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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Geltungsdauer und Verlängerung von Planfeststellungsbeschlüssen beim Bundesfernstraßenbau (G-SIG: 15011369)

Finanzierungsbedarf für alle im Bau befindlichen Vorhaben des Bundesfernstraßenbaus bis 2008, Votum des Bundesrats zur Verlängerung von Planfeststellungsbeschlüssen, Verfall von Baurechten in anderen EU-Mitgliedsstaaten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

05.01.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/452614. 12. 2004

Geltungsdauer und Verlängerung von Planfeststellungsbeschlüssen beim Bundesfernstraßenbau

der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Klaus Brähmig, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz, Bernd Heynemann, Ernst Hinsken, Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Gunther Krichbaum, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Klaus Minkel, Marlene Mortler, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Wilhelm Josef Sebastian, Marion Seib, Gero Storjohann, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Eine leistungsfähige Infrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Deutschland langfristig wettbewerbsfähig bleibt. Die EU-Osterweiterung wird einen zusätzlichen Verkehrszuwachs auf dem deutschen Straßennetz mit sich bringen. Das bedeutet, dass die Verkehrswege heutigen und künftigen Anforderungen nur gerecht werden können, wenn für die notwendigen Investitionen auch finanzielle Mittel in ausreichendem Umfang bereitstehen. Problematisch ist hierbei, dass nach geltender Rechtslage Planfeststellungsbeschlüsse für Autobahnen oder Bundesstraßen gegenwärtig lediglich eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ab Eintritt der Unanfechtbarkeit haben und eine Verlängerung der Geltungsdauer um höchstens fünf Jahre möglich ist. Diese zeitliche Begrenzung der Wirkung der fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse auf längstens zehn Jahre wird aber der gravierend veränderten Finanzierungssituation und den davon abhängigen Realisierungsmöglichkeiten im Bundesfernstraßenbau nicht mehr gerecht.

Insbesondere ist zu gewährleisten, dass ein Verfall des Baurechts bei Verkehrsprojekten verhindert wird. Bleibt es bei der geplanten Absenkung der Investitionen in Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen droht unweigerlich ein Verfall von Baurechten. Um dies zu verhindern, muss die Bundesregierung handeln.

Wichtig ist deshalb, den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Bundestagsdrucksache 15/409), der die primäre Geltungsdauer der fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse von fünf auf zehn Jahre verlängert, unverzüglich im Deutschen Bundestag zu verabschieden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf für alle zurzeit im Bau befindlichen Vorhaben des Aus- und Neubaus von Bundesfernstraßen?

2

Welcher Anteil hieran ist im Einplanungsrahmen 2005 voraussichtlich finanziert, wie hoch ist der diesen Rahmen übersteigende Finanzierungsbedarf für diese Maßnahmen im Jahr 2005 und den Folgejahren („Restfinanzierungen“)?

3

Wie hoch ist die Summe der voraussichtlichen Aufwendungen für alle bestandskräftigen, aber noch nicht begonnenen Vorhaben?

4

Wie hoch ist die Summe der voraussichtlichen Aufwendungen für alle im Verfahren befindlichen, aber noch nicht bestandskräftigen Maßnahmen des Aus- und Neubaus von Bundesfernstraßen?

5

Welchen Betrag stellt der Bund im Jahr 2005 und welchen Betrag wird der Bund voraussichtlich 2006, 2007 und 2008 für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen bereitstellen?

6

Wie viele Vorhaben mit welchem aufsummierten Finanzbedarf müssen in den Jahren 2005, 2006 sowie 2007 begonnen werden, wenn – ohne in das Verlängerungsverfahren zu gehen – nicht das Baurecht verfallen soll?

7

Lässt der absehbare Finanzierungsrahmen voraussichtlich einen Baubeginn und die zügige Durchfinanzierung aller dieser Maßnahmen vor dem Verfall des Baurechts nach Ablauf der Fünfjahresfrist zu?

8

Welcher personelle und finanzielle Aufwand entsteht durch Verlängerungsverfahren oder die Neuaufnahme von Verfahren nach Außerkrafttreten der Beschlüsse bei Bund, Ländern und Gemeinden?

9

Falls der personelle und finanzielle Aufwand in erster Linie den Ländern entstehen sollte: Gibt es aus der Sicht der Bundesregierung hinreichende Gründe, entgegen dem nahezu einstimmigen Votum des Bundesrates, einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen entgegenzutreten?

Welche Gründe gibt die Bundesregierung gegebenenfalls hierfür an?

10

Falls die Bundesregierung zu Frage 9 rechtliche Gründe anführt: Betrachtet die Bundesregierung auch nach dem Ergebnis der Expertenanhörung zur Änderung des Fernstraßengesetzes (Bundestagsdrucksache 14/2994) durch den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie durch den Rechtsausschuss am 7. Februar 2001 (Protokoll 14/51 und 14/73) immer noch Rechtsfragen als ungeklärt?

Was hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit für den Fall etwa noch offener Fragen zu ihrer Klärung unternommen?

11

Nach welchen Kriterien wird nach Informationen der Bundesregierung in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem Verfall von Baurechten umgegangen?

12

Wie steht die Bundesregierung der Zielsetzung im Gesetzentwurf des Bundesrates gegenüber, die Gültigkeitsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen auf zehn Jahre zu verlängern (Bundestagsdrucksache 15/409)?

Berlin, den 14. Dezember 2004

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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