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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Zukunft der Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Landwirtschaftskammern und den Kammern der Freien Berufe (G-SIG: 15010962)

Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Wirtschaftskammern, Folgen, konkrete geplante Änderungen, derzeitige und künftige Aufgaben der Kammern, Kosten und Personalbedarf bei staatlicher Erbringung, Ausschreibung, Entwicklung der Kammerbeiträge 1998 bis 2006, Reformmöglichkeiten zur Akzeptanzerhöhung, Aufteilung in Pflichtbeitrag und Einzelpreisung, Kammern der Freien Berufe und Qualität des Berufsstandes, Anzahl und Beschäftigungszahl von IHKs, HwKs und weiteren Kammern, ehrenamtlich Tätige, Arbeit der Außenhandelskammern

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

28.05.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/311404. 05. 2004

Zukunft der Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Landwirtschaftskammern und den Kammern der Freien Berufe

der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Hartmut Büttner (Schönebeck), Uda Carmen Freia Heller, Bernd Heynemann, Peter Letzgus, Ulrich Petzold, Kurt-Dieter Grill, Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Rolf Bietmann, Veronika Bellmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Klaus Brähmig, Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Stefan Müller (Erlangen), Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Anita Schäfer (Saalstadt), Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge wird sowohl in der Bundesregierung als auch in den sie tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag über die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Wirtschaftskammern diskutiert.

So ist diese Forderung zum einen in einem Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau enthalten, das der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, als „ein Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium, aber nicht […] ein Papier des Wirtschaftsministeriums und schon gar nicht […] ein Papier des Wirtschaftsministers“ bezeichnet hat (Plenarprotokoll 15/22 des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2003, Seite 1669 B).

Innerhalb der Fraktion der SPD existiert zum anderen eine Initiative, die ebenfalls die Abschaffung der Kammerpflicht fordert. In einer Presseerklärung heißt es dazu: „Die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaften ist […] sinnvoll und unbedingt notwendig […]. Viele Mitglieder des Bundestages unterstützen mich in diesem Anliegen.“ (Presseerklärung des Abgeordneten Johannes Kahrs vom 7. April 2003). Auf der Homepage desselben Abgeordneten wird zur Abstimmung über den Kammerzwang aufgerufen.

Diese zunächst auf die Industrie- und Handelskammern bezogene Initiative soll Presseberichten zufolge auch auf die Kammern des Handwerks, der Landwirte, Ärzte, Apotheker, Anwälte und Notare ausgeweitet werden und würde bereits von 90 Abgeordneten der Fraktion der SPD unterstützt.

Aufgrund dieser Aussagen und Initiativen ist der Eindruck entstanden, dass die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Bundesregierung Reformen im Kammerwesen mit dem Ziel der Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in näherer Zukunft ggf. noch in dieser Wahlperiode anstreben.

Um Verunsicherung zu vermeiden und das Vertrauen der wirtschaftspolitischen Akteure zu stärken, ist es erforderlich, die widersprüchlichen Aussagen zur Kammerpflicht aufseiten der Bundesregierung sowie der sie tragenden Fraktionen zweifelsfrei auszuräumen und damit für alle Beteiligten wieder Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Wie steht die Bundesregierung zu einer Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern?

2

Plant die Bundesregierung, die Kammerpflicht in Industrie- und Handelskammern, in Handwerkskammern, in Landwirtschaftskammern und in den Kammern der Freien Berufe in dieser Wahlperiode insgesamt oder in Teilbereichen aufzuheben?

3

Wenn ja, aufgrund welcher Entwicklung (bspw. Beitragssatz, Effizienz der Leistungserbringung) der Kammern kommt die Bundesregierung zu dieser Entscheidung?

4

Wenn ja, welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung und in welchem Zeitraum?

5

Sieht die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht zur IHK-Pflichtmitgliedschaft vertretene Auffassung als überholt an?

Wenn ja, welches sind die Gründe für diese Beurteilung?

6

Welche einzelnen Aufgaben sind derzeit durch Bundes- bzw. Landesgesetze oder Verordnungen den Kammern zugewiesen?

7

Wie und von wem sollten im Falle der Abschaffung der Kammerpflicht diese Aufgaben künftig wahrgenommen werden?

8

Von wem sollten im Falle der Abschaffung der Kammerpflicht künftig insbesondere die Aufgaben der Kammern im Bereich der Berufs- und Weiterbildung (Prüfungsorganisation, Betreuung der Betriebe, ehrenamtliche Prüfer) wahrgenommen, und von wem sollen die bisher von den Kammern erbrachten Leistungen in der Existenzgründungsberatung angeboten werden?

9

Wie und von wem sollen künftig die Kosten der Berufs- und Weiterbildung sowie die Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung getragen werden, für den Fall, dass die Kammerpflicht abgeschafft wird?

10

Welche Kosten kämen nach Einschätzung der Bundesregierung auf den Bund bzw. die Länder und Gemeinden insgesamt zu, wenn alle gesetzlich von den Kammern geleisteten Aufgaben künftig wieder staatlich erbracht werden müssten?

11

In welcher Größenordnung wären bei den genannten Gebietskörperschaften zusätzliche Personaleinstellungen erforderlich?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gesetzlichen Aufgaben der Kammern künftig ausgeschrieben werden sollten?

13

Gilt dies für alle Aufgaben der Kammern?

14

Wenn nein, welche Aufgaben der Kammern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung ausgeschrieben werden und welche nicht?

15

Welche quantifizierbaren Effizienzgewinne sind nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Ausschreibung verbunden und wie würden sich die Kosten für die entsprechend ausgeschriebenen Leistungen entwickeln?

16

Ist die Bundesregierung weiterhin der Meinung, dass „auch europarechtlich […] der Status der IHKs nicht im Streit“ sei (Bericht der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der Industrie- und Handelskammern, Bundestagsdrucksache 14/9175, Seite 3)?

17

Wenn nein, welche konkreten Entwicklungen haben zu einer Änderung dieser Meinung geführt?

18

Trifft dies auch für die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern und die Kammern der Freien Berufe zu?

19

Wie hat sich die durchschnittliche Beitragslast für das einzelne Kammer-Mitglied gegliedert nach allen Kammerformen im Zeitraum 1998 bis 2003 entwickelt und mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung für den Zeitraum 2004 bis 2006?

Wie hoch waren die Kammerbeiträge der Unternehmen in Deutschland im genannten Zeitraum insgesamt?

20

Wie hat sich das Verhältnis von Grundbeiträgen und Gebühren in den Kammern gegliedert nach allen Kammerformen im Zeitraum 1998 bis 2003 entwickelt?

21

Welche Gesamtkosten sind von den Mitgliedern der Kammern gegliedert nach allen Kammerformen im Zeitraum 1998 bis 2003 erbracht worden – gegliedert nach den einzelnen Kammerzweigen?

22

Teilt die Bundesregierung nach wie vor ihre Einschätzung vom 29. Mai 2002, wonach „Die IHK-Organisation […] in Bezug auf ihre gesetzlichen Aufgabenfelder ihre Leistungen deutlich […] verbessert“ hat (Bericht der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der Industrie- und Handelskammern, Bundestagsdrucksache 14/9175, Seite 2)?

23

Gilt dies auch für die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern und die Kammern der Freien Berufe?

24

Wenn nein, welche Entwicklungen haben zu dieser Einschätzung geführt?

In welchen Bereichen sind nach Einschätzung der Bundesregierung Effizienzdefizite vorhanden und wie kann hier eine Effizienzsteigerung erreicht werden?

25

Welche Folgen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft bspw. für die Ausbildungsplatzoffensiven der Kammern?

Welche Auswirkungen ergäben sich für die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern und die Kammern der Freien Berufe?

26

Hält die Bundesregierung nach wie vor ihre eigene Einschätzung vom 29. Mai 2002 aufrecht, wonach „die IHKs in der Form der öffentlich rechtlichen Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft weiterhin erforderlich und sachgerecht sind.“ (Bericht der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der Industrie- und Handelskammern, Bundestagsdrucksache 14/9175, Seite 3)?

Gilt dies auch für die Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Kammern der freien Berufe?

27

Welche Auswirkungen hätte nach Auffassung der Bundesregierung eine freiwillige (anstelle einer Pflicht-) Mitgliedschaft zu den IHKs und HwKs?

28

Welche Reformmöglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen des bestehenden Kammersystems, die Akzeptanz für Pflichtbeiträge der Kammern durch mehr und bessere Leistungen zu erhöhen?

29

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, für jene Bereiche, in denen die Kammern eine vom Staat übertragene Aufgabe wahrnehmen oder eine Solidarleistung für ihre Mitgliedsunternehmen erbringen, einen Pflichtbeitrag zu erheben, und für jene Bereiche, in denen die Kammern ihre Dienstleistungen im Wettbewerb mit anderen anbieten können, zu einer Einzelbepreisung überzugehen?

Wenn ja, welche Aufgaben der Kammern sind nach Auffassung der Bundesregierung unter die in der vorherigen Frage genannten Bereiche zu subsumieren?

30

Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit und Effizienz der Kammern der Freien Berufe, insbesondere der Wirtschaftsprüferkammer, im Hinblick auf die Gewährleistung und Sicherstellung der Qualität des Berufsstandes durch die Aufsicht über ihre Mitglieder?

31

Kann nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der fortschreitenden Entwicklung der Kapitalmärkte und dem Bemühen um eine Verbesserung der Corporate Governance bei den Wirtschaftsprüfern auf eine Pflichtmitgliedschaft verzichtet werden?

Wenn ja, wie soll die Qualität des Berufsstandes dann gewährleistet werden?

Wenn nein, warum nicht?

32

Wie viele IHKs gibt es in Deutschland und wie sind diese nach Bundesländern gegliedert?

33

Wie viele Beschäftigte haben die IHKs insgesamt und gegliedert nach Bundesländern?

34

Wie viele HwKs gibt es in Deutschland und wie sind diese nach Bundesländern gegliedert?

35

Wie viele Beschäftigte haben die HwKs insgesamt und gegliedert nach Bundesländern?

36

Wie viele weitere Kammern gibt es in Deutschland insgesamt, wie sind diese nach Bundesländern gegliedert und wie viele Beschäftigte sind dort tätig?

37

Wie viele Personen sind bei den Kammern insgesamt und gegliedert nach Kammerzugehörigkeit ehrenamtlich insgesamt und gegliedert nach Bundesländern tätig?

38

Welchen Aufgabenbereichen sind diese ehrenamtlich tätigen Personen zuzuordnen und wie hoch ist in etwa der Zeitaufwand, den diese ehrenamtlich tätigen Personen im Durchschnitt auf die Erfüllung von IHK-Aufgaben verwenden?

39

Welche Aufgaben nehmen die Außenhandelskammern, auf welcher rechtlichen Grundlage wahr?

40

Wie viele Beschäftigte sind in den Außenhandelskammern tätig?

41

In welchen Ländern sind Außenhandelskammern tätig?

42

Welche, ggf. auch grenzüberschreitenden Kooperationen werden von den Außenhandelskammern durchgeführt?

Berlin, den 4. Mai 2004

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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