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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Durchlässigkeit der Bachelor- und Master-Studiengänge (G-SIG: 15011700)

Kontingentierung der Master-Studiengänge in Nordrhein-Westfalen, Auswirkungen auf Arbeitsmarktsituation und Wissenschaftsqualität

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

01.06.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/552110. 05. 2005

Durchlässigkeit der Bachelor- und Master-Studiengänge

der Abgeordneten Thomas Rachel, Katherina Reiche, Dr. Maria Böhmer, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke, Ingrid Fischbach, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Helmut Heiderich, Michael Kretschmer, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Bernward Müller (Gera), Uwe Schummer, Marion Seib und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen haben sich im Bologna-Prozess verpflichtet, Inhalte und Strukturen der Studiengänge zu reformieren. In diesem Zusammenhang ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Prozess zur Einführung von Bachelor- und Master-Studiengänge in Gang gekommen, der dazu geführt hat, dass zahlreiche Universitäten und Fachhochschulen die neuen gestuften Studiengänge forciert einführen. Dabei dient der Master-Studiengang der akademischen und beruflichen Weiterqualifikation und baut auf dem Bachelor-Abschluss auf.

Das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium hat im Februar 2005 den Erlass „Einführung gestufter Studiengänge – Landesspezifische Strukturvorgaben“ herausgebracht, demgemäß zwecks „Sicherstellung des Masterangebots“ „ein Anteil von 20 Prozent des Lehrangebots an Universitäten und 10 Prozent des Lehrangebots an Fachhochschulen für das konsekutive Masterstudium (…) verwendet werden kann“.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie verträgt sich die Kontingentierung der Master-Studiengänge in Nordrhein-Westfalen nach Ansicht der Bundesregierung mit den Leitlinien des europaweiten „Bologna-Prozesses“, zumal nach Äußerungen von NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft bis 2010 sämtliche Studiengänge in NRW auf Bachelor und Master umgestellt worden sein sollen?

2

Welches ist die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme, die einen erheblichen Einschnitt in die Wahlfreiheit der Studierenden darstellt?

3

Wie beurteilt die Bundesrgierung die restriktive Kontingentierung der Master-Studienplätze in Bezug auf die grundsätzliche Zulassung von Bachelor und Master im Hochschulrahmengesetz (HRG), nachdem diese beiden Studiengänge im HRG keinen Einschränkungen unterworfen sind?

4

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Kontingentierung der Master-Ausbildung angesichts der möglichen Notwendigkeit eines hochschulinternen „Numerus clausus“ für Master-Studiengänge mit den Grundsätzen der Hochschulautonomie und der freien Studienwahl vereinbar?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erlass des SPD-geführten Wissenschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen zur „Einführung gestufter Studiengänge – Landesspezifische Strukturvorgaben“, nach welchem Universitäten nur 20 Prozent ihrer Kapazitäten und Fachhochschulen nur 10 Prozent ihrer Kapazitäten für Masterstudiengänge einsetzen dürfen?

6

Wie viel Prozent der Interessenten unter den derzeitigen Studierenden in Bachelor-Studiengängen werden durch diese Maßnahme nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich aus kapazitativen Gründen nicht zum weiterführenden Master-Studiengang zugelassen werden?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung dieser Maßnahme auf die Attraktivität der Bachelor- und Master-Studiengänge in Nordrhein-Westfalen sowie auf die Chancen der Absolventen von Bachelor-Studiengängen auf dem Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund einer wachsenden Akademiker-Arbeitslosigkeit?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die zu erwartende wissenschaftliche Qualität eines dreijährigen Studiums, wenn für jeden zweiten Studierenden abzusehen ist, dass eine Fortsetzung durch einen Master-Studiengang nicht in Betracht kommt?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Ergebnis einer Befragung von 90 Unternehmen in Deutschland und Großbritannien durch die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin sowie die London School of Economics, wonach der Bachelor-Abschluss das Qualifikationsniveau der Hochschulabsolventen verringere und die verkürzte Ausbildung zu einer teilweisen Verlagerung der Hochschulausbildung in die Betriebe führe (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. April 2005)?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Strukturvorgaben Nordrhein-Westfalens, dass Berufsverbände, wie der Bund Deutscher Architekten, den Bachelor-Abschluss als nicht berufsqualifizierend ansehen und als nicht ausreichend für den Eintrag in die Kammerliste, und teilt sie die Auffassung, dass damit im Grunde der Weg zu einem Abschluss, der von den Berufsverbänden als notwendig angesehen wird, abgeschnitten ist?

Berlin, den 10. Mai 2005

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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