Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
der Abgeordneten Maria Eichhorn, Annette Widmann-Mauz, Markus Grübel, Dr. Maria Böhmer, Antje Blumenthal, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Tanja Gönner, Ursula Heinen, Kristina Köhler (Wiesbaden), Walter Link (Diepholz), Maria Michalk, Michaela Noll, Rita Pawelski, Hannelore Roedel, Albert Rupprecht (Weiden), Andreas Scheuer, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die EU-Kommission hat am 5. November 2003 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen vorgelegt.
Grundlage für diesen Richtlinienvorschlag bildet Artikel 13 EG-Vertrag, der den Europäischen Rat ermächtigt, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierungen aus verschiedenen Gründen – u. a. aus Gründen des Geschlechts – zu bekämpfen.
Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass Preise und Tarife für Waren und Dienstleistungen künftig nicht mehr getrennt nach Geschlechtern berechnet werden dürfen. Diese Richtlinie betrifft Banken, aber auch Lebens- oder Kfz-Versicherer. Für Lebens- und Krankenversicherungen würden einheitliche Versicherungstarife, so genannte Unisex-Tarife, zwingend vorgeschrieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie bewertet die Bundesregierung den von der EU-Kommission verabschiedeten Richtlinienvorschlag zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen?
Kann der Gesetzgeber durch entsprechende Vorschriften dazu beitragen, dass Versicherungsunternehmen und Anbieter von Finanzdienstleistungen geschlechtsneutrale Produkte anbieten?
Wenn ja, wie können solche Regelungen aussehen?
In welcher Hinsicht strebt die Bundesregierung die Umsetzung dieses Richtlinienentwurfes in Deutschland an, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
Sieht die Bundesregierung den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen in den Bereichen Banken, Versicherungen und sonstige Finanzdienstleistungen verletzt, und wenn ja, aus welchen Gründen und mit welchen Konsequenzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Begründung der EU-Kommission für den Richtlinienvorschlag, dass die Risikokalkulation beim Abschluss einer Lebensversicherung das Geschlecht einer Person einbezieht, aber andere Faktoren, wie sozioökonomischer Status, Familienstand, Ernährungsgewohnheiten, Rauchen, die für die Prognose der Lebenserwartung auch von Bedeutung sind, nicht berücksichtigt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission im Richtlinienentwurf, nach der „einschlägige Studien belegen, dass das Geschlecht nicht der wichtigste determinierende Faktor für die Lebenserwartung ist“, und dass daraus die Schlussfolgerung zu ziehen sei, „dass die Praxis der Versicherer, das Geschlecht als determinierenden Faktor bei der Risikobewertung heranzuziehen, ihren Grund wohl eher in der leichten Handhabbarkeit hat als darin, dass es sich hier um einen aussagekräftigen Indikator für die Lebenserwartung handeln würde“?
Welche versicherungsmathematisch handhabbaren und versicherungstechnisch darstellbaren Faktoren sind nach Auffassung der Bundesregierung neben oder anstelle des Geschlechts als aussagekräftige Indikatoren für die Lebenserwartung bzw. das tatsächliche Versicherungsrisiko bei Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen geeignet?
Aus welchen Gründen werden diese Faktoren derzeit nicht oder nicht flächendeckend von den Versicherungsunternehmen angewendet?
Aus welchem Jahr stammen die Lebenserwartungstabellen der Versicherungen, auf deren Grundlage heute die Verträge abgeschlossen werden in Deutschland?
In welchem zeitlichen Abstand werden diese Tabellen aktualisiert?
Hält die Bundesregierung gesetzlich vorgeschriebene Unisex-Tarife für vereinbar mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit?
Wenn ja, warum?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach einzelnen Versicherungsbereichen, für Unisex-Tarife in der Privatversicherung, welche dagegen?
Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung gewichtiger und folglich maßgeblich?
Welche finanziellen Auswirkungen durch Unisex-Tarife erwartet die Bundesregierung für Frauen und Männer?
Können aus Sicht der Bundesregierung Unisex-Tarife in der Privatversicherung zu einem weiteren Abbau der Geschlechterdiskriminierung beitragen?
Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Wie würden sich Unisex-Tarife aus Sicht der Bundesregierung auf den Abschluss von neuen Privatversicherungen auswirken?
Welche Befürchtungen werden von Seiten der Versicherungswirtschaft und der Banken zu der vorgelegten Richtlinie geäußert?
Teilt die Bundesregierung diese Befürchtungen?
Wenn ja, warum?
Würde nach Einschätzung der Bundesregierung ein Übergangszeitraum von sechs Jahren, nach Verabschiedung durch den Ministerrat ausreichen, um beispielsweise der Versicherungsbranche zu ermöglichen, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche versicherungsmathematischen Grundsätze gelten in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der Berücksichtigung des Geschlechts bei der Kalkulation der Prämien?
Hält die Bundesregierung gesetzlich vorgeschriebene Unisex-Traife in der Krankenversicherung für vereinbar mit Artikel 54 Abs. 2 der Richtlinie 92/ 49/EWG, wonach die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) unter Zugrundlegung von Wahrscheinlichkeitstafeln und anderen einschlägigen statistischen Daten entsprechend der versicherungsmathematischen Methode berechnet werden können?
Wenn ja, warum?
Sieht die Bundesregierung eine Diskriminierung darin, dass Frauen unter anderem aufgrund der Möglichkeit, schwanger zu werden, in der Krankenversicherung höhere Beiträge zahlen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den von der EU-Kommission vorgebrachten Diskriminierungstatbestand, dass Frauen die Kosten tragen, aber der Nutzen von Kindern für die Gesellschaft allen zugute kommt?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die Planungen der EU-Kommission, im Versicherungsrecht nur noch allgemeine Risikofaktoren gelten lassen zu wollen, die Gefahr, dass geschlechtsspezifische Kosten wie zum Beispiel durch Schwangerschaften bei Umsetzung des Richtlinienvorschlages ganz allein von den Frauen getragen werden müssten?
Aus welchen Gründen rückt die Bundesregierung von ihrem im Oktober 2003 von der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, erarbeiteten Vorschlag zu Unisex-Tarifen ab, beziehungsweise von einer geschlechtsneutralen Alternativregelung, die zusätzlich die Riester-Altersvorsorge um Schutz vor Invalidität und Hinterbliebenenversorgung erweitern sollte (Frankfurter Rundschau vom 12. November 2003)?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Benachteiligungen von Frauen im Bereich der Unternehmensgründung und -führung?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass besondere Darlehen für Unternehmerinnen zu besonderen Zinssätzen oder besonderen Konditionen und die Bereitstellung besonderer Unterstützungs- und Beratungsangebote für Unternehmerinnen dazu beitragen können, diese Benachteiligungen zu kompensieren?
Welche Maßnahmen gibt es in diesem Zusammenhang in Deutschland?
Hält die Bundesregierung diese Angebote für ausreichend?
Wenn ja, aufgrund welcher Annahmen?
Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung, auf nationaler Ebene Stellen einzurichten, deren Aufgabe es ist, die Verwirklichung der Gleichbehandlung in den von dem genannten Richtlinienvorschlag abgedeckten Bereichen zu verwirklichen?
Gibt es konkrete Planungen über deren konkrete Ausgestaltung, und wenn ja, wie sehen diese aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, dass die Beweislast, niemanden benachteiligt zu haben, bei den Unternehmen und nicht bei den Betroffenen liegen soll?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Beweislastumkehr eine Vielzahl von ungerechtfertigten Verfahren eingeleitet werden?
Mit welchen Kosten müssen die Betroffenen für Rechtsschutz, Beweissicherung bzw. Dokumentation rechnen?
Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Sanktionen gegen Dienstleister bzw. Anbieter, die ihre Angebote nicht nach den Vorgaben, die im o. g. Richtlinienentwuf genannt sind, ausrichten?
Wenn ja, welche?
In welchen EU-Ländern existieren bereits Gleichstellungsstellen und welche Erfahrungen liegen vor?
Welche Art der Beschwerden und Diskriminierungen werden an diese Stellen herangetragen?
Inwiefern haben diese Stellen dazu beigetragen, die Gleichbehandlung der Geschlechter zu verbessern?
Worin liegen ggf. die Verbesserungen?
In welchen Ländern gibt es bereits Antidiskriminierungsgesetze, und welche Erfahrungen liegen bei der Umsetzung in der Praxis vor?