[Deutscher Bundestag Drucksache 15/2960
15. Wahlperiode 26. 04. 2004
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen vom 23. April 2004 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Dirk Fischer (Hamburg), Georg Brunnhuber, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/2897 –
Fahrradpolitik der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Verstärkte Berichterstattung in den Medien und zunehmende Nachfragen aus
der Öffentlichkeit belegen, dass über die derzeitige Radverkehrspolitik der
Bundesregierung teilweise völlige Unklarheit herrscht. Der Deutsche
Bundestag hat mit einem Beschluss vom 21. April 1994 die Bundesregierung
aufgefordert, dem Verkehrsausschuss alle fünf Jahre einen Bericht mit einer
Bestandsaufnahme zur Situation des Radverkehrs in der Bundesrepublik
Deutschland vorzulegen. Nachdem der „Erste Bericht über die Situation des
Fahrradverkehrs in Deutschland“ Anfang 1999 vorgelegt wurde, wäre der
zweite Bericht im Frühjahr 2004 fällig. Nach Angaben des zuständigen
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) soll
dieser erst im Jahr 2006 veröffentlicht werden. Damit würden weitere 24 Monate
in Unklarheit vergehen.
Auch ein für 2003 avisierter Fortschrittsbericht zum Nationalen
Radverkehrsplan 2002 bis 2012 „FahrRad“ (Bundestagsdrucksache 14/9504) ist nicht in
das parlamentarische Verfahren eingebracht worden. Es blieb auch in diesem
Fall bei Ankündigungen ohne Umsetzungsbereitschaft. Die mehr als 60
Millionen Radfahrerinnen und Radfahrer fühlen sich weder ausreichend
informiert noch ernst genommen. Mit dieser unstetigen und wenig verlässlichen
Fahrradpolitik verspielt die Bundesregierung das seit Jahren über alle
Fraktionsgrenzen hinweg aufgebaute Vertrauen. Auch wenn in fünf Jahren vier
verschiedene Verkehrsminister für die Radverkehrspolitik verantwortlich sind,
ist das noch lange keine Rechtfertigung für eine Vernachlässigung der
Sachpolitik. Um sich Klarheit über den derzeitigen Stand der Fahrradpolitik der
Bundesregierung zu verschaffen, stellt die Fraktion der CDU/CSU diese
Kleine Anfrage.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Nationale Radverkehrsplan 2002 bis 2012 (NRVP) wurde von der
Bundesregierung am 24. April 2002 vorgelegt. Er wurde in enger Abstimmung mit den
Bundesressorts, Ländern, Kommunen und Verbänden sowie unter
Einbeziehung externer Sachverständiger erarbeitet. Er fand eine breite öffentliche
Resonanz und wurde von den Akteuren in Ländern und Kommunen einschließlich
der Verbände überwiegend positiv aufgenommen.
Mit dem NRVP wurden umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Förderung
des Radverkehrs gegeben und ein breiter Dialog aufgenommen. Nun gilt es,
den NRVP insbesondere in den Ländern und Kommunen mit konkreten
Projekten zu untersetzen. Für den Stand der Umsetzung ist festzustellen, dass es sich
bei den einzelnen Handlungsfeldern letztendlich um eine Daueraufgabe
handelt, die nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen sein kann.
1. Von welchem Handlungskonzept lässt sich die Bundesregierung in ihrer
Politik zum Fahrradverkehr leiten?
Aus dem NRVP wurde im Januar 2003 ein Maßnahmenkatalog abgeleitet, der
die Handlungsfelder, Maßnahmen, Akteure und den Stand der Umsetzung
festlegt.
Dieser Katalog wurde in der 8. Sitzung des Bund/Länder Arbeitskreises
„Fahrradverkehr“ am 13./14. März 2003 diskutiert. Das Programm umfasst 67
Handlungsfelder mit den wichtigsten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs
und wird, soweit der Bund betroffen ist, kontinuierlich umgesetzt.
2. Welchen Zeithorizont gibt es dafür?
Als Zeithorizont für die Umsetzung des NRVP ist der Zeitraum 2002 bis 2012
vorgesehen.
3. Welche Leitprojekte konnten bisher umgesetzt werden, welche nicht?
Von den Handlungsfeldern, die den Bund betreffen, wurden vorbereitet bzw.
umgesetzt:
Im Jahr 2002
l Erörterung aktueller Fragen im Bund/Länder Arbeitskreis „Fahrradverkehr“
als Daueraufgabe,
l im Bundeshaushalt Einrichtung eines eigenen Titels für Bau und Erhaltung
von Radwegen in der Baulast des Bundes und Verdoppelung der Mittel auf
100 Mio. Euro,
l Verkehrssicherheitsaktivitäten – Maßnahmen der Deutschen Verkehrswacht
im gesamten Bundesgebiet mit finanzieller Förderung des Bundes als
Daueraufgabe z. B. Fahrradwochen und das Projekt „Fit – Fahrrad im Trend“,
im Jahr 2003
l Bestandsaufnahme Fahrradforschung, Aktualisierung der Schriftenreihe A 7
der Forschung Stadtverkehr „Zusammenfassende Auswertung von
Forschungsergebnissen zum Radverkehr in der Stadt“; der Bericht wird in der
Schriftenreihe „direkt“ voraussichtlich Ende 2004 veröffentlicht,
l Aufstockung der Mittel für den bundesweiten Fahrradwettbewerb auf
50 000 Euro,
l Bereitstellung von 10 Mio. Euro für den Bau von Radwegen entlang von
Bundeswasserstraßen aus dem „Radwegebautitel“,
l Verkehrssicherheitsaktivitäten – Maßnahmen zur Verkehrserziehung und
Aufklärung als Daueraufgabe, z. B. im Auftrag des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung Erarbeitung einer Lernsoftware „beiki“ zur
Gestaltung von Projektwochen in den Schulen für die Altersgruppe der 10- bis 14-
Jährigen,
im Jahr 2004
l Vorlage eines Änderungsentwurfs zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und
zur Verwaltungsvorschrift der StVO (VwV-StVO); die Anhörung steht
bevor,
l Vorlage eines Änderungsentwurfs zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO); zurzeit in der Anhörung,
l Aufnahme der Förderung von Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen unter
die Förderkriterien des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG).
Das Fahrradportal, das Informations- und Kommunikationsplattform für die
verschiedenen Arbeitsebenen bildet, wird derzeit im Auftrag des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) vom Deutschen
Institut für Urbanistik eingerichtet.
4. Was hat die Bundesregierung in Bezug auf die Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) unternommen, um den leider wieder zunehmenden Unfällen mit
Radfahrern entgegenzuwirken?
Nachdem mit der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften („Fahrradnovelle 1997“) eine Reihe von Verkehrsregeln zur
Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs in die StVO Eingang gefunden hat,
ist mit der zum 1. Februar 2001 in Kraft getretenen 33. Verordnung zur
Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften der Schutz der schwächeren
Verkehrsteilnehmer einschließlich der Radfahrer weiter erhöht worden. So wurden
vor allem die Anforderungen an die Einrichtung von Tempo-30-Zonen, in
denen das Radfahren sicherer ist, wesentlich erleichtert.
5. Was hat die Bundesregierung bewogen, den für 2003 vorgesehenen
Fortschrittsbericht zum Nationalen Radverkehrsplan doch nicht vorzulegen?
Wegen des geringen Untersuchungszeitraumes von ca. einem Jahr erscheint die
Vorlage des zweiten Fahrradberichtes der Bundesregierung zusammen mit
einer Bestandsanalyse über die Umsetzung des NRVP drei Jahre nach dessen
Vorlage im Frühjahr 2006 sinnvoller.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um der
Kernforderung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) nach einer
schlagkräftigen Steuerungsgruppe mit eigenem Budget nachzukommen?
Für eine derartige Steuerungsgruppe ist der Bund gemäß der grundgesetzlichen
Kompetenzaufteilung nicht zuständig. Vom Bund wurden im Rahmen seiner
Zuständigkeiten folgende Maßnahmen getroffen:
1. Ab 2004 stehen 2 Mio. Euro aus dem „Radwegebautitel“ für nichtinvestive
Maßnahmen zur Umsetzung des NRVP zur Verfügung.
2. Zur Umsetzung des NRVP wurde das zuständige Referat des BMVBW ab
Februar 2004 personell verstärkt.
7. Welche Überlegungen bestehen, einen fahrradfreundlichen
Ordnungsrahmen zu schaffen?
Mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs
überarbeitet das BMVBW auf der Grundlage des NRVP derzeit die
einschlägigen Vorschriften der StVO und der sie begleitenden VwV-StVO.
Bei allen positiven Auswirkungen der mit der „Fahrradnovelle“ von 1997
eingeführten „Radfahr-Regelungen“ haben die praktischen Erfahrungen gezeigt,
dass weitere Verbesserungen möglich sind. Die Arbeiten an dem auf den
Vorschlägen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
beruhenden Entwurf einer Änderung der StVO und der VwV-StVO stehen kurz
vor dem Abschluss.
8. Welche Einzelmaßnahmen sind dabei in der StVO, im Steuerrecht, im
Baurecht und in der Raumplanung vorgesehen?
Der Arbeitsentwurf zur Änderung der StVO und der VwV-StVO sieht vor, die
Radverkehrsvorschriften zu straffen und zu vereinfachen und den Planungs-
und Straßenverkehrsbehörden vor Ort eine größere Flexibilität bei der Anlage
der Radverkehrsanlagen und der Anordnung der Benutzungspflicht durch
Verkehrszeichen einzuräumen. Die Zahl der benutzungspflichtigen
Radverkehrsanlagen soll zukünftig dadurch reduziert werden, dass sie innerhalb geschlossener
Ortschaften im Wesentlichen nur noch an Vorfahrtstraßen mit starkem Verkehr
angeordnet werden sollen. Zudem ist beabsichtigt, die Einsatzkriterien und
Anforderungen für die Öffnung der Einbahnstraßen für den gegengerichteten
Fahrradverkehr zu vereinfachen und die Verhaltensregeln in Fahrradstraßen
„radverkehrsfreundlicher“ zu gestalten.
Der Unterarbeitskreis (UAK) 1 „Ordnungsrahmen“ des Bund/Länder
Arbeitskreises „Fahrradverkehr“ bereitet das Projekt „Radverkehr im Planungsrecht“
vor. Dabei sollen Raumordnungs-, Planungs- und Baugesetze sowie alle
Straßen- und Wegegesetze, die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen,
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften hinsichtlich ihrer heutigen direkten
Relevanz für Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung von Radverkehrsanlagen
zusammengestellt und im Hinblick auf einen notwendigen zukünftigen
Handlungsbedarf analysiert werden.
9. Welche Einzelmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine
Bevorzugung des Kfz-Verkehrs zu Gunsten des Radverkehrs abzubauen?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
10. Von welchen Förderinstrumenten und Finanzierungsmöglichkeiten
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz u. a.) geht die Bundesregierung beim
Radwegebau dabei aus?
Hierfür stehen entsprechend der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung
Mittel für den Bau von Radwegen in der Baulast des Bundes zur Verfügung.
Außerdem gewährt der Bund den Ländern im Rahmen des Artikels 104a Abs. 4
Grundgesetz Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Die Einzelheiten werden durch das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geregelt. Diese Mittel können auch für
Infrastrukturmaßnahmen zur Förderung des Radverkehrs verwendet werden.
11. Was ist konkret bisher unternommen worden, um eine optimale
Fahrradmitnahme im Bahn-Fernverkehr sicherzustellen sowie eine Vernetzung
der internationalen Fahrradrouten zu schaffen?
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) handelt seit der Bahnreform im Bereich der
Angebots-, Service- und Tarifgestaltung als privatrechtlich organisiertes
Unternehmen entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes in eigener
unternehmerischer Verantwortung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dem
BMVBW ist es daher nicht möglich, direkt in die Einzelheiten der Planung und
Durchführung der Leistungsangebote der DB AG einzugreifen. Es war ein
maßgebliches Ziel des vom Deutschen Bundestag und Bundesrat mit großer
Mehrheit verabschiedeten Eisenbahnneuordnungsgesetzes, den
Verantwortungsbereich und die Entscheidungskompetenz des Vorstandes der DB AG auf
dem unternehmerischen Sektor zu erweitern und auf politische oder
administrative Vorgaben, wozu auch die verschiedentlich geforderte gesetzliche
Verpflichtung zur Fahrradmitnahme gehören würde, zu verzichten.
Dennoch befindet sich das BMVBW im Gespräch mit der DB AG, damit die
Fahrradmitnahme im Fernverkehr Bestandteil einer möglichst
kundenfreundlichen Ausrichtung der Geschäftspolitik der DB AG wird.
12. Mit welchen Mitteln und Maßnahmen wird der im Nationalen
Radverkehrsplan geforderte Wettbewerb „Fahrradfreundlich in Stadt und Land“
bzw. eine groß angelegte Imagekampagne „Pro Rad“ umgesetzt?
Im Jahr 2003 und Folgejahren sind für die Durchführung des bundesweiten
Fahrradwettbewerbs „Best for bike“ 50 000 Euro im Bundeshaushalt
eingestellt. Damit werden die bundesweit besten Aktivitäten zur Förderung des
Radverkehrs im Rahmen der Internationalen Fahrradmesse in Köln ausgezeichnet.
Entsprechend der gewachsenen und inzwischen bundesweiten Bedeutung des
Fahrradwettbewerbs wird aus den 2 Mio. Euro für Umsetzungsmaßnahmen des
NRVP im Jahr 2004 zusätzlich ein Zuschuss von 50 000 Euro zur verstärkten
Ansprache der breiten Öffentlichkeit gewährt. Im Jahr 2004 wurden mit ca. 50
Wettbewerbsbeiträgen aus dem gesamten Bundesgebiet weit mehr Beiträge
gemeldet als 2003 (17 Beiträge).
13. Was unternimmt die Bundesregierung, um zur besseren Vermarktung des
Fahrradtourismus eine überregionale Koordinierungsstelle zu schaffen
und einen sinnvollen Radwegeausbau sicherzustellen?
Gemäß der grundgesetzlich vorgegebenen Kompetenzverteilung zwischen
Bund und Ländern fällt der Bau von Radwegen in die Zuständigkeit der Länder.
Eine Finanzierung von Radwegen mit Bundesmitteln ist nur möglich, wenn dies
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Trennung des Fahrradverkehrs
vom motorisierten Verkehr führt und der Radweg als unselbstständiger
Bestandteil eine rechtliche Einheit mit dem Verkehrsweg Bundesstraße bildet. Die
Bundesregierung kann Unterstützung nur im Rahmen von Pilotvorhaben, z. B.
„Pilotvorhaben touristische Vermarktung Oder-Neiße-Radweg“ u. a., leisten.
Eine Koordinierungsstelle zur Entwicklung und besseren Vermarktung der
radtouristischen Angebote liegt in der Zuständigkeit der Länder. Nach Abfrage der
Bundesländer durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde
eine Koordinierungsstelle zwar positiv eingeschätzt, allerdings bestand bislang
keine Bereitschaft der Länder die erforderlichen finanziellen Mittel (pro Land
ca. 20 000 Euro/Jahr) hierfür aufzubringen.
14. Besteht die Bundesregierung weiter auf der Forderung des
Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, in der
„Bild“-Zeitung, dass Radfahrer künftig in Einbahnstraßen grundsätzlich
auch gegen die Fahrtrichtung fahren dürfen (vgl. auch DER TAGES-
SPIEGEL vom 12. März 2004)?
Bereits seit dem 1. Januar 2001 ist es den örtlichen Straßenverkehrsbehörden
unter Einhaltung bestimmter, in der VwV-StVO festgelegter Kriterien möglich,
Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben. Der
Arbeitsentwurf des BMVBW zur Änderung der VwV-StVO sieht vor, diese
Anforderungen zu vereinfachen, indem etwa die Voraussetzung entfallen soll,
dass nach der flächenhaften Radverkehrsplanung die Benutzung der
betreffenden Straßenstrecke erforderlich ist. Die Öffnung der Einbahnstraßen für den
Radverkehr in Gegenrichtung soll nur insoweit erleichtert werden, als es auf
der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Forschungsbericht der Bundesanstalt
für Straßenwesen „Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem
Radverkehr“ (Heft V 83, Mai 2001) unter Beachtung der Sicherheitsbelange
aller Verkehrsteilnehmer vertretbar erscheint.
15. Wann ist mit einer Umsetzung des Verordnungsentwurfs des BMVBW
zur Problematik eines fehlenden vierten Außenspiegels bei Lkw sowie zu
mehr eigenen Abbiege-Fahrstreifen für den Radverkehr zu rechnen, und
welcher Rechtsrahmen wird dafür gesetzt?
Die im Januar 2004 in Kraft getretene Richtlinie 2003/97/EG greift ab Januar
2006 für neue Typen von Lkw und ab Januar 2007 für neu in Verkehr
kommende Lkw. Sie schreibt unter anderem für Lkw über 7,5 Tonnen zulässige
Gesamtmasse sechs Spiegel vor: Hauptrückspiegel und Weitwinkelspiegel jeweils
links und rechts, ein Nahbereichsspiegel über der Beifahrertür sowie ein
Frontspiegel über der Windschutzscheibe. Damit werden das indirekte Sichtfeld
unmittelbar vor dem Fahrzeug, zur Seite und nach hinten erheblich verbessert
sowie der „tote Winkel“ weitestgehend beseitigt.
Die Bundesregierung hat die Übernahme dieser Richtlinie in nationales Recht
bereits eingeleitet. § 56 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird
dahin gehend geändert, dass die Richtlinie 2003/97/EG zu den dort genannten
Terminen für alle Fahrzeugklassen verbindlich anzuwenden ist.
Die Bundesregierung legt jedoch großen Wert darauf, dass auch Lkw, die vor
dem 26. Januar 2007 neu in den Verkehr kommen, bereits mit verbesserten
Spiegelsystemen ausreichender Qualität – soweit technisch möglich –
ausgestattet werden. Sie hat daher mit den Fahrzeugherstellern vereinbart, dass diese
umgehend nach Inkrafttreten der StVZO-Änderung neue Lkw laufender Serien
bereits mit Spiegeln ausrüsten, deren alte Gläser durch neue mit stärkerer
Krümmung ersetzt werden. Durch den Austausch der Spiegelgläser werden die
in der neuen Richtlinie geforderten Sichtfelder für diese Spiegel erreicht. Auch
für diese Maßnahme wird in der StVZO die notwendige rechtliche
Voraussetzung geschaffen.
Für den zur weitestgehenden Beseitigung des „toten Winkels“ besonders
wichtigen Weitwinkelspiegel auf der Beifahrerseite soll das in der neuen Richtlinie
geforderte erweiterte Sichtfeld in der geänderten StVZO für Lkw
vorgeschrieben werden, die einen Monat nach Inkrafttreten der Änderung – also Anfang
2005 – neu in den Verkehr kommen. Darüber hinaus hat die deutsche
Automobilindustrie zugesagt, den neuen Frontspiegel ein Jahr früher als in der
Richtlinie vorgeschrieben auf den Markt zu bringen.
Besonders wichtig ist der Bundesregierung die Möglichkeit der Nachrüstung.
Um auch bereits derzeit im Verkehr befindliche Lkw zu erfassen und – soweit
technisch möglich – eine Nachrüstung dieser Fahrzeuge sicherzustellen, hat die
Bundesregierung deshalb mit den Fahrzeugherstellern vereinbart, dass diese die
entsprechenden, für den jeweiligen Fahrzeugtyp geeigneten Austausch-
Spiegelgläser mit stärkerer Krümmung und größerem Sichtfeld zum Einbau in die
vorhandenen Spiegelgehäuse kurzfristig zur Verfügung stellen und unverzüglich
auf den Markt bringen.
Die Fahrzeughersteller übernehmen damit auch die Produktverantwortung. Die
Bundesregierung wird umgehend die hierfür notwendigen rechtlichen
Rahmenbedingungen schaffen und intensiv dafür werben, dass möglichst alle Lkw-
Halter von dieser Möglichkeit der Nachrüstung Gebrauch machen.
Der Klarheit halber sei angemerkt, dass der „tote Winkel“ nicht durch einen
vierten Außenspiegel auf der Beifahrerseite, sondern durch eine andere
Spiegelkrümmung weitestgehend beseitigt wird.
Der Entwurf zur Änderung der StVO und der VwV-StVO (siehe Antwort zu
Frage 7) sieht auch Kriterien für die Einrichtung eigener Abbiegefahrstreifen
für den Radverkehr vor.
16. Inwieweit ist insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende EU-
Erweiterung eine Förderung des grenzüberschreitenden Fahrradtourismus und
grenzüberschreitender Fahrradrouten bei der EU-Infrastrukturförderung
gegenwärtig möglich bzw. zukünftig geplant, vor allem bei den
internationalen Euro-Velo-Routen?
Auf die Antwort zu der Frage 13 wird verwiesen.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung durch Ergänzungen der StVO eine
bundeseinheitliche Gestaltung der Beschilderung von Fahrradwegen
vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Die FGSV hat 1998 ein „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den
Radverkehr“ herausgegeben, welches das BMVBW den obersten
Straßenverkehrsbehörden der Länder zur Anwendung empfohlen hat. Eine Ergänzung der
StVO um Vorschriften zur Beschilderung von Radwegen kommt nicht in
Betracht. Denn bei der wegweisenden Beschilderung in amtlicher Ausführung
nach der StVO handelt es sich um ein Leitsystem für die Gesamtheit aller
Verkehrsteilnehmer. Spezielle Beschilderungen für bestimmte
Verkehrsteilnehmergruppen sind diesem Leitsystem fremd. Die Wegweisung soll Ortsfremde
unterrichten.
Sie soll den Verkehr unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Verkehrsbedürfnisse auf das vorhandene Straßennetz verteilen. Damit ist Aufgabe der amtlichen
Wegweisung eine Lenkung des Verkehrs insgesamt zugunsten der Sicherheit
und Ordnung aller Verkehrsteilnehmer.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den
Bundesländern bei der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans?
Die Bundesregierung sieht die Radverkehrsförderung in den Bundesländern
zunehmend positiv. Die Bundesländer sehen die Vorteile, die durch die Förderung
des Radverkehrs entstehen. So erkennen sie den insbesondere wirtschaftlichen
Gewinn im zunehmenden Fahrradtourismus.
Der Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern, aber auch der Akteure
in den Kommunen wird mit der derzeitigen Einrichtung des Fahrradportals
www.nationaler-radverkehrsplan.de im Auftrag des Bundes wesentlich erleich-
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333
tert. Gute Beispiele wie „Fahrradfreundliche Städte Nordrhein-Westfalen“,
Interministerieller Arbeitskreis Radverkehr in Thüringen oder Bayernnetz für
Radler u. a. können verstärkt kommuniziert werden und eine breite Anwendung
finden.]