Maßnahmen gegen eine Finanzierung verbrauchender Embryonenforschung im Rahmen des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms
der Abgeordneten Thomas Rachel, Hubert Hüppe, Dr. Maria Böhmer, Helge Braun, Dr. Christoph Bergner, Vera Dominke, Ingrid Fischbach, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Markus Grübel, Helmut Heiderich, Hubert Hüppe, Volker Kauder, Julia Klöckner, Michael Kretschmer, Helmut Lamp, Barbara Lanzinger, Werner Lensing, Bernward Müller (Gera), Uwe Schummer, Marion Seib, Andrea Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das so genannte 6. EU-Forschungsrahmenprogramm regelt die Grundlagen für die Förderung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten sowie technologischer Entwicklung und Demonstration durch EU-Mittel. Ein spezifisches Teil-Programm bezieht sich auf angewandte Forschung und Grundlagenforschung in den Bereichen „Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit“.
Das 6. EU-Forschungsrahmenprogramm wurde am 27. Juni 2002 beschlossen. Ergänzend zu den Restriktionen, die das Rahmenprogramm selbst definiert, wurde beschlossen, bis zum 31. Dezember 2003 keine Vorhaben zu finanzieren, bei denen menschliche Embryonen und menschliche embryonale Stammzellen verwendet werden. Ausgenommen hiervon waren Vorhaben, in denen Stammzellen verwendet werden, die bereits in Banken existierten oder in Kultur isoliert waren.
Die EU-Kommission legte im Verlauf des letzten Jahres einen Vorschlag vor, nach dem auch die Embryonenforschung, bei der Embryonen zur Herstellung von Embryonen verbraucht werden, förderungsfähig gewesen wäre. Danach wäre durch EU-Mittel etwas gefördert worden, das nach deutschem Recht strafbar ist; denn die verbrauchende Forschung an Embryonen ist nach deutschem Recht verboten. Embryonale Stammzellen dürfen nach dem deutschen Stammzellgesetz nur importiert und verwendet werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden, so genannte Stichtagsregelung.
Das EU-Parlament nahm zu dem Vorschlag der EU-Kommission Stellung und empfahl eine Forschungsförderung ohne jede Stichtagsregelung.
Über die Vorschläge hatte der Rat der Forschungsminister zu entscheiden. Er konnte sich in dieser Angelegenheit jedoch nicht einigen. Eine Lösung, die lediglich einen Stichtag für die Embryonenherstellung vorsah, nicht aber einen Stichtag für die Herstellung von embryonalen Stammzellen, scheiterte am 26. November 2003 an einer Sperrminorität, die keine Förderung verbrauchender Embryonenforschung zulassen wollte. Die Entscheidung wurde vertagt und von beiden Seiten ein Kompromiss in Aussicht gestellt. Am 3. Dezember 2003 scheiterten die Gespräche jedoch und wurden die Verhandlungen ergebnislos abgebrochen.
Der für Forschung zuständige EU-Kommissar vertritt die Rechtsauffassung, nach Ablauf des Moratoriums sei nunmehr auch eine so genannte verbrauchende Embryonenforschung förderungsfähig.
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Oktober 2003 gegen die Stimmen der Fraktion der FDP einen Antrag beschlossen, in dem er an die EU-Kommission appelliert, von ihren Planungen hinsichtlich der Förderungsfähigkeit von verbrauchender Embryonenforschung Abstand zu nehmen, und die Bundesregierung auffordert, auf eine Lösung hinzuwirken, die der deutschen Rechtslage entspricht und einen ausreichenden Embryonenschutz gewährleistet (Bundestagsdrucksache 15/1310).
Europäische Forschungsförderung sollte nicht in Konflikt mit dem in Deutschland geltenden Embryonenschutz geraten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Was hat die Bundesregierung getan, um eine mit dem deutschen Stammzellgesetz übereinstimmende Lösung zu erreichen?
Versucht die Bundesregierung trotz des Abbruches der Verhandlungen im Dezember letzten Jahres eine Einigung zu erreichen oder akzeptiert sie das Scheitern der Verhandlungen?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung:
a) Ist die EU-Kommission nach der derzeitigen Rechtslage – und wenn ja, aus welchen Gründen – befugt, im Rahmen des 6. EU- Forschungsrahmenprogramms Anträge auf Förderung verbrauchender Embryonenforschung zu bewilligen?
b) Ist sie aufgrund der Sperrminorität gehindert, entsprechende Anträge positiv zu bescheiden?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die im Bundestagsbeschluss zum Ausdruck gekommene Ablehnung der EU-Förderung von verbrauchender embryonaler Stammzellforschung auf EU-Ebene durchzusetzen?
Denkt die Bundesregierung darüber nach, rechtliche Schritte zu ergreifen, um gegen eine Bewilligung eines Antrages auf Förderung verbrauchender Embryonenforschung vorzugehen?
Welche Schritte kämen ggf. in Betracht?
Wie wird die Bundesregierung weiter politisch vorgehen, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beenden?
Welche politischen Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um eine Förderung verbrauchender Embryonenforschung auf EU-Ebene zu verhindern?
Was unternimmt die Bundesregierung, um eine der deutschen Stichtagsregelung (Stammzellgesetz) entsprechende Regelung im 7. EU- Forschungsrahmenprogramm durchzusetzen?