Klimaschutzpolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, Dr. Rolf Bietmann, Klaus Brähmig, Helge Braun, Cajus Julius Caesar, Dr. Maria Flachsbarth, Georg Girisch, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Volker Kauder, Helmut Lamp, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Doris Meyer (Tapfheim), Marlene Mortler, Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
1995 hat der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl auf der Klimaschutzkonferenz in Berlin für Deutschland das Ziel formuliert, den CO2-Ausstoß bis 2005 gegenüber 1990 um 25 Prozent zu senken.
Im Rahmen „Lastenaufteilung“ innerhalb der Europäischen Union (EU) hat sich Deutschland im Jahr 1998 nach der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls von 1997 verpflichtet, seinen Ausstoß der wichtigsten sechs Treibhausgase von 2008 bis 2012 um 21 Prozent gegenüber 1990 abzusenken. Das Kyoto-Protokoll ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten.
1998 haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Koalitionsvertrag das Klimaschutzziel von 25 Prozent eindeutig bekräftigt. So steht im Kapitel „Ökologische Modernisierung“: „Für den Schutz des Klimas wird die neue Bundesregierung in allen Bereichen die Anstrengungen verstärken. Sie bekräftigt das Ziel, insbesondere die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 gegenüber 1990 um 25 Prozent zu reduzieren.“
Auch in ihrem Klimaschutzprogramm vom 18. Oktober 2000 hat die Bundesregierung das Ziel bekräftigt. Dort heißt es: „Die Bundesregierung hält an dem Ziel, die CO2-Emissionen bis 2005, bezogen auf 1990, um 25 Prozent zu vermindern, unverändert fest. Das für das Jahr 2005 formulierte Ziel ist ein wichtiger Zwischenschritt im Sinne des im Kyoto-Protokoll geforderten „vorzeigbaren Fortschritts“.“ Das Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2000 ist das letzte Klimaschutzprogramm, das von der Bundesregierung verabschiedet wurde.
Obwohl das 25-Prozent-Ziel mehrfach von der rot-grünen Regierungskoalition bekräftigt wurde, versucht der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, jetzt wo feststeht, dass die Regierungskoalition bis Ende dieses Jahres das 25-Prozent-Ziel wohl nicht erreicht haben wird, sich von diesem Ziel zu verabschieden, indem er dieses für sich als nicht bindend ansieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Bis wann wird die Bundesregierung ein überarbeitetes nationales Klimaschutzprogramm vorlegen?
Inwieweit wird die Bundesregierung dabei ihrer Ankündigung in der Antwort auf Frage 14 der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Nationale Umsetzung des Emissionshandels“ (Bundestagsdrucksache 15/2390) nachkommen, dass es Ziel des Emissionshandels ist, „Klimaschutzziele kosteneffizient zu erreichen. An diesem Ziel werden mit zunehmender Implementierung des Emissionshandels zunehmend auch die übrigen klimaschutzpolitischen Instrumente zu messen sein. Der Abstimmung des insgesamt wirksamen Maßnahmenbündels im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms wird daher auf Basis der gesammelten Erfahrungen besondere Bedeutung zukommen.“?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, im „DER TAGESSPIEGEL“ vom 14. Februar 2005: „Das 25-Prozent-Ziel wurde 1997 in Kyoto durch die Regierung Helmut Kohl offiziell ad acta gelegt, indem sie sich verpflichtete, die sechs Treibhausgase gegenüber 1990 um 21 Prozent zu senken“?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund, dass das 25-Prozent-Ziel nach 1997 durch SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 1998 und im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 wiederholt bekräftigt wurde?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Überschneidungen bzw. Doppelbelastungen zwischen den Instrumenten Emissionshandel, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der so genannten Ökosteuer?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung das im nationalen Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2000 festgelegte Ziel einer CO2-Minderung von 18 bis 25 Mio. Tonnen bis 2005 gegenüber 1990 für den Bereich private Haushalte und Gebäudebereich erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche der im nationalen Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2000 aufgeführten Maßnahmen für den Bereich private Haushalte und Gebäudebereich hat die Bundesregierung umgesetzt?
Welche Maßnahmen wurden nicht umgesetzt und was waren hierfür die Gründe?
Wie viel Mio. Tonnen CO2 konnten jeweils durch die ergriffenen Maßnahmen eingespart werden?
Wird die Bundesregierung das im nationalen Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2000 festgelegte Ziel einer CO2-Minderung von 15 bis 20 Mio. Tonnen bis 2005 gegenüber 1990 für den Bereich Verkehr erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche der im nationalen Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2000 aufgeführten Maßnahmen für den Bereich Verkehr hat die Bundesregierung umgesetzt?
Welche Maßnahmen wurden nicht umgesetzt und was waren hierfür die Gründe?
Wie viel Mio. Tonnen CO2 konnten jeweils durch die ergriffenen Maßnahmen eingespart werden?
Welches Bundesministerium ist für die Umsetzung der im nationalen Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2000 für die Bereiche Verkehr, private Haushalte und Gebäude vorgesehenen Maßnahmen jeweils zuständig?
Gibt es Vorschläge der Bundesregierung wie die im Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) festgeschriebenen Emissionsminderungsziele für die nicht am Emissionshandel beteiligten Sektoren Verkehr und Haushalte sowie Gewerbe, Handel, Dienstleistungen erreicht werden sollen?
Wenn ja, welche Maßnahmen umfassen diese Vorschläge für den jeweiligen Bereich und wie sollen diese finanziert werden?
Wenn nein, warum nicht?
Welches Bundesministerium ist für die Vorlage von Vorschlägen zur Erreichung der CO2-Minderungsziele des ZuG 2007 in den Sektoren Verkehr und Haushalte sowie Gewerbe, Handel, Dienstleistungen jeweils zuständig?
Werden diese Vorschläge auch Bestandteil des überarbeiteten nationalen Klimaschutzprogramms werden?
Wenn nein, warum nicht?
Bis wann wird die Bundesregierung die so genannte EU-Linking-Directive (EU-Richtlinie 2004/101/EG) umsetzen?
Im Rahmen welchen Gesetzes wird dies erfolgen?
Plant die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Linking-Directive von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Nutzung von Gutschriften aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) oder aus gemeinsamer Projektumsetzung (JI) nur in einem bestimmten Umfang zu genehmigen?
Wenn ja, in welchem Umfang soll dabei eine Anrechnung von CDM und JI ermöglicht werden (in Mio. Tonnen CO2 und in Prozent an der gesamten CO2-Minderung) und im Rahmen welchen Gesetzes soll dies festgelegt werden?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung in Artikel 11a Abs. 3 EU-Richtlinie 2003/87/EG in der Fassung der EU-Richtlinie 2004/101/EG die Einschränkungen der Anerkennung abschließend aufgezählt?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde die EU-Linking-Directive bereits von EU-Mitgliedstaaten umgesetzt?
Wenn ja, von welchen und wann?
In welchem Umfang werden in anderen EU-Mitgliedstaaten Emissionsminderung im Rahmen von CDM und JI anrechenbar sein?
Können staatliche Projekte im Rahmen von CDM in die Official Development Aid (ODA)-Quote Deutschlands als Geberland einbezogen werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden von der Europäischen Kommission Abkommen gemäß Artikel 25 Abs. 1 EU-Richtlinie 2003/87/EG in Verbindung mit Artikel 300 EG-Vertrag geschlossen?
Wenn ja, mit welchen Drittländern wurden diese Abkommen geschlossen?
Wenn nein, inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass solche Abkommen zustande kommen?