Auswirkungen der Ostseegaspipeline auf die Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
E.ON, BASF und Gazprom unterzeichneten am 8. September 2005 eine Absichtserklärung zum Bau einer Erdgaspipeline durch die Ostsee. Die rund 1 200 km lange Unterwasserleitung auf dem Grund der Ostsee soll vom russischen Wyborg bei St. Petersburg nach Greifswald führen und ab 2010 das russische Gaspipelinenetz mit dem deutschen Leitungsnetz verbinden. Über die Gaspipeline sollen ab 2010 etwa 20 Prozent aller Erdgasimporte nach Deutschland eingeführt werden. Das Projekt stößt aus außenpolitischen, ökologischen und energiepolitischen Gründen auf scharfen Protest, insbesondere bei den osteuropäischen Nachbarstaaten. Es bestehen auch Befürchtungen hinsichtlich der auf dem Meeresgrund der Ostsee lagernden mehreren hunderttausend Tonnen chemischer Kampfstoffe, Bomben und Granaten, die aus den Zeiten des Ersten und Zweiten Weltkriegs stammen (vgl. FAZ vom 21. November 2005).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wird die Bundesregierung das Projekt der Ostseegaspipeline unverändert fortführen? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, wie wird die Bundesregierung das Projekt fortführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ostseegaspipeline auf die Bundesrepublik Deutschland?
Wie beurteilt die Bundesregierung die außenpolitischen Auswirkungen der Ostseegaspipeline auf die Bundesrepublik Deutschland?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung von Experten, wonach die Kosten der Pipeline auf dem Seeweg doppelt so hoch sind wie beim Ausbau der bestehenden Landpipelines?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kosten alternativer Landrouten
a) über die Ukraine,
b) die durch Belarus und Polen laufende „Jamal-Europa“ Gasfernleitung oder
c) die „Amber-Pipeline“ über Lettland, Litauen, Polen?
Welche Auswirkungen hat austretendes Erdgas auf die Meeresorganismen in der Ostsee, speziell auf die bodenbewohnenden Organismen (Benthos)?
Wie wird sichergestellt, dass ein Leck in der Unterwasserleitung rechtzeitig entdeckt werden wird, und wie groß wären die betroffenen Bereiche bei einem Bruch der Leitung?
Inwieweit wurden die tektonischen Spezifika der Ostsee berücksichtigt?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Rüstungsaltlasten sich auf der geplanten Trasse befinden? Wenn ja, welche sind das? Wenn nein, wie wird die Bundesregierung herausfinden, welche Munition auf dem Meeresboden lagert?
Welche Sicherheitsvorkehrungen werden bei der Routenführung hinsichtlich dieser Kampfstoffe getroffen?
Welche Pläne hat die Bundesregierung für eine sichere und kostengünstige deutsche Energieversorgung angesichts der Tatsache, dass sich der Anteil der Gaslieferungen Deutschlands aus Russland mit der Ostseegaspipeline auf über 40 Prozent erhöhen wird und die Preise für russisches Gas durch den zunehmenden Binnenverbrauch in Russland steigen werden?
Gibt es Pläne, die deutsche Energieversorgung zu diversifizieren, und wenn ja, über welche Staaten wird diese Diversifizierung sichergestellt werden?
Hat die Bundesregierung darüber Auskunft erhalten, aus welchen zusätzlichen spezifischen Erdgasquellen die Erdgasmengen kommen sollen, die über die Ostseepipeline fließen sollen, da nach Aussage der Stiftung Wissenschaft und Politik (Roland Götz; Russlands Erdgas und die Energiesicherheit der EU, SWP 2002) die russische Erdgasförderung aus den bestehenden Feldern etwa ab 2010 rückläufig sein wird und gleichzeitig Russland seinen Abnehmerkreis über Pipelines nach Fernost sowie über Erdgasverflüssigungsterminals differenziert, und wenn ja, welche zusätzlichen Quellen sollen das sein?
Beurteilt die Bundesregierung diese zusätzlichen Quellen als ausreichend, um den Förderrückgang in älteren Quellen auszugleichen und die neue Pipeline zusätzlich zu den vorhandenen Pipelines zu versorgen, und wenn nein, soll der Durchfluss bei den anderen Pipelines zurückgeführt werden?
Liegt ein Antrag für ein Planfeststellungsverfahren für die Ostseegaspipeline vor? Wenn ja, wie sieht dieser Antrag aus? Wenn nein, wann wird dieser Antrag eingereicht werden?
Welchen genauen Trassenverlauf wird die Ostseegaspipeline haben, insbesondere wird die Trasse durch das EU-Schutzgebiet Greifswalder Bodden verlaufen?
Hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Regeln der Espoo-Konvention und die Empfehlungen von HELCOM im Fall der Pipeline für das Gesamtprojekt in vollem Umfang anzuwenden? Wenn ja, wurde dies zu einer Vertragsbedingung erklärt? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung für das gesamte Projekt auf Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach EU-Recht bestehen? Wenn ja, liegen bereits Anträge für dieses Vorhaben für den deutschen Bereich (ausschließlich Wirtschaftszone und Küstenmeer) bei den Behörden Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und Bergamt Stralsund vor?
Falls diese Anträge noch nicht vorliegen, wann sollen sie gestellt werden?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ergebnisse der UVP vorliegen müssen, bevor ein Baubeginn an einem Trassenabschnitt auch außerhalb des deutschen Zuständigkeitsbereiches erfolgt?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ergebnisse der UVP berücksichtigt werden?