Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/2523
15. Wahlperiode 13. 02. 2004
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 13. Februar 2004 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann
(Bremen), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/2428 –
Beteiligung des Bundes an der Kulturstiftung der Länder
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kulturstiftung der Länder (KSL) wurde 1987 als Stiftung bürgerlichen
Rechts gegründet und hat 1988 in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Der
Stiftungszweck ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur
nationalen Ranges. Im Rahmen des so genannten Errichtungsabkommens, dem nach
1990 auch die Neuen Länder beitraten, beteiligen sich alle sechzehn Länder
der Bundesrepublik Deutschland an der Finanzierung der Stiftung.
Im Rahmen des so genannten Mitwirkungsabkommens obliegt der
Kulturstiftung die Förderung von überregional und international bedeutsamen Kunst-
und Kulturvorhaben mit Mitteln des Bundes als eigene Aufgabe. In
Wahrnehmung dieser Zielvorgabe betreut die Kulturstiftung unter anderem vier Fonds
(Kunstfonds, Literaturfonds, Fonds Soziokultur, Fonds Darstellende Künste),
sowie die Förderung von insgesamt rund 30 Institutionen, Veranstaltungen
und Initiativen.
Nach der nicht zustande gekommenen Fusion der Kulturstiftung der Länder
mit der im Jahr 2002 gegründeten Kulturstiftung des Bundes (KSB) mit Sitz
in Halle an der Saale hat die Staatsministerin beim Bundeskanzler und
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Christina Weiss, das
Mitwirkungsabkommen bei der Kulturstiftung der Länder gekündigt.
Unmittelbar nach Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2004 wurden in der
Kulturstiftung des Bundes Beschlüsse über die Bereitschaft zur Übernahme von
Förderungen herbeigeführt, die Auswirkungen auf den Haushalt der
Beauftragten für Kultur und Medien bereits im Jahr 2004 haben.
1. Auf welche Summe beläuft sich der Anteil des Bundes an der
Kulturstiftung der Länder im Rahmen des Mitwirkungsabkommens?
Die Fördersumme des Bundes ist nach dem Mitwirkungsabkommen nicht auf
einen bestimmten Betrag festgelegt. Nach § 2 Abs. 1 des Abkommens stellt der
Bund für die vom Mitwirkungsabkommen erfassten Einrichtungen und
Vorhaben Mittel nach Maßgabe des jeweils geltenden Haushaltsgesetzes des Bundes
zur Verfügung. Die Fördermittel des Bundes der vergangenen fünf Jahre (Ist-
Zahlen) sind nachfolgend aufgeführt:
2. Welche Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen werden in welcher
Höhe im Rahmen des Mitwirkungsabkommens durch den Bund finanziert?
Die Angaben für das Haushaltsjahr 2003 sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen. Es handelt sich um die tatsächlich in 2003 gezahlten Fördermittel.
Die Förderung des Bundes belief sich danach auf insgesamt rund 5,61 Mio.
Euro. Im Jahr 2003 wurden die Projekte des Deutschen Musikrates nicht mehr
über die Kulturstiftung der Länder gefördert. Im Zuge der erforderlichen
Neustrukturierung des Vereins infolge seiner Insolvenz und entsprechend einer
Anregung des Bundesrechnungshofes wurde die Förderung von der
Kulturstiftung der Länder auf die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien und das Bundesverwaltungsamt, das auch die Förderung durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abwickelt, verlagert.
Jahr Euro
1999 7 669 000
2000 7 669 000
2001 8 181 000
2002 8 948 000
2003 5 610 398 (ohne Deutschen Musikrat)
Bezeichnung Euro
Förderungen aus Mitteln von Bund und Ländern
1 Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen
Theaterinstituts e.V., Berlin
106 901
2 Sektion Bundesrepublik Deutschland der Internationalen
Gesellschaft der Bildenden Künste, Bonn
65 266
3 Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt 256 068
4 Deutscher Musikrat, Bonn 118 000
100 % Förderung aus Bundesmitteln
5 Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände, Trossingen 72 809
6 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände, Wolfenbüttel 62 406
7 Deutscher Rockmusikverband, Lüneburg 29 545
8 Institut für Neue Musik und Musikerziehung, Darmstadt 35 790
9 Bund Deutscher Liebhaberorchester, Nürnberg 48 750
10 Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände, Trossingen
(Projekt)
12 875
11 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände, Wolfenbüttel
(Projekt)
1 800
12 Stiftung Kunstfonds, Bonn 421 814
13 Kunst- und Kulturausstellungen (u. a. documenta) 1 422 352
14 Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, Bonn 62 378
15 Deutscher Museumsbund, Berlin 74 167
16 Arbeitsgemeinschaft der Kunstvereine, Hannover 25 565
17 Bund Deutscher Amateurtheater, Heidenheim 295 900
18 Deutscher Literaturfonds e.V., Darmstadt 562 421
19 Kulturwerk Deutscher Schriftsteller (20 000 Euro)
F.D.A. (14 195 Euro)
P.E.N. (20 081 Euro)
54 276
3. Welche Förderungen von Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen
werden nach Ablauf des Mitwirkungsabkommens am 31. Dezember 2005
– und in welcher Höhe – der Kulturstiftung des Bundes zur Finanzierung
aus dem Haushalt der KSB übertragen?
Es bedarf zunächst der Klarstellung, dass Förderungen nur dann auf die
Kulturstiftung des Bundes übergehen können, wenn deren Stiftungsrat entsprechende
Beschlüsse fasst.
Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes hat auf seiner Sitzung am 2.
Dezember 2003 einen Beschluss zur Förderung der documenta 12 in den Jahren
2004 bis 2008 in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. Euro gefasst. Er hat darüber
hinaus die Bereitschaft zur Übernahme der Finanzierung der vier bundesweit
tätigen Kulturförderfonds (Kunstfonds, Literaturfonds, Fonds Soziokultur,
Fonds Darstellende Künste), zunächst für das Jahr 2004, beschlossen, wobei
die Fördermittel verdoppelt werden sollen.
4. Wird die Kulturstiftung des Bundes im Zuge der Übertragung von
Förderungen die bisher für die Kulturstiftung der Länder aufgewendeten oder
andere zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, und wenn ja,
in welcher Höhe?
Für die Kulturstiftung des Bundes ist in dem vom Deutschen Bundestag
beschlossenen Haushalt 2004 der von Anfang an geplante Aufwuchs der
Fördermittel auf 38,34 Mio. Euro vorgesehen (2003: 25,57 Mio. Euro, 2002:
12,78 Mio. Euro). Soweit die Kulturstiftung des Bundes Förderungen
übernimmt, werden sie aus diesem Etat erbracht.
20 Georg-Büchner-Preis, Deutsche Akademie für Sprache und
Dichtung
11 000
21 Bund Deutscher Amateurtheater
Internationale Spielbegegnungen
67 827
22 Internationales Theatertreffen 0
23 Filmfestspiele Mannheim 46 016
24 Filmfestspiele Oberhausen 38 347
25 AG Friedhof und Denkmal, Kassel 437 862
26 Deutsche Burgenvereinigung 31 000
27 Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen
Theaterinstituts e.V., Berlin
112 497
28 Sektion Bundesrepublik Deutschland der internationalen
Gesellschaft der bildenden Künste, Berlin
16 992
29 Bibliothekarische Auslandsstelle, Berlin 95 000
30 Deutsches Nationalkomitee des ICOM, Berlin 107 050
31 Fonds Soziokultur e.V., Bonn 381 432
32 Fonds Darstellende Künste e.V., Bonn 485 727
33 Bundesverband sozio-kultureller Zentren, Potsdam 50 565
Insgesamt 5 610 398
Bezeichnung Euro
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333
5. Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Förderung derjenigen Institutionen,
Veranstaltungen und Initiativen, zu deren Förderung der Stiftungsrat der
KSB seine Bereitschaft bereits am 2. Dezember 2003 erklärt hat, aus
Haushaltsmitteln der Kulturstiftung des Bundes?
Die Bundesregierung befindet sich hierzu gegenwärtig im Gespräch mit der
Kulturstiftung der Länder.
6. Welche Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen wird die
Bundesregierung nach Ablauf des Mitwirkungsabkommens am 31. Dezember
2005 auch weiterhin – nicht über die Kulturstiftung des Bundes – fördern
und in welcher Höhe, und welche nicht?
Die Bundesregierung kann hierzu aufgrund der erst vor einigen Wochen
ausgesprochenen Kündigung und der noch verbleibenden Laufzeit des
Mitwirkungsabkommens bis zum 31. Dezember 2005 im Detail gegenwärtig nicht
abschließend Stellung nehmen.
7. Welche Planungen bestehen bei der Bundesregierung hinsichtlich der
durch die Übertragung von Förderungen an die Kulturstiftung des Bundes
nach Ablauf des Mitwirkungsabkommens frei werdenden Mittel, und um
Mittel in welcher Größenordnung handelt es sich?
Es werden nach derzeitigem Stand keine Mittel frei.]