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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Bundesaufsicht beim Kernkraftwerk Philippsburg 2 (G-SIG: 15011623)

Störfall mit Notkühlung des KKP 2 als meldepflichtiges Ereignis im Sinne der AtSMV, davon ausgehende Gefahr, Beherrschbarkeit, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und Gutachten, sicherheitstechnische Bedeutung auch für andere Druckwasserreaktoren, Sofortmaßnahmen und Auflagen, Störfälle und Gefährdungen bei den KKW Brunsbüttel, Biblis A und Brokdorf

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

04.05.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/530212. 04. 2005

Bundesaufsicht beim Kernkraftwerk Philippsburg 2

der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Dr. Rolf Bietmann, Helge Braun, Dr. Christoph Bergner, Dr. Maria Böhmer, Cajus Julius Caesar, Marie-Luise Dött, Verena Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Dr. Maria Flachsbarth, Georg Girisch, Josef Göppel, Olav Gutting, Helmut Heiderich, Volker Kauder, Michael Kretschmer, Gunther Krichbaum, Helmut Lamp, Werner Lensing, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Doris Meyer (Tapfheim), Marlene Mortler, Bernward Müller (Gera), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Thomas Rachel, Katherina Reiche, Uwe Schummer, Marion Seib, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verleiht dem Bund die Zuständigkeit zur Gesetzgebung für „die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe“ (Artikel 74 Grundgesetz).

Der Gesetzgeber hat im Atomgesetz (AtG) die staatliche Aufsicht über Kernkraftwerke im Hinblick auf ihre besondere Bedeutung den obersten Landesbehörden zugewiesen. Das bedeutet, dass die Aufsicht im Auftrag des Bundes erfolgt und somit der Gesetz- und Zweckmäßigkeitsaufsicht, sowie den Weisungen des hierfür zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterliegt.

Aufgabe der Atomaufsicht ist die Genehmigung von Nachrüstmaßnahmen, um insbesondere die sicherheitstechnische Auslegung an den sich entwickelnden Stand der Technik heranzuführen und die gemäß AtG geforderte Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu gewährleisten sowie die Überprüfung, ob der Kraftwerksbetreiber seiner Verantwortung, den sicheren Betrieb seines Kraftwerkes zu gewährleisten, nachkommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Handelt es sich bei dem aktuellen Vorgang im Zusammenhang mit der Notkühlung des Kernkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2), über den das BMU in Pressemitteilungen vom 18. Januar 2005, 17. Februar 2005 und 28. Februar 2005 berichtet hat und zu dem der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, in einem Interview in der Stuttgarter Zeitung vom 19. März 2005 Stellung genommen hat, um ein meldepflichtiges Ereignis im Sinne der atomrechtlichen Störfallbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)?

2

War es im Zusammenhang mit dem Sachverhalt gerechtfertigt, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, vom Betrieb der Anlage sei eine Gefahr ausgegangen?

Wenn ja, warum?

3

War die Beherrschung des Störfalls „Kühlmittelverlust“ beim KKP 2 zu jeder Zeit gewährleistet?

Wenn nein, warum nicht?

4

Ist der vom Betreiber des KKP 2 zu führende ergänzende Nachweis zu den theoretischen Auslegungsberechnungen der Notkühlung erfolgt?

5

Ist es zutreffend, dass der Sachverständige der Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Rückhaltung von Kühlmittel in der Reaktorgrube gegenüber der Energie Baden-Württemberg (EnBW) erstmals im August 2004 thematisiert hat?

6

Zu welchen Zeitpunkten hat das BMU welche Informationen vom Gutachter der Staatsanwaltschaft aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zum KKP 2 erhalten?

Welchen Schriftverkehr hat das BMU mit dem Gutachter geführt?

7

Wer hat als erstes neue Erkenntnisse in Bezug auf die thermische Isolierung in der Reaktorgrube und auf den Verlauf der so genannten Sumpf-Füllstandskurve gewonnen?

Wann ist dies geschehen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Vermutungen in verschiedenen Zeitungsartikeln, die eine Falschaussage des Leiters der Anlage nahelegen (vgl. Stuttgarter Nachrichten vom 14. Februar 2005, Stuttgarter Zeitung vom 21. Februar 2005)?

9

Welcher Vorwurf des Rechtsverstoßes wird gegenüber verantwortlichen Personen des Betreibers erhoben?

10

Lag Gefahr im Verzug vor?

Wenn ja, worin bestand diese?

Wenn nein, warum wurden Beamte des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg sehr kurzfristig nach Bonn bestellt und Berichte an das BMU mit Fristsetzungen von wenigen Stunden angefordert?

11

Besitzen die Erkenntnisse, die beim KKP 2 zur Notwendigkeit ergänzender Nachweise zu den theoretischen Auslegungsberechnungen der Notkühlung gewonnen wurden, sicherheitstechnische Bedeutung auch für andere Druckwasserreaktoren in Deutschland?

Wenn ja, welche?

12

Welche Sofortmaßnahmen hat das BMU gegenüber den anderen Druckwasserreaktoren in Deutschland ergriffen?

13

Welchen Zweck verfolgt die nachträgliche Auflage, deren Erlass für das Kernkraftwerk Philippsburg das BMU angewiesen hat?

14

Warum wurde die Auflage nicht für alle Kernkraftwerke in Deutschland erlassen bzw. ihr Erlass angewiesen?

15

Ist es zutreffend, dass der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, im Rahmen einer Pressekonferenz am 6. Oktober 2001 in Berlin die Flutbehältersituation beim KKP 2 mit der von Benzin in Feuerwehrschläuchen verglichen hat?

Wenn ja, auf welche Tatsachen wurde diese Aussage gestützt?

16

Ist der Bundesgutachter Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) demgegenüber zum Ergebnis gelangt, dass das Ereignis Unterborierung der Flutbehälter beim KKP 2 aus dem Jahr 2001 nur geringe sicherheitstechnische Bedeutung hatte?

17

Trifft es zu, dass die ergänzende Weiterleitungsnachricht der GRS, die die geringe sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ausweist, vom BMU nicht freigegeben und nicht wie üblich an die betroffenen Institutionen verteilt wurde?

Wenn ja, warum?

18

Trifft es zu, dass außer beim KKP 2 auch in anderen Kernkraftwerken Abweichungen bei den Füllständen der Flutbehälter im Jahr 2001 festgestellt wurden?

Wenn ja, bei welchen?

19

Trifft es zu, dass im Kernkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein im Jahr 2004 eine Unterschreitung der spezifizierten Borkonzentration im Vergiftungssystem gemeldet und von Unterschreitungen auch in früheren Jahren berichtet wurde?

20

Trifft es zu, dass es im Dezember 2001 im Kernkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein mit einer Wasserstoffexplosion in der Deckelsprühleitung am Reaktordruckbehälter zu einem der gefährlichsten Störfälle in der Bundesrepublik Deutschland gekommen ist?

21

Trifft es zu, dass die Anlage zwei Monate lang weiterbetrieben wurde, obwohl es verschiedene Signale und Hinweise auf die Explosion gegeben hatte?

Wenn ja, warum hat das BMU die Landesbehörde nicht angewiesen, das sofortige Abfahren der Anlage anzuordnen?

22

Wie ist die Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, im Interview in der Stuttgarter Zeitung vom 19. März 2005 „Wir haben die Abschaltung im schleswig-holsteinischen Atomkraftwerk Brunsbüttel unterstützt“ zu verstehen?

23

Trifft es zu, dass sich die Problematik der Abmessungen der Sumpfsiebe im Reaktorsumpf, wie sie im Jahr 2003 beim Kernkraftwerk Biblis A festgestellt worden war, in ähnlicher Weise auch in anderen Anlagen gestellt hat?

Wenn ja, bei welchen Anlagen war dies der Fall und welche vergleichbaren Sofortmaßnahmen hat das BMU gegenüber den anderen Anlagen ergriffen?

24

Welcher Sicherheitsgewinn war mit dem vom BMU herbeigeführten halbjährigen Stillstand von Biblis A, der etwa 100 Mio. Euro gekostet hat, verbunden?

25

Trifft es zu, dass der Betreiber von KKP 2 seine Anlage sicherheitsorientiert für ca. 2 Wochen vom Netz genommen und den Vorfall nach AtSMV gemeldet hat, als im März 2004 festgestellt worden war, dass Stifte und Schrauben, mit denen sicherheitstechnisch wichtige Komponenten befestigt werden, nicht spezifikationsgemäß vorhanden waren?

26

Trifft es zu, dass derartige Abweichungen an Befestigungsmitteln sicherheitstechnisch wichtiger Komponenten vom Kernkraftwerk Philippsburg als erstes entdeckt wurden?

27

Trifft es zu, dass im Kernkraftwerk Brokdorf in Schleswig-Holstein vergleichbare Befunde wie im KKP 2 festgestellt worden sind, ohne dass die Anlage abgefahren worden wäre?

Wurden diese Befunde von den Betreibern gemeldet, bzw. wurden vom BMU entsprechende Meldungen verlangt?

Welche Maßnahmen hat das BMU gegenüber dem Kernkraftwerk Brokdorf im Übrigen ergriffen?

Berlin, den 12. April 2005

Dr. Peter Paziorek Dr. Rolf Bietmann Helge Braun Dr. Christoph Bergner Dr. Maria Böhmer Cajus Julius Caesar Marie-Luise Dött Verena Dominke Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Georg Girisch Josef Göppel Olav Gutting Helmut Heiderich Volker Kauder Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Helmut Lamp Werner Lensing Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Doris Meyer (Tapfheim) Marlene Mortler Bernward Müller (Gera) Franz Obermeier Ulrich Petzold Thomas Rachel Katherina Reiche Uwe Schummer Marion Seib Werner Wittlich Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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