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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Arbeitsplatz Privathaushalt (G-SIG: 15010756)

Nach dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. April 2003 entstandene Mini-Jobs, insbes. in Privathaushalten, Verteilung auf Branchen und Geschlechter, Wechsel aus der Schwarzarbeit in legale Beschäftigung, freiwillige Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrages, Inanspruchnahme des Haushaltsscheckverfahrens, Einbeziehung von Pflegeleistungen, Situation und Förderung bei Dienstleistungszentren und Dienstleistungsagenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

03.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/248910. 02. 2004

Arbeitsplatz Privathaushalt

der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Maria Eichhorn, Antje Blumenthal, Cajus Caesar, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Markus Grübel, Volker Kauder, Kristina Köhler (Wiesbaden), Walter Link (Diepholz), Laurenz Meyer (Hamm), Michaela Noll, Rita Pawelski, Hannelore Roedel, Andreas Scheuer, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 1. April 2003 ist das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist insbesondere aus frauen- und familienpolitischer Sicht ein Fortschritt in der Arbeitsmarktpolitik. Dies gilt vor allem für die Neuregelung bei den so genannten Mini-Jobs. Durch dieses Gesetz wird die von der CDU/CSU seit langem geforderte Möglichkeit eröffnet, insbesondere Frauen aus der Schwarzarbeit zu holen und sie im Geringfügigkeits- und Niedriglohnbereich wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Seither ist es Frauen wieder möglich, durch Mini-Jobs legal das Geld verdienen zu können, das sie oftmals dringend benötigen. Sie erarbeiten sich gleichzeitig eine eigene Erwerbsbiographie und erwerben eigene Anwartschaften in der Rentenversicherung.

Mit diesem Gesetz werden auch die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erweitert. Einerseits wird es insbesondere für Frauen attraktiv, neben ihrer Familienarbeit eine Beschäftigung aufzunehmen, auf der anderen Seite können Familien zu günstigeren Bedingungen als bisher Haushaltshilfen einstellen. Dies ist vor allem für die Frauen eine große Entlastung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Jobs sind seit dem 1. April 2003 entstanden

a) in dem Bereich der Mini-Jobs mit einem Monatsverdienst bis 400 Euro,

b) in der Gleitzone mit einem Verdienst zwischen 401 Euro und 800 Euro?

In welchen Branchen sind diese Jobs jeweils entstanden, und wie verteilen sie sich jeweils auf Männer und Frauen?

2

Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Schwarzarbeit in legale Beschäftigungsverhältnisse gewechselt?

Wie viele sind darunter zeitlich befristet?

3

Wie viele Mini-Jobs entfallen davon auf das Arbeitsfeld Privathaushalt?

4

Wie viele Frauen haben bisher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers durch eigene Zahlungen auf den vollen Beitrag aufzustocken

a) im Geringfügigkeitsbereich bis 400 Euro,

b) bei haushaltsnahen Dienstleistungen?

5

Wie will die Bundesregierung Arbeitnehmerinnen motivieren, ihren Rentenversicherungsbeitrag freiwillig aufzustocken?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, auch Leistungen der häuslichen Pflege in die Regelungen über haushaltsnahe Dienstleistungen einzubeziehen?

Sieht die Bundesregierung in einer solchen Maßnahme einen Beitrag zur Legalisierung von Pflegeleistungen, die heute oftmals in Schwarzarbeit durch Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa erbracht werden?

7

Wie viele Haushalte nahmen seit 1. April 2003 das Haushaltsscheckverfahren in Anspruch?

8

In wie vielen dieser Haushalte leben

a) Kinder,

b) ältere Menschen,

c) Singles?

9

Wie viele Dienstleistungszentren, die haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten und mit fest angestellten Haushaltskräften arbeiten, gibt es bundesweit und wo sind diese angesiedelt?

10

Wie viele Personen sind dort beschäftigt?

11

Wie viele davon sind aus Bundesmitteln gefördert worden?

12

Welche Dienstleistungszentren sind dies?

13

Was ist aus den Dienstleistungszentren geworden, deren Förderung ausgelaufen ist?

14

Wie viele und welche Dienstleistungszentren sind gemeinnützig und welche davon haben entsprechende Fördermittel erhalten?

15

Wie viele und welche Dienstleistungszentren sind als Existenzgründungen gestartet und welche davon haben entsprechende Fördermittel erhalten?

16

Wie viele Dienstleistungsagenturen, d. h. Vermittlung und Verleih von Haushaltskräften, gibt es bundesweit und wo sind diese angesiedelt?

17

Wie viele Personen sind über Dienstleistungsagenturen in Privathaushalten beschäftigt?

18

Was beabsichtigt die Bundesregierung zur Förderung von Dienstleistungszentren und Dienstleistungsagenturen zukünftig zu tun?

Berlin, den 10. Februar 2004

Dr. Maria Böhmer Maria Eichhorn Antje Blumenthal Cajus Caesar Thomas Dörflinger Ingrid Fischbach Markus Grübel Volker Kauder Kristina Köhler (Wiesbaden) Walter Link (Diepholz) Laurenz Meyer (Hamm) Michaela Noll Rita Pawelski Hannelore Roedel Andreas Scheuer Willi Zylajew Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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