Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
Drucksache
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14. Wahlperiode
01. 12. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30.
November 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Lippmann und der Fraktion
der PDS
– Drucksache 14/4059 –
Flugzeugabstürze der Bundeswehr im Ausland und militärische
Flugzeugabstürze in der Bundesrepublik Deutschland
Am 30. August 2000 ist eine Tornado-Maschine der deutschen Luftwaffe in
der Nähe des Stützpunktes Goose Bay (Kanada) abgestürzt. Die beiden
Piloten fanden den Tod. Dieser Unfall steht in einer langen Reihe von
Militärflugzeugabstürzen bzw. -unfällen. Damit ist die Frage aufgeworfen, inwieweit im
militärischen Flugbetrieb mit einem beträchtlich erhöhten Risikopotential zu
rechnen ist. Eine genauere Aufarbeitung dieser Unfallbilanz scheint daher
dringlich.
1. Wie verteilen sich militärische Flugunfälle in der Bundesrepublik
Deutschland und bei der Bundeswehr im Ausland zwischen 1993 und 2000 auf die
Flugunfallkategorien I und II (jährliche Anzahl)?
Unfälle der Bundeswehr werden gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv)
der Bundeswehr 19/6 in Kategorie I und II unterteilt. Eine Untergliederung der
Unfälle ausländischer Streitkräfte nach diesen Kriterien liegt nicht vor, da die
Einstufung der Unfälle durch das betroffene Land nach eigenen Kriterien erfolgt.
Eine Aufgliederung der Flugunfälle der Bundeswehr ist aus der nachfolgenden
Tabelle ersichtlich.
Militärische Flugunfälle der Bundeswehr in der Bundesrepublik Deutschland
und im Ausland zwischen 1993 und 2000:
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
* Stand 13. November 2000
*
1
Kategorie I
: Unfälle mit Luftfahrzeugen, bei denen
– keine Person tödlich oder schwer verletzt wurde,
– ein Luftfahrzeug beschädigt, aber nicht zerstört wurde,
– außer Angehörigen der Bundeswehr oder der für den Bundesminister der Verteidigung (BMVg) oder
das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) arbeitenden Forschung und Industrie keine
anderen Personen beteiligt waren.
*
2
Kategorie II:
Unfälle mit Luftfahrzeugen, bei denen
– ein Luftfahrzeug zerstört oder eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist,
– die Umstände des Unfalls die Einschaltung übergeordneter Stellen erforderlich machen.
2. Wie viele „gefährliche Luftbegegnungen“ haben sich von 1993 bis 2000
über dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland unter Beteiligung
von Militärflugzeugen und -hubschraubern sowie im Ausland unter
Beteiligung von Flugzeugen der Bundeswehr (jährlich aufgegliedert) ereignet?
Inland:
*1) alle gemeldeten Vorfälle
*2) Risikokategorien „A“ (Akute Zusammenstoßgefahr) und
„B“ (Sicherheit nicht gewährleistet)
*3) Stand 30. September 2000
Quelle: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Arbeitsgruppe Air Proximity Evaluation Group (APEG)
Meldungen über „gefährliche Annäherungen“ in ausländischen Lufträumen
unter Beteiligung von Bundeswehr Luftfahrzeugen von 1993 bis 2000 liegen nicht
vor.
3. Wie viele Militärflugzeuge und -hubschrauber sind in den Jahren 1993 bis
2000 über dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland abgestürzt
(aufgegliedert nach Unglücksdatum, Ort, Flugmuster, Herkunftsland und
Absturzursache)?
44 zerstörte Luftfahrzeuge.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
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In der vorliegenden Statistik (Zeitraum 1993 bis 2000) der zerstörten
Luftfahrzeuge (Militärflugzeuge und -hubschrauber) sind neben abgestürzten
Luftfahrzeugen auch solche enthalten, die bei Unfällen in der Start- und Landephase
zerstört wurden.
Die Unfallursachen sind den Bereichen „Personal“, „Technik“, „Umwelt“ oder
„Unbestimmt“ zugeordnet.
Weitergehende Informationen sind wie zu den Fragen 5, 6, 7 und 21 eingestuft.
4. Wie viele Flugzeuge und Hubschrauber der Bundeswehr sind in den Jahren
1993 bis 2000 im Ausland oder über internationalen Gewässern abgestürzt
(aufgegliedert nach Unglücksdatum, Ort/Land, Flugmuster und
Absturzursache)?
19 zerstörte Luftfahrzeuge.
5. Wie verteilen sich die militärischen Flugzeug- und Hubschrauberabstürze
zwischen 1993 und 2000 in der Bundesrepublik Deutschland nach
Herkunftsländern jährlich auf die einzelnen Bundesländer?
Stand: 13. Oktober 2000
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Wie viel Militärpersonal und wie viele Zivilisten kamen bei militärischen
Flugzeug- und Hubschrauberabstürzen in der Bundesrepublik Deutschland
und der Bundeswehr im Ausland 1993 bis 2000 (bitte Zuordnung nach
einzelnen Abstürzen wie in Frage 3) ums Leben?
7. Wie viele Soldaten und wie viele Zivilpersonen wurden bei militärischen
Flugzeug- und Hubschrauberabstürzen in der Bundesrepublik Deutschland
und bei der Bundesluftwaffe im Ausland von 1993 bis 2000 verletzt, wie
viele davon schwer und/oder mit bleibenden Gesundheitsschäden
(Zuordnung nach einzelnen Abstürzen wie in Frage 3)?
Eine
schwere
Verletzung liegt vor, wenn die Verletzung eine voraussichtliche
Verwendungsunfähigkeit von mehr als zwei Monaten oder eine voraussichtliche
Einschränkung der Verwendungsfähigkeit von mehr als sechs Monaten zur
Folge hat. Jede andere Verletzung gilt als leichte.
Statistiken über Verletzungen und Folgeschäden nach Flugunfällen der
Gaststreitkräfte liegen nicht vor.
Bei Abstürzen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr wurden:
Bei einem Bundeswehrangehörigen führte die schwere Verletzung dazu, dass die
Wehrfliegerverwendungsfähigkeit dauerhaft nicht mehr gegeben ist.
8. Trifft es zu, dass weder das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
noch das Bundesministerium der Finanzen Übersichten zu Sachschäden
führen, die durch militärische Flugzeugabstürze für Zivilisten entstanden
sind und entstehen?
Falls solche Bilanzen existieren, wie hoch sind die jeweiligen
Schadenshöhen von 1956 bis 2000 und wie verteilen sie sich jährlich (1956 bis 2000)
auf die einzelnen Bundesländer?
Das Bundesministerium der Verteidigung führt seit 1993 Übersichten zu allen
Schäden, die durch Abstürze von
Bundeswehrluftfahrzeugen
entstehen. Als
Fremdschäden sind in den folgenden Tabellen alle, auch Umweltschäden
betreffende Erstattungen an Zivilpersonen sowie an zivile Einrichtungen außerhalb der
Bundeswehr erfasst.
Getötete Militärpersonen: –
–
Bundeswehr
NATO
64
15
Getötete Zivilpersonen: 15
Soldaten leicht verletzt: 33 Zivilisten leicht verletzt: 6
Soldaten schwer verletzt: 17 Zivilisten schwer verletzt: 2
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –
Drucksache
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Fremdschäden im Zusammenhang mit Abstürzen von Bundeswehr-
Luftfahrzeugen
Stand: 19. Oktober 2000
Vom Bundesministerium der Finanzen wird keine gesonderte Statistik über
Fremdschäden aufgrund von Flugzeugabstürzen
ausländischer Streitkräfte
geführt.
Die auf diese Weise verursachten Fremdschäden fließen in die allgemeine
Jahresübersicht der von der Verteidigungslastenverwaltung abgewickelten
Truppenschäden ein.
Durch Einzelnachfrage beim Bundesminister der Finanzen für den Zeitraum ab
1993 wurden folgende Schadenshöhen ermittelt:
Fremdschäden im Zusammenhang mit Abstürzen von Luftfahrzeugen
ausländischer Streitkräfte
Stand: 19. Oktober 2000
9. Wie hoch belaufen sich die Sachschäden an militärischem Gerät durch
militärische Flugzeugabstürze 1956 bis 2000?
Falls keine exakten Zahlen vorliegen, auf welche Summen schätzt das
BMVg diese Verluste (nach Jahren und Flugmustern)?
Für den geforderten Zeitraum liegen keine vollständigen Daten vor.
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– 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
10. Wie hoch waren/sind der Stückpreis, der Systempreis und wie hoch ist
der durchschnittliche Zeitwert der folgenden Flugmuster: PA 200 IDS/
ECR/RECCE, F-4F, MIG-29, A-Jet, C-160, Do 28, Do 228, VFW-614,
HFB-320, L-410, T-37, T-38, BR 1150, UH-1D, Bo-105 P/M/VBH,
Mi-8, CH-53, Mk-41, Mk-88, Alouette II, B-707, A-310, TU-154M,
Super Puma (Angaben vom Zeitpunkt der Erstbeschaffung, nach 5, 10, 15,
20 und 25 Betriebsjahren, sowie zum augenblicklichen Zeitpunkt)?
Ein Zeitwert (Stückpreis/Systempreis) in Abhängigkeit von den Betriebsjahren
wird für die Luftfahrzeuge der Bundeswehr nicht ermittelt, da keine
betriebswirtschaftliche Anlagenbuchhaltung unter Berücksichtigung von
Abschreibungswerten durchgeführt wird.
In der Anlage l werden die „Kalkulatorischen Kosten Luftfahrzeuge“ für in
Deutschland noch in der Nutzung befindliche Waffensysteme, deren
„hochgerechnete Gerätestückpreise“ und der für kalkulatorische Zwecke verwendeten
„Abschreibungs- und Zinswerte pro Flugstunde“ in Abhängigkeit von
prognostizierter Nutzungsdauer und jährlicher Flugstundenleistung dargestellt.
11. Welcher finanzielle Gesamtschaden entstand der Bundesrepublik
Deutschland durch militärische Flugzeugabstürze von 1956 bis 1999 im
In- und Ausland (nach Jahren)?
Der finanzielle Gesamtschaden ist nicht zu ermitteln.
12. Wurden die bei Unfällen verloren gegangenen Flugmuster F-4F und
PA-200 nachbeschafft?
Wie hoch waren die Kosten dieser Wiederbeschaffung?
Nein.
13. Trifft es zu, dass eine statistische Zuordnung der militärischen
Flugzeugabstürze in der Bundesrepublik Deutschland und bei der
Bundesluftwaffe im Ausland von 1956 bis 2000 nach Flugbewegungen (Tiefflug,
Flugdemonstrationen, Formationsflüge, Übungsflüge in verschiedenen
Höhenbändern) dem BMVg nicht möglich ist, obwohl sich mit dem
General Flugsicherheit eine eigene Bundeswehrdienststelle mit den
Flugunfallanalysen befasst?
Falls dies doch möglich ist, wie verteilen sich die Flugunfälle nach Jahren
und Flugbewegungen (prozentual und absolut) auf die entsprechenden
Einsatzbedingungen?
Seit Einführung einer Datenbank bei General Flugsicherheit in der Bundeswehr
sind Abfragen dieser Art nunmehr zurückgehend bis zum Jahr 1993
grundsätzlich möglich.
Die in der Datenbank zur Verfügung stehenden Daten beziehen sich
grundsätzlich auf Unfälle mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr. Bei Unfällen ausländischer
Streitkräfte werden nur „Eckdaten“ (z. B. Datum und Ort des Ereignisses,
Luftfahrzeugmuster, Herkunftsland und Tote) gespeichert.
In der vorliegenden Statistik (Zeitraum 1993 bis 2000) der Abstürze von
Luftfahrzeugen Bundeswehr sind neben abgestürzten Luftfahrzeugen auch solche
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enthalten, die bei Unfällen in der Start- und Landephase zerstört wurden. Beim
Formationsflug ereigneten sich keine Flugzeugabstürze.
Flugzeugabstürze, die sich beim Tiefflug ereigneten, sind im jeweiligen Jahr in
der Spalte „Höhenband unter 500 m“ aufgelistet.
Im Jahr 1993 ereignete sich ein Flugunfall bei einer Vorübung für eine
Flugveranstaltung im Höhenband unterhalb 500 m und im Jahr 1998 ein Flugunfall
während einer nichtöffentlichen, internen Verbands-Informationsveranstaltung im
Höhenband zwischen 500 m und 1 500 m. Diese Unfälle sind in der unten
dargestellten Tabelle aufgenommen.
Stand: 13. November 2000
14. Wie verteilen sich die Absturzursachen militärischer Flugunglücke in der
Bundesrepublik Deutschland und bei der Bundesluftwaffe im Ausland
von 1993 bis 2000 nach Jahren (Personal, Technik, Umwelt, Sonstiges)?
Unfallursachen werden bei der Bundeswehr den Bereichen „Personal“,
„Technik“, „Umwelt“ oder „Unbestimmt“ zugeordnet. Eine Aufgliederung der
Ursachen, die nach einem Absturz militärischer Luftfahrzeuge (einschließlich
NATO) in der Bundesrepublik Deutschland und Luftfahrzeugen der Bundeswehr
im Ausland von 1993 bis 2000 festgelegt wurden, sind in der folgenden Tabelle
dargestellt. (Ursachen zu Unfällen ohne Absturz eines Luftfahrzeugs sind nicht
aufgeführt).
Stand: 13. November 2000
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– 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
15. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass zwischen 1961 und 1992
Bundeswehrflugzeuge in etwa 15 % aller Fälle durch technisches
Versagen abstürzten?
Wie verhält sich dieser Wert im Vergleich zu Abstürzen deutscher
Zivilflugzeuge über 5,7 Tonnen im gleichen Zeitraum?
Die Feststellung, dass zwischen 1961 und 1992 Bundeswehrflugzeuge in etwa
15 % aller Fälle durch technisches Versagen abstürzten, trifft nicht zu.
Der tatsächliche Anteil der Ursache „Technik“ im besagten Zeitraum kann nur in
Relation zu allen Flugunfällen richtig berechnet werden. Danach ergibt sich für
die Jahre 1961 bis 1992 eine durchschnittliche Ursachenfestlegung der Ursache
„Technik“ von 35,1 %.
Die Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchung (BFU) führt erst seit 1973
statistische Daten über die Ursachen von Unfällen mit zivil zugelassenen
Luftfahrzeugen.
Ein direkter Vergleich der Ursachenfestlegung „Technik“ bei Abstürzen
deutscher Luftfahrzeuge mit ziviler Zulassung über 5,7 Tonnen mit Abstürzen von
Bundeswehrluftfahrzeugen ist aufgrund unterschiedlicher Einstufung der
Ursache „Technik“ nicht möglich.
Hierzu ist anzumerken, dass eine solche Gegenüberstellung keinen
aussagekräftigen Vergleich erlaubt, da sich Rahmenbedingungen des militärischen Einsatzes
und Komplexität des Fluggerätes von zivilen Flugzeugen über 5,7 Tonnen
erheblich unterscheiden.
16. Worauf führt die Bundesregierung zurück, dass sich zwischen 1961 und
1992 die Jahresquoten für die durch „menschliches Versagen“
verursachten Unfälle von 54 % im Jahre 1961 auf 100 % im Jahre 1992 steigerten?
Ist dies auf eine zunehmend schlechtere Ausbildung der Piloten
zurückzuführen oder ist dies durch immer kompliziertere Flugmuster und
Flugmanöver zunehmend vorprogrammiert?
Im Jahre 1961 ereigneten sich 129 Flugunfälle, dabei wurde bei 71 Unfällen
(54,5 %) die Ursache „Personal“ festgelegt. Im Vergleich dazu ereigneten sich
1992 insgesamt nur drei Flugunfälle, bei denen die Ursache „Personal“ in allen
Fällen festgelegt wurde. Hieraus ergibt sich die Feststellung von „100 %
menschliches Versagen“ für das Jahr 1992.
Diese Zahlen lassen keinen Rückschluss auf eine „schlechtere Ausbildung der
Piloten“ zu, sondern sind eher ein Beweis für die insgesamt erfolgreiche
präventive Flugsicherheitsarbeit.
17. Welche Erkenntnisse liegen dem BMVg über den Zusammenhang von
externen elektromagnetischen Wellen und deren störenden Einflüssen auf
die Bordelektronik insbesondere des Flugmusters Tornado vor?
Grundsätzlich können alle stromführenden Leitungen, elektrische und
elektronische Komponenten – auch in Luftfahrzeugen (Lfz) – durch elektromagnetische
Felder beeinflusst werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 –
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Die Störfestigkeit gegen solche Einwirkungen wird als Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV) bezeichnet und (da abhängig von der Feldstärke) in Volt pro
Meter gemessen.
Die EMV ist ein Konstruktionsmerkmal fliegender Waffensysteme, das
wesentlich durch die zum Zeitpunkt der Entwicklung verfügbare (z. B. analoge oder
digitale „fly by wire“) Technologie beeinflusst ist. Nachträgliche Verbesserungen
sind nur im Rahmen der konstruktiv bedingten Systemgrenzen möglich.
Für das Waffensystem PA-200 TORNADO war daher ursprünglich lediglich
eine geringe EMV spezifiziert; der EUROFIGHTER wird über eine weit höhere
Störfestigkeit verfügen.
In unmittelbarer Antennennähe von Sendeanlagen können im kritischen
Frequenzbereich jedoch höhere Feldstärken als die in den Spezifikationen des
jeweiligen Luftfahrzeugs festgelegten auftreten. Diese Anlagen sind deshalb in so
genannten
H
igh
I
ntensity
R
adio
T
ransmission
A
reas (HIRTA)-Listen erfasst, in
denen ein Lfz-typenbezogener Sicherheitsabstand ausgewiesen ist, der von den
Lfz-Besatzungen durch Umfliegen einzuhalten ist.
Bereits vor – insbesondere aber nach – dem PA-200 TORNADO-Absturz bei
Holzkirchen im Jahr 1984 (einziger Unfall der Bundeswehr, bei dem ursächlich
EMV festgestellt wurde) waren Maßnahmen zur Verbesserung der Abschirmung
für rechnergestützte Geräte der Flugsteuerung des Waffensystems eingeleitet
worden; wesentlich war dabei die Einrüstung neuer Kabelbäume nach Militär-
Standard 1760 und die Verwendung so genannter „Filter-Pins“ in kritischen
Steckverbindungen.
In aufwendigen Untersuchungen (u. a. auf der eigens für diesen Zweck mit
Bundesmitteln geförderten und von der Firma EADS, Manching, entwickelten
H
igh-
E
nergy
E
lectromagnetic
R
adiated
F
ield (HERF)-Messanlage) konnte
nachgewiesen werden, dass der PA-200 TORNADO sich nunmehr bei einer
vierfach erhöhten EMV-Festigkeit (im Vergleich zum Einführungszeitraum)
unkritisch gegenüber elektromagnetischen Einflüssen verhält.
Damit ist ein bis dahin nicht erwarteter hoher Sicherheitsstandard erreicht
worden; weitere Anstrengungen auf diesem Feld sind weder aus operationeller Sicht
erforderlich noch wirtschaftlich zu rechtfertigen.
18. Besteht für die Bundesregierung eine eindeutige Beziehung zwischen
Flughöhe und Absturzhäufigkeit bei Kampfflugzeugen?
Welche Absturzwahrscheinlichkeiten ergeben sich für die Flugmuster
PA-200, A-Jet, MiG-29, F-4F bei Flughöhen von 30 m, 45 m, 75 m,
150 m, 300 m, 450 m und 1 500 m, bei Plan-, Endanflug- und
Höchstgeschwindigkeit?
Ein eindeutiger, ursächlicher Zusammenhang zwischen Flughöhe und
Absturzwahrscheinlichkeit besteht nicht.
Obwohl von den angesprochenen Waffensystemen eine große Anzahl der
taktischen Einsätze in niedrigen Höhen durchgeführt werden, ereigneten sich in
einem Zeitraum von 25 Jahren nur vier Unfälle im Höhenbereich unter 45 Metern.
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– 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
19. Wie viele Hubschrauberunfälle haben sich seit Gründung der
Bundeswehr durch den Unterflug von Überlandleitungen, Brücken und ähnlichen
niedrigen Installationen ereignet (nach Jahren, Orten,
Unglücksmaschinen, Verletzten und Toten, Zivilisten und Militärs)?
Seit der Gründung der Bundeswehr ereignete sich nur ein Unfall dieser Art im
Jahr 1986 bei Würzburg mit dem Luftfahrzeugmuster ALOUETTE II, bei dem
zwei Soldaten verletzt wurden.
20. Wie verteilen sich die Absturzquoten militärischer Flugzeuge auf die
einzelnen Flugmuster (Abstürze/10 000 Flugstunden) nach Jahren und
welche kumulierten Absturzquoten (Abstürze seit Einführung der einzelnen
Flugmuster) ergeben sich für die einzelnen Flugzeugmuster (PA 200 IDS/
ECR, F-4E/F, MIG-29, A-Jet, C-160, Do 28, Do 228, VFW-614,
HFB-320, L-410, T-37, T-38, BR 1150, UH-1D, Bo-105 P/M/VBH,
Mi-8, CH-53, Mk-41, Mk-88, Alouette II)?
Die Raten der bei Flugunfällen zerstörten Luftfahrzeuge (zerst. Lfz/10 000
Flugstunden) seit ihrer Einführung nach Jahren und kumulativ sind in der Anlage 2
dargestellt. Statistische Daten für T-37/T-38 Luftfahrzeugmuster liegen nicht
vor.
Bei den Luftfahrzeugmuster VFW-614, DO 228, LET L-410 und MK-41
ereignete sich kein Absturz.
Statistische Berechnungen der Unfallraten werden nur für abgeschlossene Jahre
durchgeführt. Eine Rate für das Jahr 2000 liegt daher noch nicht vor.
21. Welchen Anteil am Gesamtumfang der Ausgleichszahlungen für
Verteidigungslasten (auch Schiffsunglücke, Landmanöverschäden etc.) nahmen
Bundeswehr-Flugzeugabstürze von 1956 bis 2000 im In- und Ausland ein
(prozentual und absolut nach Jahren und Bundesländern)?
Soweit unter „Ausgleichszahlungen für Verteidigungslasten“ alle
Erstattungen
für Fremdschäden
durch Bundeswehrverwaltung und
Verteidigungslastenverwaltung gemeint sind, ist es beginnend mit dem Jahr 1995 möglich, den Anteil
der Erstattungen für Bundeswehr-Flugzeugabstürze am Gesamtumfang der
Ausgleichszahlungen zu bestimmen.
Die Wehrbereichsverwaltungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung erstatten von der Bundeswehr verursachte Fremdschäden. Die
der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) unterstehende
Verteidigungslastenverwaltung (VLV) ist für die Erstattung der Schäden
zuständig, die ausländische Truppen in Deutschland verursachen.
Seit 1995 erstellt das BMF Übersichten über die von der VLV abgewickelten
Truppenschäden. Aus diesen Übersichten des BMF und den Aufstellungen des
BMVg wurden die Beträge über die Erstattung von Fremdschäden der Jahre
1995 bis 1999 insgesamt errechnet und den Erstattungen für Bundeswehr-
Flugzeugabstürze gegenübergestellt.
Der Anteil der durch Bundeswehr-Flugzeugabstürze verursachten Schäden an
dem Gesamtumfang der Ausgleichszahlungen für alle Fremdschäden ist als
gering anzusetzen. Eine Ausnahme bildet der Flugunfall vor Namibia im Jahr 1997,
für den der größte Teil der Ausgleichszahlungen erst in diesem Jahr geleistet
wurde.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 –
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22. Wie viele Flugdemonstrationsveranstaltungen fanden von 1993 bis 1999
in der Bundesrepublik Deutschland statt (nach Jahren,
Veranstaltungsstaaten/Orten, beteiligten Verbänden und Flugmustern, öffentlich und
nicht öffentlich)?
Wie viele derartige Veranstaltungen sind künftig geplant?
Es gilt festzustellen, dass es keine militärischen
„Flugdemonstrationsveranstaltungen“ gibt. Der Bundesminister der Verteidigung hat lediglich „Tage der
offenen Tür“ mit fliegerischer Darstellung genehmigt. Hierbei werden keine
Kunstflugmanöver, sondern nur Flugelemente des täglichen Einsatzes dargestellt.
Für die Genehmigung ziviler Luftfahrtveranstaltungen sind die
Luftfahrtbehörden der Bundesländer zuständig. Auch hierbei wird von militärischen
Luftfahrzeugen kein Kunstflug durchgeführt.
Aufbewahrungsfristen für Flugaufträge und alle damit zusammenhängenden
Vorgänge und Daten bestehen für die Dauer von zwei Jahren.
Eine Statistik über die Teilnahme von Luftfahrzeugen der Bundeswehr an
militärischen und zivilen Flugveranstaltungen der Jahre 1998/1999 ist in Anlage 3
beigefügt. Der Umfang der Beteiligung an zukünftigen Veranstaltungen wird
abhängig vom dienstlichen Interesse jeweils zu Beginn eines Jahres festgelegt.
Luftfahrzeuge der US-Streitkräfte haben von 1993 bis 1999 keine
Flugdemonstrationsveranstaltungen durchgeführt.
Auch Luftfahrzeuge der Royal Air Force Germany führten 1993 bis 1999 keine
Flugdemonstrationsveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland durch.
Hubschrauber der britischen Armee (LYNX und GAZELLE) beteiligten sich in
1998 und 1999 an der so genannten „Rhine Army Summer Show“ in Bad
Lippspringe.
23. An wie vielen Flugdemonstrationen nahmen Verbände der Bundeswehr
von 1993 bis 2000 im Ausland teil (nach Jahren, Veranstaltungsstaaten/
Orten, beteiligten Verbänden und Flugmustern, öffentlich und
nichtöffentlich)?
Zur Verfügbarkeit von Daten über die Beteiligung von Luftfahrzeugen der
Bundeswehr an Veranstaltungen siehe Antwort zu Frage 22.
Eine Aufgliederung für den Zeitraum 1998 bis 2000 ist in Anlage 4 (Stand:
Oktober 2000) dargestellt.
24. Welche Flugverbände existierten seit Gründung der Bundeswehr zum
Zwecke von Kunstflug/Flugdemonstrationen (z. B.: „Vickings“) von
wann bis wann, mit welchen Flugmustern bei welchen Geschwadern?
Hierzu wird festgestellt, dass es derzeit keine militärischen „Flugverbände“ für
„Kunstflug/Flugdemonstrationen“ bei der Bundeswehr gibt.
In der Heeresfliegertruppe hat es auch in der Vergangenheit keine entsprechende
Flugformation gegeben.
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– 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Luftwaffe
Marine
25. Wie viele Zivil- und Militärpersonen wurden bei Flugdemonstrationen
deutscher Flugmuster seit 1956 im In- und Ausland verletzt und wie viele
getötet (nach Jahren, Unglücksmaschinen, Unfallorten und Opfern)?
Zwischen 1961 und 1998 wurden 8 Soldaten getötet, 14 verletzt.
5 Zivilisten wurden verletzt.
26. Wie viele Zivil- und Militärpersonen wurden bei Flugdemonstrationen
ausländischer Flugmuster in der Bundesrepublik Deutschland seit 1956
verletzt und wie viele getötet (nach Jahren, Nationalität,
Unglücksmaschinen, Unfallorten und Opfern)?
Seit 1956 ereignete sich nur ein Unfall dieser Art im Jahr 1988 auf dem Flugplatz
Ramstein mit 10 Luftfahrzeugen „Aer Macchi MB-339 A“ der italienischen
Kunstflugstaffel „Frecce Tricolori“, bei dem drei Militärpersonen und 67
Zivilisten getötet wurden. Ca. 100 Zivilisten wurden verletzt.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 –
Drucksache
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27. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es bei keinem militärischen
Flugmanöver seit Gründung der Bundeswehr derart viele
Personenschäden gab wie bei Flugdemonstrationen?
Welche Bedeutung haben vor diesem Hintergrund Schauflüge für die
Landesverteidigung?
Nein, das kann nicht bestätigt werden.
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 25.
28. In welchem Verhältnis stehen militärische Flugzeugabstürze in der
Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1993 bis 2000 zu Abstürzen von
Zivilflugzeugen über 5,7 Tonnen (absolut, nach Jahren, Flugbewegungen,
Flugstunden, Personen- und Sachschäden)?
Eine Gegenüberstellung von Abstürzen deutscher Luftfahrzeuge mit ziviler
Zulassung über 5,7 Tonnen mit Abstürzen von militärischen Luftfahrzeugen in
dieser Gewichtsklasse erlaubt keinen aussagekräftigen Vergleich, da sich die
Rahmenbedingungen des Einsatzes und Komplexität des Fluggerätes grundlegend
unterscheiden.
Außerdem stehen weder statistische Daten über Sachschäden bei zivilen
Luftfahrzeugen noch Einzelaufstellungen im Zusammenhang mit militärischen
Luftfahrzeugen zur Verfügung.
Drucksache
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4867
– 14 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 –
Drucksache
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Anlage 2 zu Frage 20
BT-Drs. 14/4059
Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Drucksache
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– 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17 –
Drucksache
14/
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Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Drucksache
14/
4867
– 18 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 19 –
Drucksache
14/
4867
Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Drucksache
14/
4867
– 20 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Absturzraten
(jährlich/kumulativ)
Anlage 3 zu Frage 22
BT-Drs. 14/4059
Zu 22
Drucksache 14/4867 – 28 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Drucksache 14/4867 – 30 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Anlage 4 zu Frage 23
BT-Drs. 14/4059
Zu 23
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 33 – Drucksache 14/4867
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