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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Abschiebungen von Flüchtlingen nach Afghanistan

Anzahl ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger von 2005 bis 2007, Anzahl abgelehnter bzw. entsprochener Anträge; Anzahl der abgeschobenen Flüchtlinge, davon verurteile Straftäter bzw. Gefährder; Anzahl freiwilliger Rückkehrer, Verfahren bei traumatisierten bzw. besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.08.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/619606. 08. 2007

Abschiebungen von Flüchtlingen nach Afghanistan

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan hat sich auch 2006 und 2007 verschlechtert. 2006 starben allein durch Luftangriffe und Selbstmordattentate mindestens 1000 Zivilisten. Im Juni 2007 kamen bei Attentaten innerhalb von fünf Tagen mehr als 200 Personen ums Leben. Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte werden durch ineffiziente Regierungsstrukturen und die Machtfülle regionaler Befehlshaber untergraben. Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor alltäglich (Amnesty International Deutschland „jahresbericht 2007 Afghanistan“; Human Rights Watch „The Human Cost: The Consequences of Insurgent Attacks in Afghanistan“, April 2007; taz vom 22. Juni 2007). Die Verschlechterung der Sicherheitslage nimmt die Große Koalition zum Anlass, um eine Ausweitung des deutschen Militäreinsatzes in Afghanistan zu befürworten (Süddeutsche Zeitung vom 24. Juli 2007).

Die humanitäre Lage der Menschen und besonders die der Flüchtlinge in Afghanistan verschlechtert sich zunehmend. Das Nachbarland Iran hat seit April 2007 mit der zwangsweisen Abschiebung von afghanischen Flüchtlingen begonnen. Von April bis Juni 2007 sollen fast 100 000 unregistrierte und registrierte Flüchtlinge ausgewiesen worden seien. Viele von ihnen leben in Afghanistan in der Wüste mit völlig unzureichendem Zugang zu Wasser, Grundnahrungsmitteln und Wohnraum. Von der Ausweisung aus dem Iran sind insgesamt ca. 920 000 Menschen bedroht. Nach Angaben des UNHCR (United Nation High Commissioner for Refugees) löste die zwangsweise Rückehr der Flüchtlinge aus dem Iran in Afghanistan erhebliche Spannungen aus (AFP vom 21. Mai 2007; Human Rights Watch „Iran: Halt Mass Deportation of Afghans“ Presseerklärung vom 19. Juni 2007).

Trotz der sich verschlechternden Situation wurden 2006 und 2007 die Abschiebungen von Flüchtlingen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Afghanistan fortgesetzt. Seit Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom 19. November 2004 sollen „mit Vorrang“ Personen afghanischer Staatsangehörigkeit, die entweder zu einer Straftat von mehr als 50 Tagessätzen verurteilt worden sind oder gegen die Hinweise bestehen, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden („Sicherheitsgefährder“) oder Personen, die sich als allein stehende Männer noch keine sechs Jahre in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, nach Afghanistan abgeschoben werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 16/797 S. 2). Trotzdem wies der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalens darauf hin, dass 2006 aus Nordrhein-Westfalen auch Familien nach Afghanistan abgeschoben worden seien (http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2521/index.html). Das Bundesland Hamburg hat erst aufgrund öffentlicher Proteste am 13. März 2007 die Abschiebung von afghanischen Familien mit Kindern für mindestens ein Jahr ausgesetzt (epd vom 13. März 2007).

Drucksache 16/6196 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Bundesregierung betont, dass grundsätzlich besonders schutzbedürftige Personen wie alte und kranke Menschen, unbegleitete Kinder, allein stehende Frauen und allein erziehende Männer nicht nach Afghanistan abgeschoben werden würden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 16/797 S. 4).

Demgegenüber wies Caritas international am 7. Mai 2007 darauf hin, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in mehreren Fällen Abschiebungen von traumatisierten Flüchtlingen nach Afghanistan damit begründet habe, die deutsche Caritas würde in Afghanistan Projekte für traumatisierte Menschen unterhalten. Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes, sagte dazu: „Abschiebungen mit der Begründung einer Versorgung in diesem Bereich vorzunehmen ist zynisch. Es gibt keine ausreichende Versorgung. Hier verkehrt sich unser Engagement und wird missbraucht für eine Praxis, die wir ablehnen“. Caritas international fordert den sofortigen Stopp von Abschiebungen afghanischer Flüchtlinge (Presseerklärung der Caritas international vom 7. Mai 2007).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige hielten sich zu den Stichtagen 31. Dezember 2005, 31. Dezember 2006 und 30. Juni 2007 in der Bundesrepublik Deutschland auf (bitte nach Bundesland und Geschlecht getrennt angeben)?

2

Wie viele ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige haben zum Stichtag 30. Juni 2007 nach dem Bleiberechtsbeschluss der IMK vom 17. November 2006 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (bitte nach Bundesland und Geschlecht getrennt angeben)?

Wie viele Anträge von afghanischen Staatsangehörigen wurden dagegen abgelehnt?

Wie viele Personen afghanischer Staatsangehörigkeit erhielten eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche mit einer Gúltigkeit bis zum 30. September 2007?

3

Wie viele ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige wurden seit Mai 2005 abgeschoben (bitte nach Bundesländern getrennt angeben)?

Wie viele davon waren

a) allein stehende Frauen,

b) nicht allein stehende Frauen,

c) allein erziehende Männer oder Väter minderjähriger Kinder,

b) Familien,

c) traumatisierte Personen,

d) unbegleitete, minderjährige Jugendliche,

e) Personen über 60 Jahre?

4

Wie viele der seit Mai 2005 abgeschobenen Personen waren

a) afghanische Staatsangehörige, die wegen einer Straftat zu mehr als 50 Tagessätzen verurteilt worden sind,

b) afghanische Staatsangehörige, gegen die Ausweisungsgründe vorlagen,

c) so genannte Gefährder, also Personen, bei denen Hinweise für eine die Innere Sicherheit gefährdende Betätigung bestehen,

d) volljährige, allein stehende, männliche afghanische Staatsangehörige, die sich bis November 2004 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der IMK über die „Grundsätze zur Rückführung und weiteren Behandlung der afghanische Flüchtlinge“ noch keine sechs Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben (bitte nach Bundesland und Geschlecht getrennt angeben)?

5

Wie viele Personen erhielten aufgrund der Bleiberechtsregelung der IMK für Personen afghanischer Staatsangehörigkeit vom 19. November 2004 eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 AufenthG (bitte nach Bundesland und Geschlecht getrennt angeben)?

6

Wie viele afghanische Staatsangehörige sind jeweils im Jahr 2005, 2006 und 2007 freiwillig nach Afghanistan zurückgekehrt (bitte nach Jahren getrennt angeben)?

7

Bei wie vielen Personen afghanischer Staatsangehörigkeit hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2005 die Anerkennung als Asylberechtigte/Asylberechtigter im Sinne von Artikel 16a GG bzw. die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention widerrufen bzw. den subsidiären Schutzstatus zurückgenommen (bitte nach Jahren und Geschlecht getrennt angeben)?

In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von einem Widerruf bzw. einer Rücknahme abgesehen?

8

Wie viele Personen afghanischer Staatsangehörigkeit hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigte/Asylberechtigter im Sinne von Artikel 16a GG bzw. als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt?

Bei wie vielen Personen afghanischer Staatsangehörigkeit wurde von den zuständigen Behörden ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG festgestellt (bitte nach Jahren und Geschlecht getrennt angeben)?

9

Wie vielen afghanischen Flüchtlingen wurde seit dem 10. Oktober 2006 eine Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 15c i. V. m. Artikel 18 der Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004) gewährt (bitte nach Geschlecht getrennt angeben)?

10

Inwiefern beabsichtigt das Bundesministerium des Innern dafür zu sorgen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei traumatisierten Personen eine Verlängerung des Aufenthaltes nicht mehr mit der Begründung ablehnt, die medizinisch-psychologische Betreuung sei in Afghanistan durch Hilfsprojekte gesichert?

11

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung dafür zu sorgen, dass die Bundesländer keine Personen mehr abschieben, die zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen gehören (vgl. Stellungnahme des UNHCR vom Mai 2006 „Humanitäre Erwägungen im Zusammenhang mit der Rückehr nach Afghanistan“)?

12

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung dafür zu sorgen, dass die Bundesländer keine Familien mit Kindern mehr nach Afghanistan abschieben?

Berlin, den 2. August 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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