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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Praxis der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX bei Aufgriff von Flüchtlingen in internationalen Gewässern

Aufgaben der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX, Anzahl deutscher Behördenvertreter für geplantes Soforteinsatzteam, Kooperationsvereinbarungen zwischen Bundespolizei und FRONTEX, Informationsaustausch zwischen FRONTEX und Behörden, Fehlen jeder parlamentarischen Kontrolle von FRONTEX, Einrichtung eines Expertenpools für Asylrecht, „praktischen Leitlinien“ zu offenen Fragen des Seerechts und Umgang mit Flüchtlingsschiffen auf hoher See, asylrechtlicher Umgang mit Seenot-Geretteten, Änderung der Dublin-II-Verordnung; widersprüchliche Aussagen von Innenminister Schäuble und FRONTEX-Chef Ilkka Laitinen zu Such- und Rettungsaufgaben, Art der Beiträge zu FRONTEX aus dem Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.08.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/620206. 08. 2007

Praxis der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX bei Aufgriff von Flüchtlingen in internationalen Gewässern

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zur Koordination der Grenzschutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten wurde die Europäische Grenzschutzagentur (FRONTEX) eingerichtet. In einer Mitteilung der EU-Kommission an den Rat heißt es zur Arbeit von FRONTEX: „Ständige Operationen auf See würden nicht nur das Abfangen einer größeren Zahl von Schiffen mit illegalen Einwanderern ermöglichen (…), sondern auch als Abschreckung wirken und damit den Druck auf diesen Teil der Außengrenzen abmildern und verhindern, dass potenziell kritische Situationen wie in diesem Jahr eskalieren.“ (Mitteilung der Kommission an den Rat – Ausbau von Grenzschutz und -verwaltung an den südlichen Seegrenzen der Europäischen Union – KOM/2006/0733 endg., Punkt 22). Zu diesem Zweck verfügt FRONTEX inzwischen über ein technisches Zentralregister mit Gerätschaften, der sog. tool-box. Durch die Änderung der Verordnung 2007/2004 des Rates zur Einrichtung von FRONTEX durch die Verordnung vom 11. Juli 2007 stehen nun Soforteinsatzteams aus den EU-Staaten für die Sicherung des Grenzschutzes zur Verfügung. Der Umgang mit Flüchtlingen an den Außengrenzen ist erwartungsgemäß kein Gegenstand der Verordnung über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams.

Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen neben der ungeklärten Frage, wie bei einem technisch und personell hochgerüsteten Grenzschutz der Flüchtlingsschutz noch sichergestellt werden soll, die hohe Zahl an Toten im Mittelmeer. Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung an den Rat zum Ausbau von Grenzschutz und -verwaltung an den südlichen Seegrenzen der EU (KOM(2006)733 endg.) die Verhinderung weiterer „Tragödien unter den illegalen Einwanderern“ an den südlichen EU-Außengrenzen gefordert. Unter anderem wird die schnellere Identifizierung von Schutzbedürftigen bei „gemischten Migrationsströmen“ angestrebt, sowie die Klärung offener Fragen des Seerechts, etwa beim „Abfangen von Schiffen“, bei der Bestimmung des aufnehmenden Hafens (und damit der Verantwortung zur Durchführung von Asylverfahren und ggf. zur Gewährung von Schutz) und hinsichtlich der Wirkung des Refoulement-Verbots der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf hoher See. Die Kommission will eine Studie zu den Rechtslücken des Seerechts vorlegen und hierzu „praktische Leitlinien“ erarbeiten. Bisher arbeiten FRONTEX und die Soforteinsatzteams also, ohne dass letztlich zentrale menschen- und völkerrechtliche Fragen geklärt worden sind.

Drucksache 16/6202 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Was sind genau die Aufgaben der von der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX eingesetzten Schiffe, Hubschrauber, Flugzeuge und des eingesetzten, anderen technischen Materials?

2

Welche Gegenstände hat die Bundesregierung für das Zentralregister für technische Ausrüstungsgegenstände (tool box) von FRONTEX gemeldet, und welche Gerätschaften sind für die „tool box“ insgesamt gemeldet worden?

3

Wie viele Vertreterinnen und Vertreter welcher deutschen Behörden sind derzeit zu FRONTEX abgeordnet worden (Angabe mit Dienstgrad und Ausbildung)? Welche Aufgaben haben sie dort, und an welchen Operationen sind sie 2007 beteiligt (gewesen)?

4

Wie viele Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden wird die Bundesregierung voraussichtlich für die geplanten Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (KOM (2006) 401 endg.) zur Verfügung stellen, und welche Anforderung an Fähigkeiten und Qualifikationen müssen durch sie erfüllt werden (Angabe mit Dienstgrad)?

5

Welche Behörde wird „nationale Kontaktstelle“ für die Soforteinsatzteams im Sinne von Artikel 8f in der durch die „Verordnung (…) über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams usw.“ geänderten Verordnung (EG) 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004?

6

Wie viele Seefahrzeuge, die sich auf dem Weg in oder schon in Hoheitsgewässern von EU-Mitgliedstaaten befanden, wurden unter Beteiligung deutscher Beamter aufgebracht bzw. zur Umkehr gebracht (bitte nach Jahren auflisten)?

7

Welche Kooperationsvereinbarungen bestehen zwischen FRONTEX und deutschen Behörden (insbesondere der Bundespolizei), welches ist ihr jeweiliger Zweck, und welche konkreten Projekte sind aus dieser Zusammenarbeit bisher hervorgegangen?

8

Aus welchen Ländern der EU und außerhalb der EU haben seit 2002 Sicherheitskräfte an Trainingsprogrammen zum Grenzschutz von Seiten der Bundespolizei teilgenommen (bitte nach Jahren auflisten)?

9

In welchen Fällen hat sich die Bundesregierung über finanzielle Beihilfen oder im Rahmen binationaler Konsultationen an der Vermittlung von Sicherheitstechnologie zum Zweck der Grenzsicherung an andere Staaten beteiligt,

a) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten,

b) außerhalb der EU-Mitgliedstaaten (bitte ab 2002 auflisten)?

10

Welche deutschen Behörden geben für die Bekämpfung illegaler Migration relevante Informationen an FRONTEX weiter, um welche Art von Informationen handelt es sich dabei, und wie werden diese von FRONTEX verarbeitet?

11

Welche deutschen Behörden und gemeinsame Einrichtungen von Behörden erhalten für die Bekämpfung illegaler Migration relevante Informationen von FRONTEX, um welche Art von Informationen handelt es sich dabei, und wie werden sie verarbeitet?

12

An welchen europäischen Institutionen, Einrichtungen und Ausschüssen ist FRONTEX beteiligt bzw. ist in ihnen vertreten?

13

Welche Stellen in der EU und der Bundesrepublik Deutschland erhalten vollständigen Einblick in die Tätigkeitsberichte von FRONTEX?

14

Wie bewertet die Bundesregierung allgemein das Fehlen jeder parlamentarischen Kontrolle von FRONTEX (s. Bundestagsdrucksache 16/1752, Vorbemerkung der Bundesregierung und Frage 31; Bundestagsdrucksache 16/5019, Frage 7), auch vor dem Hintergrund ihrer Einbindung in die Europäische Sicherheitsarchitektur?

15

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zum Vorschlag der Kommission ein, einen Expertenpool für Asylrecht einzurichten, der Mitgliedstaaten bei der asyl- und flüchtlingsrechtskonformen „Abfertigung großer gemischter Migrationsströme“ (KOM (2006) 733 endg., 25.) unterstützt? Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Präsidentschaft in diese Richtung ergriffen?

16

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als notwendig an, damit die internationalen und gemeinschaftlichen Schutzverpflichtungen gegenüber Flüchtlingen integraler Bestandteil der von FRONTEX koordinierten Tätigkeiten und Operationen werden, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung selbst ergriffen oder angestoßen?

17

Inwieweit gelten für Vollzugsbeamte in den zukünftigen Soforteinsatzteams bzw. bereits jetzt in den sonstigen Operationen von FRONTEX die in der Europäischen Union geltenden menschen- und flüchtlingsrechtlichen Bindungen, soweit Kontrollmaßnahmen

a) außerhalb der 12-Meilen-Zone,

b) innerhalb der bis zu 24 Meilen umfassenden Anschlusszone,

c) oder in den territorialen Gewässern der nordafrikanischen Staaten in Kooperation mit deren Sicherheitsbehörden, durchgeführt werden?

18

Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung ganz allgemein zu der völkerrechtlichen Frage, inwieweit eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit beteiligter Rechtspersonen bereits durch solche hoheitlichen Akte begründet wird, die generell im Zusammenhang mit der Grenzkontrolle stehen?

19

Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Position des UNHCR (UN-Flüchtlingskommissar), dass das Nichtzurückweisung-Gebot keine geographische Begrenzung hat, sondern sich auf die Tätigkeit aller Vertreter des Staats auch außerhalb seines Hoheitsgebiets erstreckt?

20

Wie ist der Stand der Ausarbeitung der von der Kommission angekündigten „praktischen Leitlinien“ zu den offenen Fragen des Seerechts und Umgang mit Flüchtlingsschiffen auf hoher See?

21

Wer genau erarbeitet in welchem Gremium diese Leitlinien, und welche Position/Rolle nimmt die Bundesregierung bzw. ihre Vertretung hierbei ein?

22

Wie ist die Position der Bundesregierung zu nachfolgenden Fragen des Seerechts bzw. welche Position nimmt sie in den Verhandlungen/Beratungen auf europäischer Ebene hierzu ein:

a) Ist ein Abdrängen von Booten mit „illegalen Einwanderern“ auf hoher See nach Ansicht der Bundesregierung rechtens? Von welchen EU-Ländern wird dies praktiziert? Wie soll beim Abfangen von Schiffen verfahren werden?

b) Hat das Refoulement-Verbot der GFK bzw. der EMRK (bitte jeweils unter Benennung der Rechtsgrundlagen/Rechtsprechung gesondert beantworten!) „exterritoriale Wirkung“, d. h. ist z. B. Deutschland für die Durchführung eines Asylverfahrens (und ggf. für die Gewährung von Schutz) zuständig, wenn auf hoher See von einem Schiff mit deutscher Flagge „illegale Einwanderer“ aus Seenot gerettet werden? Wie ist diese Frage bei von FRONTEX koordinierten Einsätzen zu beantworten?

c) Ist ein Abdrängen von Booten/Absetzen von Geretteten in Länder, die die GFK nicht unterzeichnet haben (z. B. Libyen), zulässig/rechtens?

23

Setzt sich die Bundesregierung für eine verbindliche europäische Bestimmung ein, wonach Transporteure/Kapitäne nicht bestraft oder sanktioniert werden dürfen, wenn sie Seenot-Gerettete zu einem Hafen in der EU bringen (und wenn nein, warum nicht)?

24

Warum sträubt sich die Bundesregierung gegen eine schnelle Änderung der Dublin-II-Verordnung bzw. gegen eine schnelle Lastenverteilungsregelung innerhalb der EU (wie etwa von Malta gefordert), obwohl die Dublin-II-Verordnung zumindest indirekt dazu führt, dass z. B. Malta seinen Pflichten zur Flüchtlingsaufnahme und Lebensrettung nicht nachkommt, weil es sich mit der Aufnahme von Flüchtlingen angesichts der dortigen Zuständigkeitsregelung überfordert sieht?

25

Wie ist die Aussage des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, es sei „kein Zweifel daran erlaubt“, dass es bei den FRONTEX-Aktionen in erster Linie um die Rettung Schiffbrüchiger gehe (DIE WELT, 26. Juni 2007), mit der Aussage des FRONTEX-Chefs, Ilkka Laitinen, wonach Such- und Rettungsaufgaben gerade nicht der Auftrag seien, den FRONTEX von der EU erhalten habe (FAZ, 13. Juni 2007)?

26

Wie sehen die Vereinbarungen mit den Bundesländern konkret aus, mit denen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble die Voraussetzungen dafür schaffen will, dass Seenot-Gerettete auch nach Deutschland gebracht werden können (DIE WELT, 26. Juni 2007), und wie viele wurden bislang nach Deutschland gebracht?

27

In welchen EU-Ländern werden Grenzschutzaufgaben ganz oder teilweise vom Militär übernommen? Welche Beiträge (Personal, Gerätschaft, intelligence), die Deutschland gegenüber FRONTEX erbringt oder erbracht hat, kommen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (bitte auch konkret benennen)?

28

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Einbeziehung der deutschen militärischen Ressourcen in die FRONTEX-Aktivitäten?

29

a) Welche technischen Mittel (einschließlich Satellitensysteme) werden von FRONTEX zur luftseitigen Beobachtung des Mittelmeers, der Westküste Afrikas und der östlichen Land-Außengrenzen der EU sowie des Ostseeraums eingesetzt?

b) Mit welchen Staaten, multilateralen Staatenbünden und privaten Unternehmen arbeitet FRONTEX dabei zusammen, und inwiefern wird diese Zusammenarbeit von deutscher Seite unterstützt?

c) Wie werden die so gewonnenen Informationen zur Grenzsicherung verwendet, und mit welchen Institutionen und Organisationen arbeitet FRONTEX in diesem Zusammenhang in Fällen der Seenotrettung zusammen?

Berlin, den 1. August 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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