Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6131
16. Wahlperiode 24. 07. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich
(Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 16/5996 –
Stau in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der tägliche Stau ist für viele Menschen zur Normalität geworden. Zum Teil
dauern im Radio die Staumeldungen länger als die Nachrichtensendungen.
Nicht nur vor den so genannten langen Wochenenden, sondern auch für die
gesamte Sommerferienzeit haben Verkehrsinstitute lange Ferienstaus
vorhergesagt.
1. Wie viele Kilometer Stau werden insgesamt und täglich im Durchschnitt
auf deutschen Autobahnen registriert?
2. Wie hoch ist die durchschnittliche Staulänge und -dauer an den einzelnen
Tagen der Woche im Durchschnitt?
3. Wie verändert sich die Staulänge und -dauer in der Sommerferienzeit im
Durchschnitt (bitte nach Wochentagen spezifizieren)?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt entsprechende Daten nicht. Staumeldungen liegen
in den Ländern vor und werden im Rahmen des Verkehrswarndienstes erfasst
und bekannt gegeben. Die Daten werden wegen ihrer unterschiedlichen
Qualität und Herkunft und des eher punktuellen Charakters der Meldungen
bundesweit nicht aggregiert.
Für die Ermittlung der Kapazitäten im Autobahnnetz greift die
Bundesregierung vorrangig auf Erkenntnisse aus den manuellen Straßenverkehrszählungen
und aus dem automatischen Dauerzählstellennetz sowie auf die in den
Verkehrsrechnerzentralen online vorhandenen Daten der
Verkehrsbeeinflussungsanlagen zurück. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 23. Juli 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/6131 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode4. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die prozentualen Anteile der
jeweiligen Ursachen für Stau auf den Autobahnen (z. B. Unfälle, Baustellen,
hohes Verkehrsaufkommen) sind?
Wenn ja, wie hoch sind die Quoten?
Auf der Basis der Ergebnisse einer Forschungsarbeit aus dem Jahr 2004 ergibt
sich bezogen auf das Jahr 2000 auf Autobahnen folgende Verteilung
staubedingter Reisezeitverluste: hohes Verkehrsaufkommen (39 Prozent),
Arbeitsstellen (35 Prozent) und Unfälle (26 Prozent).
5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den auf Staus zurückzuführenden
jährlichen CO2-Ausstoß ein?
Detaillierte Angaben hierüber liegen der Bundesregierung nicht vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
6. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den jährlichen volkswirtschaftlichen
Schaden, der auf Staus zurückzuführen ist?
Die Bundesregierung stellt keine Erhebungen zu den volkswirtschaftlichen
Folgen von Verkehrsstaus an. Die EU- Kommission hat diese europaweit auf
0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beziffert, was für Deutschland bezogen
auf das Jahr 2006 rd. 10 bis 12 Mrd. Euro entsprechen würde.
Angesichts der weiterhin bestehenden Unsicherheiten in der wissenschaftlichen
Aufarbeitung und der Bandbreite diverser Studien, die von 19,6 Mrd. Euro bis
102,26 Mrd. Euro reicht, können valide Aussagen über die Kosten und den
Kraftstoffverbrauch von Verkehrsstaus nicht wiedergegeben werden.
In dem in der Antwort zu Frage 4 genannten Forschungsvorhaben wurde
allerdings auch eine monetäre Bewertung der Zeitverluste auf den
Bundesautobahnen durchgeführt. Bei einer nutzerorientierten Betrachtung mit an die
Bundesverkehrswegeplanung angelehnten Sätzen lassen sich die Zeitverluste auf den
Bundesautobahnen mit ca. 3,55 Mrd. Euro pro Jahr abschätzen.
7. Welche Streckenabschnitte sind regelmäßig (durchschnittlich einmal
wöchentlich) von längeren Staus (zwischen 5 und 9,9 Kilometer Länge oder
zwei Stunden Staudauer) betroffen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 bis 3 verwiesen.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant die
Bundesregierung, um diese Engpässe, soweit sie verkehrliche Ursachen haben,
zu beheben?
Nahezu jede getätigte Neubau- oder Erweiterungsinvestition trägt zu einer
Engpassbeseitigung und zum Abbau von Stausituationen bei. Im gesetzlich
verankerten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind für Ausbau und
Lückenschlüsse im Fernstraßennetz Maßnahmen von insgesamt rd. 51,5 Mrd. Euro
vorgesehen. Damit sollen – bezogen auf den Zeitraum ab 2001 – realisiert
werden:
– Neubau von rd. 1 900 km Autobahnen (Bauvolumen rd. 15 Mrd. Euro),
– Erweiterung von rd. 2 200 km Autobahnen auf 6 oder mehr Fahrstreifen
(rd. 13 Mrd. Euro),
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6131– Aus- und Neubau von rd. 5 500 km Bundesstraßen (fast 19 Mrd. Euro);
davon allein rd. 11 Mrd. Euro für rd. 850 Ortsumgehungen.
Im Zeitraum 2001 bis 2006 wurden Bedarfsplanmaßnahmen mit einem
Volumen von rd. 17,3 Mrd. Euro finanziert, was bereits rd. ein Drittel des
Bedarfsplanvolumens entspricht. Weitere Projekte mit einem Volumen von rd. 5,6 Mrd.
Euro sind im Bau. Es wurden rd. 860 km Autobahnen für über 8 Mrd. Euro neu
gebaut und rd. 440 km für über 4 Mrd. Euro auf sechs oder mehr Fahrstreifen
erweitert. Darüber hinaus wurden mit einem Bauvolumen von rd. 5,1 Mrd.
Euro weitere 1 200 km Bundesstraßen aus- oder neugebaut, davon allein 190
Ortsumgehungen.
Im Vorgriff auf erst später erfolgende Baumaßnahmen hat sich der Aufbau von
Verkehrsbeeinflussungsanlagen als verkehrstechnisch wirksam und
wirtschaftlich erwiesen. Einen vollständigen Ersatz für Infrastrukturmaßnahmen können
diese Anlagen jedoch nicht leisten.
9. Welche Streckenabschnitte sind regelmäßig besonders stark mit einer
Staulänge von zehn Kilometer Länge und mehr oder einer Staudauer von
mehr als vier Stunden betroffen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 bis 3 verwiesen.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant die
Bundesregierung, um diese Engpässe, soweit sie verkehrliche Ursachen
haben, zu beheben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Welche Streckenabschnitte sind insbesondere in Ferienzeiten extrem stark
(mindestens zweimal wöchentlich) mit einer Staulänge von mehr als zehn
Kilometern oder einer Staudauer von mehr als vier Stunden betroffen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 bis 3 verwiesen.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant die
Bundesregierung, um diese Engpässe, soweit sie verkehrliche Ursachen
haben, zu beheben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
13. Welche baulichen Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung
allgemein geeignet, die Staubildung zu verhindern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
14. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung abgesehen von baulichen
Verbesserungen allgemein für geeignet, die Staubildung zu verhindern?
Aus Sicht der Bundesregierung sind bestimmte planerische, organisatorische,
bauablauftechnische, verkehrssteuernde sowie bauvertragliche Maßnahmen
grundsätzlich geeignet, die Gefahr der Staubildung zu reduzieren. Dazu
gehören u. a.:
Drucksache 16/6131 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– Planung der Bauzeit in Abhängigkeit von der Verkehrsstärke,
– Durchführung von Bauarbeiten auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
unter Vorgabe knapper, aber realistischer Fristen (z. B. Ausnutzung der
Tageshelligkeit, 6-Tage-Woche, 2-Schicht-Betrieb, Sonntags- und Nachtarbeit),
– Ausnutzung verkehrsschwacher Zeiten einschließlich der Wochenenden und
Feiertage (z. B. für die Einrichtung von Baustellen),
– Ausnutzung des Tageslichtes für die so genannten Tagesbaustellen (z. B.
Mäharbeiten, Schutzplankenarbeiten, Markierungen),
– Ausweisung des Seitenstreifens als zusätzlichen Fahrstreifen bei
Tagesbaustellen,
– verkehrstechnisch sinnvoller Einsatz von verkehrstelematischen Anlagen
sowie
– vergaberelevante und bauvertragliche Vereinbarungen von
Beschleunigungsregelungen.
15. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um Staus in
Spitzenzeiten – insbesondere während der Hauptreisetage der
Ferienmonate – zu verhindern oder zumindest Staulänge und/oder -dauer zu
verkürzen?
Die Bundesregierung achtet darauf, dass insbesondere an den Hauptreisetagen
keine zusätzlichen Behinderungen durch Baustellen entstehen. Gleichwohl sind
starre Vorgaben von Ausschlusszeiten für Bauarbeiten auf den
Hauptreiserouten in den Hauptreisezeiten nicht mehr zeitgemäß. Inzwischen vorhandene
technische Instrumente ermöglichen eine zuverlässige und zielgerichtete
Planung, insbesondere von Bauarbeiten. Um zu erreichen, dass Bauarbeiten nicht
überwiegend in den bautechnisch ungünstigen Zeiten zur Ausführung kommen,
gelten daher, ergänzend zu den in Antwort zu Frage 14 aufgeführten
Maßnahmen folgende Vorgaben:
– Baustellen sind auch in den Hauptreisezeiten auf allen Autobahnen möglich,
sofern bestimmte, von der Verkehrsstärke abhängige Schwellenwerte
eingehalten werden,
– Fahrstreifenreduzierungen sind dabei grundsätzlich zu vermeiden,
– besonders verkehrsbehindernde Maßnahmen, wie z. B. der Auf- bzw. Abbau
der Einrichtungen zur Verkehrssicherung sind nur in den verkehrsarmen
Zeiten einschl. Sonn- und Feiertagen vorzusehen. Ausgenommen hiervon sind
solche Wochenenden, an denen erfahrungsgemäß mit den stärksten
Hinbzw. Rückreisewellen zu rechnen ist,
– die Baustellenplanung soll auch in den Hauptreisezeiten auf der Grundlage
erfahrungsbezogener und aktueller Ganglinien der Verkehrsbelastung
erfolgen.
Um dem Urlaubsverkehr das zügige Erreichen des Urlaubsortes zu erleichtern,
ist es außerdem dem Lkw-Verkehr nach der Ferienreiseverordnung in den
Monaten Juli und August nicht gestattet, in der Zeit von 7 bis 20 Uhr bestimmte
hoch belastete Abschnitte von Autobahnen und Bundesstraßen zu befahren.
Welche Verkehrslenkungsmaßnahmen im Einzelfall geeignet sind, Staus zu
verhindern oder aufzulösen, müssen die zuständigen Länderbehörden vor Ort
entscheiden. Der Bund hat aufgrund der Zuständigkeitsverteilung im
Grundgesetz (Artikel 83 und 84 GG) weder Eingriffs- noch Weisungsrechte.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/613116. Wäre der flächendeckende Einsatz von Verkehrsleitsystemen ein Mittel
zur Stauvermeidung?
Ein flächendeckender Einsatz von Verkehrsleitsystemen ist vor dem
Hintergrund der sowohl regional wie auch streckenbezogen äußerst unterschiedlichen
Unfall- und Verkehrsverhältnissen weder verkehrstechnisch sinnvoll noch
wirtschaftlich. Das Hauptaugenmerk liegt daher weiterhin auf der Ausstattung der
hochbelasteten Brennpunkte im deutschen Autobahnnetz, unter prioritärem
Einsatz der dafür am besten geeigneten Maßnahmen, wie z. B.
Streckenbeeinflussungsanlagen, Netzbeeinflussungsanlagen, Zuflussregelungsanlagen sowie
Anlagen zur temporären Seitenstreifenfreigabe.
17. Wenn ja, strebt die Bundesregierung den Ausbau dieser Systeme an?
Wie konkret sind in diesem Fall die Planungen?
Die Bundesregierung strebt einen kontinuierlichen Ausbau der
Verkehrsbeeinflussungsanlagen an. Zu diesem Zweck wird bereits seit 1980 ein
entsprechendes Programm aufgestellt, welches in regelmäßigen Abständen aktualisiert
wird. Das derzeit noch laufende „Programm zur Verkehrsbeeinflussung auf
Bundesautobahnen 2002 bis 2007“ soll noch in diesem Jahr bis 2010
fortgeschrieben werden. Für den Bau neuer Anlagen stehen jährlich ca. 40 Mio. Euro
bereit. Auf diese Weise sind bisher insgesamt ca. 700 Mio. Euro investiert
worden. Neben einer Vielzahl von Netz- bzw. Knotenbeeinflussungsanlagen sind
bereits mehr als 950 km des insgesamt ca. 12 400 km langen Autobahnnetzes
mit Streckenbeeinflussungsanlagen ausgestattet worden.
18. Falls nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
19. Wie hoch ist der Anteil der Unfälle mit Lkw-Beteiligung an der
Unfallzahl insgesamt?
20. In wie vielen Fällen geschahen Lkw-Unfälle im Zuge eines
Überholvorgangs?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung, die auf Auswertungen der
Bundesanstalt für Straßenwesen beruhen, ereigneten sich im Jahr 2005 auf
Autobahnen insgesamt 20 943 Unfälle mit Personenschaden, darunter 30,5 Prozent
(6 397) unter Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen. Fehler beim Überholen
bzw. Überholt werden wurde bei Fahrern von Güterkraftfahrzeugen, die im Jahr
2005 an Unfällen mit Personenschaden auf Autobahnen beteiligt waren,
insgesamt 477 mal polizeilich registriert.
Drucksache 16/6131 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode21. An wie vielen Unfällen waren so genannte Geister- oder Falschfahrer
beteiligt?
22. Wie viele Menschen starben bei von so genannten Geister- oder
Falschfahrern verursachten Unfällen in den letzten 10 Jahren jährlich?
23. Wie viele Fälle von so genannten Geisterfahrern oder Falschfahrern
wurden innerhalb der letzten 10 Jahre jährlich gezählt?
Die Fragen 21 bis 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Auswertung nach Unfällen unter Beteiligung so genannter Geister- oder
Falschfahrer ist mit den der Bundesregierung vorliegenden Informationen aus
Unfalldatenbanken nicht möglich. Derartige Auswertungen müssten von den
Bundesländern selbst vorgenommen werden; der Bundesregierung sind keine
entsprechenden Auswertungen bekannt. Gespräche mit den Bundesländern
haben jedoch wiederholt ergeben, dass es sich bei Unfällen unter Beteiligung so
genannter Geister- oder Falschfahrer, entgegen der öffentlichen Meinung, um
seltene Ereignisse handelt.
24. Durch welche Maßnahmen könnte nach Ansicht der Bundesregierung die
Zahl der Falschfahrer gesenkt werden?
25. Plant die Bundesregierung die Umsetzung solcher Maßnahmen?
26. Wenn ja, welche Maßnahmen sollen wo und wann getroffen werden?
27. Wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die
Umsetzung?
Die Fragen 24 bis 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ursachen für Falschfahrten auf Autobahnen sind nach Erkenntnissen der
Bundesregierung außerordentlich vielfältig. Danach entstehen die meisten
Falschfahrten entweder unmittelbar auf der Autobahn durch bewusstes
Fehlverhalten (Rückwärtsfahren oder Wenden zum Erreichen der zurückliegenden
Anschlussstelle), durch allgemeine Überforderung/Verwirrung oder gehen mit
erhöhtem Alkohol- oder Drogeneinfluss beim Fahrzeugführer einher. Daher
sind – auch vor dem Hintergrund der geringen Zahlen – derzeit keine
Maßnahmen seitens der Bundesregierung vorgesehen.
28. Welche Kriterien sind bei der Festlegung von Umleitungsstrecken an
Autobahnen maßgeblich, insbesondere wie bedeutend ist die Länge der
Umleitungsstrecke, und wie begründet die Bundesregierung diese Kriterien?
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen den – eher kleinräumigen –
Bedarfsumleitungen und den durch Netzbeeinflussungsanlagen angezeigten
großräumigen Alternativroutenempfehlungen, die ein Instrument des
Verkehrsmanagements darstellen.
Für Bedarfsumleitungen sehen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die
Verwaltungsvorschriften zur StVO sowie ergänzende Vorschriften (Richtlinien für
die Umleitungsbeschilderungen (RUB 1992)) Regelungen vor, auf deren
Grundlage die zuständigen Behörden der Länder zeitlich begrenzte oder auf
Dauer bestehende Umleitungsmaßnahmen anordnen können.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/6131Bedarfsumleitungen sollen gemäß den gemeinsam von Bund und Ländern
erarbeiteten RUB den Verkehr im Bedarfsfall über das nachgeordnete Straßennetz
von einer Anschlussstelle zu einer anderen, an der Störungsstelle vorbeiführen.
Bei der Festlegung von Bedarfsumleitungsstrecken sind folgende Kriterien zu
berücksichtigen:
– Verkehrssicherheit,
– Linienführung (Umwegfaktor, Steigungsverhältnisse, Ortsdurchfahrten),
– Streckencharakteristik (Brückenbauwerke, Engstellen, Fahrverbote,
Straßenzustand),
– Leistungsfähigkeit (Leistungsreserven),
– Umwelt (Lärmbelästigung, Schutzgebiete).
Bei der Ausweisung von Alternativrouten im Zuge von
Netzbeeinflussungsmaßnahmen sind Staulänge und -dauer auf der Hauptroute, die Länge der
Umleitungsstrecke und der Anteil des umlenkbaren Verkehrs, jeweils auf den
Einzelfall bezogen, die maßgebenden Einflussgrößen. Die Anlagen werden
aktiviert, wenn die Hauptroute überlastet ist oder größere Störungen
(Sperrungen, Unfälle) auf der Hauptroute vorliegen. Die Alternativrouten werden im
Allgemeinen dann angezeigt, wenn eine geringere Fahrzeit prognostiziert wird
als für die Hauptroute. Grundlage der Prognose ist eine umfassende
Verkehrsdatenerfassung auf der Haupt- und Alternativroute. Entscheidungen über die
Routenempfehlungen werden nach Maßgabe der grundgesetzlich geregelten
Zuständigkeitsverteilung von den Ländern getroffen.
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