Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen betroffener Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in zivilen Spezial-Kliniken
der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) entstehen als eine verzögerte Reaktion auf ein außergewöhnlich belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer bis längerer Dauer von außergewöhnlicher Bedrohung. Die Zahl der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die unter PTBS in der Folge eines Auslandseinsatzes erkranken, hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. In den Jahren 2004/2005 hat sich die Zahl der PTBS-betroffenen Soldaten gegenüber den Vorjahren verdoppelt bis nahezu verdreifacht. Besonders bei Soldatinnen und Soldaten aus dem ISAF-Kontingent treten vermehrt PTBS-Erkrankungen auf. Die aktuellen Zahlen für die Jahre 2006 und 2007 wurden bislang noch nicht veröffentlicht. Es ist aber aufgrund der sich verschärfenden Sicherheitslage in Afghanistan anzunehmen, dass die Zahl der PTBS-Erkrankungen weiter steigen wird. Der Schwerpunkt für eine stationäre Behandlung von PTBS-Betroffenen ist das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, ferner bestehen Behandlungsplätze im Bundeswehrkrankenhaus Koblenz sowie in den Bundeswehrkrankenhäusern Berlin und Ulm. Darüber hinaus werden PTBS-betroffene Soldatinnen und Soldaten aber auch in zivilen Spezial-Kliniken, beispielsweise der Klinik Möhnesee im Sauerland, untergebracht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele stationäre Behandlungsplätze für PTBS-betroffene Soldaten standen im Zeitraum von 2000 bis 2007 im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Anfragen für einen stationären Behandlungsplatz für PTBS-betroffene Soldaten im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg gab es im Zeitraum 2000 bis 2007?
Wie viele von diesen Anfragen mussten negativ beschieden werden, da nicht genügend Behandlungsplätze zur Verfügung standen?
Wie viele PTBS-Behandlungsplätze existieren im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz sowie in den Bundeswehrkrankenhäusern Berlin und Ulm (bitte nach Standort aufschlüsseln)?
Wie viele Bundeswehrsoldaten haben in den Jahren 2000 bis 2007 in zivilen Spezial-Kliniken eine stationäre PTBS-Behandlung in Anspruch genommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Anhand welcher Kriterien werden zivile Spezial-Kliniken für die PTBS-Behandlung von Bundeswehrsoldaten ausgewählt?
Anhand welcher Kriterien wird die Entscheidung getroffen, ob ein Bundeswehrsoldat im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg in Bezug auf PTBS stationär untergebracht und behandelt wird oder ob er in einer zivilen Klinik-Einrichtung untergebracht wird?
Ist es zutreffend, dass aufgrund von Kapazitätsengpässen im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg die Zahl der in zivilen Spezial-Kliniken stationär untergebrachten Soldaten im Jahr 2007 angestiegen ist?
Wenn ja, wie hat sich dieser Anstieg im Zeitverlauf dargestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Ist es zutreffend, dass nur noch schwerste Fälle von PTBS im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg stationär behandelt werden können?
Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diesen Umstand?
Inwiefern ist sichergestellt, dass im Rahmen der PTBS-Behandlung („kontrolliertes Erinnern“) durch private Träger kein unbefugtes Personal Kenntnis von Dienstgeheimnissen bekommt bzw. Soldaten gegen § 14 des Soldatengesetzes verstoßen müssen?
Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Behandlungsplätze für an PTBS erkrankte Soldatinnen und Soldaten im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg in den nächsten Jahren auszubauen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung?
Wenn ja, in welchem Umfang und Zeitrahmen soll dieser Ausbau stattfinden?
Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Unterbringungen der PTBS-betroffenen Soldatinnen und Soldaten in zivilen Spezial-Kliniken in den Jahren 2000 bis 2007 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf welche Summe belaufen sich die Haushaltsmittel, die dem Bundesministerium der Verteidigung im Allgemeinen sowie dem Bundeswehrkrankenhaus Hamburg im Speziellen in den Jahren 2000 bis 2007 für die Behandlung von PTBS-Erkankungen zur Verfügung standen?
Wie ist die Kooperation zwischen zivilen Einrichtungen, in denen PTBS-betroffene Soldaten untergebracht sind, und den medizinischen Einrichtungen der Bundeswehr, vor allem dem Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, strukturiert?
Findet zwischen diesen zivilen Einrichtungen und den medizinischen Einrichtungen der Bundeswehr, vor allem dem Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, ein Wissens- und Erfahrungstransfer statt?
Wenn ja, wie ist dieser gestaltet?
Wenn nein, weshalb wird auf einen solchen Wissens- und Erfahrungstransfer bislang verzichtet?
Ist es zutreffend, dass bislang von der Einrichtung eines Kompetenz- bzw. Forschungszentrums zur Behandlung von PTBS („Traumazentrum“) aus Haushaltsgründen Abstand genommen worden ist?
Wenn ja, gedenkt die Bundesregierung die notwendigen finanziellen Mittel zur Realisierung eines solchen Forschungs- bzw. Kompetenzzentrums in naher Zukunft in den Einzelplan 14 einzustellen?