Beseitigung des Zulassungsstaus bei Pflanzenschutzmitteln
der Abgeordneten Dr. Peter Jahr, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gerda Hasselfeldt, Albert Deß, Peter Bleser, Gitta Connemann, Helmut Heiderich, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller, Volker Kauder, Julia Klöckner, Marlene Mortler, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Zuge des Verfahrens über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist eine 12-Monatsfrist für die Entscheidung über den Zulassungsantrag gesetzlich vorgeschrieben. Tatsächlich wird aber diese Frist sowohl bei Anträgen in der Vorprüfung als auch bei Anträgen in der Hauptprüfung in erheblichem Ausmaß überschritten. Für die antragstellenden Firmen bedeutet die verspätete Marktpräsenz zwingend finanzielle Verluste, besonders wenn das Produkt erst nach dem Vegetationsjahr zur Verfügung steht. Für den Pflanzenschutz in der landwirtschaftlichen Praxis bedeutet dies Verlängerung der Bekämpfungslücken und Schwierigkeiten für die Einhaltung der Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes.
Als Ursache für diese Verzögerungen sind folgende Problembereiche festzumachen:
- Mit der gesetzlich veranlassten Neuordnung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel wurden die Bürokratie verstärkt, die Kosten erhöht und das Verfahren ineffizienter.
- Der Sachverständigenausschuss (SVA), der gesetzlich verankerter Pflichtbestandteil des Verfahrens ist und der nach Abschluss der Hauptprüfung über die Zulassungserteilung entscheidet, tagt lediglich sechs Mal pro Jahr. Pro Sitzung können jedoch nur ca. 20 Anträge bearbeitet werden. Ändert sich am Zulassungsverfahren nichts, wird der derzeitige Antragsstau erst in 2,5 Jahren abgearbeitet sein können. Mit weiteren Verzögerungen ist zu rechnen, wenn in dieser Zeit weitere Antragstellungen erfolgen.
- Die Zulassungsbehörden in Deutschland müssen außerdem noch die Arbeit für das EU-Review-Verfahren leisten. Deutschland will dabei aufgrund politischer Vorgabe, obwohl nicht notwendig, zu allen Wirkstoffverfahren in der EU eine Stellungnahme abgeben.
- Die EU-Höchstmengenharmonisierung, fachlich und politisch gewollt, wird in den nächsten 4 bis 5 Jahren vor allem das Bundesamt für Risikobewertung (BFR) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BFL) zusätzlich belasten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Maßnahmen werden kurzfristig ergriffen, um Anschlusszulassungen von bewährten Pflanzenschutzmitteln ebenso sicherzustellen wie den Bearbeitungsweg für neue, innovative und von der Praxis z. B. aus Resistenzmanagementgründen dringend benötigte Präparate zu verkürzen?
In welchem Zeitraum kann der Bearbeitungsstau abgebaut sein, und welche zusätzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung dazu einleiten?
Wie will die Bundesregierung erreichen, dass der für das EU-Zulassungsverfahren zusätzliche Arbeitsaufwand nicht die nationalen Zulassungsverfahren blockiert?
Wie ist es zu begründen, dass Deutschland auch für Pflanzenschutzmittel, die nicht in Europa zum Einsatz kommen können, wie z. B. Reisherbizide, eine Stellungnahme abgibt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Deutschland bislang neben dem britischen Pflanzenschutzdienst in allen Pflanzenschutzmittel betreffenden Fragestellungen in Brüssel eine Führungsfunktion inne hatte und sich die deutschen Behörden seit kurzem weitgehend aus der wissenschaftlichen Arbeit auf europäischer Ebene verabschiedet habe und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung, diese Entwicklung zu korrigieren?
Was unternimmt die Bundesregierung, um Wettbewerbsgleichheit mit den anderen EU-Mitgliedstaaten zu erreichen?