Vergabepraxis der Bundesanstalt für Arbeit: Teil I – Kommunikationsberatung und virtueller Arbeitsmarkt
der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof hat den zwischen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und der WMP Wirtschaft Medien Politik Beratung GmbH (WMP) geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Projektes zur Beratung der BA und zur Unterstützung der Interessen der BA im Bereich der Koimmunikation und der politischen Lobbyarbeit geprüft. Diese Prüfung ergab, dass die BA vor Abschluss des Vertrages keine Bedarfsanalyse vorgenommen hat, gegen Vergaberecht verstoßen wurde, der Vertrag nicht hinreichend bestimmt war, die vereinbarte Leistung nicht notwendig war, die erbrachten Leistungen nicht dokumentiert wurden und der Einsatz des Projektverantwortlichen der WMP mit haushaltsrechtlichen Grundsätzen nicht in Einklang stand. Weder der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, noch die Bundesregierung haben bisher Konsequenzen aus diesem Bericht gezogen.
Die äußeren Umstände dieses Vertrages haben seit November 2003 erhebliche Defizite in der Kontrolle und dem wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsmitteln sowie den Haushaltsregeln in der BA einerseits und andererseits in der Ausübung der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) insgesamt offenbart.
Vor dem Hintergrund, dass die BA über ein Mittelvolumen von rund 53 Mrd. Euro verfügt, und dies ein Höchstmaß an effizientem wie effektivem Mitteleinsatz gebietet, ergibt sich erheblicher Informationsbedarf über die grundsätzliche Mittelkontrolle der BA sowie die Ausübung der Rechtsaufsicht durch das BMWA.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen64
Wie beurteilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, sowie die Bundesregierung den Bericht des Bundesrechungshofes zur Vergabepraxis der BA im Fall Bernd Schiphorst/WMP?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Bericht?
Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, und die Bundesregierung die Feststellung des Bundesrechnungshofes, wonach die Angaben des Vorstandsvorsitzenden der BA, Florian Gerster, „der Vorstand sei bei dem Vergabeverfahren den Empfehlungen der Zentralen Beschaffungsstelle gefolgt“ (Bericht des Bundesrechnungshofes, S. 21) nicht der Wahrheit entsprechen?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, aus diesen Angaben des Vorstandsvorsitzenden der BA, Florian Gerster, gegenüber dem Bundesrechnungshof, wenn nein, warum nicht?
Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, und die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach die BA gegen das Vergaberecht verstoßen hat und die von der BA vorgetragenen Gründe für den Verzicht auf die Ausschreibungsvorgaben des Vergaberechts nicht tragen?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, daraus, wenn nein, warum nicht?
Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, und die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach die von WMP zu erbringenden Leistungen vertraglich nicht hinreichend bestimmt worden sind, mit der Folge, dass WMP weitgehend selbst entscheiden konnte, welche Leistungen im Rahmen des Vertrages erbracht werden?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, daraus, wenn nein, warum nicht?
Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, und die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach die im Vertrag mit WMP vereinbarte Unterstützung der BA bei der politischen Lobbyarbeit weder notwendig noch mit den Aufgaben der BA vereinbar war?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, daraus, wenn nein, warum nicht?
Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, und die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach die BA die Leistungen von WMP weder dokumentiert noch kontrolliert hat?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, daraus, wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Gründen hat das BMWA auf eine Kontrolle des Vertragsabschlusses mit der WMP verzichtet?
Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, und die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach der Einsatz des Projektverantwortlichen der WMP, Bernd Schiphorst, als Leiter Kommunikation mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen nicht in Einklang steht?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, daraus, wenn nein, warum nicht?
Seit wann war dem BMWA der Einsatz von Bernd Schiphorst als „Leiter Kommunikation“ der BA mit „Weisungsbefugnis“ und „Budgetverantwortung“ bekannt?
Warum ist nicht bereits zu diesem Zeitpunkt eine Überprüfung des Vergabeverfahrens sowie der Auftragsgestaltung eingeleitet worden?
Warum ist seitens des BMWA im Präsidium des Verwaltungsrates keine detailliertere Auskunft angefordert worden?
Ist es korrekt, dass das BMWA und damit auch der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, über die Mitgliedschaft im Präsidium des Verwaltungsrates der BA zwar eine besondere Prüfung des Beratervertrages hätte durchsetzen können, dies aber unterlassen hat?
Wenn ja, warum hat das BMWA auf eine derartige Untersuchung verzichtet?
Ist es korrekt, dass das BMWA derzeit das Vergabeverfahren im Fall Schiphorst/WMP im Zuge der Rechtsaufsicht überprüft?
Wann ist im BMWA die Entscheidung gefallen, die Rechtsaufsicht in diesem Fall auszuüben, und aus welchen Gründen?
Wann werden die Ergebnisse dieser Überprüfung vorliegen?
Auf welche Art und Weise und nach welchen Kriterien kontrolliert das BMWA derzeit die Mittelvergabe der BA?
In welchen Fällen hat das BMWA im Zuge der Rechtsaufsicht über den Verwaltungsrat bislang seit Januar 2002 eine gesonderte Prüfung der Mittelvergabe angefordert?
Ist es korrekt, dass die Kosten, die dem Verwaltungsrat der BA bezüglich des Beratervertrages mit Schiphorst/WMP schriftlich vorgelegt wurden, nicht mit den vertraglich fixierten Leistungen übereinstimmen?
Wenn ja, in welcher Höhe weichen die vertraglichen Leistungen von den Angaben des Vorstandes der BA an den Verwaltungsrat ab?
Ist dem BMWA diese Diskrepanz im Zuge der Rechtsaufsicht bereits im April dieses Jahres, als der Verwaltungsrat über den Beratervertrag informiert worden ist, aufgefallen, und wenn nein, warum nicht?
Sind das BMWA sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, der Auffassung, dass eine Dokumentation der Beraterleistungen seitens der BA erforderlich ist?
Wenn ja, wie wird die Kontrolle über Beraterverträge innerhalb der BA erreicht, wenn nein, auf welche Art und Weise übt der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, sowie die Bundesregierung eine Kontrolle der Mittelvergabe der BA aus?
Warum hat das BMWA nicht darauf gedrängt, dass eine Präsentation der Arbeit von WMP vor dem 15. Oktober 2003 stattgefunden hat, so dass eine fristgerechte Kündigung des WMP-Vertrages prinzipiell möglich gewesen wäre?
Ist dem BMWA und damit auch dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, über die Mitgliedschaft im Präsidium des Verwaltungsrates der BA bekannt, mit welchen anderen Firmen die BA Beraterverträge seit März 2002 abgeschlossen hat?
Wenn ja, mit welchen Firmen wurden diese Verträge abgeschlossen?
Sind diese Aufträge im Vorfeld öffentlich ausgeschrieben worden?
Mit welchen Angeboten haben die Firmen die Ausschreibungen für sich entschieden und welche Kosten wurden vertraglich fixiert?
Ist dem BMWA und damit auch dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, über die Mitgliedschaft im Präsidium des Verwaltungsrates der BA bekannt, in welchen Fällen die BA Leistungen dieser Beraterverträgen dokumentiert und damit kontrolliert hat?
In welchen Fällen ist dies nicht geschehen?
Warum hat das BMWA und damit der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, in diesen Fällen auf eine Dokumentation und Kontrolle verzichtet?
Auf welche Art und Weise konnte das BMWA im Rahmen des Präsidiums des Verwaltungsrates in diesen Fällen einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Beitragsmitteln gewährleisten?
Hat in diesen Fällen eine Nachfrage nach der effizienten und effektiven Mittelverwendung durch einen Vertreter der Bundesregierung in der BA stattgefunden?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob der Vorstandsvorsitzende der BA, Florian Gerster, wegen des Vertragsschlusses mit der WMP schadensersatzpflichtig gegenüber der BA ist?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung Änderungen zur Beteiligung und Aufsicht durch den Verwaltungsrat für erforderlich?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einlassung, dass die bemängelte unzureichende Dokumentation der BA mit der neuen Philosophie des Steuerns und Führens nicht vereinbar sei und die Vorgänge nicht mit den traditionellen Maßstäben behördlicher Arbeitsweise gemessen werden dürften?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Meinrad Dreher (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. Dezember 2003), dass der Vertrag mit WMP vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf rechtlich nicht zustande gekommen bzw. nichtig ist, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus im Hinblick auf die bereits geleisteten Zahlungen an WMP?
Ist es nach Informationen des BMWA im Präsidium des Verwaltungsrates der BA korrekt, dass die BA den Auftrag, einen virtuellen Arbeitsmarkt zu errichten, an die Firma Accenture vergeben hat?
Welche Rolle spielt die Unternehmensberatung Accenture in der BA: Unternehmensberater, IT-Berater, IT-Generalunternehmer etc.?
Wenn Accenture Generalunternehmer war, wer war für die Qualitätskontrolle des Projekts verantwortlich?
Hat Accenture die BA bei diesem Projekt in der Vorbereitung zur Ausschreibung unterstützt, und wenn ja, in welcher Form bzw. mit welchem Ergebnis?
Ist es korrekt, dass Accenture die Ausschreibung mit einem Angebot gewonnen hat, das ein Kostenvolumen von 35 Mio. Euro vorsah, wenn nein, mit Angabe welcher Kosten hat Accenture das Ausschreibungsverfahren für sich entschieden?
Ist es korrekt, dass diese Kostenschätzung für diesen Auftrag im Zuge der Vertragsverhandlungen mit Accenture auf 56 Mio. Euro gestiegen ist und über diese Höhe der Vertrag abgeschlossen wurde?
Wenn ja, warum wurde kein neues Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt?
Wenn ja, aus welchen Gründen ergab sich diese Kostensteigerung?
Wenn ja, gibt es andere Auftragsvergaben in der BA, die im Zuge der Vertragsverhandlungen eine derartige Kostensteigerung vorgesehen haben?
Wenn nein, welcher konkrete Betrag wurde mit Accenture für den VAM vertraglich vereinbart?
Ist es korrekt, dass die offiziellen Kosten für diesen Auftrag derzeit auf rund 77 Mio. Euro belaufen, und wenn ja, warum wurde keine neue Ausschreibung in Gang gesetzt?
Wenn nein, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung nach Informationen aus dem Präsidium des Verwaltungsrates der BA für diesen Auftrag?
Ist es korrekt, dass der BA ein sog. Change Request (Änderungsvorschläge) von Accenture vorliegt, der das Volumen des Projekts auf 88 Mio. Euro ausweitet, und wenn ja, aus welchen Gründen ergab sich diese Kostensteigerung?
Ist es korrekt, dass innerhalb der BA bereits mit Kosten in Höhe von rund 100 Mio. Euro für den VAM gerechnet wird, und wenn ja, warum wird kein neues Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt?
Hält die Bundesregierung die von der BA betriebene Auftragsvergabe für mit den Regeln der Vergabeverordnung in Einklang, und wenn ja, warum?
Hat das BMWA dafür Sorge getragen, dass die Mittel für diesen Auftrag monatlich von der BA kontrolliert worden sind, und wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung im Präsidium des Verwaltungsrates darauf Einfluss genommen, eine sparsame und wirtschaftliche Mittelvergabe in diesem Fall sicherzustellen?
Hat sich das BMWA über die Kostenentwicklung beim VAM informiert, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wann und in welcher Form?
Wenn ja, haben diese Informationen zu einer Überprüfung des Auftrages an Accenture geführt?
Auf welche Art und Weise will das BMWA sicherstellen, dass in Zukunft eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung erfolgt?
Trifft es zu, dass Accenture in größerem Umfang Programmierarbeiten im Ausland fertigen ließ bzw. lässt, und wenn ja, ist dies aus Sicht der Bundesregierung problematisch hinsichtlich der Gewährleistung, Weiterentwicklung etc.?
Ist das Projekt mit der zukünftigen Struktur der BA kompatibel, vor dem Hintergrund, dass die Planung des Projekts vor Abschluss der Planungen für die gesamte BA erfolgte?
Wurden/werden der BA die Quellcodes von arbeitsagentur.de offen gelegt?
Ist arbeitsagentur.de eine Intranetanwendung, d. h. sind die Datenbanken nur von PCs der BA aus anwählbar?
Ist Wimmi, eine Anwendung des Arbeitsamts München, das mit Geldern der BA unterstützt wurde, für den bundesweiten Einsatz geprüft worden?
Trifft die Berichterstattung im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ 48/2003, S. 106, zu, dass das Arbeitsamt München von Vertretern der BA gezwungen worden ist, das System Wimmi abzuschalten?
Trifft es zu, dass der Vorstand der BA, Heinrich Alt, die Arbeitsvermittlung der Internetsite meinestadt.de ausdrücklich gelobt, das Projekt prämiert und als beispielgebend für den Bereich Public-Privat Partnership (meinestadt.de und BA) gewürdigt hat?