Klarheit und Informationsgehalt des Geschäftsberichts der Bundesregierung in Bezug auf die Gesundheits- und Sozialpolitik
der Abgeordneten Hildegard Müller, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Barbara Lanzinger, Maria Michalk, Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 19. September 2004 einen so genannten Geschäftsbericht für den Zeitraum von August 2003 bis August 2004 vorgelegt. Unter der Gesamtüberschrift „Auf unsere Stärken besinnen“ äußert sich die Bundesregierung darin in einem eigenständigen Kapitel zur Lage der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die dabei getroffenen Aussagen und Gewichtungen werfen jedoch eine Reihe von Fragen auf. Diese betreffen nicht nur die Stichhaltigkeit einiger Formulierungen, sondern auch Datenbasis und Berichtszeitraum. Auf Seite 36 des Geschäftsberichtes heißt es z. B.: „Wenn die Lohnnebenkosten sinken, wird das wirtschaftliche Wachstum belebt und können neue Arbeitsplätze geschaffen werden.“ und auf Seite 39 wird erklärt: „Sie [die Bundesregierung] hat sich zum Ziel gesetzt, den Tabakkonsum einzuschränken, und deshalb die Tabaksteuer angehoben.“ Eine Beantwortung dieser Fragen erscheint ausgesprochen wichtig, da es sich beim Geschäftsbericht um eine Publikation der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung handelt, die die Bevölkerung sachlich richtig informieren soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Vorlage ihres aktuellen Geschäftsberichtes? Welcher Personenkreis soll damit angesprochen werden? Wie ist seine Verbreitung?
Aus welchen Gründen erfahren die Sozialversicherungsbereiche Gesundheit und Rente eine eigene Würdigung? Wieso bleiben weitere Säulen der Sozialen Sicherung unerwähnt?
Welche in den Geschäftsbereich der Bundesregierung fallenden Ressorts, Behörden und Organisationen wurden bei der Erstellung des Kapitels zum Sozialstaat (Seiten 34 bis 41) beteiligt? Wurde darüber hinaus externe Hilfe in Anspruch genommen?
Auf welche Quellen und welchen Zeitraum stützt sich die Bundesregierung bei den in diesem Kapitel im Text vorgelegten Angaben, insbesondere hinsichtlich der Kosten und Behandlungszeiträume im Gesundheitswesen (Einzeldarstellung je nach getroffener Aussage)?
Wie verträgt sich die auf Seite 7 des Berichts getroffene Vermischung von Produkten der so genannten Riester-Rente mit der Gesamtsumme der Verträge über eine betriebliche Altersvorsorge vor dem Hintergrund, dass deren Produkte nicht zwangsläufig den Kriterien für eine Riester-Rente entsprechen und auch nicht entsprechend staatlich gefördert werden?
Wie begründet die Bundesregierung den auf Seite 7 platzierten Zwischentitel „Riester-Rente attraktiver“ angesichts der von der Versicherungswirtschaft im April 2004 getroffenen Aussage, dass der Verkauf von Riester-Produkten um 80 Prozent zurückgegangen sei?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage auf Seite 36 des Geschäftsberichts das Eintreten von Mitgliedern der Bundesregierung für eine so genannte Bürgerversicherung als künftiges Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von einer Bürgerversicherung keine signifikante Senkung der Lohnnebenkosten erwartet?
Wie kommt die Bundesregierung zur auf Seite 39 getroffenen Feststellung, dass die Zahl der Aidserkrankungen kontinuierlich rückläufig sei, während die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut im Berichtszeitraum vor einer neuen Dynamik in Deutschland gewarnt und eine Zunahme an HIV-Erstdiagnosen verzeichnet hatten?
Wie verträgt sich die Aussage auf Seite 39
a) mit der Tatsache, dass die Kompetenz zur Gesetzgebung beim Parlament liegt?
b) mit der Tatsache, dass die der Tabaksteuer-Erhöhung zu Grunde liegende Gesetzesinitiative (Bundestagsdrucksache 15/1313) nicht von der Bundesregierung, sondern von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stammt?
c) damit, dass diese Gesetzesinitiative mit keinem Wort eine Begründung enthält, die als Ziel eine Einschränkung des Tabakkonsums nennt?
d) mit dem in dieser Gesetzesinitiative formulierten Ziel, dass das „sich aus der Tabaksteuererhöhung ergebende Mehraufkommen […] zur pauschalen Abgeltung von Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen durch den Bund dienen solle“?
e) damit, dass im Geschäftsbericht der Bundesregierung für die Jahre 2002/2003 auf Seite 30 der Präventionshinweis völlig fehlt, stattdessen aber darauf verwiesen wird, dass die Tabaksteuer-Erhöhung der Finanzierung von Leistungen im Gesundheitswesen dient?
Wie begründet die Bundesregierung angesichts des bis Oktober 2004 laufenden Ratifizierungsverfahrens im Deutschen Bundestag und im Bundesrat die auf Seite 39 getroffene Aussage, wonach im April 2004 die Bundesregierung die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation verabschiedet hätte?
Was sind die Gründe, dass die Bundesregierung zwar näher auf die Finanzsituation von gesetzlicher Renten- und Krankenversicherung eingeht, zur Lage der sozialen Pflegeversicherung jedoch keine Aussagen trifft?
Was veranlasst die Bundesregierung zu der auf Seite 39 getroffenen Aussage, wonach die Beiträge zur Pflegeversicherung bis zum Jahresende 2004 familienfreundlicher gestaltet würden? Hält die Bundesregierung dies angesichts der Finanzlage der Pflegeversicherung im speziellen und der des Bundes allgemein überhaupt für finanzierbar?
Wie verträgt sich der auf Seite 40 formulierte Anspruch der Generationengerechtigkeit in der Altersvorsorge mit den im RV-Nachhaltigkeitsgesetz beschlossenen Festlegungen zum Rentenmindestniveau und Beitragssatz?