Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/3559
15. Wahlperiode 05. 07. 2004
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale
Sicherung vom 1. Juli 2004 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerlinde Kaupa, Jens Spahn, Andreas
Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/3375 –
Sachstand des Modellprojektes zur heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Rekrutierung der Probanden läuft
die Studie zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger nun in sechs
deutschen Städten. Das Modellprojekt sieht vor, im Rahmen einer
wissenschaftlichen Studie Schwerstabhängige versuchsweise mit injizierbarem Heroin als
Medikament zu behandeln. Parallel erhält eine Kontrollgruppe die Ersatzdroge
Methadon. Beide Gruppen erhalten regelmäßige medizinische Betreuung und
eine psychosoziale Begleittherapie.
Seit Anfang März 2004 ist die auf 24 Monate festgelegte individuelle
Studiendauer für die teilnehmenden Probanden in Bonn beendet. Erste konkrete
Forschungsergebnisse, die die Zielsetzung hinsichtlich der Verbesserung des
gesundheitlichen Zustandes, der Reduktion illegalen Drogenkonsums, Rückgang
der Delinquenz, Erhöhung der Erreichbarkeit und Haltekraft für die Therapie,
der sozialen Stabilisierung sowie der Loslösung und Abstinenz aus dem
Drogenkontext belegen, können nun dargelegt werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Rahmen des Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger wird die Wirksamkeit der heroingestützten Behandlung im Vergleich zur
Methadonbehandlung entsprechend den internationalen Richtlinien klinischer
Arzneimittelprüfungen überprüft. Die Studie wird in sieben deutschen Städten
(Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München)
durchgeführt.
Die Studie unterteilt sich in drei Phasen:
l In der 1. Studienphase werden die Wirkungen der Heroin- gegenüber der
Methadonbehandlung unter vergleichbaren Therapiebedingungen überprüft.
l Für Patienten der heroingestützten Behandlung schließt sich unmittelbar eine
2. Studienphase an, in der längerfristige Effekte, wie z. B. die gesundheitliche
und soziale Stabilisierung der Patienten und die Aufnahme weiterführender
psychosozialer Therapien zur Suchtbehandlung untersucht werden.
l In einer 3. Phase können Patienten der heroingestützten Behandlung bis zu
einem positiven oder negativen Entscheid über eine Zulassung von Heroin als
Fertigarzneimittel mit Heroin weiterbehandelt werden, sofern dies für die
Patienten aus medizinischen Gründen erforderlich ist (Nachfolgebehandlung).
Die individuelle Behandlungsdauer beträgt für Patienten der
Methadonbehandlung demnach 12 Monate und für Patienten der heroingestützten Behandlung
24 Monate plus ggf. Nachfolgebehandlung.
Der Beginn der Rekrutierungsphase startete wie geplant im November 2001. Die
erste Stadt begann die Behandlung des ersten Patienten im März 2002. Im
Dezember 2003 konnte die Rekrutierungsphase abgeschlossen werden, es wurden
1 032 Patientinnen und Patienten in die Studie eingeschlossen. Eine erste
Zwischenauswertung wird nach der Beendigung des 1. Studienjahres aller
Studienpatienten im Dezember 2004 erfolgen. Aufgrund der notwendigen
umfangreichen Auswertungen ist mit einer Veröffentlichung der ersten Ergebnisse nicht
vor Mitte 2005 zu rechnen.
Seit März 2004 befinden sich in Bonn erste Patienten in der
Nachbehandlungsphase (Follow-up). Dies bedeutet jedoch nicht, dass in Bonn für alle
teilnehmenden Probanden die ersten beiden Studienphasen beendet sind. Dies wird in Bonn
erst im März 2005 der Fall sein, die 2. Studienphase der Gesamtstudie endet im
Dezember 2005.
Die klinische Studie wird gemäß aktuellen wissenschaftlichen Standards nach
den Richtlinien „Guter klinischer Praxis“ (Good Clinical Practice, GCP)
durchgeführt. Sie stellen sicher, dass es zu keiner Verzerrung der Ergebnisse durch
unerwünschte studieninterne oder studienexterne Einflussfaktoren kommt. Zur
Sicherung der Gewinnung valider und unbeeinflusster Daten gehören u. a.
Randomisierung der Patienten (zufällige Verteilung auf Kontroll- und
Behandlungsgruppe), Sammlung und Kontrolle der Daten durch unabhängige Monitore,
unabhängige qualitätssichernde Audits in den einzelnen Studienzentren,
kontrollierte Auswertungszeitpunkte sowie von dem internationalen wissenschaftlichen
Beirat, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und
der Ethikkommission kontrollierte strenge statistische Auswertungsmethoden.
Dies unterwirft die Studie folglich genauen Vorschriften der Durchführung und
Auswertung und hat zur Folge, dass vor Ablauf der gesamten ersten
Studienphase, d. h. wenn alle Patientinnen und Patienten das erste Studienjahr
abgeschlossen haben, keine statistischen Auswertungen erfolgen dürfen. Jede
unzulässige Zwischenauswertung vermag die Aussagekraft der Studienergebnisse zu
mindern und folglich ein wissenschaftlich valides Ergebnis zu gefährden (siehe
GCP-Richtlinien, insbesondere ICH Topic E9, Statistical Principles for Clinical
Trials, Absatz 4.5). Soll die Studie unverzerrte und unbeeinflusste Ergebnisse
liefern, besteht damit keine Möglichkeit einer Teilauswertung einzelner
Studienzentren vor Abschluss des ersten Studienjahres aller Patientinnen und Patienten
in allen Zentren. Aussagen über mögliche Ergebnisse sind folglich zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich.
I. Studienaufbau und -ablauf
1. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Schwierigkeiten bei der
Rekrutierung der Probanden, die zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen geführt
haben, und warum waren die ursprünglichen Erwartungen hierzu zu
optimistisch?
Die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung waren in den verschiedenen Städten
sehr unterschiedlich. Verzögerungen entstanden z. B. durch Schwierigkeiten auf
der Suche nach einer geeigneten Studienambulanz und infolge von
Umbaumaßnahmen, die mehr Zeit in Anspruch nahmen als erwartet. Da die Verzögerung
durch viele stadtspezifische Faktoren bedingt wurde, war sie im Vorfeld nicht
absehbar.
2. Inwieweit ist die Zahl der Probanden repräsentativ und kann Basis valider
Daten sein?
Die Zielgruppe konnte protokollgemäß erreicht werden. Nach der hohen
Rekrutierungszahl von 1 032 Patientinnen und Patienten (93 Prozent der geplanten
maximalen Patientenzahl) ist die Studie in der Lage, valide Ergebnisse zur
Wirksamkeit von Heroin als Substitutionsarzneimittel zu liefern. Die Studie stellt
international eine der größten Untersuchungen zu dieser Fragestellung dar. Der
internationale wissenschaftliche Beirat hat ausdrücklich gewürdigt, dass es
gelungen ist, das ambitionierte Rekrutierungsziel zu erreichen. Die bisherigen
praktischen Erfahrungen zeigen, dass die Zielgruppe der so genannten
Schwerstabhängigen im Rahmen der Studie adäquat erreicht wurde. Die genaue
Beschreibung der Untersuchungsgruppe ist Bestandteil der wissenschaftlichen
Auswertung (siehe Vorbemerkung).
3. Wie viele der Probanden haben zuvor eine Methadon-Behandlung
abgebrochen, wie viele wurden zuvor gar nicht erreicht und wie viele sind aus einem
laufenden Methadonprogramm oder anderen Maßnahmen in das
Modellprojekt gewechselt?
497 Probanden, die zuvor nicht hinreichend von der Methadonsubstitution
(gemäß den Leitlinien der Bundesärztekammer zur Substitutionsbehandlung)
profitierten, wurden für die Studienbehandlung rekrutiert; 535 Probanden wurden
von dem vorhandenen Therapieangebot bislang nicht wirksam erreicht. Aus
anderen therapeutischen Maßnahmen sind keine direkten Eintritte in die
Studienbehandlung erfolgt.
4. Wie verteilt sich die Gesamtzahl der Probanden auf die einzelnen Standorte
des Projektes, auch im Vergleich zur ursprünglichen Planung, und
inwieweit ist bei unterschiedlichem Rekrutierungsstand an den Standorten mit
unterschiedlichen Ergebnissen zu rechnen?
Stadt: ursprüngl. Planung erreichte Rekrutierungszahl
Bonn 100 100.
Frankfurt 200 191.
Hamburg 460 401.
Hannover 140 132.
Karlsruhe 60 48.
Köln 100 100.
München 60 60.
Der Rekrutierungsstand ist in keiner Stadt weit hinter der Planung
zurückgeblieben; damit ist eine valide Auswertung der Ergebnisse möglich.
5. Wie entwickelt sich der Rücklauf der Ergebnisse aus den einzelnen Städten
an die Lenkungsgruppe bzw. an die Projektleitung?
Mit dem Sammeln der Ergebnisse ist eine unabhängige Monitoringfirma
beauftragt worden. Sie sammelt dem Verlauf der Studie entsprechend die Daten
aus den einzelnen Studienzentren und leitet sie an das Studienmanagement
weiter. Der momentane Rücklauf ist gut und entspricht den festgelegten
Meilensteinen.
6. Warum wurde das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt als
Projektträger beauftragt, dessen Name und Tätigkeitsfeld nur bedingt einen Bezug
zur Drogenarbeit vermuten lassen?
Am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ist seit über 20 Jahren ein
Projektträger Gesundheitsforschung angesiedelt, der sich als
Dienstleistungsorganisation auf Auftragsarbeiten im Bereich der Gesundheitsforschung sowie das
Projektmanagement spezialisiert hat. Er ist u. a. für das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS) tätig und betreut jährlich ca. 800
Forschungsvorhaben mit einem Volumen von ca. 180 Mio. Euro im Bereich der
Gesundheitsforschung. Seit 1994 betreut der Projektträger Gesundheitsforschung im
DLR den Förderschwerpunkt „Biologische und psychosoziale Faktoren von
Drogenmissbrauch und -abhängigkeit des BMBF“. Besondere Bedeutung wird
in diesem Förderschwerpunkt der Verknüpfung von Forschung und Versorgung
beigemessen, die den Transfer von Forschungsergebnissen in die Versorgung
verstärkt und eine Entwicklung langfristiger Strukturen der Zusammenarbeit
ermöglicht. Der Projektträger Gesundheitsforschung weist daher eine hohe
Bündelung von Kompetenz, Erfahrung und Kontakten auf nationaler und
internationaler Ebene in der Gesundheitsforschung im Allgemeinen und der
Suchtforschung im Speziellen auf.
7. Wie ist die Entwicklung des Beikonsums anderer Suchtmittel durch die
Probanden?
Inwieweit kann dieser Beikonsum überhaupt festgestellt werden und ist es
insbesondere möglich, den Beikonsum von herkömmlichem Straßenheroin
parallel zum Projekt zu erfassen?
Die Erfassung von Beikonsum anderer Suchtmittel gehört zu den klinischen
Hauptzielvariablen der Studie, deren Auswertung nach GCP-Richtlinien erst
nach Abschluss der ersten Studienphase erfolgen darf. Zur Gewährleistung einer
unverzerrten Durchführung und Auswertung der Studie ist eine
Vorabinformation daher nicht möglich (siehe Vorbemerkung).
Straßenheroin enthält neben Diacetylmorphin aufgrund seiner Herstellung aus
Rohmorphin-Base weitere Opiumbestandteile, z. B. Codein. Ein Nachweis von
Straßen-Heroin erfolgt daher qualitativ auf der Grundlage eines Nachweises von
Acetyl-Codein im Urin mittels Gaschromatographie/Massenspektrometrie. Der
Nachweis von Kokain erfolgt quantitativ über so genannte Haaranalysen.
8. Inwieweit sind die örtlichen Drogenhilfen und andere Institutionen in den
Städten in das Projekt eingebunden?
In der Regel besteht in den Städten eine enge Kooperation mit dem bereits
bestehenden Drogenhilfesystem. So sind in einigen Städten die Heroin- und
Methadonstudienambulanzen bei Einrichtungen angesiedelt, die bereits im
Vorfeld über Erfahrungen im Bereich der Methadonsubstitution verfügten und die
Behandlung der Kontrollgruppen in bestehenden Methadonambulanzen
durchführen. In anderen Städten werden die Ambulanzen von Caritas, Diakonie oder
Arbeiterwohlfahrt betrieben, die für eine Anbindung an weitere kommunale
Hilfesysteme sorgen.
9. Inwieweit ist die Behandlungsumgebung, z. B. hinsichtlich der
medizinischen und psychosozialen Begleitung, zwischen dem Modellprojekt und
der herkömmlichen Methadonsubstitution überhaupt vergleichbar?
Die psychosoziale Betreuung der Methadonpatienten im Rahmen der
Regelversorgung wird regional unterschiedlich angeboten. In der Heroinstudie verläuft
die psychosoziale Behandlung standardisiert, und der Behandlungsprozess wird
standardisiert dokumentiert. Dies hat den Vorteil, dass nach Auswertung neben
Aussagen bezüglich einer Wirksamkeit von Heroin ebenfalls Aussagen über die
Vor- oder Nachteile der spezifischen psychosozialen Behandlungsweise
getroffen werden können.
10. Welches Forschungsergebnis erwartet die Bundesregierung von dem in
Phase 2 des Projektes möglichen Wechsel von Methadon auf Heroin?
Die Möglichkeit zum Wechsel von Methadon auf Heroin am Ende der ersten
Studienphase auf die freiwerdenden Plätze ist konzipiert, um eine höhere
Bindung der Kontrollgruppe an die Studie zu ermöglichen. Hier sind vor allem
Bedenken berücksichtigt worden, dass ein Großteil der Patienten direkt nach der
Randomisierung in die Kontrollgruppe die Studie aus Enttäuschung wieder
verlassen und so eine Wirksamkeitsanalyse der Studie erschweren könnte.
11. Betrachtet es die Bundesregierung als Rückschritt, wenn die Probanden
bereits den Umstieg auf das Drogensubstitut Methadon vollzogen hatten
und nun wieder auf die Droge Heroin umsteigen?
Bei dem möglichen Wechsel von Methadon auf Heroin werden nur solche
Patientinnen und Patienten berücksichtigt, die von der Methadonbehandlung
nicht ausreichend profitiert haben.
12. Welche Bedingungen müssen die Probanden erfüllen, um die
medizinischen Voraussetzungen und Erfordernisse gemäß Phase 3 des Projektes zu
erfüllen, wonach eine heroingestützte Behandlung bis zur ggf. möglichen
Zulassung von Heroin als Medikament für eine Nachfolgebehandlung
möglich ist?
Was passiert mit den in der 3. Phase Behandelten, wenn es nicht zu einer
Zulassung kommt?
Die Probanden müssen die zweite Studienphase erfolgreich abgeschlossen
haben, und eine Weiterbehandlung mit Heroin muss aus prüfärztlicher Sicht
erforderlich sein.
13. Wer legt diese Voraussetzungen nach welchen Kriterien fest und wie
sollen die Erfordernisse konkret definiert werden?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt eine solche
Nachfolgebehandlung mit Heroin?
Bei der Nachbehandlung handelt sich um eine in klinischen Studien übliche
Follow-up-Phase, deren Kriterien und Voraussetzungen über das
Studienprotokoll geregelt werden. Die Weiterbehandlung der Opiatabhängigen über die
zweijährige Studienphase hinaus rechtfertigt sich aus ethischen Überlegungen, da ein
vorzeitiges (studienbedingtes) Absetzen des Heroins zu einer Erhöhung des
Rückfallrisikos oder einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands
führen kann, wie internationale Studien zeigen. Darüber hinaus werden in der
Follow-up-Phase wichtige Daten zur Arzneimittelsicherheit und zu Langzeiteffekten
erhoben. Alle notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zur
Weiterbehandlung im Rahmen der klinischen Studie der Patientinnen und Patienten wie
Zustimmung des internationalen wissenschaftlichen Beirats und der Ethik-
Kommission, die Zustimmung des BfArM und die Erteilung der
betäubungsmittelrechtlichen Ausnahmegenehmigungen durch die Bundesopiumstelle liegen vor.
14. Sieht das Modellprojekt eine Möglichkeit zur Nachfolgebehandlung mit
Methadon vor?
15. Unter welchen medizinischen Voraussetzungen wäre eine
Nachfolgebehandlung mit Methadon angezeigt?
Durch die enge ärztliche und psychosoziale Betreuung, die auch mit den
kommunalen Drogenhilfesystemen verknüpft ist, besteht für die Patientinnen und
Patienten während des gesamten Verlaufs der Studie die Möglichkeit, in eine
Methadon- oder Abstinenzbehandlung zu wechseln.
Auf Grundlage der klinischen Beurteilung und einer individuellen Risiko-
Nutzen-Abwägung des Prüfarztes kann eine Weiterbehandlung mit Methadon
angezeigt sein.
16. Mit wie vielen Nachfolgebehandlungen rechnet die Bundesregierung?
In die Follow-up-Phase können theoretisch alle Patienten der 2. Studienphase
eintreten. Die Weitervermittlung an andere Einrichtungen oder ein Ausstieg der
Probanden gehören zu den klinischen Variablen der Studie, deren Auswertung
nach GCP-Richtlinien erst nach Abschluss der ersten Studienphase erfolgen
darf. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Zahlen genannt
werden. Außerdem ist die Dauer der Weiterbehandlung durch den
unterschiedlichen Zeitpunkt des Behandlungsbeginns bei den Patienten uneinheitlich.
17. Erfolgen die Nachfolgebehandlungen unter den gleichen medizinischen
Voraussetzungen und der gleichen psychosozialen Betreuung, wie sie
beim Heroinprojekt gegeben waren?
Wenn nein, welche langfristigen Folgen erwartet die Bundesregierung für
die Probanden hinsichtlich der mit dem Modellprojekt verfolgten
gesundheitlichen, sozialen und polizeilichen Ziele des Modellprojekts?
Die Follow-up-Phase ist Teil des Modellprojektes und verläuft unter den
gleichen Bedingungen, wobei sich die Betreuungsintensität stärker am individuellen
Bedarf des Patienten orientieren soll.
II. Spezialstudien zur begleitenden Forschung
18. Sind bereits perspektivische Kosten und Einspareffekte für die
Krankenkassen, für die Kommunen und die Gesamtgesellschaft aus der
gesundheitsökonomischen Begleitforschung absehbar?
19. Mit welcher Kostenbelastung bei der heroingestützten und
methadongestützten Behandlung für die einzelnen Träger rechnet die
Bundesregierung?
Die gesundheitsökonomische Begleitforschung läuft parallel zur Studie; die
Ergebnisse stehen noch aus. Eine im Auftrag des Bundesministeriums für
Gesundheit und Soziale Sicherung durchgeführte Expertise zum Vergleich
internationaler Studien zeigte jedoch, dass die Heroinsubstitution kosteneffektiv ist (siehe
Ahrens 2003, Sucht 49 (4), 228-238). Zugleich zeigt diese Expertise die
Schwächen bestehender Studien auf und verweist auf die Notwendigkeit weiterer
gesundheitsökonomischer Forschung zur Kostenevaluation der
Substitutionsbehandlung.
20. Wie viele am Projekt teilnehmende Probanden sowohl der
heroingestützten als auch der methadongestützten Behandlung sind bereits jetzt in
Arbeit vermittelt worden oder nehmen die Angebote wahr, in gemeinnützige
soziale Hilfstätigkeiten (Gartenarbeit im Park, Straßenfeger etc.)
vermittelt zu werden?
21. Wie viele der in Arbeit vermittelten Probanden haben die
Tätigkeitsaufnahme von Anbeginn bis zum heutigen Stand des Projektes
durchgehalten und konnten dem Anforderungsniveau einer Arbeitstätigkeit
gerecht werden?
Die Variablen der Sekundäranalysen (Wohnungs- und Arbeitssituation, soziale
Kontakte, Delinquenz) werden gemäß GCP-Richtlinien erst nach Abschluss der
ersten Studienphase ausgewertet.
22. Wie soll die Kraftfahrereignung bei Probanden in heroingestützter
Behandlung mit dem Fahrverbot unter Drogeneinfluss rechtlich vereinbart
werden?
Im Rahmen der Begleitstudie zum kognitiven, psychophysischen und
optischvestibulären Funktionsniveau wird die Kraftfahreignung bei Patienten in
heroingestützter Behandlung experimentell untersucht. Es wird darauf hingewiesen,
dass keine praktischen Fahrversuche vorgesehen sind.
23. Gibt es spezielle psychosoziale Behandlungsformen, die noch nicht in der
bisherigen Substitutionstherapie eingesetzt wurden?
Wie entwickeln sich die verschiedenen eingesetzten Behandlungsformen
im Vergleich?
Die psychoedukative Gruppentherapie (in Kombination mit Drogenberatung)
und das Case Management (in Kombination mit Motivierender
Gesprächsführung) sind in der Substitutionsbehandlung bisher nur in Einzelfällen eingesetzt
worden. Eine systematische vergleichende wissenschaftliche Überprüfung
dieser Begleitbehandlungen wird im Rahmen des Bundesmodellprojekts bei dieser
speziellen Patientengruppe erstmalig vorgenommen.
Eine vergleichende Analyse der einzelnen Behandlungsformen darf erst nach
Abschluss der ersten Studienphase vorgenommen werden.
24. Werden neue psychosoziale Behandlungsformen im Rahmen der
heroingestützten Behandlung erprobt?
Es werden keine grundsätzlich neuen psychosozialen Behandlungsformen im
Rahmen der heroingestützten Behandlung erprobt.
Case Management ist bei Drogenabhängigen u. a. im Rahmen des
Bundesmodellprogramms nachgehende Sozialarbeit eingesetzt worden,
Psychoedukation wird bei anderen Erkrankungen seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt.
25. Wie hat sich im bisherigen Verlauf der Studie die Delinquenz der
teilnehmenden Probanden verändert?
26. Welche polizeilichen Daten liegen bisher vor, die eine Minderung der
Delinquenz sowohl bei den heroingestützten als auch bei den
methadongestützten Probanden belegen können?
27. Wie viele der heroingestützten als auch der methadongestützten
Probanden wurden bei strafrechtlichen Handlungen polizeilich
aufgegriffen und entsprechend strafrechtlich verfolgt bzw. wie viele
Polizeikontakte gab es?
28. Wie entwickeln sich die sozialen Kontakte der Probanden generell?
Die Variablen der Sekundäranalysen (Wohnungs- und Arbeitssituation, soziale
Kontakte, Delinquenz) werden gemäß GCP-Richtlinien erst nach Abschluss der
ersten Studienphase ausgewertet.
III. Kosten und Finanzierung der Studie
29. Wie hoch sind die bisher jeweils angefallenen Kosten von Bund, Ländern,
Kommunen und ggf. anderer Träger und inwieweit bewegen sich diese
Kosten im Rahmen der ursprünglich veranschlagten Summe?
Welche Kosten pro Tag und Teilnehmer ergeben sich daraus aktuell?
Die Kosten für den Bund belaufen sich im Zeitraum November 2001 bis
Oktober 2004 auf 10 531 265 Euro. Dies entspricht der ursprünglich
veranschlagten Summe. Die darüber hinaus im Einzelnen bei den Ländern und
Kommunen angefallenen Kosten sind der Bundesregierung nicht im Detail
bekannt.
Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bund, den Städten und einigen
Ländern legen den Finanzierungsanteil des Bundes in den einzelnen Städten
fest. Der Bund trägt die Kosten der wissenschaftlichen Tätigkeiten der
Studiengruppe, der Patientenversicherung, des Monitorings und Auditings, des
wissenschaftlichen Beirats, die Hälfte der Personal- und Sachkosten der Tätigkeit
der Prüfärzte vor Ort und die Hälfte der psychosozialen Betreuung. Die Städte
und Länder tragen die Kosten für die Unterhaltung der für die
Projektdurchführung benötigten Räume und deren Ausstattung, die Kosten für das
Prüfarzneimittel und Laboruntersuchungen sowie die Hälfte der oben genannten
Personal- und Sachkosten für die Tätigkeit der Prüfärzte und der psychosozialen
Betreuung.
30. Wie hoch ist absolut und prozentual die für das Projekt insgesamt
vorgesehene Summe im Vergleich zu den im gleichen Zeitraum aufgewendeten
Geldmitteln für die Drogenprävention, insgesamt und differenziert nach
den einzelnen Kostenträgern?
Im Zeitraum November 2001 bis Oktober 2004 wird das BMGS Mittel in Höhe
von 10 531 265 Euro für das Modellprojekt der heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger aufwenden.
Dem BMGS stehen jährlich rund 13 Mio. Euro für Maßnahmen auf dem Gebiet
des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs (Kapitel 15 02 Titelgruppe 06) zur
Verfügung.
Ein Vergleich der Ansätze kann nicht vorgenommen werden, da auch Länder
und Kommunen erhebliche Summen für Prävention und Beratung aufwenden.
Dem BMGS liegen keine Gesamtsummen vor.
31. Wer trägt die Kosten für die Nachfolgebehandlungen mit Heroin und
Methadon?
Die Kosten der Follow-up-Phase der Studie werden – mit dem gleichen
Finanzierungsschlüssel wie die Studie insgesamt – anteilig von den Städten, dem
Bund und den Ländern Hessen, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen
finanziert.
32. Sind für die Nachfolgebehandlungen finanzielle Mittel im Bundeshaushalt
eingestellt und geplant, und wenn ja, an welcher Stelle, in welcher Höhe
und für welchen Zeitraum?
Infolge der Mehrkosten auf Grund der längeren Rekrutierungszeiten und der
Follow-up-Phase sind für das Haushaltsjahr 2005 Bundesmittel in Höhe von
2 500 000 Euro im Kapitel 15 02 Titel 684 69 eingestellt.
33. Welche finanziellen Mittel müssen die Kommunen und die Länder jeweils
bei den Nachfolgebehandlungen tragen?
Soll die Finanzierung eventuell von anderen Kostenträgern
(Krankenkassen, Rentenversicherern, etc.) übernommen werden?
Neben der hälftigen Finanzierung der prüfärztlichen Kosten und der
psychosozialen Betreuung tragen die Städte zusätzlich die Kosten für pflegerisches
Personal, die Räume und die Prüfsubstanzen.
Die Finanzierung kann nicht von anderen Kostenträgern übernommen
werden.
IV. Nachfolgebehandlungsphase
34. Wie viele der Probanden, die in Bonn am Heroinmodellversuch
teilgenommenen haben, haben in Phase 2 von Methadon auf Heroin
gewechselt?
Angaben über die Zahl der freigewordenen Plätze in der Heroinbehandlung
können gemäß GCP-Richtlinien erst nach Abschluss der ersten Studienphase
gemacht werden.
35. Wie viele der teilnehmenden Probanden sind in eine Abstinenzbehandlung
übergetreten und haben diese auch tatsächlich durchgehalten?
Das Überwechseln in die Abstinenzbehandlung ist Teil der Hauptzielparameter
und wird gemäß GCP-Richtlinien erst nach Abschluss der ersten Studienphase
ausgewertet.
36. Wie viele der teilnehmenden Probanden sind in ein Arbeitsverhältnis
vermittelt worden und haben dieses von Beginn bis Ende des
Modellversuches und in die Nachfolgebehandlung hinein durchgehalten?
37. Wie viele der teilnehmenden Probanden sind polizeilich und
kriminalstatistisch nicht mehr aufgefallen?
38. Bei wie vielen der teilnehmenden Probanden konnte keine Minderung der
Delinquenz festgestellt werden?
39. Wie vielen Probanden ist eine soziale Reintegration gelungen?
40. Wie sehen die ersten Schritte in Richtung einer sozialen Reintegration aus?
Die Variablen der Sekundäranalysen (Wohnungs- und Arbeitssituation, soziale
Kontakte, Delinquenz) werden gemäß GCP-Richtlinien erst nach Abschluss der
ersten Studienphase ausgewertet.
41. Wie viele der teilnehmenden Probanden sind in die Nachfolgebehandlung
übergetreten?
42. Wie viele der teilnehmenden Probanden der heroingestützten Behandlung
sind in Nachfolgebehandlung?
43. Wie viele der teilnehmenden Probanden der methadongestützten
Behandlung sind in Nachfolgebehandlung?
Die Haltequoten sind Teil der Hauptzielparameter und werden gemäß GCP-
Richtlinien erst nach Abschluss der ersten Studienphase ausgewertet.
44. Wie gestaltet sich die Nachfolgebehandlungsphase?
Sie verläuft nach den gleichen Vorgaben wie zur zweiten Studienphase (siehe
Frage 17).
45. Sind die medizinischen Behandlungsvoraussetzungen der
Nachfolgebehandlungsphase die gleichen wie beim Modellversuch?
Die Probanden müssen die zweite Studienphase erfolgreich abgeschlossen
haben, und eine Weiterbehandlung mit Heroin muss aus prüfärztlicher Sicht
erforderlich sein.
Sollte Heroin als Fertigarzneimittel nicht zur Behandlung der Opiatabhängigkeit
zugelassen werden, werden die Studienpatienten in die bestehenden
Einrichtungen des Drogenhilfesystems überführt und dem Stand des Wissens entsprechend
weiterbehandelt.
46. Welche medizinische Versorgung wird den Probanden zugesichert, die
nach dem 2-jährigen Modellversuch und der anschließenden
Nachfolgebehandlung noch weiter einer Zuführung von Heroin bedürfen?
Die Probanden wurden darüber aufgeklärt, dass nur bei einem positiven
Nachweis der überlegenen Wirksamkeit von Heroin gegenüber Methadon ein
Zulassungsantrag beim BfArM gestellt wird. Sie sind ebenfalls darüber informiert,
dass, wenn kein Zulassungsantrag gestellt wird oder dieser nicht positiv
beschieden wird, sie kein weiteres Heroin erhalten, sondern in andere
Drogenhilfeeinrichtungen weiter vermittelt und dem Stand des Wissens entsprechend
weiterbehandelt werden.
47. Woher und auf welcher rechtlichen Grundlage sollen diese Probanden
anschließend das Heroin beziehen?
Sollten ausreichend tragfähige wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich der
Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Diacetylmorphin (DAM) –
dies schließt entsprechende Ergebnisse des laufenden Modellprojektes ein –
vorliegen, könnten die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um DAM unter
bestimmten kontrollierten Bedingungen verschreibungsfähig zu machen.
V. Drogenpolitische Schlussfolgerungen
48. Warum macht die Bundesregierung in ihrem Zwischenbericht an den
Bundestagsausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 26. April
2004 wiederholt deutlich, dass eine Zulassung der Heroinsubstitution
angestrebt wird, ohne das endgültige Ergebnis der Projektstudie
abzuwarten?
Eine Zulassung von DAM als Fertigarzneimittel in der Bundesrepublik
Deutschland kann nur dann erteilt werden, wenn entsprechende Erkenntnisse
aus mindestens einer qualitativ hochwertigen wissenschaftlichen klinischen
Studie vorliegen. Die Bundesregierung hat in ihrem Sachstandsbericht deutlich
gemacht, dass das Modellprojekt als eine Studie angelegt ist, die Grundlage eines
Zulassungsantrages für DAM als Fertigarzneimittel beim Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein soll. Sie will das Ergebnis der
Studie nicht vorwegnehmen.
49. Trifft es zu, dass der Projektleiter bereits vor Beginn des Modellprojektes
antizipierte, dass Drogenabhängige generell „Heroin auf Krankenschein“
erhalten können sollen, und wenn ja, wie steht die Bundesregierung dazu?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass der Projektleiter eine generelle
Therapie von Opiatabhängigen mit Heroin „auf Krankenschein“ angestrebt hat. Im
Mittelpunkt des Modellprojekts stehen bewusst schwerst Opiatabhängige, die
mit den herkömmlichen Hilfeangeboten und Therapien bisher nicht erreicht
oder erfolgreich therapiert werden konnten. Speziell für diese Gruppe von
Opiatabhängigen wird mit dem Modellprojekt überprüft, ob die Heroinvergabe
eine neue Möglichkeit der Behandlung und sozialen Reintegration sein kann.
Sollte das Modellprojekt eine Überlegenheit von Heroin gegenüber Methadon
für diese Patientengruppe nachweisen, wird ein Zulassungsantrag spezifisch für
diese Zielgruppe gestellt. Das langfristige Ziel der Drogentherapie ist nach wie
vor die Abstinenz.
50. Inwieweit kann man unter diesen Umständen von einer ergebnisoffenen
Studie sprechen?
Inwiefern waren und sind die Ergebnisse der Studie bereits für die interne
politische Willensbildung der Bundesregierung antizipiert?
Die Studie ist zweifelsfrei ergebnisoffen angelegt. Gerade weil das
Modellprojekt allen Kriterien einer klinischen Zulassungsstudie genügt, ist diese mit hohen
Standards konzipiert. Dazu gehören u. a. Randomisierung der Patienten,
Sammlung und Kontrolle der Daten durch unabhängige Monitore, unabhängige
qualitätssichernde Audits in den einzelnen Studienzentren durch Externe,
kontrollierte Erhebungszeitpunkte sowie von dem internationalen wissenschaftlichen
Beirat, dem BfArM und der Ethikkommission kontrollierte strenge statistische
Auswertungsmethoden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333
51. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der im Modellprojekt erprobten
Originalstoffabgabe einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik, da
der akzeptanzorientierte Ansatz insbesondere hinsichtlich der Frage der
angestrebten Rauschwirkung durch den Probanden sehr stark im
Mittelpunkt steht?
Die Drogenpolitik der Bundesregierung basiert auf vier Säulen. Ziel der
Prävention ist es, den gesundheitsschädlichen Konsum von Suchtmitteln zu verhindern.
Für die Behandlung von Suchterkrankungen steht ein sehr vielfältiges Angebot
bereit, es reicht von der ambulanten Beratung bis hin zur stationären
Rehabilitation. Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen tragen dazu bei, dass das
Ausmaß an Suchterkrankungen durch eine verminderte Verfügbarkeit reduziert
wird. Die Überlebenshilfen (z. B. Drogenkonsumräume, Notfallhilfe) richten
sich an schwerstabhängige Menschen, deren Überleben es zunächst zu sichern
gilt, bevor sie eine effektive Behandlung aufnehmen können.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ein qualifiziertes,
umfassendes Betreuungs- und Behandlungssystem für Drogenabhängige vorhanden sein
muss. Solch ein Drogenhilfesystem muss niedrigschwellige Angebote wie
Straßensozialarbeit, Kontakt- und Notschlafstellen sowie Drogenkonsumräume
umfassen, um Drogenabhängige an medizinische und psychosoziale Hilfe
heranzuführen. Ambulante Beratungs- und Behandlungsangebote, qualifizierte
Methadonbehandlung und abstinenzorientierte stationäre
Entwöhnungsbehandlung sind weitere unverzichtbare Behandlungsoptionen in einem qualifizierten
Hilfesystem. Für nachhaltigen Erfolg, das belegen zahlreiche Studien, sind
Nachsorge bis hin zu Wohnungs- und Arbeitsvermittlung unerlässlich. Die
Prüfung einer heroingestützten Behandlung findet für eine bestimmte Gruppe nicht
erreichter oder nicht erfolgreich behandelter Abhängiger statt; sie wird deshalb
– bei erfolgreichem Ausgang – ein weiteres Angebot in diesem umfassenden
Behandlungssystem sein. Somit findet kein Paradigmenwechsel in der
Drogenpolitik, sondern eine Ergänzung des Drogenhilfeangebotes nach neueren
wissenschaftlichen Erkenntnissen statt.
52. Welche Rolle spielt für die Bundesregierung das grundsätzliche Ziel der
Abstinenz und der Drogenfreiheit bei ihrer Drogenpolitik bzw. spielt
dieses grundsätzliche Ziel eine Rolle bei den akzeptanzorientierten Ansätzen
der Bundesregierung?
Drogenabhängigkeit ist eine schwere chronische Erkrankung. Sie nimmt dem
Kranken die Selbstbestimmung für sein Leben und ist sehr häufig von
zusätzlichen Erkrankungen, psychischen und sozialen Problemen begleitet.
Eine verantwortungsbewusste Gesundheitspolitik muss deshalb alle
Anstrengungen unternehmen, Menschen aus der Abhängigkeit herauszuführen und sie
auf ihrem Weg zu Drogenfreiheit und Abstinenz zu unterstützen. Abstinenz und
Drogenfreiheit sind deshalb unverzichtbare Ziele der Drogenpolitik der
Bundesregierung. Das Modellprojekt stellt das langfristige Ziel der Abstinenz und der
Drogenfreiheit in der Drogenpolitik nicht in Frage.
Auf der Ebene der täglichen Arbeit mit schwer kranken Drogenabhängigen gilt
es jedoch auch Teilziele zu akzeptieren, weil die Abhängigen das Abstinenzziel
(noch) nicht erreichen können oder vielleicht nie mehr erreichen werden. Es
wäre unethisch, sie deshalb nicht zu betreuen und zu behandeln, um weiteren
gesundheitlichen Schaden von ihnen abzuwenden.
Es ist Aufgabe der Gesundheitspolitik – auch mit Mitteln der Forschung – nach
immer besseren Wegen und Methoden zu suchen, auch diesen chronisch
kranken Drogenabhängigen zu helfen. Diesem Zweck dient das Modellprojekt zur
heroingestützten Behandlung schwer kranker Opiatabhängiger.]