinrichtung für die Vergabe von Forschungsaufträgen?
14. In welchem Verhältnis steht die Bereitstellung von Förderungsmitteln für die Grundlagenforschung zur finanziellen Förderung der projektbezogenen Forschung bei Vorhaben im Bioenergiesektor?
15. Prüft und bewertet die Bundesregierung die praktische Umsetzung und den realen Nutzen von Forschungsergebnissen, und stehen diese Erkenntnisse Dritten zur Verfügung?
16. Wie hoch waren die Haushaltsansätze der Bundesregierung für die Bioenergieforschung von 2000 bis 2004, und wie begründet die Bundesregierung die Veränderungen?
17. Welchen finanziellen Förderungsrahmen für die Bioenergieforschung erwägt die Bundesregierung für die Jahre 2005 und 2006, und wie begründet die Bundesregierung diese Planungen?
IV. Forschungskooperation und Ausbildung
18. An welchen laufenden Bioenergieforschungsvorhaben auf EU-Ebene beteiligt sich die Bundesregierung, und welche weiteren EU-Forschungsvorhaben mit deutscher Beteiligung zur Förderung der Bioenergie sind bis 2006 geplant?
19. Welche Forschungsvorhaben zur Förderung der Nutzung von Bioenergie werden von Bund und Ländern gemeinsam getragen?
20. Hält die Bundesregierung – in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und der Wirtschaft – die Einrichtung nationaler Zentren zur Registrierung, Bewertung und Vermittlung von Forschungsergebnissen aus den Bereichen
- a) Wärmeerzeugung und -nutzung aus heimischen, erneuerbaren Energieträgern,
- b) Bereitstellung umweltfreundlicher, biogener Treibstoffe,
- c) Produktion und Verteilung von Strom aus regenerativen Energiequellen für sinnvoll?
21. Welche Maßnahmen und Aktionen wird die Bundesregierung initiieren, um folgende Defizite abzubauen:
- – mangelnde Vernetzung der Bioenergieforschung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft,
- – fehlende Lehrstühle für Bioenergiebereiche an Hochschulen,
- – zögerliche Schaffung neuer, bioenergiebezogener Berufsbilder,
- – ungenügende Aufklärung über Vorteile der regenerativen Energien in Schulen,
- – übermäßige Bürokratisierung im Vorfeld von Forschungsvorhaben,
- – realitätsferne Vorbehalte gegenüber Bioenergien in Genehmigungsbehörden?
Fragen21
Bekennt sich die Bundesregierung – wie ihre Vorgängerin unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl – unverändert zu den Zielsetzungen des EU-Weißbuchs „Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger – Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan“ (Ratsdokument 5140/98) und damit zur europaweiten Verdoppelung des Beitrags regenerativer Energien am Gesamtprimärenergieverbrauch bis 2010 gegenüber dem europaweiten Stand von 6 % des Jahres 1995?
Welche aktuelle Rangfolge bezüglich der Anteile regenerativer Energieträger am Gesamtprimärenergieverbrauch ergibt sich im Vergleich der EU-Mitgliedstaaten?
Welchen Zuwachs regenerativer Energieträger am Primärenergieverbrauch bis 2010 strebt die Bundesregierung als angemessenen, solidarischen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Zielsetzungen des EU-Weißbuchs „Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger“ an?
Wie hoch sind gegenwärtig die einzelnen Anteile von Bioenergie, Wasserkraft und Windkraft, Sonnenenergie und Geothermie (in GWh und %-Anteilen) am Gesamtanteil der regenerativen Energien zur Primärenergiebereitstellung, und mit welchen Anteilen der einzelnen regenerativen Energien rechnet die Bundesregierung in 2010 (in GWh und %-Anteilen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die mittelfristigen Markt- und Exportchancen für
a) biogene Brenn- und Kraftstoffe,
b) Bioenergien und
c) moderne Techniken zur Erzeugung, Aufbereitung und Verwertung für feste, flüssige und gasförmige Bioenergieträger?
Welchen kurz- und mittelfristigen Forschungsbedarf im Bereich der Bioenergie sieht die Bundesregierung mit Blick auf die energiepolitischen Zielsetzungen und die wirtschaftliche Bedeutung der Bioenergie bei
a) der Wärmenutzung,
b) der Treibstoffbereitstellung und
c) der Stromerzeugung?
Welche Priorität und welchen sich daraus ergebenden konkreten Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung nachfolgenden Forschungsfeldern zu:
a) Optimierung landbaulicher Methoden zur Erzeugung von Energiepflanzen,
b) Prüfung der Chancen und Risiken der Gentechnik beim Anbau von Energiepflanzen,
c) Einbringung von Naturschutzinteressen bei der Produktion von Bioenergieträgern,
d) Minderung der Methanemissionen durch verstärkte energetische Biogasnutzung,
e) Entwicklung eines standardisierten Biomasseheizstoffs für den Hausbrand,
f) Produktion und Nutzung von Schwachgas aus fester Biomasse,
g) Bereitstellung biogener Treibstoffe,
h) Förderung dezentraler Energieversorgung über Kleinkraftwerke?
Mit welchen Forschungsvorhaben wird die Bundesregierung die energetische Verwertung des enormen Potenzials kommunaler, biogener Reststoffe, das ab 2005 nicht mehr deponiert werden darf, unterstützen?
Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode wissenschaftlich fundierte Untersuchungsergebnisse über volkswirtschaftlichen Nutzen und reale Umsetzungschancen möglicher künftiger Förderinstrumente zur breiten Markteinführung der Bioenergie (z. B. EE-Wärmegesetz, Treibstoffrichtlinie) vorlegen?
Wie hoch ist der Gesamtmittelansatz der Bundesregierung im Haushalt 2004 zur Forschungsförderung im Bereich der Bioenergie, und auf welche Bundesministerien in jeweils welchem Umfang verteilen sich diese Forschungsgelder?
Welche Bioenergie-Forschungsvorhaben des Bundes im Jahr 2004 bewertet die Bundesregierung als besonders wichtige Forschungsschwerpunkte?
Welche Bundesministerien finanzieren mit welchen Beträgen diese Forschungsschwerpunkte?
Welche Kriterien sind für die Bundesregierung maßgebend zur Beurteilung der Eignung einer Forschungseinrichtung für die Vergabe von Forschungsaufträgen?
In welchem Verhältnis steht die Bereitstellung von Förderungsmitteln für die Grundlagenforschung zur finanziellen Förderung der projektbezogenen Forschung bei Vorhaben im Bioenergiesektor?
Prüft und bewertet die Bundesregierung die praktische Umsetzung und den realen Nutzen von Forschungsergebnissen, und stehen diese Erkenntnisse Dritten zur Verfügung?
Wie hoch waren die Haushaltsansätze der Bundesregierung für die Bioenergieforschung von 2000 bis 2004, und wie begründet die Bundesregierung die Veränderungen?
Welchen finanziellen Förderungsrahmen für die Bioenergieforschung erwägt die Bundesregierung für die Jahre 2005 und 2006, und wie begründet die Bundesregierung diese Planungen?
An welchen laufenden Bioenergieforschungsvorhaben auf EU-Ebene beteiligt sich die Bundesregierung, und welche weiteren EU- Forschungsvorhaben mit deutscher Beteiligung zur Förderung der Bioenergie sind bis 2006 geplant?
Welche Forschungsvorhaben zur Förderung der Nutzung von Bioenergie werden von Bund und Ländern gemeinsam getragen?
Hält die Bundesregierung – in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und der Wirtschaft – die Einrichtung nationaler Zentren zur Registrierung, Bewertung und Vermittlung von Forschungsergebnissen aus den Bereichen
a) Wärmeerzeugung und -nutzung aus heimischen, erneuerbaren Energieträgern,
b) Bereitstellung umweltfreundlicher, biogener Treibstoffe,
c) Produktion und Verteilung von Strom aus regenerativen Energiequellen für sinnvoll?
Welche Maßnahmen und Aktionen wird die Bundesregierung initiieren, um folgende Defizite abzubauen:
– mangelnde Vernetzung der Bioenergieforschung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft,
– fehlende Lehrstühle für Bioenergiebereiche an Hochschulen,
– zögerliche Schaffung neuer, bioenergiebezogener Berufsbilder,
– ungenügende Aufklärung über Vorteile der regenerativen Energien in Schulen,
– übermäßige Bürokratisierung im Vorfeld von Forschungsvorhaben,
– realitätsferne Vorbehalte gegenüber Bioenergien in Genehmigungsbehörden?