Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117
16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/6022 –
Strahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Drahtlosnetzwerke haben in den letzten Jahren eine starke Verbreitung
erfahren. Bereits 2005 wurden in der Europäischen Union mehr Notebooks als
Desktop-Rechner verkauft, die meisten davon mit eingebautem WLAN-Chip.
Öffentliche und kommerzielle WLAN-Access-Points mit Internet-Anbindung,
so genannte „Hot Spots“, ermöglichen an vielen Orten den Zugriff auf das
weltweite Datennetz. WLAN ist für viele eine willkommene Alternative zum
Kabelsalat, der in mancher Firma und in manchem Privathaushalt durch die
Netzwerkinstallation entstanden ist. Weitere Vorteile sind: WLANs sind
schnell zu installieren, decken eine große Fläche ab und arbeiten
kostengünstig. Auch dieses sind Gründe, warum im privaten Bereich mehr und mehr die
drahtlosen Netzwerke Einzug finden.
Das Marktvolumen des WLAN-Hardwaremarktes stieg laut IDC (International
Data Corporation) allein in Deutschland vom Jahr 2003 mit einem Volumen
von 144 Mio. US-Dollar auf 313,9 Mio. US-Dollar im Jahr 2004, dies ist eine
Steigerung von 118 Prozent.
Die von WLAN-Geräten benutzten Funkfrequenzen liegen um 2,4 GHz bzw.
5,4 GHz, also im Mikrowellenbereich. Ihre Reichweite kann unter bestimmten
Voraussetzungen mehrere hundert Meter betragen. Auch durch diese Technik
entstehen, ebenso wie bei der Mobilfunktechnik, hochfrequente
elektromagnetische Felder. Sie sind somit, ebenso wie die Mobilfunktechnik, Gegenstand
von kontroversen Auseinandersetzungen im Hinblick auf die gesundheitlichen
Auswirkungen.
Zwar gibt es nach mehreren Studien, u. a. des Bundesamts für Strahlenschutz,
nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keinen Nachweis, dass innerhalb
der gesetzlichen Grenzwerte der effektiven Strahlungsleistung eine
gesundheitliche Gefährdung besteht. Allerdings ist ebenso wie beim Mobilfunk eine
abschließende Bewertung noch nicht erfolgt. Das Bundesamt für
Strahlenschutz empfiehlt in seiner Antwort auf eine Anhörung des Bayerischen
Landtages, dass im Zuge der die Grenzwertregelung ergänzenden Vorsorgemaßnah- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 20. Juli 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/6117 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodemen auch im Zusammenhang mit WLAN kabelgebundene Alternativen
vorzuziehen sind (Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
des Bayerischen Landtages zum Thema „Einfluss des Mobilfunks auf die
menschliche Befindlichkeit“ am 7. Dezember 2006). Auch sei die Frage nach
der altersabhängigen Energieaufnahme und Energieverteilung noch nicht
befriedigend beantwortet. Diese Aussagen bewegten den Bayerischen Landtag,
eine Empfehlung an die Schulen herauszugeben, in dem die Schulen
aufgefordert werden, möglichst auf WLAN zu verzichten. Zu einer ähnlichen
Empfehlung kommt Professor Lawrie Challis, Leiter des britischen
Forschungsprogramms zu Mobiltelekommunikation und Gesundheit laut einer Meldung in
FOXNews vom 4. Mai 2007. Er hatte dort geäußert, dass Kinder einen
Sicherheitsabstand zu den eingebauten Antennen in WiFi-aktiven (Wireless Fidelity)
Laptops wahren sollten, bis weitere Forschung durchgeführt worden ist.
1. Welche (Teil-)Studien zu WLAN wurden im Deutschen
Mobilfunkforschungsprogramm durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen sind diese
Studien gekommen?
Zum Thema WLAN wurden im Rahmen des Deutschen Mobilfunk
Forschungsprogramms die Studien „Bestimmung der Exposition bei Verwendung
kabelloser Übermittlungsverfahren im Haushalt und Büro“ und „Bestimmung der
realen Feldverteilung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in der
Umgebung von Wireless LAN-Einrichtungen (WLAN) in innerstädtischen
Gebieten“ durchgeführt.
Es wurden folgende Ergebnisse erzielt:
● Die in der Umgebung von öffentlich zugänglichen WLAN-Hot-Spots
erhobenen Expositionswerte lagen alle unterhalb des in der Ratsempfehlung der
Europäischen Union 1999/519/EG genannten Referenzwertes in Höhe von
10 W/m2.
Unterschieden wurde dabei zwischen zeitlichen und räumlichen
Spitzenwerten sowie zwischen zeitlich und räumlich gemittelten Werten. Während die
gefundenen Spitzenwerte zwischen 0,1 und 0,2 W/m2 lagen, ergaben sich in
Anlehnung an die Vorgaben der EU- Ratsempfehlung räumlich über typische
menschliche Körperdimensionen und zeitlich über 6 Minuten gemittelte
Werte, die ein bis zwei Größenordnungen (Faktor 10 bis 100) darunter lagen.
● Bei extremer Nahfeldexposition einer mit Kontakt zum Körper betriebenen
WLAN Einsteckkarte für Laptops (Situation: Laptop auf Oberschenkeln)
wurde unter Laborbedingungen ein maximaler, über 10 g gemittelter lokaler
SAR-Wert von 0,05 W/kg gemessen. Berechnungen unter Zugrundelegung
ungünstigster Annahmen führten zu maximalen Werten bis 0,11 W/kg.
Überschreitungen der empfohlenen Grenzwerte werden auch unter ungünstigsten
Annahmen als unwahrscheinlich eingestuft. Die in der Praxis tatsächlich
auftretenden Expositionen werden in besonderem Maße auch vom aktuellen
Datenverkehrsaufkommen im Netzwerk bestimmt und liegen üblicherweise
deutlich unter den genannten Maximalwerten.
2. Plant die Bundesregierung Studien, um die altersabhängige
Energieaufnahme und Energieverteilung zu untersuchen?
Ja.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/61173. Wenn ja, in welchem Rahmen, und wenn nein, warum nicht?
Aufbauend auf der im Rahmen des Deutschen Mobilfunk
Forschungsprogramms (DMF) bearbeiteten „Machbarkeitsstudie zur Untersuchung
altersabhängiger Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf der Basis
relevanter biophysikalischer und biologischer Parameter“ wird derzeit eine
entsprechende Hauptstudie durchgeführt.
Darüber hinaus wird aus UFOPLAN- Mitteln des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einem weiteren Forschungsvorhaben
derzeit die „Numerische Bestimmung der Spezifischen Absorptionsrate bei
Ganzkörper Exposition von Kindern“ untersucht.
4. Welchen Anteil haben die WLAN-Netzwerke an der durchschnittlichen
Exposition der Bevölkerung?
Von sogenannten WLAN-Hot-Spots in öffentlich zugänglichen Bereichen geht
für die allgemeine Bevölkerung derzeit nur eine geringe zusätzliche Exposition
aus. Im beruflichen und privaten Umfeld eingesetzte WLAN-Netzwerke können
aber die Expositionen anderer Funkdienste durchaus dominieren, wenn ein
entsprechender Abstand zum Sender (Access Point oder Endgerät) unterschritten
wird.
5. Welche Vorsorgemaßnahmen werden in der Bundesregierung und/oder in
anderen EU-Staaten getroffen, um die Belastung der Bevölkerung durch
WLAN möglichst gering zu halten?
Direkte Vorsorgemaßnahmen werden von der Bundesregierung nicht getroffen.
Die Bundesregierung empfiehlt allgemein, die persönliche Strahlenexposition
durch hochfrequente elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu
halten, d. h. herkömmliche Kabelverbindungen zu bevorzugen, wenn auf den
Einsatz von funkgestützten Lösungen verzichtet werden kann.
Über Maßnahmen anderer EU-Staaten ist der Bundesregierung nichts bekannt.
6. Wie hoch sind die Wachstumsraten von öffentlichen und kommerziellen
WLAN-Access-Points in Deutschland in den letzten Jahren?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine konkreten aktuellen Zahlen vor.
Nach den Angaben im Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Bundesnetzagentur gab
es zum Beispiel im Jahr 2004 rund 6 000 öffentlich zugängliche WLAN-Hot-
Spots, die durch zahlreiche nicht-öffentliche WLANs ergänzt wurden.
Ende 2006 gab es in Deutschland rund 9 000 öffentliche WLAN-Hot-Spots,
gegenüber rund 8 000 Hot-Spots Ende 2005. Die Wachstumsrate lag im Jahr 2006
bei ca. 13 Prozent.
7. Wie hoch ist die Abdeckung in Deutschland mit WLAN?
Die Bundesregierung hat darüber keine Informationen; eine Abdeckungsrate für
Deutschland kann nicht definiert werden.
Frequenzen für WLAN-Anwendungen in den Bereichen 2,4 GHz und 5,8 GHz
sind mittels Allgemeinzuteilung dem Markt zur Verfügung gestellt worden.
WLAN ist örtlich z. B. in Flughafen- oder Bahnhofsgebäuden, gelegentlich
Drucksache 16/6117 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeauch an öffentlichen Plätzen, Internet-Cafés usw. zu finden. Es gibt auch
Modelle, nach denen private Hot-Spots in Form eines lokalen Netzwerks nutzbar
gemacht werden sollen.
8. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Kommunen unterstützt um
Drahtlosnetze einzurichten oder plant die Bundesregierung dieses für die
Zukunft?
Die Bundesregierung verweist für den Zugang zur Breitbandkommunikation auf
alle technischen Möglichkeiten.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung das Modell der Nutzung von privaten
WLAN-Netzen von Dienstleistern durch Kommunen?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Entscheidung über die Nutzung
von privaten WLAN Sache der Kommunen.
10. Hält die Bundesregierung die Empfehlung des Bayerischen Landtages, in
Schulen möglichst auf WLAN zu verzichten und kabelgebundene
Lösungen vorzuziehen, für richtig?
Die Frage, ob ein funkgestütztes WLAN-Netzwerk oder eine kabelgebundene
Lösung in Schulen vorzuziehen ist, unterliegt einer individuellen Entscheidung.
Die Bundesregierung gibt dazu keine Bewertung ab.
11. Wenn ja, wird die Bundesregierung diese Maßnahme auch anderen
Bundesländern empfehlen, und in welcher Weise wird dieses geschehen?
Siehe Antwort zu Frage 10.
12. Sind der Bundesregierung Messprogramme an Schulen bekannt, wenn ja,
mit welchen Ergebnissen?
Der Bundesregierung sind keine Messprogramme an Schulen bekannt.
13. Wenn nein, sind der Bundesregierung geplante Aktivitäten in dieser
Richtung bekannt, und hält die Bundesregierung Messprogramme an Schulen
für sinnvoll?
Der Bundesregierung sind keine geplanten Aktivitäten in dieser Richtung
bekannt.
Die Bundesregierung erwartet derzeit keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn
aus speziellen Messprogrammen an Schulen, da vergleichbare Szenarien in den
in der Antwort zu Frage 1 genannten Studien untersucht wurden. Dabei lagen
sowohl die gemessenen realen Feldverteilungen um WLAN-Hot-Spots als auch
die unter Zugrundelegung ungünstigster Annahmen berechneten Maximalwerte
unterhalb der bestehenden Grenzwerte.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/611714. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Strahlenexposition der Bevölkerung und hier besonders die der Kinder durch
hochfrequente elektromagnetische Felder zu verringern?
Die Bundesregierung ergreift bereits verschiedene Maßnahmen:
● Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert das
Forschungsprogramm miniWatt II zur Minimierung der Immission künftiger
Funkdienste.
● Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
sowie das Bundesamt für Strahlenschutz informieren aktiv über Möglichkeiten
zur Verringerung der persönlichen Exposition. Hierzu gehören u. a.
Infoblätter und -broschüren, Unterrichtsmaterialien für Schulen zum Thema
Mobilfunk, Erarbeitung von Kriterien für strahlungsarme Mobiltelefone (z. B. für
einen „Blauen Engel“) und für Baby-Überwachungsgeräte.
Die Bundesregierung prüft die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen vor
dem Hintergrund des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes laufend.
Dabei werden auch die Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 3 erwähnten
Forschungsvorhaben berücksichtigt.
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ISSN 0722-8333]