Zukunft der Homecare-Versorgung
der Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust, Horst Seehofer, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Gerlinde Kaupa, Julia Klöckner, Barbara Lanzinger, Maria Michalk, Hildegard Müller, Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Homecare ist ein relativ junger Versorgungsbereich im deutschen Gesundheitswesen. Homecare umfasst die häusliche Versorgung von Patienten mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, die ärztlich verordnet werden. Qualifiziertes Fachpersonal der Homecare-Unternehmen weist die Patienten in die Handhabung der Produkte ein, gibt den Patienten Anleitung zur Selbsthilfe und kontrolliert durch regelmäßige Hausbesuche den Erfolg der ärztlichen Therapie. Somit ist Homecare Krankenbehandlung und nicht Krankenpflege.
Zu den typischen Homecare-Versorgungen zählen:
- enterale und parenterale Ernährung
- intravenöse Therapie (Schmerztherapie mit Arzneimitteln, Chemotherapie)
- Inkontinenzversorgung
- Stomaversorgung
- Versorgung von Tracheotomierten/Laryngektomierten
- Moderne Wundversorgung
- Respiratorische Heimtherapie.
In den letzten Jahren hat sich Homecare zu einem unersetzlichen Bestandteil der ambulanten Patientenversorgung entwickelt. Der Trend der demografischen Entwicklung in Deutschland zeigt, dass die Anzahl der älteren Menschen in den nächsten Jahren kontinuierlich steigt. Versorgungsbedürftige, chronische Krankheiten nehmen im Verhältnis zu akuten Erkrankungen immer mehr zu. Auch die steigende Lebenserwartung lässt darauf schließen, dass diese Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten anhält.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Daten liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Patienten es in den einzelnen Bereichen der Homecare-Versorgung gibt und welche sachlichen sowie finanziellen Mittel seitens der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie der sozialen Pflegeversicherung (PV) bisher für diese Versorgungsform zur Verfügung gestellt werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass seitens der GKV ausreichend Mittel für die Homecare-Versorgung bzw. den Ausbau dieser Versorgungsform zur Verfügung gestellt werden, und wenn ja, wie begründet sie ihre Auffassung?
Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine verbesserte sachliche und/oder finanzielle Ausstattung zu erreichen?
Welche Einsparpotenziale können nach Meinung der Bundesregierung durch Homecare-Versorgung realisiert werden (differenziert nach Vermeidung von Komplikationen und Einsparungen im Krankenhausbereich)?
Wie viele Homecare-Unternehmen gibt es in Deutschland und wie sind diese strukturiert (bundesweit tätige Leistungserbringer, Versorgungsgemeinschaften, einzelne mittelständische Unternehmen)?
Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung das Krankheitsspektrum (Indikationen, Bedeutung chronischer Krankheiten) älterer Menschen verändern, leitet sich daraus ein erhöhter Bedarf an Homecare-Versorgung ab, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesem geänderten Sachverhalt Rechnung zu tragen?
In welcher Höhe und in welcher Form werden bereits heute schon Patienten zur Finanzierung der Homecare-Versorgung bei Kostenübernahme durch die GKV oder PV herangezogen?
Ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass zum Ausbau der Homecare-Versorgung weitere Kostenübernahmen durch die Patienten erfolgen sollen, und wenn ja, welche sowie in welcher Höhe sollen diese durch den Patienten getragen werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie haben sich die Ausgaben für Hilfsmittel im Bereich der Homecare-Versorgung in den letzten zehn Jahren entwickelt, sowie welche Prognosen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich diese Ausgaben in den nächsten 10 Jahren entwickeln werden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Daten?
Und wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um entsprechende Daten zu erhalten?
Welche grundsätzliche Reform der Kranken- und Pflegeversicherung plant die Bundesregierung, damit Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Kostenzuständigkeit von Krankenkassen und Pflegekassen bzw. Leistungen der Länder/Pflegeheime bei Hilfsmitteln zukünftig vermieden werden können?
Durch wen ist nach Einführung der Diagnosis Related Groups (DRGs) die poststationäre Versorgung sicherzustellen (z. B. durch krankenhauseigenes Personal, ambulante Pflegedienste oder Homecare-Unternehmen) und sind dann die entstehenden Kosten bereits über die DRGs vergütet oder sollen darüber hinaus durch die GKV weitere Finanzierungen erfolgen?
Nach welchen objektiven Kriterien kann die Qualität der Versorgung bei Vertragsabschlüssen und bei der Ermittlung eines Durchschnittspreises im unteren Preisdrittel (§ 127 Abs. 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)) verglichen werden?
Wer kann nach Meinung der Bundesregierung die Einhaltung der Qualität überprüfen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Qualität der Versorgung durch eine unabhängige Institution überprüfen zu lassen?
Durch welche Gesetze oder Verordnungen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Homecare-Versorgung (Häusliche Therapie) als eigenständiger Versorgungsbereich im SGB V aufgeführt wird, um so auch zukünftig eine adäquate Versorgung der Patienten zu gewährleisten?
Wenn keine solchen Gesetze oder Verordnungen beabsichtigt werden, durch welche Maßnahmen will dann die Bundesregierung eine angemessene Versorgung der Patienten sicherstellen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass die Festlegungen der Spitzenverbände der Krankenkassen für alle Einzelkassen verbindlich sind und einheitlich umgesetzt werden?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Fach- und Expertenwissen der Leistungserbringer maßgeblich in die Entscheidungen der Spitzenverbände der Krankenkassen einbezogen und belegt wird?