Finanzentwicklung der Sozialversicherungen
der Abgeordneten Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Hildegard Müller, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Dr. Wolf Bauer, Klaus Brähmig, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Barbara Lanzinger, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Michael Luther, Maria Michalk, Albert Rupprecht (Weiden), Horst Seehofer, Matthias Sehling, Jens Spahn, Max Straubinger, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kennzeichnend für die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (SPV) war in den vergangenen Jahren ein wachsender Überschuss der Ausgaben über die Einnahmen. Hauptursache war eine anhaltende Einnahmeschwäche infolge der in der Amtszeit der gegenwärtigen Regierungskoalition entstandenen Rekordarbeitslosigkeit. Renten- und Pflegeversicherung waren daher zur Stabilisierung der Beitragssätze gezwungen, vorhandene Rücklagen abzubauen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben darüber hinaus rechtswidrig hohe Schulden angehäuft und mussten trotzdem ihre Beitragssätze spürbar anheben.
Optimistische Prognosen der Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen Entwicklung der Sozialversicherungen, vor allem hinsichtlich der Entwicklung der Beitragseinnahmen, haben sich regelmäßig nicht bewahrheitet, so dass die Regierungskoalition wiederholt zu kurzfristigen Eingriffen (Beitragssatzsicherungsgesetz, 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetz, Kinder- Berücksichtigungsgesetz) gezwungen war, um kurzfristig einen Anstieg der Beitragssätze zu verhindern. Nur durch diese Maßnahmen und eine massive Mehrbelastung der Bevölkerung infolge der von der gegenwärtigen Regierungskoalition 1999 eingeführten Ökosteuer, deren Einnahmen zum ganz überwiegenden Teil in die Rentenkasse fließen, konnte ein deutlicher Anstieg des Rentenbeitrags verhindert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch waren die Brutto-Rücklagen, die Brutto-Verschuldung und die saldierten Finanzreserven der GKV jeweils am 31. Dezember des Jahres 1998 und der einzelnen folgenden Jahre?
Wie hoch waren die Verpflichtungen der GKV aus Diensten und Lieferungen für Versicherungsleistungen jeweils am 31. Dezember des Jahres 1998 und der einzelnen folgenden Jahre?
Wie hat sich der jahresdurchschnittliche allgemeine Beitragssatz im GKV-Durchschnitt in den Jahren 1999 bis 2003 entwickelt?
Welchem absoluten Beitragsvolumen entspricht diese Differenz zwischen den Jahren 1999 und 2003?
Wie hoch war nach den Jahresrechnungsergebnissen das kumulierte Defizit der GKV in den Jahren 2001 bis 2003?
Wie hätte sich in diesen Jahren der jahresdurchschnittliche allgemeine Beitragssatz im GKV-Durchschnitt rechnerisch entwickeln müssen, um das jeweilige Jahresdefizit zu vermeiden?
Wie hoch wäre in diesem Fall der GKV-durchschnittliche allgemeine Beitragssatz am 1. Januar 2004 rechnerisch gewesen?
Wie lauten die unter 3. und 4. genannten Zahlen bei getrennter Betrachtung der alten und neuen Bundesländer?
Wie hoch war nach den Jahresrechnungsergebnissen das kumulierte Defizit der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 1999 bis 2004?
Wie hoch hätte ein ausgabendeckender Beitragssatz in den einzelnen Jahren rechnerisch sein müssen, um das jeweilige Jahresdefizit zu vermeiden?
Wie hoch war jeweils der Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung am 31. Dezember des Jahres 1998 und der folgenden Jahre?
Sind in diese Entwicklung neben dem 2002 durch Bund und Länder zurückgezahlten Investitionsdarlehen nach Artikel 52a Pflege-VG in Höhe von 562 Mio. Euro weitere besondere Buchungen eingeflossen?
Wann wird nach den Prognosen der Bundesregierung der Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung die Schwelle von 1,5 Monatsausgaben unterschreiten?
Welche einzelnen Maßnahmen werden dann erforderlich sein, um das Finanzausgleichsverfahren zwischen den Pflegekassen fortzuführen?
Ab welcher Höhe des Mittelbestandes, ausgedrückt in Monatsausgaben und in absoluten Beträgen, erfordert die Durchführung des Finanzausgleichs eine Verschuldung des Ausgleichsfonds oder eine Anhebung des Beitragssatzes?
Wann wird diese Schwelle nach den Prognosen der Bundesregierung unterschritten werden?
Wie hoch war die Rücklage der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils am 31. Dezember des Jahres 2000 und der einzelnen folgenden Jahre (Angabe in Euro)?
Wie hoch wird die Rücklage Ende 2005 sein (Angabe in Euro)?
Wie hoch war der Erlös beim Verkauf der Wohnungsbeteiligung an der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Angestellten-Heimstätten (GAGFAH) der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Oktober 2004?
Wie hoch war der Buchwert der GAGFAH und wie wurde die Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert verwendet?
In welchem Umfang wurde die Rentenkasse durch die von der Regierungskoalition Ende 2002 und Ende 2003 verabschiedeten Maßnahmen (Beitragssatzsicherungsgesetz, 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetz) entlastet (Angabe in Euro und in Beitragssatzpunkten)?
Wie hoch ist dabei der Anteil, der auf die Anhebung des Rentenbeitrages von 19,1 Prozent auf 19,5 Prozent ab 1. Januar 2003 und auf die in zwei Schritten erfolgte Absenkung der gesetzlichen Mindestrücklage von 0,8 Monatsausgaben auf 0,2 Monatsausgaben entfällt (Angabe in Euro und in Beitragssatzpunkten)?
Wie haben sich die Ausgleichszahlungen der einzelnen Bundesländer und des Bundes an die Rentenversicherung für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme, die im Rahmen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes geleistet werden, seit dem Jahre 1998 entwickelt?
Wie hoch sind die Einnahmen aus der Ökosteuer, die der Rentenversicherung zugute kommen, und in welchem Umfang wird die Rentenkasse durch die Ökosteuereinnahmen entlastet (Angabe in Beitragssatzpunkten)?