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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Reform der Pflegeversicherung (G-SIG: 15010965)

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3.4.2001 zur Beitragsentlastung von Versicherten mit Kindern, Anpassung der seit 1995 unveränderten Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegebedarf Demenzkranker, Finanzierungsvorschläge der "Rürup-Kommission": u. a. personenbezogenes Pflegebudget; Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege, Grundsatz "Prävention vor Pflege", Leistungsabgrenzungen zwischen Kranken- und Pflegeversicherung, Pflegeinfrastruktur und personelle Ausstattung der Pflegeheime, Pflegequalität, Vergütung von Pflegeleistungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

27.05.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/312104. 05. 2004

Reform der Pflegeversicherung

der Abgeordneten Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Cajus Julius Caesar, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Markus Grübel, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Gerlinde Kaupa, Gunther Krichbaum, Barbara Lanzinger, Dr. Michael Luther, Maria Michalk, Hildegard Müller, Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hat 1995 mit der Einführung der Pflegeversicherung die letzte große Lücke in unserem System der sozialen Sicherheit geschlossen und den unwürdigen Zustand beendet, dass Pflegebedürftigkeit oftmals zur Sozialhilfebedürftigkeit führte. Die Pflegeversicherung hat sich bewährt, aber sie steht vor gewaltigen Herausforderungen. Eine sich wandelnde Bevölkerungsstruktur wird in den kommenden Jahrzehnten zu einem massiven Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen von heute knapp 2 Millionen auf bis zu 6 Millionen im Jahre 2050 – bei gleichzeitigem spürbarem Rückgang der Bevölkerungszahl – führen. Damit einhergehen wird eine erhebliche Ausweitung der zur Absicherung der Pflegebedürftigkeit benötigten finanziellen Mittel. Zugleich rücken zu wenige junge Beitragszahler nach, um diesen wachsenden Finanzierungsbedarf wie bisher decken zu können. Folge wäre eine drastische Anhebung des umlagefinanzierten Beitragssatzes zur Pflegeversicherung und damit eine weitere Erhöhung der Lohnnebenkosten. Dabei reicht der Beitragssatz von 1,7 % bereits heute nicht mehr zur Deckung der laufenden Ausgaben aus, die darum seit 1999 zu einem immer größeren Teil aus den noch vorhandenen Rücklagen der Pflegeversicherung finanziert werden.

Zugleich weist der Leistungsumfang der Pflegeversicherung punktuell deutliche Lücken auf. So sind die Leistungen der Pflegeversicherung seit ihrer erstmaligen Festlegung nicht mehr angepasst worden und haben daher angesichts der Kostensteigerungen im Pflegebereich an Realwert verloren. Zudem wird der Pflegebedarf von Menschen mit demenziellen Erkrankungen wie z. B. Alzheimer durch den auf rein körperliche Gebrechen begrenzten Begriff der Pflegebedürftigkeit nur sehr unzureichend erfasst. Gefahren für die Qualität der Pflege gehen von der oftmals unzulänglichen Personalausstattung in Pflegeheimen aus. Pflegende Angehörige sind durch die zunehmende Schwere der Pflegebedürftigkeit und das Fehlen adäquater Angebote zur Entlastung häufig überfordert. Unklarheiten über die Leistungszuständigkeit von Kranken- oder Pflegeversicherung treten insbesondere bei der Versorgung mit Hilfsmitteln und im Bereich der medizinischen Behandlungspflege auf.

Schließlich ist bis Ende 2004 dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 entsprechend eine Entlastung von Versicherten, die Kinder erziehen, bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung herbeizuführen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Reformagenda

1. Welche konkreten Reformmaßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der Pflegeversicherung noch im Jahr 2004 vorzunehmen, welche konkreten Reformmaßnahmen sollen bis zum Ende der Wahlperiode erfolgen? Welche Positionen liegen diesen Reformplänen zugrunde?

2. Hält die Bundesregierung eine umfassende Reform der Pflegeversicherung, die über die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 zur Beitragsentlastung von Versicherten mit Kindern hinausgeht, für geboten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Reformen gedenkt die Bundesregierung vorzunehmen? Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung hierfür vorgesehen, und welche Erwägungen liegen diesem Zeitplan zugrunde?

3. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ihre Pläne zur Reform der Pflegeversicherung, wie sie von der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, am 22. Oktober 2003 vorgestellt worden waren, Ende Januar 2004 gestoppt? Hält die Bundesregierung an diesen Plänen fest? Wenn nein, warum nicht?

II. Beitragsentlastung für Erziehende

4. Auf welche Weise und mit welchen konkreten gesetzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 bis zum Jahresende 2004 umsetzen?

5. In welcher Höhe sollen Versicherte, die Kinder erziehen, nach den Vorstellungen der Bundesregierung entlastet werden? Soll die Beitragsentlastung im Zeitablauf dynamisiert werden? Ist eine Obergrenze der Beitragsentlastung für kinderreiche Versicherte vorgesehen? Wie grenzt die Bundesregierung den von der Beitragsentlastung begünstigten Personenkreis ab, und wie viele Versicherte zählen zu diesem Personenkreis?

6. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung durch diese Entlastung von Versicherten mit Kindern? Welche Gegenfinanzierung sehen die Pläne der Bundesregierung vor?

7. Welcher Personenkreis soll nach dem Willen der Bundesregierung zur Finanzierung der Beitragsentlastung von Versicherten mit Kindern herangezogen werden und was sind die Gründe für die Auswahl dieses Personenkreises? Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung diesen Personenkreis?

8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Beitragsentlastung von Versicherten mit Kindern innerhalb der Pflegeversicherung finanziert werden kann? Ist hierfür eine Anhebung des Beitragssatzes erforderlich? Wenn ja, in welcher Höhe?

9. Auf welche Weise und mit welchem inhaltlichen Ergebnis ist die Bundesregierung dem Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 nachgekommen, nach dem auch für die anderen umlagefinanzierten Zweige der Sozialversicherung die Notwendigkeit einer Entlastung von Versicherten, die Kinder erziehen, auf der Beitragsseite zu prüfen ist?

10. Hält die Bundesregierung eine Beitragsentlastung von Versicherten mit Kindern auch in anderen Zweigen der Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, für geboten? Wenn ja, wann und wie will die Bundesregierung entsprechende Entlastungen bewirken, und wie stellt die Bundesregierung die Gegenfinanzierung sicher? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Entlastung von Versicherten, die Kinder erziehen, bei den Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung?

III. Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung

11. Wie haben sich Anzahl und relativer Anteil derjenigen Pflegebedürftigen, die neben den Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) auch Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beziehen, seit dem Jahr vor der Einführung der Pflegeversicherung entwickelt, aufgeschlüsselt nach stationärer und ambulanter Pflege sowie nach den einzelnen Leistungsarten des BSHG?

12. Wie hat sich die Höhe der Leistungen nach dem BSHG an Pflegebedürftige, die zugleich Leistungen nach dem SGB XI beziehen, seit dem Jahr vor der Einführung der Pflegeversicherung entwickelt, aufgeschlüsselt nach stationärer und ambulanter Pflege sowie nach den einzelnen Leistungsarten des BSHG?

13. Wie hat sich die Höhe der von den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Trägern der Sozialhilfe zu tragenden Kostenanteile für Pflegeleistungen seit dem Jahr vor der Einführung der Pflegeversicherung entwickelt, aufgeschlüsselt nach stationärer und ambulanter Pflege sowie nach Kostenträgern?

14. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die seit 1995 unveränderten Leistungen der Pflegeversicherung der zwischenzeitlich eingetretenen Kostenentwicklung im Pflegebereich anzupassen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen und wann soll dies erfolgen? Mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen, und wie stellt die Bundesregierung eine Gegenfinanzierung sicher?

15. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Leistungen der Pflegeversicherung künftig regelmäßig an die Kostenentwicklung im Pflegebereich anzupassen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen und wann soll dies erfolgen? Wie errechnet sich die hierfür maßgebliche Steigerungsrate? Sollen alle Leistungen der Pflegeversicherung gleichmäßig angepasst werden, oder ist eine differenzierte Anpassung vorgesehen? Mit welchen Kosten ist durch eine regelmäßige Anpassung zu rechnen, und wie stellt die Bundesregierung eine Gegenfinanzierung sicher?

IV. Demenzkranke

16. Auf welche Weise will die Bundesregierung den Pflegebedarf von Menschen mit demenziellen Erkrankungen besser berücksichtigen? Wann wird die Bundesregierung entsprechende gesetzliche Initiativen vorlegen?

17. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, den Begriff der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI so zu erweitern, dass er auch den spezifischen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit demenziellen Erkrankungen erfasst?

18. Hält die Bundesregierung die Anerkennung eines zeitlich begrenzten allgemeinen Hilfe- und Betreuungsaufwands für einen geeigneten Weg, die unzureichende Berücksichtigung des Pflegebedarfs von Menschen mit demenziellen Erkrankungen zu verbessern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und wie gedenkt die Bundesregierung eine entsprechende Verbesserung im Recht der sozialen Pflegeversicherung vorzunehmen?

19. In welchem Umfang wurden die Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz bisher von den Pflegebedürftigen abgerufen und welche Ursachen sieht die Bundesregierung hierfür? Wie wird mit den nicht abgerufenen Finanzmitteln, die für die Verbesserung der Pflege von Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen sind, verfahren?

V. Finanzierung

20. Welche Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit erwartet die Bundesregierung bis zum Jahr 2050? Auf welche Annahmen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Aussage?

21. Welche Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Beitragszahler zur Pflegeversicherung erwartet die Bundesregierung bis zum Jahr 2050? Auf welche Annahmen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Aussage?

22. Wie werden sich die Leistungsausgaben und Beitragseinnahmen der Pflegeversicherung nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im Zeitraum bis 2015 entwickeln? Auf welche Annahmen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Aussage?

23. Wann werden die Rücklagen der Pflegeversicherung – unter Berücksichtigung der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 – ihre gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze erreicht haben? Auf welche Annahmen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Aussage?

24. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um ein Unterschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenze für die Rücklagen der Pflegeversicherung zu verhindern? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Untergrenze zu verändern?

25. Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass die erwarteten höheren Leistungsausgaben der Pflegeversicherung dauerhaft und verlässlich finanziert werden können? Wie will die Bundesregierung dabei eine ausgewogene Verteilung der Finanzierungslasten auf die verschiedenen Generationen bewirken?

26. Hält die Bundesregierung eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung für erforderlich, um die steigenden Ausgaben der Pflegeversicherung zu decken, die aus einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung an die Kostenentwicklung im Pflegebereich, der besseren Berücksichtigung des Pflegebedarfs von Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie der Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen und der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit resultieren? Wann und in welchem Umfang sollte der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nach dem Dafürhalten der Bundesregierung erhöht werden?

27. Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, zu verstehen, notwendige Reformen auf der Leistungsseite der Pflegeversicherung ließen sich nur durch „tendenziell höhere Beiträge“ finanzieren (vgl. Agenturmeldung der „ddp“ vom 30. Januar 2004)?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, einen Anstieg der Lohnnebenkosten im Falle einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung durch die Streichung eines gesetzlichen Feiertages oder eines bezahlten Urlaubstages zu verhindern?

29. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umlagefinanzierung der sozialen Pflegeversicherung durch Elemente der Kapitaldeckung zu ergänzen, beispielsweise durch die Ansparung eines Vorsorgebeitrags auf obligatorischen privaten Pflegekonten und die spätere Auszahlung des auf diesen Konten akkumulierten Kapitals als Leibrente an den Versicherten, wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen? Wenn ja, wann, auf welche Weise und mit welchen finanziellen Auswirkungen? Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

VI. Vorschläge der „Rürup-Kommission“

30. Beabsichtigt die Bundesregierung, Rentnerinnen und Rentner über den bisherigen Rahmen hinaus verstärkt zur Finanzierung der Pflegeversicherung heranzuziehen, wie von der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme (Rürup-Kommission) vorgeschlagen? Wenn ja, wann, auf welche Weise, in welcher Höhe und mit welchen finanziellen Auswirkungen? Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

31. Beabsichtigt die Bundesregierung eine regelmäßige Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung, wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen? Wenn ja, wann, auf welche Weise, in welcher Höhe und mit welchen finanziellen Auswirkungen? Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

32. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Angleichung der Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege durch eine deutliche Absenkung der Leistungen bei stationärer Pflege, insbesondere in den Pflegestufen I und II, wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen? Wenn ja, wann, auf welche Weise und mit welchen finanziellen Auswirkungen? Welche Leistungsbeträge sind für die einzelnen Pflegestufen vorgesehen? Ist eine schrittweise Anpassung vorgesehen? Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen einen solchen Vorschlag?

33. Beabsichtigt die Bundesregierung die Berücksichtigung eines pauschalen Zeitzuschlags von 30 Minuten täglich zum im Bereich der Grundpflege festgestellten zeitlichen Hilfebedarf, wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen? Wenn ja, wann, auf welche Weise und mit welchen finanziellen Auswirkungen? Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

34. Beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Erprobung personenbezogener Budgets im Rahmen der professionellen Pflege, wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen? Wenn ja, wann, auf welche Weise und mit welchen finanziellen Auswirkungen? Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

35. Sollten personenbezogene Pflegebudgets nach Auffassung der Bundesregierung nur im Rahmen von Modellprojekten oder als generelle Wahlmöglichkeit der Pflegebedürftigen eingeführt werden? Welche Leistungen der Pflegeversicherung sollten personenbezogene Pflegebudgets umfassen, und sollten die Leistungen weiterer Leistungsträger in das Pflegebudget integrierbar sein? Sollte das personenbezogene Pflegebudget im Sachleistungsprinzip verbleiben oder bedeutet es den Übergang zur Kostenerstattung?

VII. Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege

36. Wie steht die Bundesregierung zu folgenden Vorschlägen: – Stärkung der häuslichen Pflege durch Angleichung der Sachleistungsbeträge für die häusliche und die stationäre Pflege und eine Umschichtung zu Gunsten höherer Beträge in allen Stufen der häuslichen Pflege; – Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung ab 2007; – Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere bis zu 60 000 demenziell Erkrankte) kommen erstmals in den Genuss von zusätzlichen Leistungen? Beabsichtigt die Bundesregierung die Umsetzung dieser Vorschläge, wenn ja, wann und auf welche Weise?

37. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, die bisherigen Pflegestufen durch „Leistungsgruppen mit vergleichbarem pflegerischen Aufwand“ zu ersetzen? Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzliche Umsetzung dieser Forderung? Wenn ja, wann und auf welche Weise?

38. Hält die Bundesregierung eine Anpassung der Leistungen bei häuslicher und stationärer Pflege für geboten, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entsprechend die häusliche Pflege zu stärken? Wenn nein, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen? Wenn ja, wann wird die Bundesregierung diesbezügliche Vorschläge unterbreiten, welche einzelnen Maßnahmen und welche konkreten Leistungshöhen für die einzelnen Pflegestufen werden diese Vorschläge beinhalten? Ist eine schrittweise Anpassung vorgesehen? Mit welchen finanziellen Auswirkungen auf die Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sowie auf die Träger der Sozialhilfe ist zu rechnen?

39. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ in der Pflegeversicherung besser als bisher Rechnung getragen wird?

40. Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung eine bessere Abstimmung der Leistungen von Kranken- und Pflegeversicherung beim Übergang von stationärer Heilbehandlung in die häusliche Pflege sowie bei der Zusammenarbeit von Pflegeheimen mit Ärzten, Therapeuten und Rehabilitationseinrichtungen sicherstellen?

41. Hält die Bundesregierung den Ausbau und die Weiterentwicklung niedrigschwelliger Betreuungs- und Pflegeangebote zur Stärkung der häuslichen Pflege für geboten? Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Bereich wann ergreifen?

VIII. Prävention und Rehabilitation

42. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass dem Grundsatz „Prävention und Rehabilitation vor Pflege“ besser als bisher Rechnung getragen wird? Erkennt die Bundesregierung in diesem Bereich Zuständigkeits- und Schnittstellenprobleme zwischen den verschiedenen Trägern der Sozialversicherung? Wenn ja, wann und auf welche Weise will die Bundesregierung diese Zuständigkeits- und Schnittstellenprobleme beseitigen?

43. Auf welche Weise will die Bundesregierung die Möglichkeiten von Prävention und Gesundheitsvorsorge zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit stärken? Welche für die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit relevanten Elemente wird das von der Bundesregierung geplante Präventionsgesetz enthalten?

44. Sieht die Bundesregierung Defizite in der rehabilitativen Förderung von Pflegebedürftigen und im Einsatz der nach § 31 SGB XI vorhandenen und nach § 18 Abs. 1 Satz 3 SGB XI gebotenen Möglichkeiten, durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten? Wenn ja, wann und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Pflegebedürftige im gebotenen Umfang Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten?

IX. Abgrenzung zu anderen Leistungsträgern

45. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Abgrenzung der Leistungen der sozialen Eingliederung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Abgrenzungsbedarf für ihre Pläne zur Reform der Pflegeversicherung?

46. Sieht die Bundesregierung Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung bei der Leistungszuständigkeit für Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege? Gibt es über die in § 37 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz SGB V geregelten Fälle hinaus weitere Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, bei denen es zu Unklarheiten über die Leistungszuständigkeit kommt? Wenn ja, wann und wie gedenkt die Bundesregierung diese Abgrenzungsschwierigkeiten zu beseitigen?

47. Sieht die Bundesregierung Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen gesetzlicher Krankenversicherung, sozialer Pflegeversicherung und den Trägern von Pflegeheimen bei der Leistungszuständigkeit für Hilfsmittel? Wenn ja, wann und wie gedenkt die Bundesregierung diese Abgrenzungsschwierigkeiten zu beseitigen? Wenn nein, aufgrund welcher Erkenntnisse sieht die Bundesregierung es als gesichert an, dass die vorrangige Leistungspflicht der Krankenkassen und die ausreichende Ausstattung von Pflegeheimen mit Hilfsmitteln in der Praxis problemlos gewährleistet wird?

48. Worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache für Fehlbuchungen bei Hilfsmitteln in dreistelliger Millionenhöhe, die die gesetzlichen Krankenkassen zulasten der sozialen Pflegeversicherung vornehmen und über die zuletzt „DER SPIEGEL“ vom 19. April 2004 berichtet hat? Wann und wie gedenkt die Bundesregierung solche Fehlbuchungen zulasten der sozialen Pflegeversicherung künftig zu verhindern?

49. Treffen Meldungen der „dpa“ vom 18. April 2004 zu, nach denen das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) den diesbezüglichen Bericht des „SPIEGEL“ mit den Worten kommentiert hat, diese Fehlbuchungen seien „offenbar entstanden, weil es Unklarheiten bei einigen Krankenkassen gab, wer bestimmte Leistungen, wie z. B. Rollstühle, bezahlt“? Was ist die Ursache dieser Unklarheiten, und wann und auf welche Weise wird die Bundesregierung diese Unklarheiten ausräumen?

50. Ab welchem Zeitpunkt sollen die Aufwendungen für die in den teil- und vollstationären Einrichtungen notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden? Auf welche Höhe veranschlagt die Bundesregierung die daraus resultierende Entlastung der Pflegeversicherung und die Belastung der GKV? Wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?

X. Infrastruktur und Pflegepersonal

51. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Finanzierung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen und zur Finanzierung der Ausbildung von Pflegekräften? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Bereich ergreifen?

52. Sieht die Bundesregierung die Bereitstellung einer ausreichenden Pflege-Infrastruktur als gesichert an? Wenn nein, wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Sicherstellung einer ausreichenden Pflege-Infrastruktur bewirken?

53. Entspricht das Angebot an geeigneten Pflegekräften und an Ausbildungsplätzen im Pflegebereich nach Auffassung der Bundesregierung dem vorhandenen Bedarf an Pflegeleistungen sowie den für die Zukunft erwarteten Steigerungen der Nachfrage nach professionellen Pflegekräften? Entscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung genügend Menschen für den Pflegeberuf, um dem derzeit vorhandenen und dem für die Zukunft erwarteten Bedarf an Pflegeleistungen gerecht werden zu können? Wenn nein, welche Maßnahmen will die Bundesregierung diesbezüglich ergreifen?

54. Hält die Bundesregierung die personelle Ausstattung von Pflegeheimen und den Anteil der Pflegefachkräfte für ausreichend? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um eine ausreichende personelle Ausstattung von Pflegeheimen und eine ausreichende Quote von Pflegefachkräften sicherzustellen?

55. Sieht die Bundesregierung in der Fachkräftequote einen geeigneten Indikator für die Personalbemessung in Pflegeheimen, oder hält sie alternative Maßstäbe zur Personalbemessung für sachgerechter? Wenn ja, welche?

56. Erweist sich nach Auffassung der Bundesregierung das Fehlen allgemein anerkannter Maßstäbe für die Personalbemessung in Pflegeheimen als Problem, und wenn ja, wann und wie will die Bundesregierung diesem Problem abhelfen?

57. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die im Durchschnitt vergleichsweise kurze Verweildauer von Pflegekräften in der Altenpflege? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Attraktivität und Anerkennung des Pflegeberufes zu erhöhen?

XI. Pflegequalität

58. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte von unnötigem Verwaltungsaufwand und zeitraubenden bürokratischen Auflagen zu entlasten?

59. Durch welche Maßnahmen und wann will die Bundesregierung eine ausreichende Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch Aus- und Fortbildung, Beratung und temporäre Entlastung von Pflegeaufgaben sicherstellen?

60. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Betreuung und Pflege in Heimen und durch ambulante Dienste verbessert werden? Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung dies erreichen?

61. Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein differenziertes und besser an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ausgerichtetes Versorgungsangebot aussehen? Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung dies erreichen?

62. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Stellung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gestärkt und ein entsprechendes öffentliches Bewusstsein geschaffen werden? Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung dies bewirken?

63. Wie kann eine ausreichende Zahl von geeigneten Personen dauerhaft für die Pflegeberufe gewonnen werden? Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung dies bewirken?

64. Wie kann die Pflege nach Auffassung der Bundesregierung durch Entbürokratisierung entlastet werden? Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung dies bewirken?

65. Hält die Bundesregierung eine Verlängerung oder Wiedereinführung der bis Ende 2002 befristeten Ausnahmegenehmigung für die Beschäftigung von Haushalts- und Betreuungshilfen aus den EU-Beitrittsstaaten für geboten? Welche alternativen Maßnahmen erachtet die Bundesregierung für sinnvoll, um der Nachfrage nach Haushalts- und Betreuungshilfen zur Unterstützung der häuslichen Pflege und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen gerecht zu werden? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Bereich zu welchem Zeitpunkt ergreifen?

XII. Vergütung von Pflegeleistungen

66. Erkennt die Bundesregierung im Bereich der ambulanten Pflege Probleme bei der vertraglichen Vereinbarung des Leistungskatalogs und der Vergütungen zwischen Pflegekassen und ambulanten Pflegediensten? Wenn ja, wann und wie will die Bundesregierung diesen Problemen abhelfen?

67. Wie erklärt sich die Bundesregierung die großen Preisunterschiede bei stationären Pflegeleistungen sowie Unterkunft und Verpflegung, die häufig am selben Ort und in derselben Pflegestufe auftreten, und hält die Bundesregierung diese Preisunterschiede für sachgerecht?

68. Erkennt die Bundesregierung im Bereich der stationären Pflege Probleme bei den Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Pflegeheimen, und sieht sie Verbesserungsbedarf beim bisherigen Pflegesatzverfahren? Wenn ja, wann und wie will die Bundesregierung diesen Problemen abhelfen?

69. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Bereich des Schiedsstellenwesens in der Pflegeversicherung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung diesem Handlungsbedarf nachkommen?

70. Hält die Bundesregierung die Einrichtung eines Schiedsstellenverfahrens auch auf Bundesebene für erforderlich und zielführend? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dem diesbezüglichen Handlungsbedarf nachkommen?

Fragen70

1

Welche konkreten Reformmaßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der Pflegeversicherung noch im Jahr 2004 vorzunehmen, welche konkreten Reformmaßnahmen sollen bis zum Ende der Wahlperiode erfolgen?

Welche Positionen liegen diesen Reformplänen zugrunde?

2

Hält die Bundesregierung eine umfassende Reform der Pflegeversicherung, die über die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 zur Beitragsentlastung von Versicherten mit Kindern hinausgeht, für geboten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Reformen gedenkt die Bundesregierung vorzunehmen?

Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung hierfür vorgesehen, und welche Erwägungen liegen diesem Zeitplan zugrunde?

3

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ihre Pläne zur Reform der Pflegeversicherung, wie sie von der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, am 22. Oktober 2003 vorgestellt worden waren, Ende Januar 2004 gestoppt?

Hält die Bundesregierung an diesen Plänen fest?

Wenn nein, warum nicht?

4

Auf welche Weise und mit welchen konkreten gesetzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 bis zum Jahresende 2004 umsetzen?

5

In welcher Höhe sollen Versicherte, die Kinder erziehen, nach den Vorstellungen der Bundesregierung entlastet werden?

Soll die Beitragsentlastung im Zeitablauf dynamisiert werden?

Ist eine Obergrenze der Beitragsentlastung für kinderreiche Versicherte vorgesehen?

Wie grenzt die Bundesregierung den von der Beitragsentlastung begünstigten Personenkreis ab, und wie viele Versicherte zählen zu diesem Personenkreis?

6

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung durch diese Entlastung von Versicherten mit Kindern?

Welche Gegenfinanzierung sehen die Pläne der Bundesregierung vor?

7

Welcher Personenkreis soll nach dem Willen der Bundesregierung zur Finanzierung der Beitragsentlastung von Versicherten mit Kindern herangezogen werden und was sind die Gründe für die Auswahl dieses Personenkreises?

Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung diesen Personenkreis?

8

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Beitragsentlastung von Versicherten mit Kindern innerhalb der Pflegeversicherung finanziert werden kann?

Ist hierfür eine Anhebung des Beitragssatzes erforderlich?

Wenn ja, in welcher Höhe?

9

Auf welche Weise und mit welchem inhaltlichen Ergebnis ist die Bundesregierung dem Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 nachgekommen, nach dem auch für die anderen umlagefinanzierten Zweige der Sozialversicherung die Notwendigkeit einer Entlastung von Versicherten, die Kinder erziehen, auf der Beitragsseite zu prüfen ist?

10

Hält die Bundesregierung eine Beitragsentlastung von Versicherten mit Kindern auch in anderen Zweigen der Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, für geboten?

Wenn ja, wann und wie will die Bundesregierung entsprechende Entlastungen bewirken, und wie stellt die Bundesregierung die Gegenfinanzierung sicher?

Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Entlastung von Versicherten, die Kinder erziehen, bei den Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung?

11

Wie haben sich Anzahl und relativer Anteil derjenigen Pflegebedürftigen, die neben den Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) auch Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beziehen, seit dem Jahr vor der Einführung der Pflegeversicherung entwickelt, aufgeschlüsselt nach stationärer und ambulanter Pflege sowie nach den einzelnen Leistungsarten des BSHG?

12

Wie hat sich die Höhe der Leistungen nach dem BSHG an Pflegebedürftige, die zugleich Leistungen nach dem SGB XI beziehen, seit dem Jahr vor der Einführung der Pflegeversicherung entwickelt, aufgeschlüsselt nach stationärer und ambulanter Pflege sowie nach den einzelnen Leistungsarten des BSHG?

13

Wie hat sich die Höhe der von den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Trägern der Sozialhilfe zu tragenden Kostenanteile für Pflegeleistungen seit dem Jahr vor der Einführung der Pflegeversicherung entwickelt, aufgeschlüsselt nach stationärer und ambulanter Pflege sowie nach Kostenträgern?

14

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die seit 1995 unveränderten Leistungen der Pflegeversicherung der zwischenzeitlich eingetretenen Kostenentwicklung im Pflegebereich anzupassen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen und wann soll dies erfolgen?

Mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen, und wie stellt die Bundesregierung eine Gegenfinanzierung sicher?

15

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Leistungen der Pflegeversicherung künftig regelmäßig an die Kostenentwicklung im Pflegebereich anzupassen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen und wann soll dies erfolgen?

Wie errechnet sich die hierfür maßgebliche Steigerungsrate?

Sollen alle Leistungen der Pflegeversicherung gleichmäßig angepasst werden, oder ist eine differenzierte Anpassung vorgesehen?

Mit welchen Kosten ist durch eine regelmäßige Anpassung zu rechnen, und wie stellt die Bundesregierung eine Gegenfinanzierung sicher?

16

Auf welche Weise will die Bundesregierung den Pflegebedarf von Menschen mit demenziellen Erkrankungen besser berücksichtigen?

Wann wird die Bundesregierung entsprechende gesetzliche Initiativen vorlegen?

17

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, den Begriff der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI so zu erweitern, dass er auch den spezifischen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit demenziellen Erkrankungen erfasst?

18

Hält die Bundesregierung die Anerkennung eines zeitlich begrenzten allgemeinen Hilfe- und Betreuungsaufwands für einen geeigneten Weg, die unzureichende Berücksichtigung des Pflegebedarfs von Menschen mit demenziellen Erkrankungen zu verbessern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann und wie gedenkt die Bundesregierung eine entsprechende Verbesserung im Recht der sozialen Pflegeversicherung vorzunehmen?

19

In welchem Umfang wurden die Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz bisher von den Pflegebedürftigen abgerufen und welche Ursachen sieht die Bundesregierung hierfür?

Wie wird mit den nicht abgerufenen Finanzmitteln, die für die Verbesserung der Pflege von Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen sind, verfahren?

20

Welche Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit erwartet die Bundesregierung bis zum Jahr 2050?

Auf welche Annahmen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Aussage?

21

Welche Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Beitragszahler zur Pflegeversicherung erwartet die Bundesregierung bis zum Jahr 2050?

Auf welche Annahmen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Aussage?

22

Wie werden sich die Leistungsausgaben und Beitragseinnahmen der Pflegeversicherung nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im Zeitraum bis 2015 entwickeln?

Auf welche Annahmen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Aussage?

23

Wann werden die Rücklagen der Pflegeversicherung – unter Berücksichtigung der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 – ihre gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze erreicht haben?

Auf welche Annahmen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Aussage?

24

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um ein Unterschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenze für die Rücklagen der Pflegeversicherung zu verhindern?

Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Untergrenze zu verändern?

25

Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass die erwarteten höheren Leistungsausgaben der Pflegeversicherung dauerhaft und verlässlich finanziert werden können?

Wie will die Bundesregierung dabei eine ausgewogene Verteilung der Finanzierungslasten auf die verschiedenen Generationen bewirken?

26

Hält die Bundesregierung eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung für erforderlich, um die steigenden Ausgaben der Pflegeversicherung zu decken, die aus einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung an die Kostenentwicklung im Pflegebereich, der besseren Berücksichtigung des Pflegebedarfs von Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie der Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen und der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit resultieren?

Wann und in welchem Umfang sollte der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nach dem Dafürhalten der Bundesregierung erhöht werden?

27

Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, zu verstehen, notwendige Reformen auf der Leistungsseite der Pflegeversicherung ließen sich nur durch „tendenziell höhere Beiträge“ finanzieren (vgl. Agenturmeldung der „ddp“ vom 30. Januar 2004)?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, einen Anstieg der Lohnnebenkosten im Falle einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung durch die Streichung eines gesetzlichen Feiertages oder eines bezahlten Urlaubstages zu verhindern?

29

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umlagefinanzierung der sozialen Pflegeversicherung durch Elemente der Kapitaldeckung zu ergänzen, beispielsweise durch die Ansparung eines Vorsorgebeitrags auf obligatorischen privaten Pflegekonten und die spätere Auszahlung des auf diesen Konten akkumulierten Kapitals als Leibrente an den Versicherten, wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen?

Wenn ja, wann, auf welche Weise und mit welchen finanziellen Auswirkungen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

30

Beabsichtigt die Bundesregierung, Rentnerinnen und Rentner über den bisherigen Rahmen hinaus verstärkt zur Finanzierung der Pflegeversicherung heranzuziehen, wie von der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme (Rürup-Kommission) vorgeschlagen?

Wenn ja, wann, auf welche Weise, in welcher Höhe und mit welchen finanziellen Auswirkungen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

31

Beabsichtigt die Bundesregierung eine regelmäßige Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung, wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen?

Wenn ja, wann, auf welche Weise, in welcher Höhe und mit welchen finanziellen Auswirkungen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

32

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Angleichung der Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege durch eine deutliche Absenkung der Leistungen bei stationärer Pflege, insbesondere in den Pflegestufen I und II, wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen?

Wenn ja, wann, auf welche Weise und mit welchen finanziellen Auswirkungen?

Welche Leistungsbeträge sind für die einzelnen Pflegestufen vorgesehen?

Ist eine schrittweise Anpassung vorgesehen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen einen solchen Vorschlag?

33

Beabsichtigt die Bundesregierung die Berücksichtigung eines pauschalen Zeitzuschlags von 30 Minuten täglich zum im Bereich der Grundpflege festgestellten zeitlichen Hilfebedarf, wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen?

Wenn ja, wann, auf welche Weise und mit welchen finanziellen Auswirkungen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

34

Beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Erprobung personenbezogener Budgets im Rahmen der professionellen Pflege, wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen?

Wenn ja, wann, auf welche Weise und mit welchen finanziellen Auswirkungen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

35

Sollten personenbezogene Pflegebudgets nach Auffassung der Bundesregierung nur im Rahmen von Modellprojekten oder als generelle Wahlmöglichkeit der Pflegebedürftigen eingeführt werden?

Welche Leistungen der Pflegeversicherung sollten personenbezogene Pflegebudgets umfassen, und sollten die Leistungen weiterer Leistungsträger in das Pflegebudget integrierbar sein?

Sollte das personenbezogene Pflegebudget im Sachleistungsprinzip verbleiben oder bedeutet es den Übergang zur Kostenerstattung?

36

Wie steht die Bundesregierung zu folgenden Vorschlägen: – Stärkung der häuslichen Pflege durch Angleichung der Sachleistungsbeträge für die häusliche und die stationäre Pflege und eine Umschichtung zu Gunsten höherer Beträge in allen Stufen der häuslichen Pflege; – Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung ab 2007; – Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere bis zu 60 000 demenziell Erkrankte) kommen erstmals in den Genuss von zusätzlichen Leistungen?

Beabsichtigt die Bundesregierung die Umsetzung dieser Vorschläge, wenn ja, wann und auf welche Weise?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, die bisherigen Pflegestufen durch „Leistungsgruppen mit vergleichbarem pflegerischen Aufwand“ zu ersetzen?

Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzliche Umsetzung dieser Forderung?

Wenn ja, wann und auf welche Weise?

38

Hält die Bundesregierung eine Anpassung der Leistungen bei häuslicher und stationärer Pflege für geboten, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entsprechend die häusliche Pflege zu stärken?

Wenn nein, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen?

Wenn ja, wann wird die Bundesregierung diesbezügliche Vorschläge unterbreiten, welche einzelnen Maßnahmen und welche konkreten Leistungshöhen für die einzelnen Pflegestufen werden diese Vorschläge beinhalten?

Ist eine schrittweise Anpassung vorgesehen?

Mit welchen finanziellen Auswirkungen auf die Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sowie auf die Träger der Sozialhilfe ist zu rechnen?

39

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ in der Pflegeversicherung besser als bisher Rechnung getragen wird?

40

Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung eine bessere Abstimmung der Leistungen von Kranken- und Pflegeversicherung beim Übergang von stationärer Heilbehandlung in die häusliche Pflege sowie bei der Zusammenarbeit von Pflegeheimen mit Ärzten, Therapeuten und Rehabilitationseinrichtungen sicherstellen?

41

Hält die Bundesregierung den Ausbau und die Weiterentwicklung niedrigschwelliger Betreuungs- und Pflegeangebote zur Stärkung der häuslichen Pflege für geboten?

Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Bereich wann ergreifen?

42

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass dem Grundsatz „Prävention und Rehabilitation vor Pflege“ besser als bisher Rechnung getragen wird?

Erkennt die Bundesregierung in diesem Bereich Zuständigkeits- und Schnittstellenprobleme zwischen den verschiedenen Trägern der Sozialversicherung?

Wenn ja, wann und auf welche Weise will die Bundesregierung diese Zuständigkeits- und Schnittstellenprobleme beseitigen?

43

Auf welche Weise will die Bundesregierung die Möglichkeiten von Prävention und Gesundheitsvorsorge zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit stärken?

Welche für die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit relevanten Elemente wird das von der Bundesregierung geplante Präventionsgesetz enthalten?

44

Sieht die Bundesregierung Defizite in der rehabilitativen Förderung von Pflegebedürftigen und im Einsatz der nach § 31 SGB XI vorhandenen und nach § 18 Abs. 1 Satz 3 SGB XI gebotenen Möglichkeiten, durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten?

Wenn ja, wann und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Pflegebedürftige im gebotenen Umfang Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten?

45

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Abgrenzung der Leistungen der sozialen Eingliederung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Abgrenzungsbedarf für ihre Pläne zur Reform der Pflegeversicherung?

46

Sieht die Bundesregierung Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung bei der Leistungszuständigkeit für Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege?

Gibt es über die in § 37 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz SGB V geregelten Fälle hinaus weitere Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, bei denen es zu Unklarheiten über die Leistungszuständigkeit kommt?

Wenn ja, wann und wie gedenkt die Bundesregierung diese Abgrenzungsschwierigkeiten zu beseitigen?

47

Sieht die Bundesregierung Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen gesetzlicher Krankenversicherung, sozialer Pflegeversicherung und den Trägern von Pflegeheimen bei der Leistungszuständigkeit für Hilfsmittel?

Wenn ja, wann und wie gedenkt die Bundesregierung diese Abgrenzungsschwierigkeiten zu beseitigen?

Wenn nein, aufgrund welcher Erkenntnisse sieht die Bundesregierung es als gesichert an, dass die vorrangige Leistungspflicht der Krankenkassen und die ausreichende Ausstattung von Pflegeheimen mit Hilfsmitteln in der Praxis problemlos gewährleistet wird?

48

Worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache für Fehlbuchungen bei Hilfsmitteln in dreistelliger Millionenhöhe, die die gesetzlichen Krankenkassen zulasten der sozialen Pflegeversicherung vornehmen und über die zuletzt „DER SPIEGEL“ vom 19. April 2004 berichtet hat?

Wann und wie gedenkt die Bundesregierung solche Fehlbuchungen zulasten der sozialen Pflegeversicherung künftig zu verhindern?

49

Treffen Meldungen der „dpa“ vom 18. April 2004 zu, nach denen das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) den diesbezüglichen Bericht des „SPIEGEL“ mit den Worten kommentiert hat, diese Fehlbuchungen seien „offenbar entstanden, weil es Unklarheiten bei einigen Krankenkassen gab, wer bestimmte Leistungen, wie z. B. Rollstühle, bezahlt“?

Was ist die Ursache dieser Unklarheiten, und wann und auf welche Weise wird die Bundesregierung diese Unklarheiten ausräumen?

50

Ab welchem Zeitpunkt sollen die Aufwendungen für die in den teil- und vollstationären Einrichtungen notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden?

Auf welche Höhe veranschlagt die Bundesregierung die daraus resultierende Entlastung der Pflegeversicherung und die Belastung der GKV?

Wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?

51

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Finanzierung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen und zur Finanzierung der Ausbildung von Pflegekräften?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Bereich ergreifen?

52

Sieht die Bundesregierung die Bereitstellung einer ausreichenden Pflege-Infrastruktur als gesichert an?

Wenn nein, wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Sicherstellung einer ausreichenden Pflege-Infrastruktur bewirken?

53

Entspricht das Angebot an geeigneten Pflegekräften und an Ausbildungsplätzen im Pflegebereich nach Auffassung der Bundesregierung dem vorhandenen Bedarf an Pflegeleistungen sowie den für die Zukunft erwarteten Steigerungen der Nachfrage nach professionellen Pflegekräften?

Entscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung genügend Menschen für den Pflegeberuf, um dem derzeit vorhandenen und dem für die Zukunft erwarteten Bedarf an Pflegeleistungen gerecht werden zu können?

Wenn nein, welche Maßnahmen will die Bundesregierung diesbezüglich ergreifen?

54

Hält die Bundesregierung die personelle Ausstattung von Pflegeheimen und den Anteil der Pflegefachkräfte für ausreichend?

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um eine ausreichende personelle Ausstattung von Pflegeheimen und eine ausreichende Quote von Pflegefachkräften sicherzustellen?

55

Sieht die Bundesregierung in der Fachkräftequote einen geeigneten Indikator für die Personalbemessung in Pflegeheimen, oder hält sie alternative Maßstäbe zur Personalbemessung für sachgerechter?

Wenn ja, welche?

56

Erweist sich nach Auffassung der Bundesregierung das Fehlen allgemein anerkannter Maßstäbe für die Personalbemessung in Pflegeheimen als Problem, und wenn ja, wann und wie will die Bundesregierung diesem Problem abhelfen?

57

Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die im Durchschnitt vergleichsweise kurze Verweildauer von Pflegekräften in der Altenpflege?

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Attraktivität und Anerkennung des Pflegeberufes zu erhöhen?

58

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte von unnötigem Verwaltungsaufwand und zeitraubenden bürokratischen Auflagen zu entlasten?

59

Durch welche Maßnahmen und wann will die Bundesregierung eine ausreichende Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch Aus- und Fortbildung, Beratung und temporäre Entlastung von Pflegeaufgaben sicherstellen?

60

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Betreuung und Pflege in Heimen und durch ambulante Dienste verbessert werden?

Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung dies erreichen?

61

Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein differenziertes und besser an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ausgerichtetes Versorgungsangebot aussehen?

Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung dies erreichen?

62

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Stellung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gestärkt und ein entsprechendes öffentliches Bewusstsein geschaffen werden?

Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung dies bewirken?

63

Wie kann eine ausreichende Zahl von geeigneten Personen dauerhaft für die Pflegeberufe gewonnen werden?

Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung dies bewirken?

64

Wie kann die Pflege nach Auffassung der Bundesregierung durch Entbürokratisierung entlastet werden?

Wann und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung dies bewirken?

65

Hält die Bundesregierung eine Verlängerung oder Wiedereinführung der bis Ende 2002 befristeten Ausnahmegenehmigung für die Beschäftigung von Haushalts- und Betreuungshilfen aus den EU-Beitrittsstaaten für geboten?

Welche alternativen Maßnahmen erachtet die Bundesregierung für sinnvoll, um der Nachfrage nach Haushalts- und Betreuungshilfen zur Unterstützung der häuslichen Pflege und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen gerecht zu werden?

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Bereich zu welchem Zeitpunkt ergreifen?

66

Erkennt die Bundesregierung im Bereich der ambulanten Pflege Probleme bei der vertraglichen Vereinbarung des Leistungskatalogs und der Vergütungen zwischen Pflegekassen und ambulanten Pflegediensten?

Wenn ja, wann und wie will die Bundesregierung diesen Problemen abhelfen?

67

Wie erklärt sich die Bundesregierung die großen Preisunterschiede bei stationären Pflegeleistungen sowie Unterkunft und Verpflegung, die häufig am selben Ort und in derselben Pflegestufe auftreten, und hält die Bundesregierung diese Preisunterschiede für sachgerecht?

68

Erkennt die Bundesregierung im Bereich der stationären Pflege Probleme bei den Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Pflegeheimen, und sieht sie Verbesserungsbedarf beim bisherigen Pflegesatzverfahren?

Wenn ja, wann und wie will die Bundesregierung diesen Problemen abhelfen?

69

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Bereich des Schiedsstellenwesens in der Pflegeversicherung?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung diesem Handlungsbedarf nachkommen?

70

Hält die Bundesregierung die Einrichtung eines Schiedsstellenverfahrens auch auf Bundesebene für erforderlich und zielführend?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dem diesbezüglichen Handlungsbedarf nachkommen?

Berlin, den 4. Mai 2004

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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