BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Gesetzliche Regelungen für Oldtimerfahrzeuge (G-SIG: 15011079)

Herstellung von Steuergerechtigkeit für Oldtimerbesitzer, Maßnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuerreform 2006, Regelungen zu Abgasuntersuchung, Wochenendfahrverbot für Lastkraftwagen, Zulassungsbescheinigung II und Winterreifenpflicht

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

15.07.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/351529. 06. 2004

Gesetzliche Regelungen für Oldtimerfahrzeuge

der Abgeordneten Gero Storjohann, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Klaus Brähmig, Cajus Julius Caesar, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz, Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Wilhelm Josef Sebastian, Matthias Sehling, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Besitzer von Oldtimern in der Bundesrepublik Deutschland stellen einen nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Oldtimer-Clubs und -Vereine in ganz Deutschland organisieren auch viele Veranstaltungen wie Rundfahrten oder Wochenenden mit Teilnehmern, die aus anderen Regionen und teilweise dem benachbarten Ausland anreisen. Damit leisten sie einen originellen Beitrag zum Veranstaltungsangebot und der touristischen Attraktivität des jeweiligen Veranstaltungsortes. Außerdem profitieren das Hotel- und Gaststättengewerbe und der örtliche Einzelhandel von den Ausgaben sowohl der Besucher solcher Veranstaltungen als auch der Teilnehmer selbst. Verschiedene bestehende gesetzliche Regelungen für Oldtimerfahrzeuge erschweren teilweise einen flexiblen Umgang der Oldtimerbesitzer mit ihren Autos.

So sind derzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg rund 724 000 Fahrzeuge registriert, die älter als 20 Jahre sind. Davon werden einige mit der roten 07-Nummer für eingeschränkte Zwecke benutzt. Etwa 244 000 Fahrzeuge sind älter als 30 Jahre und können danach mit dem so genannten Oldtimer-Kennzeichen, dem H-Kennzeichen, zu einem Steuersatz von 191,73 Euro im Jahr zugelassen werden. Dies wird zurzeit für etwa 117 000 Fahrzeuge genutzt. Fahrzeuge mit kleinvolumigen Motoren, also einem Hubraum bis zu 800 Kubikzentimetern, profitieren jedoch nicht von dieser Regelung. Sie werden daher oft mit Saisonkennzeichen zugelassen.

Oldtimerfahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 1. Juli 1969 bedürfen bei Zulassung als historisches Fahrzeug (H-Kennzeichen) immer einer regelmäßigen kostenintensiven Abgasuntersuchung. Es sollte nicht statisch an diesem Stichtag festgehalten werden. Hier bietet sich an, diese Fahrzeuge einer gleitenden Regelung zu unterwerfen. Der für eine Befreiung von der Abgasuntersuchung maßgebliche Zeitraum zwischen Neuzulassung auf das H-Kennzeichen und Erstzulassung des Fahrzeuges sollte hierbei 30 Jahre betragen.

Darüber hinaus fallen Lastkraftwagen mit dem Oldtimer-Kennzeichen unter das Wochenendfahrverbot. Bei Veranstaltungen von Oldtimerclubs oder Ähnlichem, welche häufig am Wochenende stattfinden, können die Teilnehmer mit diesen Fahrzeugen daher nur an Werktagen an- oder abreisen, da eine Ausnahmeregelung nicht besteht.

Des Weiteren ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen geplant, in der Zulassungsbescheinigung II für Oldtimerfahrzeuge, welche den Fahrzeugbrief ersetzt, ab dem 15. Januar 2005 nur noch zwei Halter statt bisher sechs Halter einzutragen. Dadurch würde die Zahl der Vorbesitzer schwerer nachvollziehbar sein als bisher. Dies ist aber nach Aussage von Oldtimerliebhabern zur historischen Dokumentation des Fahrzeugs und zum Qualitätsnachweis erforderlich.

Auch eine geplante Winterreifenpflicht würde Oldtimerbesitzer unverhältnismäßig hoch belasten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um Steuergerechtigkeit insbesondere für die Besitzer von Oldtimerfahrzeugen mit kleinvolumigen Motoren herzustellen?

2

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bei der Kraftfahrzeugsteuerreform 2006 in Bezug auf Oldtimerfahrzeuge?

3

Plant die Bundesregierung hinsichtlich der Abgasuntersuchung von Oldtimerfahrzeugen eine Aufhebung der jetzt bestehenden oben beschriebenen gesetzlichen Regelung beziehungsweise eine Vereinfachung dieser Regelung auf ein gleitendes Datum ab einem Zulassungsalter von 30 Jahren?

4

Plant die Bundesregierung eine Aufhebung des Wochenendfahrverbots für Lastkraftwagen mit Oldtimerkennzeichen oder kann sich die Bundesregierung hier eine flexiblere Handhabung dieses Verbots vorstellen?

5

Welche gesetzlichen Maßnahmen sind von der Bundesregierung bei der Zulassungsbescheinigung II insbesondere im Hinblick auf die Zahl der Halter von Oldtimerfahrzeugen beabsichtigt bzw. plant die Bundesregierung hier Änderungen?

6

Welche Pläne hat die Bundesregierung für eine generelle Winterreifenpflicht für Oldtimerfahrzeuge?

Berlin, den 23. Juni 2004

Gero Storjohann Dirk Fischer (Hamburg) Eduard Oswald Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Georg Brunnhuber Renate Blank Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Klaus Brähmig Cajus Julius Caesar Hubert Deittert Enak Ferlemann Peter Götz Bernd Heynemann Klaus Hofbauer Norbert Königshofen Werner Kuhn (Zingst) Eduard Lintner Klaus Minkel Henry Nitzsche Günter Nooke Wilhelm Josef Sebastian Matthias Sehling Lena Strothmann Volkmar Uwe Vogel Gerhard Wächter Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen