Teenagerschwangerschaften
der Abgeordneten Michaela Noll, Rita Pawelski, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, Antje Blumenthal, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Dr. Maria Flachsbarth, Ute Granold, Markus Grübel, Barbara Lanzinger, Walter Link (Diepholz), Hannelore Roedel, Andreas Scheuer, Angela Schmid, Annette Widmann-Mauz, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Aktuelle Meldungen in der Presse und in Fachveröffentlichungen zeigen deutlich, dass die Zahlen von Teenagerschwangerschaften bei Minderjährigen zunehmen. Dies lässt sich u. a. aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU „Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht“ auf Bundestagsdrucksache 15/3155) ableiten. Den Angaben zufolge ist in Deutschland ein Anstieg der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen zu verzeichnen. Die Zahl ist von 1996 bis 2003 von 4 724 auf 7 645 gestiegen. Dabei hat sich die Summe bei den unter 15-Jährigen im selben Zeitraum von 365 auf 715 nahezu verdoppelt. Der Anteil der Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen an der Gesamtzahl der Abbrüche stieg von 3,6 auf 6 Prozent.
Hinzu kommt, dass der erste Geschlechtsverkehr bei jüngeren Jugendlichen in vielen Fällen ungeplant und ohne Verhütungsmaßnahmen erfolgt, obwohl sich die Mehrzahl dieser Jugendlichen selber für ausreichend aufgeklärt hält. Zu diesen Ergebnissen kam eine Studie über Jugendsexualität der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2001.
Diese Zahlen und wissenschaftliche Erkenntnisse machen auf ein alarmierendes Problem aufmerksam, das im Sinne der jungen Generation gelöst werden muss. Ziel dieser Anfrage ist es daher, die Ursachen des steten Zuwachses von Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen bei Minderjährigen zu lokalisieren und zu hinterfragen, um in einem zweiten Schritt den Jugendlichen umfassende und gezielte, d. h. auf sie zugeschnittene Beratung und Hilfe anzubieten.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Statistische Ausgangslage und Ursachen
1. Verfügt die Bundesregierung über Datenmaterial, das die Anzahl der Teenagerschwangerschaften und -abbrüche regionalspezifisch ausweist, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung entsprechende Zahlen zu erheben?
2. Stimmt die Bundesregierung zu, dass der Anstieg der Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen als besorgniserregend zu bezeichnen ist?
3. Worin sieht die Bundesregierung die Gründe für eine vermehrte Zahl von Teenagerschwangerschaften?
4. Wie bewertet die Bundesregierung Untersuchungsergebnisse, nach denen als Grund für eine Teenagerschwangerschaft häufig mangelnde Zukunftsperspektiven angegeben werden, die durch die Mutterschaft kompensiert werden sollen (Teenagerschwangerschaften in Sachsen. Angebote und Hilfebedarf aus professioneller Sicht. Kurzfassung; Studie im Auftrag der BZgA, April 2004)?
5. Ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen im ersten Halbjahr 2004 weiter gestiegen?
6. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, aus denen hervorgeht, wie vielen minderjährigen Mädchen in den letzten Jahren die „Pille danach“ verschrieben wurde, und wie sich diese Zahl im ersten Halbjahr 2004 entwickelt hat?
7. Von welchen medizinischen bzw. wissenschaftlichen Grundlagen hat sich die Bundesregierung bei der Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Dr. Klaus Theo Schr��der, vom 5. November 2004 auf die schriftliche Frage 70 der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth in Bundestagsdrucksache 15/4211 leiten lassen, dass einem Verzicht auf die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ zur Notfallkontrazeption, insbesondere bei Jugendlichen, keine Aspekte der Arzneimittelsicherheit entgegenstehen?
8. Wie gedenkt die Bundesregierung im Falle eines möglichen späteren Wegfalls der Verschreibungspflicht sicherzustellen, dass die „Pille danach”, insbesondere bei Jugendlichen, tatsächlich nur zur Notfallkontrazeption eingesetzt wird?
9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern sich die Herkunft aus unterschiedlichen sozialen Schichten und Kulturkreisen auf das Phänomen der Teenagerschwangerschaften niederschlägt?
II. Auswirkungen
10. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie sich die Situation der Schwangeren bzw. derjenigen, die ihre Schwangerschaft abbrechen, auf deren Erwerbstätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit auswirkt?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Problemsituationen vor, die sich aus Schwangerschaft und Mutterschaft minderjähriger Mädchen für die Herkunftsfamilie der Mädchen ergeben?
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Ausbildungschancen dieser minderjährigen Mütter ein?
13. Welche besonderen Probleme ergeben sich für die minderjährigen Väter und wie muss darauf reagiert werden?
14. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Kinder von minderjährigen Müttern seit 1990 zur Adoption freigegeben wurden?
15. Wie viele minderjährige Mütter und ihre Kinder leben nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern in so genannten Mütterhäusern?
III. Aufklärung und Beratung
16. Liegen der Bundesregierung Daten vor, inwiefern die Schwangerschaft bei Minderjährigen das Ergebnis der ersten sexuellen Kontakte ist?
17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufklärung in einem ausreichenden Maße erfolgt, und wenn nein, wo sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf?
18. Gibt es spezielle Kursangebote und Projekte zur Beratung und Unterstützung minderjähriger Mütter, und wenn ja, welche?
19. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, bei minderjährigen Schwangeren für eine bessere Vernetzung zwischen Gynäkologen und Beratungsstellen zu sorgen?
20. Inwiefern gibt es Pläne, das vorhandene sexualpädagogische Beratungsangebot, das in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Riemann-Hanewinckel, vom 16. September 2004 auf die schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Michaela Noll in Bundestagsdrucksache 15/3702 aufgezählt wird, angesichts der oben skizzierten Entwicklung zu verändern bzw. auszubauen?
21. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung ihrer sexualpädagogischen Maßnahmen, wie der „Kindergartenbox“ und des Medienpakets „Dem Leben auf der Spur“ ein? Wird es dazu eine externe Evaluierung geben?
22. Welche weiteren „vielfältigen trägerspezifischen sexualpädagogischen Angebote für Jugendliche einschließlich jugendlicher Schwangerer“ kennt die Bundesregierung außer denen, die sie in ihrer Antwort zur Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht“ (Bundestagsdrucksache 15/3155) nennt?
23. Wann wird die im Oktober 2003 von der Bundesregierung begonnene Entwicklung eines „adäquaten sexualpädagogischen Präventionskonzepts und entsprechender Hilfs- und Befähigungsangebote, die speziell auf die Zielgruppe abgestimmt sind“, abgeschlossen sein (Quelle siehe Frage 22)?
24. Kann die Bundesregierung Beispiele für den „umfangreichen massenmedialen und personalkommunikativen Maßnahmenmix“ der BZgA nennen (Antwort zur Frage 40 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht“, Bundestagsdrucksache 15/3155)?
25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der o. g. BZgA-Studie, aus denen u. a. hervorgeht, dass das Verhütungswissen der Jugendlichen mehrheitlich von den Experten als unzureichend bis mangelhaft eingeschätzt wird und dass es an Informationen über das Vorhandensein von Beratungs- und Betreuungsangeboten bei den minderjährigen Schwangeren mangelt?
26. Wann erwartet die Bundesregierung Ergebnisse der in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Riemann-Hanewinckel, vom 16. September 2004 auf die schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Michaela Noll angekündigten Expertise zur Nutzung von vorhandenen Angeboten und Hilfen für jugendliche Schwangere und inwiefern berücksichtigen solche Beratungsmöglichkeiten die unterschiedlichen Bedürfnisse der jungen werdenden Mütter und Väter?
27. Hat die Bundesregierung die Befragung von Beraterinnen und Beratern der Schwangerschaftskonfliktberatung zu Teenagerschwangerschaften durchführen lassen, die der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, in seiner Antwort vom 22. April 2003 auf die schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Ingrid Fischbach angekündigt hat (Bundestagsdrucksache 15/877)? Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse aus bzw. wenn nein, wann wird die Bundesregierung diese Befragung durchführen lassen?
28. Welche Bedeutung hat die Peer Group für die Einstellungs- und Verhaltensbildung junger Frauen und Männer zu Fragen von Sexualität, Verhütung und Verantwortung für eine mögliche Schwangerschaft/Vaterschaft?
29. Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei ihrer Kooperation mit den für die Schwangerenkonfliktberatung zuständigen Ländern und Beratungsträgern gekommen, bei der nach Auskunft von Staatssekretär Peter Ruhenstroth-Bauer eine intensive Beschäftigung mit den Hintergründen und Ursachen der Entwicklung bei Schwangerschaftsabbrüchen Minderjähriger stattfinden sollte (Antwort des Staatssekretärs auf die schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Bundestagsdrucksache 15/877)?
30. Welche speziellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die „besondere Berücksichtigung sozialer, kultureller und religiöser Faktoren“ gewonnen (Quelle siehe Frage 29)?
31. Sind der Bundesregierung Stiftungen bekannt, die finanzielle Hilfen speziell für minderjährige Schwangere zur Verfügung stellen, und wenn ja, welche?
32. Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Stiftungen minderjährigen Schwangeren und Müttern geholfen und wie hoch waren die finanziellen Hilfen pro Person und insgesamt?
33. Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Stellenwert das Thema Adoption in den bisherigen Beratungsformen einnimmt?
Fragen33
Verfügt die Bundesregierung über Datenmaterial, das die Anzahl der Teenagerschwangerschaften und -abbrüche regionalspezifisch ausweist, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung entsprechende Zahlen zu erheben?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass der Anstieg der Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen als besorgniserregend zu bezeichnen ist?
Worin sieht die Bundesregierung die Gründe für eine vermehrte Zahl von Teenagerschwangerschaften?
Wie bewertet die Bundesregierung Untersuchungsergebnisse, nach denen als Grund für eine Teenagerschwangerschaft häufig mangelnde Zukunftsperspektiven angegeben werden, die durch die Mutterschaft kompensiert werden sollen (Teenagerschwangerschaften in Sachsen. Angebote und Hilfebedarf aus professioneller Sicht. Kurzfassung; Studie im Auftrag der BZgA, April 2004)?
Ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen im ersten Halbjahr 2004 weiter gestiegen?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, aus denen hervorgeht, wie vielen minderjährigen Mädchen in den letzten Jahren die „Pille danach“ verschrieben wurde, und wie sich diese Zahl im ersten Halbjahr 2004 entwickelt hat?
Von welchen medizinischen bzw. wissenschaftlichen Grundlagen hat sich die Bundesregierung bei der Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Dr. Klaus Theo Schröder, vom 5. November 2004 auf die schriftliche Frage 70 der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth in Bundestagsdrucksache 15/4211 leiten lassen, dass einem Verzicht auf die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ zur Notfallkontrazeption, insbesondere bei Jugendlichen, keine Aspekte der Arzneimittelsicherheit entgegenstehen?
Wie gedenkt die Bundesregierung im Falle eines möglichen späteren Wegfalls der Verschreibungspflicht sicherzustellen, dass die „Pille danach”, insbesondere bei Jugendlichen, tatsächlich nur zur Notfallkontrazeption eingesetzt wird?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern sich die Herkunft aus unterschiedlichen sozialen Schichten und Kulturkreisen auf das Phänomen der Teenagerschwangerschaften niederschlägt?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie sich die Situation der Schwangeren bzw. derjenigen, die ihre Schwangerschaft abbrechen, auf deren Erwerbstätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit auswirkt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Problemsituationen vor, die sich aus Schwangerschaft und Mutterschaft minderjähriger Mädchen für die Herkunftsfamilie der Mädchen ergeben?
Wie schätzt die Bundesregierung die Ausbildungschancen dieser minderjährigen Mütter ein?
Welche besonderen Probleme ergeben sich für die minderjährigen Väter und wie muss darauf reagiert werden?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Kinder von minderjährigen Müttern seit 1990 zur Adoption freigegeben wurden?
Wie viele minderjährige Mütter und ihre Kinder leben nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern in so genannten Mütterhäusern?
Liegen der Bundesregierung Daten vor, inwiefern die Schwangerschaft bei Minderjährigen das Ergebnis der ersten sexuellen Kontakte ist?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufklärung in einem ausreichenden Maße erfolgt, und wenn nein, wo sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf?
Gibt es spezielle Kursangebote und Projekte zur Beratung und Unterstützung minderjähriger Mütter, und wenn ja, welche?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, bei minderjährigen Schwangeren für eine bessere Vernetzung zwischen Gynäkologen und Beratungsstellen zu sorgen?
Inwiefern gibt es Pläne, das vorhandene sexualpädagogische Beratungsangebot, das in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Riemann-Hanewinckel, vom 16. September 2004 auf die schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Michaela Noll in Bundestagsdrucksache 15/3702 aufgezählt wird, angesichts der oben skizzierten Entwicklung zu verändern bzw. auszubauen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung ihrer sexualpädagogischen Maßnahmen, wie der „Kindergartenbox“ und des Medienpakets „Dem Leben auf der Spur“ ein? Wird es dazu eine externe Evaluierung geben?
Welche weiteren „vielfältigen trägerspezifischen sexualpädagogischen Angebote für Jugendliche einschließlich jugendlicher Schwangerer“ kennt die Bundesregierung außer denen, die sie in ihrer Antwort zur Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht“ (Bundestagsdrucksache 15/3155) nennt?
Wann wird die im Oktober 2003 von der Bundesregierung begonnene Entwicklung eines „adäquaten sexualpädagogischen Präventionskonzepts und entsprechender Hilfs- und Befähigungsangebote, die speziell auf die Zielgruppe abgestimmt sind“, abgeschlossen sein (Quelle siehe Frage 22)?
Kann die Bundesregierung Beispiele für den „umfangreichen massenmedialen und personalkommunikativen Maßnahmenmix“ der BZgA nennen (Antwort zur Frage 40 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht“, Bundestagsdrucksache 15/3155)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der o. g. BZgA-Studie, aus denen u. a. hervorgeht, dass das Verhütungswissen der Jugendlichen mehrheitlich von den Experten als unzureichend bis mangelhaft eingeschätzt wird und dass es an Informationen über das Vorhandensein von Beratungs- und Betreuungsangeboten bei den minderjährigen Schwangeren mangelt?
Wann erwartet die Bundesregierung Ergebnisse der in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Riemann-Hanewinckel, vom 16. September 2004 auf die schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Michaela Noll angekündigten Expertise zur Nutzung von vorhandenen Angeboten und Hilfen für jugendliche Schwangere und inwiefern berücksichtigen solche Beratungsmöglichkeiten die unterschiedlichen Bedürfnisse der jungen werdenden Mütter und Väter?
Hat die Bundesregierung die Befragung von Beraterinnen und Beratern der Schwangerschaftskonfliktberatung zu Teenagerschwangerschaften durchführen lassen, die der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, in seiner Antwort vom 22. April 2003 auf die schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Ingrid Fischbach angekündigt hat (Bundestagsdrucksache 15/877)? Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse aus bzw. wenn nein, wann wird die Bundesregierung diese Befragung durchführen lassen?
Welche Bedeutung hat die Peer Group für die Einstellungs- und Verhaltensbildung junger Frauen und Männer zu Fragen von Sexualität, Verhütung und Verantwortung für eine mögliche Schwangerschaft/Vaterschaft?
Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei ihrer Kooperation mit den für die Schwangerenkonfliktberatung zuständigen Ländern und Beratungsträgern gekommen, bei der nach Auskunft von Staatssekretär Peter Ruhenstroth-Bauer eine intensive Beschäftigung mit den Hintergründen und Ursachen der Entwicklung bei Schwangerschaftsabbrüchen Minderjähriger stattfinden sollte (Antwort des Staatssekretärs auf die schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Bundestagsdrucksache 15/877)?
Welche speziellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die „besondere Berücksichtigung sozialer, kultureller und religiöser Faktoren“ gewonnen (Quelle siehe Frage 29)?
Sind der Bundesregierung Stiftungen bekannt, die finanzielle Hilfen speziell für minderjährige Schwangere zur Verfügung stellen, und wenn ja, welche?
Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Stiftungen minderjährigen Schwangeren und Müttern geholfen und wie hoch waren die finanziellen Hilfen pro Person und insgesamt?
Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Stellenwert das Thema Adoption in den bisherigen Beratungsformen einnimmt?