Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung
der Abgeordneten Antje Blumenthal, Hubert Hüppe, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Michael Hennrich, Gerlinde Kaupa, Barbara Lanzinger, Maria Michalk, Hildegard Müller, Michaela Noll, Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Sexuelle Gewalttaten gegen Menschen mit Behinderung werden bislang weitgehend tabuisiert – sowohl in der Forschung als auch in der öffentlichen Diskussion. Dieser Situation entsprechend existieren zur Problematik kaum quantitativ oder qualitativ und vor allem in Bezug auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland aussagefähige Studien. Die vorhandenen Untersuchungen zeichnen zwar ein divergierendes, obgleich stets alarmierendes Bild: Menschen mit Behinderung werden deutlich häufiger Opfer sexueller Gewalt als Menschen ohne Behinderung; besonders betroffen sind geistig behinderte Menschen.
Untersuchungen gehen davon aus, dass bis zu 50 Prozent der behinderten Frauen ein- oder mehrmals Opfer sexueller Übergriffe geworden sind. Darüber hinaus zeigen Studien – wie beispielsweise das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Modellprojekt „Umgang mit sexueller Selbstbestimmung und sexueller Gewalt in Wohneinrichtungen für junge Menschen mit geistiger Behinderung“ –, dass sich ein großer Anteil sexueller Übergriffe auf Menschen mit Behinderung in öffentlichen Institutionen (Wohnheimen, Werkstätten, Sondereinrichtungen) ereignet.
Untersuchungen über sexuelle Gewalt gegen behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen fehlen in Deutschland jedoch bisher gänzlich. Selbst Angaben über Dunkelziffern sind nicht vorhanden – jedoch sprechen mehrere Gründe für eine im Vergleich zu Gewalttaten gegen nicht behinderte Menschen höhere Dunkelziffer. Ein Indikator dafür ist, dass Menschen mit Behinderung aus Gründen eines potenziell höheren Grades an sozialer Isolation, des Lebens in Institutionen, besonderer sozialer Abhängigkeits- bzw. Beziehungssituationen, des vermeintlich geringeren Selbstbewusstseins, der Erziehung zur Anpassung, eines Informationsdefizits, einer vermeintlich geringeren Glaubwürdigkeit sowie aus Gründen der eingeschränkten Kommunikationsfähigkeit einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, Opfer sexueller Gewalt zu werden.
Ebenfalls existieren kaum Untersuchungen über die Folgen sexueller Gewalt an Menschen mit Behinderung, obgleich die Vermutung nahe liegt, dass die Folgen sexueller Gewalt bei Menschen mit – insbesondere geistiger – Behinderung aufgrund des eingeschränkten Bewältigungspotenzials gravierender sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie schätzt die Bundesregierung das Problem sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung hinsichtlich seiner Bedeutung und des politischen Handlungsbedarfs insgesamt ein?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über sexuelle Übergriffe gegen behinderte Menschen, insbesondere über das Ausmaß dieser Übergriffe außerhalb von Wohn- und Pflegeeinrichtungen?
Aus welchen Studien und Untersuchungen bezieht die Bundesregierung ihre Erkenntnisse?
Hält die Bundesregierung diese Erkenntnisse für aussagekräftig genug, um daraus Handlungsempfehlungen für den Umgang mit dem Problem sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung zu erarbeiten?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit für geistig behinderte Menschen im Vergleich zu nicht behinderten Menschen ein, Opfer sexueller Gewalt zu werden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Vergleich?
Welche Gründe macht die Bundesregierung für die relativ höhere Anzahl von sexuellen Übergriffen auf Menschen mit Behinderung verantwortlich?
Wie versucht die Bundesregierung eine Reduzierung sexueller Gewalt gegen behinderte Menschen zu erreichen?
Hat die Bundesregierung außer dem Modellprojekt „Umgang mit sexueller Selbstbestimmung und sexueller Gewalt in Wohneinrichtungen für junge Menschen mit geistiger Behinderung“ noch weitere Projekte oder Studien in Auftrag gegeben oder gefördert, die sich mit diesem Thema befassen und insbesondere die Situation älterer und außerhalb von Einrichtungen lebender Menschen mit Behinderung untersuchen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese Untersuchungen, wenn nein, plant die Bundesregierung derartige Untersuchungen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Modellprojekt „Umgang mit sexueller Selbstbestimmung und sexueller Gewalt in Wohneinrichtungen für junge Menschen mit geistiger Behinderung“ gewonnen und wie bewertet die Bundesregierung diese Erkenntnisse?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umgang mit sexueller Gewalt gegen behinderte Menschen in Bezug darauf, dass mit der Neuformulierung des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Förderung der Selbstbestimmung behinderter Menschen einen zentralen Auftrag für Behinderteneinrichtungen darstellt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Therapeuten oder Therapeutinnen Opfer von sexuellen Gewalttaten, die geistig behindert sind, ablehnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die quantitative Verfügbarkeit und die derzeitige qualitative Situation niedrigschwelliger Betreuungs- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung, die Opfer sexueller Übergriffe geworden sind?
Wie schätzt die Bundesregierung den Qualifikationsstand von Mitarbeitern in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für Opfer sexueller Gewalt im Hinblick auf den sachgerechten Umgang mit behinderten Menschen, die Opfer sexueller Übergriffe geworden sind, ein?
Sind der Bundesregierung spezielle Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote bzw. -maßnahmen für Mitarbeiter von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen bekannt, die die Sachkenntnis der Mitarbeiter im Hinblick auf den Umgang mit insbesondere geistig behinderten Menschen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, erhöhen?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Angebote?
Wenn nein, plant die Bundesregierung, die Einrichtung bzw. die Verfügbarkeit solcher Maßnahmen und Angebote zu fördern bzw. zu forcieren?
Hält die Bundesregierung die Erarbeitung eines Leitfadens, der entsprechende Stellen im Umgang mit sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung schult, für ein geeignetes Mittel, methodischer gegen solche Gewalt und ihre Folgen vorzugehen, falls nein, warum nicht, falls ja, plant die Bundesregierung die Erstellung eines solchen Leitfadens?
Welche Konzepte zur Präventionsarbeit mit behinderten Menschen sind der Bundesregierung bekannt und wie werden diese Konzepte von der Bundesregierung beurteilt?
Inwieweit trägt nach Ansicht der Bundesregierung das theoretische Wissen der Menschen mit Behinderung über die Natur und die Folgen sexueller Übergriffe sowie über Strategien zur Bewältigung dazu bei, Übergriffe als solche zu erkennen und möglicherweise sogar zu vermeiden?
Hält die Bundesregierung die Möglichkeiten, dieses Wissen zu erwerben, für ausreichend?
Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um die Möglichkeiten des Wissenserwerbs zu verbessern?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass aufgrund der besonders gravierenden Folgen von sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung der Rehabilitation der Opfer eine zentrale Bedeutung zukommt?
Wenn ja, welche spezifischen Rehabilitationsmaßnahmen sind der Bundesregierung bekannt und wie schätzt die Bundesregierung die Effektivität dieser Maßnahmen ein?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für und eine Enttabuisierung des Problems der sexuellen Gewalt gegen Menschen mit Behinderung die Situation dieser Menschen dahin gehend verbessert, dass sich sowohl die Prävention als auch die Rehabilitation effektiver und effizienter gestalten ließen?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren und das Thema selbst zu enttabuisieren?
Wird in der polizeilichen Kriminalstatistik im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen sowie Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses aufgeführt, inwieweit behinderte Menschen Opfer dieser Delikte wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und wie die sexuelle Selbstbestimmung in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung umgesetzt wird?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten für behinderte Menschen in Heimen ein, nach einem sexuellen Übergriff – besonders einem Übergriff, der durch Mitarbeiter der Einrichtung erfolgte – das Erlebte einem von der Einrichtung unabhängigen Ansprechpartner zu berichten?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ausreichend Schutzräume wie beispielsweise Frauenhäuser für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung vorhanden und zugänglich sind?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, die Intimpflege bei weiblichen Behinderten nur von Frauen ausführen zu lassen?
Wird diese Forderung grundsätzlich immer erfüllt?
Welche Leistungen zur angemessenen Sexualerziehung für Menschen mit Behinderung fördert die Bundesregierung und welche sind ihr darüber hinaus bekannt?
Hält die Bundesregierung diese Leistungen zur Sexualerziehung und insbesondere deren tatsächliche Umsetzung bzw. Inanspruchnahme für ausreichend?
Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um hier Verbesserungen zu erreichen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit dem im Gewaltschutzgesetz vom 11. Dezember 2001 verwendeten Begriff der „Wohnung“ auch gemeinsame Wohnräume wie Pflegeheime oder Heime für behinderte Menschen erfasst sind?
Beziehen sich die gesetzlichen Regelungen, die für Ehepartner gedacht sind, auch auf Pfleger, Betreuer und sonstige Personen, die mit der Betreuung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen befasst sind?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl angezeigter sexueller Übergriffe seit der Reform des § 179 Strafgesetzbuch (StGB) entwickelt hat, und wenn ja, wie lauten diese Zahlen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wer im Falle strafrechtlich verfolgter sexueller Übergriffe als „widerstandsunfähig“ eingestuft wird?
Und wenn ja, an welchen Kriterien orientiert sich diese Einstufung?
Sieht die Bundesregierung die vorgenommenen Änderungen im § 179 StGB als ausreichendes Instrument an, um sexuelle Übergriffe gegenüber Menschen mit Behinderungen strafrechtlich belangen zu können?
Wie begründet die Bundesregierung, dass trotz der vorgenommenen Reform sexuelle Übergriffe gegenüber widerstandsunfähigen Personen nur als Vergehen, nicht aber als Verbrechen eingestuft werden?
Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung überein, dass hinsichtlich des Problems sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung politischer und gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht?