Die Ziele der Bundesregierung bei der Juniorprofessur im Lichte der Praxis an den Universitäten
der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Dr. Maria Flachsbarth, Volker Kauder, Michael Kretschmer, Helmut Lamp, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Uwe Schummer, Marion Seib und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit der Einführung der Juniorprofessur durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) vom 16. Februar 2002, das am 23. Februar 2002 (BGBl. I S. 693) in Kraft getreten ist, bezweckt die Bundesregierung, die Habilitation faktisch abzuschaffen. Das klassische Habilitationsverfahren soll nach dem Gesetzeswortlaut, nach seiner Begründung und nach den Verlautbarungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Praxis möglichst nicht mehr vorkommen. Es wird als nicht mehr erforderlich betrachtet. Dagegen wollen einige Länder und große Teile der Wissenschaft, insbesondere die großen geisteswissenschaftlichen Disziplinen, die Juniorprofessur nur alternativ zur Habilitation als gleichwertigen Zugang zur Lebenszeitprofessur akzeptieren. Dennoch besteht die Bundesregierung auf der Juniorprofessur als Regelvoraussetzung für den Zugang zum Beruf des Professors an einer Universität. Der massive Widerstand in den Fächern gegen die Juniorprofessur wird von der Bundesregierung ignoriert.
Die neue Personalstruktur des HRG muss laut Rechtslage in den Ländern erst bis zu Beginn des Jahres 2005 umgesetzt sein. Dies bedeutet, dass es derzeit nur in den wenigen Ländern Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren geben kann, in denen das HRG in Landesrecht bereits umgesetzt werden konnte. In den meisten Ländern gibt es noch keine Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, sondern nur Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, denen ggf. schon jetzt Gelegenheit gegeben wird, wie (künftige) Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren zu arbeiten. Wegen der von einigen Ländern erhobenen Verfassungsklage gegen das Gesetz sind die meisten Länder mit der Einführung zögerlich.
Trotz gravierender Umsetzungsprobleme, erlahmenden Interesses an der Ausschreibung der Stellen, festgestellten Fehlentwicklungen wie Wettbewerbsverzerrungen durch Bevorzugung von Hausberufungen und trotz anhängiger Verfassungsklage fördert die Bundesregierung gleichwohl die Juniorprofessur mit einem finanziell großzügig ausgestatteten Programm (über 180 Mio. Euro bis 2007). Im Einzelplan 30 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2004 sind nach 28,65 Mio. Euro im Vorjahr im Förderprogramm zur Ausstattung von Juniorprofessuren für 2004 sogar 30 Mio. Euro vorgesehen. Die ersten 3 000 Juniorprofessorenstellen werden derzeit noch im Wege der sog. Vorgriffförderung finanziert. Für die Erstausstattung jeder Juniorprofessur sind bis zu 60 000 Euro vorgesehen.
Im Februar 2003 legte die Bundesregierung eine positive Zwischenbilanz ihres Programms vor, die nicht mit dem jetzt bekannt gewordenen seriösen, mit Fakten unterlegten Untersuchungen der „Jungen Akademie an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina“, übereinstimmt.
Im Interesse der jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, aber auch im Interesse der Hochschulen selbst ist es daher geboten, die tatsächliche Handhabung des Programms in den Hochschulen, die bisherigen Erfahrungen und die Ergebnisse offen zu legen.
Wir fragen daher die Bundesregierung
Fragen23
Hält die Bundesregierung an der Zielvorstellung von 6 000 Juniorprofessorenstellen fest, wie sie von der von ihr eingesetzten Kommission empfohlen wird?
Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, die Habilitation zu beseitigen und die Juniorprofessur als den Regelfall zum Zugang für das Professorenamt an Universitäten durchzusetzen?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Mittel ihres Programms – derzeit als Vorgriffförderung – von den Ländern in voller Höhe genutzt werden?
Wie viele Mittel sind im Jahre 2001, im Jahre 2002 und bis jetzt im Jahre 2003 an die Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen gezahlt worden?
Wie viele Stellen sind damit in den einzelnen Ländern, Hochschulen und Fächern gefördert worden?
Wie viele können nach den zur Verfügung gestellten Mitteln noch gefördert werden?
Wie viele Stellen sind (nach Ländern, Hochschulen und Fächern) mit internen Bewerberinnen und Bewerbern besetzt worden?
Wie viele Stellen sind mit ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern besetzt worden?
Mit wie viel Euro wird ein künftiger Juniorprofessor derzeit tatsächlich durch die Hochschulen gefördert?
Sind der Bundesregierung Unterschiede in den Fächern und der Praxis der Hochschulen bekannt?
Sind diese Unterschiede gerechtfertigt?
Wie viele Mittelbaustellen sind seit Einführung der Juniorprofessur weggefallen?
Trifft es zu, dass Fördermittel in vielen Fällen für die vorgesehene Erstausstattung den künftigen Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nicht sachgerecht zugeteilt werden?
Trifft es ferner zu, dass die angestrebte Senkung des zu hohen Durchschnittsalters der Erstberufenen in ein Professorenamt voraussichtlich nicht erreicht wird?
Sind der Bundesregierung sog. Mitnahmeeffekte bekannt, bei denen die Hochschulen die ihnen zugeteilten Finanzmittel zweckwidrig nicht oder nicht in ausreichenden Maße für die Förderung der künftigen Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren verwenden?
Sind Mittel zurückgefordert worden?
Werden die künftigen Aufgaben der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in den Stellenausschreibungen konkret beschrieben und wird erfolgreichen Bewerbern ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu bewähren?
Wird die Möglichkeit des tenure-track (Vereinbarkeit von Beruf und Familie) angeboten?
Wie viele Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind (als künftige Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren) zu Leiterinnen und Leitern von Forschungsnachwuchsgruppen gemäß dem entsprechenden Programm des BMBF bestellt worden?
Wie viele Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind in den Ländern, die die Vorschriften des HRG bereits in Landesrecht umgesetzt haben, als Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren mit Besoldung nach W 1 berufen worden?
Wann ist mit den ersten Evaluationen zu rechnen?
Wie unterscheidet sich die Evaluierung nach drei und sechs Jahren von dem bisherigen kritisierten Verfahren der Habilitation?
Ist die beim Habilitationsverfahren kritisierte Anbindung an einen Lehrstuhl auch bei Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren noch Praxis?
Gibt es Evaluierungsordnungen, damit die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwissenschaftler auf ein rechtsstaatliches, nachvollziehbares Verfahren vertrauen können?
Sind die Hochschulen rechtlich verpflichtet, Evaluierungsordnungen zu erlassen?
Setzt die Bundesregierung moderne Controllingverfahren ein, um den Zweck ihres Förderprogramms sicherzustellen?
Steht die Bundesregierung mit den Ländern und dem Bundesrechnungshof dazu im Kontakt?
Wie will die Bundesregierung die notwendige hohe Qualifikation der Hochschullehrer insbesondere in den großen Fächern der Geisteswissenschaften sicherstellen, wenn die Juniorprofessur das Misserfolgsschicksal des Assistenzprofessors erleiden sollte, die Habilitation aber nicht mehr zugelassen ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der dienstrechtlichen Stellung der Juniorprofessoren mit dem Ziel, die in § 48 HRG genannten Zeiträume weiter zu verlängern?
Wie vereinbart die Bundesregierung die Zielsetzung der Juniorprofessur, jungen Wissenschaftlern einen schnellen Zugang zur selbstständigen wissenschaftlichen Tätigkeit zu geben, mit der in § 44 Abs. 5 und § 47 HRG erhobenen Verpflichtung, den Zugang zur Professur im Bereich der Tier-, Zahn- und Humanmedizin zusätzlich von einer zuvor abzulegenden langjährigen Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt abhängig zu machen?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere bei Postdoktorandinnen und Juniorprofessorinnen zu ermöglichen?