Verhalten deutscher und türkischer Sicherheitskräfte am 16. April 2007 beim deutsch-türkischen Wirtschaftsgipfel in Hannover
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 16. April 2007 fand in Hannover ein deutsch-türkischer Wirtschaftsgipfel statt, an dem auch der türkische Premierminister Recep Tayyip Erdogan und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel teilgenommen haben. Die Gelegenheit wurde von einem der durch die „islamischen Holdings“ aus der Türkei wirtschaftlich Geschädigten, Herrn D., für den Versuch genutzt, auf die Lage dieser Gruppe aufmerksam zu machen, deren rechtskräftig durch deutsche Gerichtsurteile festgestellten Rechtsansprüche in der Türkei nicht vollstreckt werden können. Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) in ihrer Ausgabe vom 19. April 2007 berichtete, wurde er jedoch von türkischen Sicherheitskräften brutal aus dem Saal verbracht, nachdem er aus dem hinteren Teil des Saals „Frau Merkel, bitte helfen Sie uns“ gerufen hatte. Von dem Übergriff trug Herr D., der auch Vorsitzender des „Solidaritätsvereins der Türken in Europa“ (ein Zusammenschluss der durch die „Islam-Holdings“ Geschädigten) ist, Kopfschmerzen, Sehstörungen und eine 15 cm lange Risswunde davon (HAZ, 11. Juli 2007).
Für Verwunderung sorgte dabei, dass weder deutsche Sicherheitskräfte Herrn D. vor den – mit keinerlei hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten – türkischen Sicherheitskräften in Schutz nahmen, noch dass anschließend konsequent gegen die türkischen Sicherheitskräfte ermittelt wurde. Nach Angaben von Report München (Ausgabe vom 9. Juli 2007) ist die Identität der beteiligten Sicherheitskräfte bis heute nicht geklärt, seitens des Auswärtigen Amts sei „eine Verfolgung des Sachverhaltes (…) nicht erwünscht“, wird ein Vermerk eines Ermittlers zitiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Regelungen gelten beim Einsatz ausländischer Sicherheitskräfte zum Zweck des Personenschutzes von Vertretern fremder Staaten allgemein, und durch welche speziellen Regelungen werden sie im Falle der Türkei gegebenenfalls ergänzt?
Gehört es zu den allgemeinen Gepflogenheiten, dass ausländische Sicherheitskräfte nicht nur unmittelbar die Sicherheit der ausländischen Staatsgäste gewährleisten (mit den Rechten aus § 127 StPO), sondern bei Veranstaltungen auf potentielle „Störer“ reagieren, indem sie sich ständig in ihrer Nähe aufhalten und sie ggf. aus dem Saal entfernen?
Welche Mechanismen gibt es beim Bundeskriminalamt (BKA) oder anderen Sicherheitsbehörden des Bundes, neben der Belehrung ausländischer Sicherheitskräfte über die ihnen zustehenden Rechte und die in Deutschland geltende Rechtsordnung, Rechtsverletzungen zu verhindern?
Welche Möglichkeiten stehen ganz allgemein der Bundesregierung zur Verfügung, um Rechtsverletzungen durch ausländische Sicherheitskräfte a) in der Bundesrepublik strafrechtlich zu verfolgen, b) eine solche straf- oder disziplinarrechtliche Verfolgung im Heimatstaat zu erreichen oder c) bestimmte Personen nach Rechtsverstößen nicht mehr einreisen zu lassen?
Hat die Landesregierung Niedersachsen die Bundesregierung gebeten, um die Übernahme der Strafverfolgung durch die Türkei nach Artikel 21 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens nachzusuchen, und wie geht die Bundesregierung ggf. mit dieser Bitte um?
Hat die Bundesregierung die ihr vorliegenden Namen der türkischen Delegation an eine Strafverfolgungsbehörde weitergegeben, wenn ja, an welche, wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass im konkreten Fall eine Strafverfolgung gegen die entsprechenden Delegationsteilnehmer möglich war bzw. ist, weil der Immunität an dieser Stelle ein höherwertiges Rechtsgut (konkrete Gefahr für den Leib anderer) entgegensteht?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, zumindest für die Zukunft die Teilnahme der an dem Vorfall beteiligten türkischen Sicherheitskräfte auszuschließen, wird sie davon Gebrauch machen, und wenn nein, warum nicht?
Welche besonderen Aufgaben kamen den Beamten des BKA beim deutschtürkischen Wirtschaftsgipfel zu?
Haben Beamte des BKA den Vorfall verfolgt, in welcher Art und Weise haben sie eingegriffen, und falls sie nicht eingegriffen haben, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen wurden von Beamten des BKA oder von der Generalbundesanwaltschaft eingeleitet, um das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen?
Sind der Bundesregierung Ermittlungsverfahren in dieser Sache bekannt, von wem wurden sie geleitet und wie unterstützt die Bundesregierung diese Ermittlungen?
Trifft der Zeitungsbericht in der HAZ vom 11. Juli 2007 zu, nachdem bereits die Ermittlung der Namen der Tatbeteiligten vom Auswärtigen Amt als „nicht erwünscht“ bezeichnet wurde, und was ist hierfür ggf. der Grund?
Sind der Bundesregierung aus der Vergangenheit weitere Fälle bekannt, in denen ausländische Sicherheitskräfte über den Rahmen des Zulässigen und Üblichen hinaus agiert und z. B. gegen Protestierende und Demonstranten vorgegangen sind, und was waren dort im Einzelnen die Folgen?