Fahrradpolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Georg Brunnhuber, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Ulrich Adam, Dietrich Austermann, Otto Bernhardt, Renate Blank, Antje Blumenthal, Klaus Brähmig, Monika Brüning, Cajus Caesar, Manfred Carstens (Emstek), Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gitta Connemann, Hubert Deittert, Vera Dominke, Anke Eymer (Lübeck), Dr. Hans Georg Faust, Albrecht Feibel, Enak Ferlemann, Ingrid Fischbach, Hartwig Fischer (Göttingen), Dr. Maria Flachsbarth, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Kurt-Dieter Grill, Reinhard Grindel, Michael Grosse-Brömer, Markus Grübel, Gerda Hasselfeldt, Klaus-Jürgen Hedrich, Uda Carmen Freia Heller, Bernd Heynemann, Ernst Hinsken, Klaus Hofbauer, Susanne Jaffke, Eckart von Klaeden, Jürgen Klimke, Norbert Königshofen, Thomas Kossendey, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Werner Kuhn (Zingst), Walter Link (Diepholz), Eduard Lintner, Dr. Angela Merkel, Maria Michalk, Klaus Minkel, Bernward Müller (Gera), Bernd Neumann (Bremen), Henry Nitzsche, Günter Nooke, Rita Pawelski, Dr. Friedbert Pflüger, Heinrich- Wilhelm Ronsöhr, Volker Rühe, Anita Schäfer (Saalstadt), Georg Schirmbeck, Dr. Ole Schröder, Bernhard Schulte-Drüggelte, Wilhelm Josef Sebastian, Kurt Segner, Johannes Singhammer, Gero Storjohann, Lena Strothmann, Edeltraut Töpfer, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Verstärkte Berichterstattung in den Medien und zunehmende Nachfragen aus der Öffentlichkeit belegen, dass über die derzeitige Radverkehrspolitik der Bundesregierung teilweise völlige Unklarheit herrscht. Der Deutsche Bundestag hat mit einem Beschluss vom 21. April 1994 die Bundesregierung aufgefordert, dem Verkehrsausschuss alle fünf Jahre einen Bericht mit einer Bestandsaufnahme zur Situation des Radverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen.
Nachdem der „Erste Bericht über die Situation des Fahrradverkehrs in Deutschland“ Anfang 1999 vorgelegt wurde, wäre der zweite Bericht im Frühjahr 2004 fällig. Nach Angaben des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) soll dieser erst im Jahr 2006 veröffentlicht werden. Damit würden weitere 24 Monate in Unklarheit vergehen.
Auch ein für 2003 avisierter Fortschrittsbericht zum Nationalen Radverkehrsplan 2002 bis 2012 „FahrRad“ (Bundestagsdrucksache 14/9504) ist nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden. Es blieb auch in diesem Fall bei Ankündigungen ohne Umsetzungsbereitschaft. Die mehr als 60 Millionen Radfahrerinnen und Radfahrer fühlen sich weder ausreichend informiert noch ernst genommen. Mit dieser unstetigen und wenig verlässlichen Fahrradpolitik verspielt die Bundesregierung das seit Jahren über alle Fraktionsgrenzen hinweg aufgebaute Vertrauen. Auch wenn in fünf Jahren vier verschiedene Verkehrsminister für die Radverkehrspolitik verantwortlich sind, ist das noch lange keine Rechtfertigung für eine Vernachlässigung der Sachpolitik. Um sich Klarheit über den derzeitigen Stand der Fahrradpolitik der Bundesregierung zu verschaffen, stellt die Fraktion der CDU/CSU diese Kleine Anfrage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Von welchem Handlungskonzept lässt sich die Bundesregierung in ihrer Politik zum Fahrradverkehr leiten?
Welchen Zeithorizont gibt es dafür?
Welche Leitprojekte konnten bisher umgesetzt werden, welche nicht?
Was hat die Bundesregierung in Bezug auf die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unternommen, um den leider wieder zunehmenden Unfällen mit Radfahrern entgegenzuwirken?
Was hat die Bundesregierung bewogen, den für 2003 vorgesehenen Fortschrittsbericht zum Nationalen Radverkehrsplan doch nicht vorzulegen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um der Kernforderung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) nach einer schlagkräftigen Steuerungsgruppe mit eigenem Budget nachzukommen?
Welche Überlegungen bestehen, einen fahrradfreundlichen Ordnungsrahmen zu schaffen?
Welche Einzelmaßnahmen sind dabei in der StVO, im Steuerrecht, im Baurecht und in der Raumplanung vorgesehen?
Welche Einzelmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Bevorzugung des Kfz-Verkehrs zu Gunsten des Radverkehrs abzubauen?
Von welchen Förderinstrumenten und Finanzierungsmöglichkeiten (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz u. a.) geht die Bundesregierung beim Radwegebau dabei aus?
Was ist konkret bisher unternommen worden, um eine optimale Fahrradmitnahme im Bahn-Fernverkehr sicherzustellen sowie eine Vernetzung der internationalen Fahrradrouten zu schaffen?
Mit welchen Mitteln und Maßnahmen wird der im Nationalen Radverkehrsplan geforderte Wettbewerb „Fahrradfreundlich in Stadt und Land“ bzw. eine groß angelegte Imagekampagne „Pro Rad“ umgesetzt?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zur besseren Vermarktung des Fahrradtourismus eine überregionale Koordinierungsstelle zu schaffen und einen sinnvollen Radwegeausbau sicherzustellen?
Besteht die Bundesregierung weiter auf der Forderung des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, in der „Bild“-Zeitung, dass Radfahrer künftig in Einbahnstraßen grundsätzlich auch gegen die Fahrtrichtung fahren dürfen (vgl. auch DER TAGESSPIEGEL vom 12. März 2004)?
Wann ist mit einer Umsetzung des Verordnungsentwurfs des BMVBW zur Problematik eines fehlenden vierten Außenspiegels bei Lkw sowie zu mehr eigenen Abbiege-Fahrstreifen für den Radverkehr zu rechnen, und welcher Rechtsrahmen wird dafür gesetzt?
Inwieweit ist insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende EU-Erweiterung eine Förderung des grenzüberschreitenden Fahrradtourismus und grenzüberschreitender Fahrradrouten bei der EU-Infrastrukturförderung gegenwärtig möglich bzw. zukünftig geplant, vor allem bei den internationalen Euro-Velo-Routen?
Beabsichtigt die Bundesregierung durch Ergänzungen der StVO eine bundeseinheitliche Gestaltung der Beschilderung von Fahrradwegen vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Bundesländern bei der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans?