Alleenschutz
der Abgeordneten Peter Hettlich, Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Alleen und einseitige Baumreihen sind prägender Bestandteil für zahlreiche Landschaften in Deutschland. In Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gelten sie als unverzichtbare touristische Anziehungspunkte. Alleen sind allerdings nicht nur Teil einer Kulturlandschaft, sondern auch Lebensraum für Tiere. Außerdem sorgen sie für ein gesundes Kleinklima und filtern Staub und Abgase.
Der Fortbestand der Alleen ist jedoch erheblich bedroht. Viele Alleen sind schon 100 Jahre alt und haben das Ende ihrer Lebenserwartung erreicht. Aber auch jüngere Alleebäume haben auf Grund ihres Standortes und der damit einhergehenden Stresssituation das Ende ihres Lebensalters erreicht. Außerdem werden die Bäume durch Straßenverkehr und -unterhaltung erheblich beeinträchtigt und durch unsachgemäße Pflegemaßnahmen geschädigt.
Auch entlang von Fernstraßen in der Zuständigkeit des Bundes existieren Alleen. Daher steht der Bund in der Verantwortung für dieses Kultur- und Naturgut.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Führt die Bundesregierung ein Kataster über Alleen und einseitige Baumreihen an Fernstraßen des Bundes?
Wenn nein, aus welchem Grund?
Wenn ja, in welcher Weise wird es gepflegt, und in welcher Institution kann Einblick genommen werden?
Wie viele Kilometer Alleen und einseitige Baumreihen an Fernstraßen des Bundes gibt es, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
Wie hoch sind die Kosten für Pflege und Verkehrssicherung an Alleen an Fernstraßen des Bundes, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
Welche Dienststelle im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist für Schutz, Erhalt und Pflege der Alleen zuständig?
Werden der zuständigen Stelle des Bundes von Seiten der Straßenbaulastträger Informationen über den Zustand der Alleen bzw. Bäume wie Verkehrsunfallschäden oder Windwurf bzw. Windbruch an Bundesstraßen übermittelt?
Wenn nein, hält die Bundesregierung dies im Interesse eines zielgerichteten Alleenschutzes für wünschenswert?
Wie ist der Stand der Neuauflage der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS)?
Wann ist mit einer Veröffentlichung der RPS zu rechnen, und welche Maßnahmen sind geplant, um die Richtlinien zügig bei den zur Anwendung verpflichteten Stellen bekannt zu machen?
In welcher Weise sind Gehölzbestand und -erneuerung, insbesondere von Alleebäumen, von den Festsetzungen des aktuellen Entwurfs der RPS betroffen?
Sind zusätzliche Hinweise zur Handhabung der RPS existent bzw. vorgesehen, die Einfluss auf den Alleenbestand haben könnten?
Wenn ja, mit welchen Inhalten?
Welche Institutionen sind an der Erarbeitung der RPS beteiligt?
In welcher Weise und wo können Interessierte Einblick in den aktuellen Stand der RPS nehmen?
In welcher Weise und wo können sich Interessierte an der Erarbeitung beteiligen?
Welche Ziele verfolgt die „Aktion Sichere Landstraße“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, und welche Auswirkungen auf Alleenerhalt und -erneuerung sind absehbar?
Wie wirkt sich das Allgemeine Rundschreiben vom 18. September 2006 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu den Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB), insbesondere die Formulierung „Soweit die ESAB 2006 Regelungen beinhalten, die mit den Inhalten des „Merkblattes Alleen“ nicht im Einklang stehen, gehen die in den ESAB enthaltenen Regelungen dem „Merkblatt Alleen“ vor“, auf die Regelungen des „Merkblattes Alleen“ aus?
Wie wirkt sich dieses Rundschreiben auf die Entwicklung von Alleen an Bundesstraßen in der Praxis aus?
Wird das „Merkblatt Alleen“ auf Grund dieses Rundschreibens durch die ESAB wirkungslos?
Wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Empfehlung gegeben, die ESAB zukünftig auch für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen anzuwenden?
Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Empfehlung gegeben, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Erhalt und die Pflege der Alleen?
Wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Einführung der EASB für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen geplant?
Wenn ja, aus welchen Gründen soll die ESAB zukünftig auch für Landes-, Kreis- und Gemeindestraße gelten, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Bestand und die Pflege der Alleen?