Bekämpfung der Zensur im Internet
der Abgeordneten Holger Haibach, Melanie Oßwald, Dr. Martina Krogmann, Hermann Gröhe, Rainer Eppelmann, Dr. Egon Jüttner, Irmgard Karwatzki, Daniela Raab, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Hubert Hüppe, Julia Klöckner, Werner Lensing, Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Wolfgang Schäuble, Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Nutzung von Internet und E-Mails als moderne und schnelle Informations- und Kommunikationsmittel hat in den letzten Jahren weltweit stark zugenommen.
Die Potentiale dieser Medien entfalten sich in der Informations- und Wissensgesellschaft auf Grund der globalen Struktur der neuen Kommunikationstechnologien nicht mehr allein national, sondern weltweit. Der von staatlichen Maßnahmen unbehinderte Zugang der Bürger zur globalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist dabei ein entscheidender Indikator für die Achtung und Wahrung der Menschenrechte in den einzelnen Ländern.
Das Internet wird weltweit auch als Medium für den Meinungsaustausch und zur Darstellung politischer und menschenrechtlicher Standpunkte genutzt. Auf Grund seiner globalen Struktur bietet es den Nutzern Zugang zu weltweiten, vielfältigen, nicht mehr zensierbaren Informationen. Grundsätzlich können Informationen durch E-Mails oder Websites ungefiltert in jedes Land gelangen bzw. es auch wieder verlassen. Informationen, die Unrechtsregime in der Zeit vor der Existenz des weltweiten Netzes auf eine bestimmte Region oder auch nur auf einen bestimmten Personenkreis begrenzen konnten, finden sich heute auf Websites, die im Ausland betreut (gehostet) werden und damit dem Zugriff dieser Regierungen entzogen sind. Dadurch sind wesentlich mehr Informationen aus den betreffenden Ländern bzw. über die jeweils dort herrschende politische Lage weltweit zugänglich. Für die Arbeit von nationalen wie internationalen Menschenrechtsorganisationen, Menschenrechtsverteidigern, Menschenrechtspolitikern und Journalisten sind diese Informationen von herausragender Bedeutung.
Durch die Existenz des Internets fühlen sich Vertreter undemokratischer Staaten in dem nach ihrer Auffassung nur ihnen zustehenden Informationsmonopol bedroht. Viele Regime haben daher in den vergangenen Jahren damit begonnen, den Zugang zum Internet für die Bevölkerung zu reglementieren, um Kontakte ins Ausland zu unterbinden und die Kommunikation innerhalb des Landes unmöglich zu machen, sobald sie in den Verdacht von Oppositionsarbeit gerät.
Die Meinungsfreiheit wird auch dadurch eingeschränkt, dass der Zugriff auf Server behindert sowie einzelne Websites in- oder ausländischer Anbieter für die heimische Bevölkerung gesperrt werden. Insbesondere Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger sind von solchen staatlichen Maßnahmen betroffen. Je nach politischer Ausrichtung der Regime unterliegen auch andere Inhalte staatlichen Restriktionen.
Diese Staaten behindern nicht nur durch technische Maßnahmen den freien Austausch von Meinungen und Informationen. Wiederholt berichteten Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international oder Human Rights Watch über die Verfolgung und Verhaftung von Dissidenten und Regimekritikern sowie Verurteilungen zu langen Haftstrafen. Auch Journalisten sind von Pressezensur und polizeilicher Verfolgung bedroht, wie die Organisation Reporter ohne Grenzen in ihrem zweiten Internet-Bericht „The Internet under surveillance“ 2003 ausführt. Weltweit sind diesem Bericht zufolge fast 50 Journalisten in Haft, weil sie im Internet ihre Meinung äußerten. Es muss jedoch von einer deutlich höheren Zahl verhafteter und inhaftierter Oppositioneller und Cyberdissidenten ausgegangen werden. Nach Angaben von Reporter ohne Grenzen ist die Zahl bis April 2004 auf 72 Cyberdissidenten angestiegen.
Doch das Internet darf auch kein rechtsfreier Raum sein. Websites mit extremistischem oder strafrechtlichem Inhalt (z. B. Kinderpornographie, Aufruf zum Rassenhass) sollten grundsätzlich gesperrt werden können. Websites, die zu Gewalt und Menschenrechtsverletzungen aufrufen, sind nicht zu dulden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In welchen Ländern wird – im Widerspruch zu den von ihnen eingegangenen Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsabkommen – nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung des Internets überwacht und der Zugang zu dem Informations- und Kommunikationsmedium kontrolliert und eingeschränkt?
Wie erfolgen nach Wissen der Bundesregierung die Kontrolle und die Beschränkung des Internet-Verkehrs in diesen Ländern?
In welchen Ländern werden Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger sowie Journalisten für Publikationen im Internet verfolgt, und welcher strafrechtlichen Verfolgung sind sie ausgesetzt?
Wie viele Personen sind deswegen nach Kenntnis der Bundesregierung von Haft bedroht bzw. bereits verurteilt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im bi- und multilateralen Dialog mit anderen Staaten gegen Internet-Zensur vorzugehen bzw. Lockerungen zu erreichen?
Hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Jahren auf europäischer und internationaler Ebene für eine freie Nutzung des Internets als Basis politischer Arbeit eingesetzt, und wenn ja, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunft des Internets als Informations- und Kommunikationsmittel für die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern unter dem Eindruck der wachsenden Kontrolle und Zensur der Online-Publikationen und des E-Mail-Austausches?
Wie beurteilt die Bundesregierung den von der US-Regierung initiierten „Global Internet Freedom Act“, und unterstützt sie die ihm zugrunde liegende Idee, von anderen Ländern gesperrte Seiten von Menschenrechtsverteidigern und -organisationen zugänglich zu machen?
Wird die Bundesregierung sich für die Umsetzung des „Global Internet Freedom Act“ einsetzen, und wenn ja, welche Möglichkeiten der Umsetzung sieht sie?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des iranischen Präsidenten Mohammad Khatami, dass die Filterung bestimmter politischer Internet-Seiten keinen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstelle (heise online vom 12. Dezember 2003)?
Spricht sie diesen Sachverhalt in den bi- und multilateralen Kontakten zur iranischen Regierung an, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der chinesischen Behörden, Cyberdissidenten zu Haftstrafen von bis zu zwölf Jahren zu verurteilen?
In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung um die Freilassung der chinesischen Cyberdissidenten, die aufgrund von „Internet-Vergehen“ (Vorwurf der „Subversion“) inhaftiert wurden?
Welche Möglichkeiten sieht sie, sich für einen freien und ungehinderten Zugang der Bevölkerung Chinas zum Internet einzusetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusage der tunesischen Regierung, beim nächsten Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) im November 2005 auch kritisch eingestellte Nichtregierungsorganisationen zuzulassen vor dem Hintergrund, dass auch in diesem Land der Internet-Verkehr überwacht und eingeschränkt wird?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Websites mit international strafrechtlichem Inhalt aufzudecken und diese zu sperren, ohne dass es zu einer Zensur anderer Inhalte kommt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chance, globale Lösungen im Kampf gegen die Kinderpornographie und deren Verbreitung durch das Internet zu realisieren?
Welche Maßnahmen hat sie bisher dazu ergriffen?