Zum Einfluss von Beschäftigten privatwirtschaftlicher Unternehmen und Verbänden im Bundesministerium für Bildung und Forschung
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Eva Bulling-Schröter, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 26. Juli 2005 startete die Organisation „LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie“ ihre Kampagne „Lobbyisten raus aus Ministerien!“ (http://www.keine-lobbyisten-in-ministerien.de). Sie legte unter anderem eine detaillierte Liste zu personellen Verstrickungen von privatwirtschaftlichen Organisationen und Bundesministerien vor. Demnach sind zurzeit über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien des Bundes tätig, die auf Gehaltslisten verschiedener Verbände und Unternehmen stehen. Laut einem Bericht des Onlinenachrichtenmagazins „SPIEGEL ONLINE“ sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bank im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschäftigt bzw. beschäftigt gewesen. Allerdings sei unklar, „was und wie viel die Finanzexperten im Haus der CDU-Politikerin getan haben […]“ (SPIEGEL ONLINE vom 26. Juli 2007: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,496720,00.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
a) Wie viele externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell bzw. waren in den vergangenen zehn Jahren im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschäftigt (bitte nach Geschlecht, Beschäftigungszeitpunkt und -dauer aufschlüsseln)?
b) Welchen Verbänden, Unternehmen oder sonstigen Organisationen gehörten diese an?
a) In welchen Abteilungen des BMBF und auf welcher Ebene waren, und sind diese externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils angesiedelt?
b) Wie werden bzw. wurden sie in die organisatorische Struktur des Bundesministeriums für Bildung und Forschung integriert?
a) Welche Tätigkeiten nehmen bzw. nahmen diese externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war?
b) Welche Kompetenzen können bzw. konnten sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für sich in Anspruch nehmen?
c) In welcher Form umfassen bzw. umfassten diese Kompetenzen auch den Zugang zu Haushaltsmitteln bzw. die Mitentscheidung über die Verwendung von Haushaltsmitteln?
a) Nach welchen Kriterien wurden die externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewählt?
b) Fanden Ausschreibungen und/oder Personalauswahlverfahren statt? Falls ja, wie gestalteten sich diese? Falls nein, warum nicht?
In welchem Umfang und in welcher Form waren externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Erstellung von Gesetzentwürfen aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung beteiligt (bitte nach konkreten Gesetzentwürfen aufschlüsseln)?
Waren externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Beantwortung Kleiner und Großer Anfragen an das Bundesministerium für Bildung und Forschung beteiligt (bitte nach konkreten Anfragen aufschlüsseln)? Falls ja, warum, und wie wurden sie einbezogen?
Wirkten externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Konzeption und Durchführung von durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung organisierten bzw. unterstützten Veranstaltungen mit? Falls ja, welche Veranstaltungen betrifft dies und in welcher Form wurden diese durch externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit vorbereitet und/oder begleitet?
Wirken bzw. wirkten externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Entwicklung der so genannten KfW-Studienkreditmodelle mit? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht?
a) Welchen inhaltlichen und/oder organisatorischen Gewinn verspricht sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesministerium für Bildung und Forschung?
b) Nach welchen Kriterien wird entschieden, in welchen Bereichen und zu welchen Fragestellungen externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden?
c) Wer entscheidet darüber, in welchen Bereichen und zu welchen Fragestellungen im Bundesministerium für Bildung und Forschung externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden?
Welche Ordnungen, Richtlinien oder andere rechtliche Grundlagen gibt es im Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Umgang mit externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung Änderungen beim Umgang mit externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (z. B. Vergrößerung oder Verringerung der Anzahl, Änderungen bei der Auswahl, generelle Absage an eine Anstellung etc.)? Falls ja, welche, und wann sollen sie wirksam werden? Falls nein, warum nicht?