Zweisprachige Beschilderung von Autobahnen im deutsch-sorbischen Siedlungsgebiet der Lausitz
der Abgeordneten Maria Michalk, Henry Nitzsche, Michael Stübgen, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Klaus Brähmig, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz, Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Klaus Minkel, Marlene Mortler, Günter Nooke, Anita Schäfer (Saalstadt), Wilhelm Josef Sebastian, Matthias Sehling, Gero Storjohann, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Regional- oder Minderheitensprachen sind Ausdruck des kulturellen Reichtums. Für Minderheiten und Volksgruppen ist es unerlässlich, den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer Sprache im täglichen Gebrauch zu sichern.
Seit über 1000 Jahren haben sich die Sorben als nur in der Lausitz lebendes Volk ihre Sprache und Kultur bewahrt. Sorbisch ist nach den Verfassungen des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen eine geschützte Sprache, was sich unter anderem in der zweisprachigen Beschilderung öffentlicher Einrichtungen, Straßen- und Flussbezeichnungen darstellt. In Schulen, in der Verwaltung oder in Kultureinrichtungen wird neben Deutsch auch Sorbisch gesprochen.
Die Sprache ist nicht nur identitätsstiftend für die Sorben. Sie ist gleichzeitig ein Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Deutschland. Sie strahlt weit über die Region der Lausitz selbst hinaus und macht diese in wirtschaftlicher und touristischer Hinsicht interessant. Seit langem werden im deutsch-sorbischen Siedlungsgebiet der Lausitz Ortseingangsschilder und Vorwegweiser auf Bundesstraßen sowohl in Deutsch als auch in Sorbisch ausgewiesen. Seit kurzem ist die zweisprachige Ausschilderung von Tourismushinweisschildern im Gange.
Aber eine Ausschilderung der Autobahnen A4 und A13 im Siedlungsgebiet der Sorben in sorbischer Sprache erfolgt bislang nicht. In einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Iris Gleicke, vom 17. Juli 2003 auf die schriftliche Frage 50 der Abgeordneten Maria Michalk in der Bundestagsdrucksache 15/1436 hat die Bundesregierung eine deutsch-sorbische Beschilderung der Bundesautobahnen in der Lausitz abgelehnt. Eine Begründung war, die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs sei beeinträchtigt. Der Hinweis, die sorbische Minderheit verfüge zudem über Kenntnisse der deutschen Amtssprache, ist zutreffend, rechtfertigt jedoch nicht die Ablehnung der Forderung nach zweisprachiger Ausschilderung der Autobahnen. Zudem ist die Herstellung dieses Zusammenhangs diskriminierend. Es muss festgestellt werden, dass z. B. in Cottbus oder Bautzen, also genau im beschriebenen Bereich der Bundesautobahnen, die Ausschilderung in polnischer Sprache stattfindet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
An welchen Straßenarten gibt es bislang eine deutsch-sorbische Beschilderung und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen erfolgt diese Beschilderung?
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es in Deutschland über die Bezeichnung von ausländischen Orten im Grenzgebiet auf Hinweisschildern deutscher Straßen?
In welchen anderen Ländern der Europäischen Union gibt es eine zweisprachige Beschilderung von Autobahnen, insbesondere auch in einer Regionaloder Minderheitensprache, und wie wird die Beschilderung dort realisiert?
Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Änderungsbedarf für Deutschland?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse hinsichtlich der Akzeptanz dieser zweisprachigen Beschilderung durch Verkehrsteilnehmer, die angestammte Bevölkerung und Ortsfremde, und wenn ja, welche?
Welche Erfahrungen mit der zwei- bzw. fremdsprachigen Ausschilderung von Autobahnen hat die Bundesregierung im deutschen Grenzgebiet gemacht, wo oftmals Orte der Nachbarländer in der jeweiligen Landessprache und in Deutsch aufgeführt sind?
Wie bewertet die Bundesregierung nach der Unterzeichnung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen die Tatsache, dass bei der Beschilderung von Bundesautobahnen in Grenzgebieten die Sprache anderer europäischer Länder in die Beschilderung Eingang findet, jedoch nicht die sorbische Sprache als Regional- und Minderheitensprache?
Verstößt die Behauptung, dass die Sorben im Gegensatz zu fremdsprachigen Verkehrsteilnehmern der deutschen Sprache mächtig sind und deshalb keine zweisprachige Ausschilderung auf den Autobahnen notwendig sei, gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche rechtlichen Verpflichtungen leitet die Bundesregierung hinsichtlich der öffentlichen Gleichbehandlung von Minderheiten im Bereich des Verkehrswesens aus dem Rahmenübereinkommen des Europarates ab?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf den zweisprachig ausgeschilderten Bundesstraßen aufgrund der Beschilderung zu einer Zunahme von Verkehrsunfällen oder Beschwerden von Verkehrsteilnehmern gekommen ist, und wenn nein, wie kommt die Bundesregierung zu der Aussage, dass eine zweisprachige Beschilderung von Autobahnen die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es aufgrund einer zweisprachigen Beschilderung der Autobahnen zu einer zusätzlichen Erhöhung der touristischen Attraktivität der ansonsten strukturschwachen Region in der Lausitz kommen kann, und wie will die Bundesregierung diesen Aspekt fördern?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich nach dem Aufstellen zweisprachiger touristischer Hinweisschilder an den Autobahnen (z. B. Spreewald – Bundesautobahn A13 und Kloster Marienstern – A4) die Besucherfrequenz der Region erhöht hat?
Wie hoch waren die einmaligen Kosten der deutsch-sorbischen Beschilderung der Bundesstraßen in der Lausitz?
Welche Kosten sind für eine zweisprachige Beschilderung der zwei durch die Lausitz führenden Autobahnen im Siedlungsgebiet der Sorben zu veranschlagen?
Welche technischen Maßnahmen sind für die Nachrüstung der zweisprachigen Beschilderung einzuleiten?
Welche organisatorischen Maßnahmen sind für die Realisierung der Nachrüstung erforderlich?
Welche Ämter sind für die Nachrüstung zuständig?
Wie viele Schilder wären an den Autobahnen A4 und A13 im Bereich der Lausitz insgesamt von Änderungen durch die zusätzlichen sorbischen Ortsangaben betroffen, wie viele könnten durch Aufbringen von Folien und wie viele müssten durch den Austausch von Schildern und den Austausch von Trägervorrichtungen geändert werden (jeweils nach Arten)?
In welchem Zeitraum könnte die deutsch-sorbische Beschilderung der betroffenen Autobahnen realisiert werden?