Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6226
16. Wahlperiode 16. 08. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker
Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/6172 –
Zukunft des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“
(Ganztagsschulprogramm)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der im letzten Jahr beschlossenen Föderalismusreform fehlt zurzeit eine
gesetzliche Grundlage zur Durchführung von bundespolitischen Programmen
im Schulbereich. Für das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf
den Weg gebrachte Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“
(Ganztagsschulprogramm) ist im Artikel 125c Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur
Änderung des Grundgesetzes allerdings eine Übergangsregelung eingeführt
worden. Demnach kann das Programm bis zum vereinbarten Zeitpunkt seines
Auslaufens zu Ende geführt werden. Das Ende des Programms ist nach der von
Bund und Ländern verabschiedeten Verwaltungsvereinbarung Ende 2007. Im
vergangenen Jahr haben Bund und Länder eine Ergänzungsvereinbarung
beschlossen, die vorsieht, dass die Mittel noch bis zum Ende der
Legislaturperiode abgerufen werden können.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) soll
„die Schaffung einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich
unterstützt und der Anstoß für ein bedarfsorientiertes Angebot in allen Regionen
gegeben werden“ (IZBB-Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung vom 12. Mai
2003). Das IZBB sieht folgende Fördermöglichkeiten vor: 1. Aufbau neuer
Ganztagsschulen, 2. Schaffung zusätzlicher Plätze an bestehenden
Ganztagsschulen, 3. qualitative Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen.
Das zur Verfügung stehende Finanzvolumen von insgesamt 4 Mrd. Euro
verteilt sich auf die Jahre 2003 bis 2007. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf der
Grundlage der Schülerzahlen der Grundschulen und Sekundarstufe I im
Schuljahr 2000/2001. Nach einer zwischen dem Bund und den Länder vereinbarten
kostenneutralen Verlängerung der Förderlaufzeit können die IZBB-Mittel von
den Ländern noch bis zum 31. Dezember 2009 verausgabt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
14. August 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/6226 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeFür die Auswahl der Vorhaben sowie für die Regelung und Durchführung der
Verfahren sind ausschließlich die Länder verantwortlich.
1. Wie viele Mittel stehen nach wie vor zum Aus- und Aufbau von
Ganztagsschulen aus dem ursprünglichen Programm zur Verfügung?
Für die gesamte Laufzeit des Programms stehen aus Bundesmitteln insgesamt
4 Mrd. Euro für Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft
Bildung und Betreuung“ zur Verfügung. Diese können von den Ländern bis
zum 31. Dezember 2009 genutzt werden.
2. a) In welchen Bundesländern sind bisher Kofinanzierungsprogramme zum
Aus- und Aufbau von Ganztagsschulen aufgelegt worden?
b) Wie hoch sind jeweils die finanziellen Mittel in den einzelnen
Bundesländern, die für diese Programme zur Verfügung gestellt werden?
Die Fragen 2a und 2b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die überwiegende Zahl der Länder
vor bzw. nach Beginn des IZBB eigene Landesprogramme zum Ausbau von
Ganztagsschulen aufgelegt bzw. verstärkt das IZBB durch Landesmittel (z. B.
Baden- Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Sachsen, Schleswig-Holstein).
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, inwiefern es sich hierbei um
„Kofinanzierungsprogramme“ handelt und welche finanziellen Mittel zur
Verfügung gestellt wurden. Die Einschätzung hierüber liegt allein in der
Zuständigkeit der betreffenden Länder.
3. a) Wie hoch war die Gesamtsumme der einzelnen Bundesländer für das
Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“
(Ganztagsschulprogramm) im Vergleich zum Bundesanteil in den vergangenen Jahren?
b) Wie hoch waren in den vergangenen Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils die finanziellen Anteile im Rahmen des so genannten
Ganztagsschulprogramms, die in bauliche und qualitative Maßnahmen
in den einzelnen Bundesländern geflossen sind (bitte nach Bundes-
sowie Länderanteil aufschlüsseln)?
Die Fragen 3a und 3b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Gesamtsumme der durch die einzelnen Länder bisher in Anspruch
genommenen IZBB-Mittel können der Anlage 1 entnommen werden. Gemäß Artikel 4
Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung zum IZBB dienen die Bundesmittel als
Zusatzfinanzierung zu den Eigenaufwendungen in den Ländern, die mindestens
10 Prozent betragen müssen. Der Anteil der Eigenmittel der Länder ist auf die
für die Laufzeit des Investitionsprogramms vorgesehene Gesamtsumme zu
erbringen und lässt sich erst nach Laufzeitende feststellen.
Gemäß Artikel 1 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung werden den Ländern
Finanzhilfen für Investitionen zum Aufbau neuer Ganztagsschulen, zur
Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen, zur Schaffung
zusätzlicher Ganztagsplätze an bestehenden Ganztagsschulen sowie zur qualitativen
Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen gewährt. Der Begriff
Investitionen im Sinne des Verwaltungsvereinbarung umfasst gemäß Artikel 1 Abs. 2
der Verwaltungsvereinbarung die erforderlichen Neubau-, Ausbau-, Umbau-
und Renovierungsmaßnahmen, Ausstattungsinvestitionen sowie die mit den
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6226Investitionen verbundenen Dienstleistungen. Qualitative Maßnahmen, die nicht
zu den Investitionen zu rechnen sind, werden allein von den Ländern finanziert.
Über die Finanzierung der qualitativen Maßnahmen können daher nur die
Länder Auskunft geben.
4. a) In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Folgeprogramme zum Ganztagsschulprogramm der Bundesregierung nach
dessen Auslaufen geplant?
b) Wie hoch sind jeweils die finanziellen Mittel, die für diese Programme
zur Verfügung gestellt werden?
Die Fragen 4a und 4b werden im Zusammenhang beantwortet.
Siehe Antwort zu Frage 2. Im Übrigen obliegt es allein der Beurteilung des
jeweiligen Landes, ob oder inwiefern der Aus- und Aufbau von
Ganztagsschulen als „Folgeprogramm“ zum Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und
Betreuung“ der Bundesregierung gesehen wird.
5. a) Besteht für die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung
grundsätzlich die Möglichkeit den Ausbau von Ganztagsschulen durch Mittel der
Europäischen Union kofinanzieren zu lassen?
b) Von welchen Bundesländern wird diese Möglichkeit bisher genutzt?
c) Wie hoch ist jeweils der Förderzuschuss der Europäischen Union?
d) Ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden
Jahren neue Kofinanzierungsmöglichkeiten durch die EU?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 5a bis 5d werden im Zusammenhang beantwortet.
Es obliegt den Ländern, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, die im
Rahmen der Vereinbarungen zum IZBB möglich sind, in Anspruch zu nehmen. Die
Bundesregierung hat keine konkreten Kenntnisse über die Inanspruchnahme
von Mitteln der Europäischen Union durch die Länder zum Ausbau von
Ganztagsschulen.
6. Wie hoch waren in den letzten Jahren jeweils die Bundesmittel, die für die
Begleitung des Ganztagsschulprogramms aus dem Bundeshaushalt zur
Verfügung gestellt wurden?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in enger
Abstimmung mit den Ländern und unter Inanspruchnahme von Mitteln des
Europäischen Sozialfonds die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als
zentrale Service- und Entwicklungsstelle mit dem Begleitprogramm „Ideen für
mehr! Ganztägig Lernen“ beauftragt. Mit dem Programm werden Schulträger
und Schulen unterstützt, die ganztägige Bildungsangebote entwickeln,
ausbauen und qualitativ verbessern wollen. Die Begleitmaßnahmen leisten einen
wichtigen Beitrag zur inhaltlichen Gestaltung der neuen Ganztagsangebote. In
14 Ländern wurden regionale Serviceagenturen „Ganztägig lernen“ aufgebaut.
12 Länder haben diese regionalen Serviceagenturen 2006/2007 mit Mitteln von
Bund und Ländern aufgestockt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt
die Einbeziehung der Jugendhilfestrukturen in die ganztägigen
Bildungsangebote aus Mitteln des Kinder- und Jugendhilfeplans des Bundes im Rahmen der
Drucksache 16/6226 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeInfrastrukturförderung bundeszentraler Träger und in Form von
Modellprojekten.
Das BMBF fördert – ebenfalls unter Inanspruchnahme von Mitteln des
Europäischen Sozialfonds – in enger Abstimmung mit den Ländern eine
länderübergreifende Begleitforschung zum IZBB. Diese dient der systematischen
Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Struktur, Entwicklung und
Wirksamkeit von Ganztagsschulen in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die
„Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ (StEG) unter Leitung eines
Forschungskonsortiums aus dem Deutschen Institut für Internationale
Pädagogische Forschung (DIPF), dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem Institut
für Schulentwicklungsforschung (IFS). Die Ergebnisse der Basiserhebung 2005
sind im Juni 2007 veröffentlicht worden. Darüber hinaus werden vertiefende
länderübergreifende Studien zu wichtigen Einzelaspekten schulischer
Ganztagsangebote gefördert.
Mitteleinsatz in den Jahren 2004 bis 2007 nach Vorhaben:
* Bundesanteil, wird seit 2007 aus Kompensationsmitteln gemäß EntflechtG finanziert
7. Plant die Bundesregierung für die verbleibende Zeit des
Ganztagsschulprogramms eine Fortsetzung der früheren erfolgreichen, bundesweiten
Ganztagsschulkongresse?
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Der jährliche Ganztagsschulkongress ist Teil des Begleitprogramms zum IZBB
„Ideen für mehr! Ganztägig lernen“. Der vierte Ganztagsschulkongress wird
vom 21. bis 22. September 2007 unter dem Titel „Ganztagsschulen werden
mehr. Bildung lokal gestalten“ in Berlin stattfinden und sich der
Zusammenarbeit von Ganztagsschulen mit den Kommunen und lokalen Bildungspartnern
widmen.
Aufgrund der Kofinanzierung des Begleitprogramms „Ideen für mehr!
Ganztägig lernen“ durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) wurden Mittel für
das Begleitprogramm für die ESF-Förderperiode 2003 bis 2007 bewilligt. Die
Weiterführung des Begleitprogramms bis 31. Dezember 2009 ist vorgesehen.
Die Form der Durchführung der Ganztagsschulkongresse wird jährlich
gemeinsam durch das BMBF, die KMK und die Ländervertreter im Beirat des Begleit-
Begleitprogramm
der DKJS „Ideen
für mehr!
Ganztägig lernen“ einschl.
regionale
Serviceagenturen
„Ganztägig lernen“
in den Ländern
Studie zur
Entwicklung von
Ganztagsschulen
(StEG)
Länderübergreifende
qualitative
Forschung
Bundesweite
Erfassung und
Auswertung
rechtlicher und
konzeptioneller
Grundlagen im
IZBB
BLK-
Verbundprojekt
„Lernen für den
Ganztag“*
2003 7 500,00 Euro
2004 766 459,96 Euro 720 918,00 Euro 78 039,00 Euro 132 907,32 Euro 80 073,00 Euro
2005 2 581 300,62 Euro 941 299,80 Euro 148 049,96 Euro 137 381,61 Euro 276 234,61 Euro
2006 2 779 483,97 Euro 1 420 739,51 Euro 506 364,85 Euro 206 774,84 Euro 342 940,89 Euro
2007 4 531 778,48 Euro 1 629 269,69 Euro 1 259 104,18 Euro 198 815,38 Euro –
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6226programms „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ der Deutschen Kinder- und
Jugendstiftung entschieden. Grundlage ist die Evaluation des Begleitprogramms
durch das Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ) der
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz.
8. a) Auf welche Weise unterstützen die Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung den Aus- und Aufbau von Ganztagsschulen mit
Forschungsprojekten, Veranstaltungen oder anderen landesweiten Angeboten?
b) Hält die Bundesregierung diese Angebote für ausreichend, um einen
qualitativen Aus- und Aufbau von Ganztagsschulen zu erreichen (bitte
mit Begründung)?
Die Fragen 8a und 8b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der Auf- und Ausbau von
Ganztagsschulen in allen Ländern umfassend unterstützt. In 14 Ländern wurden
regionale Serviceagenturen „Ganztägig lernen“ aufgebaut, die in enger Kooperation
mit den landeseigenen Unterstützungssystemen arbeiten. Die regionalen
Serviceagenturen werden zu mindestens 50 Prozent aus Landesmitteln finanziert.
12 Länder haben diese regionalen Serviceagenturen 2006/2007 mit Mitteln von
Bund und Ländern finanziell und personell aufgestockt. Baden-Württemberg
hat für sein landeseigenes Ganztagsschulprogramm „Ausbau und
Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg“ ein eigenes
Begleitprogramm (Jugendbegleiterprogramm) etabliert. 14 Länder sind an der „Studie
zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ (StEG) beteiligt. Darüber hinaus
unterstützen alle Länder umfassend landeseigene und länderübergreifende
Begleitforschungsmaßnahmen.
Der qualitative Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen obliegt gemäß der
verfassungsrechtlichen Zuständigkeit für die schulische Bildung und gemäß der
IZBB-Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung den Ländern. Nach Kenntnis der
Bundesregierung steht die Qualität schulischer Ganztagsangebote im Zentrum
der Bemühungen der Länder. Auf Initiative einzelner Länder (besonders Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) finden regelmäßige
Tagungen zur Qualität ganztägiger Bildung, Erziehung und Betreuung statt.
Gestützt auf die ersten Ergebnisse der Basiserhebung zur „Studie zur
Entwicklung von Ganztagsschulen“ sieht die Bundesregierung den qualitativen Auf-
und Ausbau von Ganztagsschulen im Rahmen des IZBB als erfolgreichen,
gleichwohl längerfristigen Prozess an. Die vom BMBF geförderte
Längsschnitterhebung „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“
(Erhebungszeitpunkte: 2005, 2007, 2009) wird weiteren Aufschluss über den qualitativen
Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen im Rahmen des IZBB ermöglichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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