Grenzwerterhöhung von Bisphenol A in Verbraucherprodukten aufgrund einer von der Industrie finanzierten Studie
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Karin Binder, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Mai 2007 zur Grenzwerterhöhung für den Weichmacher Bisphenol A in Plastikprodukten und Babyflaschen (Bundestagsdrucksache 16/5073) gab die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 16/5405) bekannt, dass sie zurzeit keinen Handlungsbedarf hinsichtlich des von der EU erhöhten Grenzwertes von Bisphenol A (BPA) in Plastikprodukten und Babyflaschen sieht. Dabei wies sie darauf hin, dass die Neubewertung von BPA, auf „eine geringere Empfindlichkeit des Menschen gegenüber östrogenen Wirkungen der Substanz“ hindeute. Das EFSA-Gremium stützte sich bei seiner Entscheidung auf eine neue reproduktionstoxikologische Studie an Mäusen.
Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ (www.sueddeutsche.de, „Wenn der Grenzwert plötzlich fällt“, 27. Juni 2007) wurde bekannt, dass diese Studie, durchgeführt von der Gruppe um die Biologin Rochelle Tyl am amerikanischen Research Triangle Institute in North Carolina, vom American Plastic Council, einem Interessenverband der US-Kunstoffindustrie, finanziert wurde.
In ihrer Antwort gab die Bundesregierung an, dass die für die Neubewertung des BPA-Grenzwertes herangezogenen Studien „nach den Richtlinien der Guten Laborpraxis (GLP) durchgeführt wurden“. Diese GLP-Studien zeigen nach Aussage der Bundesregierung „keine signifikanten hormonellen/östrogenen Wirkungen“ von BPA im Niedrigdosisbereich. Hingegen wiesen „nicht GLP-konforme“ Studien problematische Effekte wie Zellteilungsstörungen und Entwicklungsstörungen in verschiedenen Organen nach. Laut „Süddeutscher Zeitung“ fanden 153 der öffentlich finanzierten Studien negative Effekte bereits bei niedrigen Bisphenol A Konzentrationen. Lediglich 14 dieser Studien stellten keine negativen Wirkungen fest. Die 13 von der Industrie finanzierten Studien bezeichneten die Wirkungen von BPA als „harmlos“ („Süddeutsche Zeitung“, siehe oben).
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (zu Frage 6) darauf, dass hinsichtlich der Tatsache, dass „im Niedrigdosisbereich keine signifikanten hormonellen/östrogenartigen Wirkungen von Bisphenol A aufgetreten“ sind, dennoch festgestellte „Niedrigdosis-Effekte“ auf „experimentelle Störfaktoren“ zurückzuführen sein könnten. Dies betrifft entsprechend ihrer Antwort „nicht GLP-konforme Studien“. Deshalb, so die Bundesregierung weiter, können die Ergebnisse dieser Studien „nicht für die Festsetzung des TDI herangezogen werden“. Dennoch wurde in der GLP-Studie von Tyl (2002) – auf die die neue Studie von Tyl (2006) folgte – signifikante Wirkungen von Bisphenol A im Ovariengewicht und der Anogenitaldistanz bei weiblichen Nachkommen der zweiten Generation ab Dosen von 7 µg/7 kg Körpergewicht gefunden.
Nach Erkenntnissen der „Süddeutschen Zeitung“ ist die für eine Grenzwertveränderung notwendige Risikoabschätzung nach Aussagen des European Chemical Bureau (ECB) bis heute noch nicht abgeschlossen. Auch wurde die Studie nicht, wie anfänglich behauptet, vom ECB in Auftrag gegeben. Auch die Bundesregierung schrieb in ihrer Antwort (zu Frage 7) auf die Kleine Anfrage, dass „die Risikobewertung von Bisphenol A nach der Altstoffverordnung … erst im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden“ soll. Daraus können sich dann „ggf. erforderliche Risikominimierungsmaßnahmen“ ergeben. Dennoch wurde der BPA-Grenzwert von 10 Mikrogramm auf 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht erhöht. Auf die Frage, ob die Bundesregierung diese Grenzwerterhöhung mitträgt, verweist sie in ihrer Antwort auf den für Bisphenol A geltenden spezifischen Migrationswert von 0,6 mg/kg Lebensmittel. Dieser Wert wurde national in der Bedarfsgegenständeverordnung umgesetzt. Mit dieser Antwort weicht die Bundesregierung einer klaren zustimmenden oder ablehnenden Haltung gegenüber der BPA-Grenzwerterhöhung aus.
Ohne dass dies wissenschaftlich fundiert nachgewiesen werden konnte und die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auch keine Quelle benennen bzw. von einer sicheren Erkenntnis sprechen kann, schreibt sie, „eine schnellere Metabolisierung und Ausscheidung von Bisphenol A beim Menschen im Vergleich zu Nagetieren deute auf eine geringere Empfindlichkeit des Menschen gegenüber östrogenen Wirkungen der Substanz hin“.
Die Studie von Schönfelder et. al. zeigte, dass die menschliche Plazenta nicht als Barriere für elterliches BPA fungiert, dieser Wirkstoff also von der Mutter auf den Fetus übertritt (Schönfelder, G, Wittfoht, W, Hopp, H, Talsness, CE, Paul, M, Chahoud, I.: Parent bisphenol A accumulation in the human maternalfetal-placental unit. Environ Health Perspect. 2002 Nov; 110(11): A703-7).
In mindestens zwei epidemiologischen Studien, die der Bundesregierung laut ihrer Antwort (zu Frage 2) nicht bekannt sind, wurden negative Wirkungen von BPA festgestellt. In der Studie von Sugiura-Ogasawara, M, Ozaki, Y, Sonta, S, Makino, T, Suzumori, K. (2005) „Exposure to bisphenol A is associated with recurrent miscarriage“, wurde festgestellt, dass Frauen mit mehrfachen Fehlgeburten einen höheren Spiegel an Bisphenol A haben. Eine andere Studie, die von Takeuchi, T, Tsutsumi, O, Ikezuki, Y, Takai Y, Taketani, Y. (2004) „Positive relationship between androgen and the endocrine disruptor, bisphenol A, in normal women and women with ovarian dysfunction“ hatten Frauen mit Polycystischem Ovarien Syndrom ebenso höhere BPA-Spiegel.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage geht die Bundesregierung zwar davon aus, dass „Unterlagen über die Risikobewertung von BPA Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG darstellen“ können, schließt dies jedoch mit dem Verweis auf die §§ 8 und 9 des UIG (Umweltinformationsgesetz), die die Ablehnungsgründe aufgrund des Schutzes öffentlicher und sonstiger Belange betreffen, aus. Damit lehnt die Bundesregierung einen Informationszugang für die Öffentlichkeit ab, obwohl sie in den vorhergehenden Antworten (zu den Fragen 7 und 13) bezüglich der gesundheitsgefährdenden und ökotoxischen Eigenschaften von BPA für Mensch und Umwelt schreibt, dass die „publizierten deutschen Studien … (für) Bisphenol A ökotoxikologische Eigenschaften in den untersuchten Spezies (Fische, Frösche, Schnecken, Wasserflöhe und Zuckmücken)“ zeigen und „dass für den Bewertungsbereich „Aquatische Umwelt“ für einzelne Verwendungen von bisphenol A Risikominimierungsmaßnahmen erforderlich wären, da sonst die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen gestört werden könnte“. Eine grundsätzliche Umweltgefährdung kann die Bundesregierung deshalb nicht ausschließen, weil dies „im Rahmen der EU-Risikobewertung zu klären“ ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Liegt der Bundesregierung die für die Grenzwerterhöhung ausschlaggebende Studie von der Gruppe um Rochelle Tyl (2006) inzwischen vollständig vor?
Warum rechtfertigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/5405) die Grenzwerterhöhung von BPA, obwohl ihr zu diesem Zeitpunkt die Studie von Tyl (2006) noch gar nicht vorlag, sie also weder Kenntnis über die Durchführung der Studie noch über die Hintergründe der Finanzierung gehabt hat?
Wurde die Studie von Rochelle Tyl (2002 du 2006) nach den Kriterien der Guten Laborpraxis durchgeführt, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die aktuelle Studie von Rochelle Tyl (2006) vom American Plastic Council finanziert wurde?
Ändert die Finanzierung der Studie von Tyl (2006) durch das American Plastic Council die Haltung der Bundesregierung bezüglich der Grenzwerterhöhung von BPA, und wird sie auf nationaler Ebene diese Grenzwerterhöhung nicht mittragen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass von den insgesamt 167 öffentlich finanzierten Studien, 153 negative Wirkungen von BPA feststellten, jedoch alle 13 von der Industrie finanzierten bzw. geförderten Studien keine nachhaltigen gesundheitsschädigenden Effekte nachwiesen und in der Studie von Rochelle Tyl (2002) signifikante Wirkungen von Bisphenol A im Ovariengewicht und der Anogenitaldistanz bei weiblichen Nachkommen der zweiten Generation ab Dosen von 7 µg/7 kg Körpergewicht festgestellt wurden?
Warum sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung von BPA in Plastikprodukten keinen Handlungsbedarf, obwohl sie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/5405) erklärte, dass „eine schnellere Metabolisierung beim Menschen im Vergleich zu Nagetieren“ auf eine geringere Empfindlichkeit des Menschen gegenüber östrogenen Wirkungen der Substanz hindeute?
Warum geht die Bundesregierung bezüglich der Studie von Schönfelder et. al. (siehe Vorbemerkung) davon aus, dass diese aufgrund falscher Untersuchungsparameter (BPA-Glukoronid) falsche Aussagen über die Halbwertzeit bei der Ausscheidung aus und der Akkumulation von BPA im Körper macht?
Warum sieht die Bundesregierung den Tatbestand der §§ 8 und 9 des UIG erfüllt und rechtfertigt damit eine Ablehnung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger, obwohl deutsche Studien ökotoxikologische Eigenschaften von Bisphenol A festgestellt haben?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass mit der Verweigerung des Informationszugangs für Bürgerinnen und Bürger über die Wirkungsweise von BPA, eine selbstbestimmte Gefahrenabwehr durch selektiven Konsum von Produkten, die Bisphenol A enthalten, nicht möglich ist?
Warum teilt die Bundesregierung im Rahmen des § 5 des UIG nicht mit, warum ein Informationszugang entsprechend dem § 2 Abs. 3 des UIG nicht stattfindet, und in welchen Punkten sieht die Bundesregierung konkret den Tatbestand erfüllt, wonach die Belange des öffentlichen Interesses nicht denen des Schutzes der öffentlichen oder privaten Güter überwiegen und somit der Schutz öffentlicher oder privater Güter dem des Umwelt und Gesundheitsschutzes vorgezogen werden?
Welche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Risikobewertung von Bisphenol A stehen, liegen dem Bundesinstitut für Risikobewertung und der Bundesregierung vor?