Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6556
16. Wahlperiode 04. 10. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock,
Jürgen Trittin, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/6495 –
Künftige Ausgestaltung der EU-Handelspolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 4. Oktober 2006 hat die Europäische Kommission die Mitteilung „Ein
wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-
Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ KOM (2006) 567 endg.
vorgelegt. Im Zusammenhang mit der Mitteilung ergeben sich Fragen hinsichtlich
der künftigen Ausgestaltung der EU-Handelspolitik.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Effekte der systematischen
Erhöhung der Zahl bilateraler und multilateraler Handelsabkommen der
letzten Jahre auf die multilaterale Handelspolitik, z. B. auf die MFN Tarife
(Most Favoured Nation tariffs) für Agrar- und Industriegüter?
Für die Bundesregierung und die EU hat das multilaterale Handelssystem
weiterhin Priorität. Ein zügiger Abschluss der Doha-Runde mit einem
ehrgeizigen und ausgewogenen Ergebnis ist und bleibt deshalb vordringliches Ziel
der gemeinsamen Handelspolitik. Allerdings hat die Zahl bilateraler
Freihandelsabkommen in den letzten Jahren deutlich zugenommen und es ist zu
erwarten, dass weitere Abkommen in nächster Zeit abgeschlossen werden. Jedes
Land kann seine Handelspolitik in eigener Souveränität gestalten. Sofern
bilaterale Freihandelsabkommen abgeschlossen werden, die die Anforderungen von
Artikel XXIV GATT erfüllen, gelten die speziellen bilateralen Vereinbarungen
in Abweichung vom Grundsatz der Meistbegünstigung.
2. Ist sie der Meinung, dass dadurch die Bedeutung der World Trade
Organisation (WTO) geschmälert wird?
Nach Auffassung der Bundesregierung hat die WTO einen hohen Stellenwert.
Insbesondere bilden die multilateral geltenden WTO-Regeln einen
verlässlichen Rahmen und sind insbesondere auch für kleinere Länder und Entwick- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
2. Oktober 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/6556 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodelungsländer von Vorteil. Soweit das Handelsregime der WTO durch bilaterale
Absprachen überlagert wird, kann dies zu einem Bedeutungsverlust der WTO
führen. Umgekehrt können Freihandelsabkommen mit einem WTO-Plus-
Ansatz auch dazu beitragen, die WTO zu stärken und langfristig neue
Verhandlungsthemen wie z. B. Umwelt- und Sozialstandards in das multilaterale
Handelssystem aufzunehmen. Darüber hinaus lassen bilaterale Abkommen auch
mehr Raum für Kooperation, wie z. B. im Bereich Tierschutz.
3. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Europäischen Kommission,
dass die WTO das wirksamste Instrument zur Steuerung der
Handelsbeziehungen in einem regelbasierten System sei, und welche politischen
Auswirkungen sieht sie auf die laufende Welthandelsrunde und mögliche
weitere Welthandelsrunden durch die umfassenden Verhandlungen großer
Handelsmächte auf bilateraler Ebene?
Die Bundesregierung teilt die wiedergegebene Auffassung der EU-
Kommission voll und ganz. Die Zunahme bilateraler Freihandelsabkommen können die
schon in der Antwort zu Frage 2 genannten Wirkungen haben. Im Rahmen der
EU-Handelspolitik setzt sich die Bundesregierung für einen WTO-Plus-Ansatz
und die mit ihm verbundene Stärkung der WTO ein.
4. Entfernt sich die EU durch die Aufnahme von bilateralen Verhandlungen
aus Sicht der Bundesregierung vom multilateralen Ansatz?
Die Bundesregierung widerspricht dieser Annahme. Die Aufnahme bilateraler
Verhandlungen über Abkommen der verschiedensten Art verfolgt zumeist ein
Bündel von Zielen unter Einschluss politischer Fragen. Die Aufnahme von
Verhandlungen über Freihandelsabkommen wird durch die schon bestehenden
außenpolitischen Beziehungen und durch Verhandlung neuer Partnerschafts-
und Kooperationsabkommen beispielsweise mit den ASEAN-Ländern
flankiert. Der Freihandelsteil dieser Abkommen ist darauf ausgerichtet, durch
Einbeziehung weiterer Themen wie öffentliches Auftragswesen, Investitionen und
Standards nachhaltiger Entwicklung ein „Sprungbrett“ zu schaffen, um diese
Themen in Zukunft auch im multilateralen Rahmen zu verhandeln.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung den in der o. g. Mitteilung der
Europäischen Kommission beschriebenen Ansatz, durch weitreichende
Freihandelsabkommen mit einigen der weltweit wettbewerbsstärksten Ländern
in einen offenen und stärker entregelten Wettbewerb zu treten?
Die Bundesregierung begrüßt die Aufnahme dieser Verhandlungen und hat sich
unter deutscher Präsidentschaft aktiv dafür eingesetzt, die Mandate an die
Kommission für Verhandlungen so schnell wie möglich zu verabschieden. Die
Bundesregierung widerspricht nachdrücklich der Annahme, dass damit ein
stärkerer „entregelter Wettbewerb“ befördert würde – das Gegenteil ist richtig.
Durch Aufnahme neuer Themen in den Verhandlungskatalog können und
sollen die bilateralen Freihandelsabkommen vielmehr dazu beitragen, zusätzliche
Regeln für den internationalen Handelsaustausch zu schaffen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/65566. Welche Auswirkungen wird ein solcher Wettbewerb auf die europäischen
Sozial- und Umweltstandards haben?
In den Mandaten für Verhandlungen über bilaterale Abkommen ist
ausdrücklich festgehalten, dass Umwelt- und Sozialstandards einen wesentlichen
Verhandlungspunkt darstellen und Vereinbarungen darüber angestrebt werden. Die
Abkommen werden somit zur Stärkung von Umwelt- und Sozialstandards
beitragen können.
7. Mit welchen Ländern steht eine unmittelbare Aufnahme von
Handelsgesprächen – auch im Rahmen von wirtschaftlichen
Partnerschaftsabkommen – angesichts der Zustimmung des Rates im April 2007 zur Aufnahme
von bilateralen Verhandlungen mit ASEAN (Association of Southeast
Asian Nations), Indien und Korea bevor, und bis zu welchem Zeitpunkt
werden diese voraussichtlich abgeschlossen?
Mit Indien und Korea haben die Verhandlungen über Freihandelsabkommen
bereits begonnen. Mit den ASEAN-Ländern ist ein Arbeitsplan zur Aufnahme
der Verhandlungen verabschiedet worden. Die Dauer der Verhandlungen lässt
sich nicht prognostizieren. Ziel der EU ist es, die jeweiligen Verhandlungen
möglichst innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Die Verhandlungen der
EU mit der Andengemeinschaft und mit Zentralamerika über
Assoziierungsabkommen wurden am 14. Juni 2007 bzw. am 29. Juni 2007 formell eröffnet.
Im Rahmen dieser Verhandlungen steht auch ein Kapitel über den Freihandel
auf der Tagesordnung. Die Verhandlungen über
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit den AKP-Staaten wurden bereits 2002 begonnen und
stehen in der Endphase mit dem Ziel eines Abschlusses bis zum Ende dieses
Jahres.
8. Welche der dort erwähnten Staaten oder Staatengruppen (ASEAN, Indien,
Russland, Golf-Kooperationsrat, Korea) befinden sich in Verhandlungen
mit anderen Staaten mit dem Ziel bilaterale Handelsabkommen zu
vereinbaren?
Sämtliche der in dieser Frage angesprochenen Drittstaaten oder Regionen
führen auch Verhandlungen mit anderen Drittstaaten oder Regionen. Der
Bundesregierung sind derzeit – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – folgende
Verhandlungen der genannten Staaten bekannt:
a) GCC (Golfkooperationsrat): neben Verhandlungen mit der EU führt der GCC
zahlreiche weitere Verhandlungen über Freihandelsabkommen (FHA), u. a.
mit China, Indien, Pakistan, Türkei, Japan, EFTA, Australien, Neuseeland,
Singapur, Mercosur; Verhandlungsaufnahme mit Korea ist für den Herbst
dieses Jahres geplant;
b) Russland: es bestehen FHA mit den GUS-Ländern (ohne Turkmenistan)
sowie mit Serbien und Montenegro. Darüber hinaus streben neben der EU u. a.
die Schweiz, Indien, China, Pakistan Handelsabkommen an. Japan ist
ebenfalls an engeren Handelsbeziehungen interessiert. Erst nach dem russischen
WTO-Beitritt will die EU die FHA-Verhandlungen mit Russland im
Rahmen der Verhandlungen über das Partnerschaft- und Kooperations-
Nachfolgeabkommen aufnehmen;
c) Indien: Verhandlungen u. a. mit ASEAN, GCC, Japan, Südkorea, der
Südafrikanischen Zollunion, Mercosur;
d) Korea: neben der EU ist Korea noch u. a. mit Japan, ASEAN, Kanada,
Indien, USA in Verhandlungen bzw. hat diese abgeschlossen;
Drucksache 16/6556 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodee) ASEAN-Länder: u. a. mit Japan, Südkorea, Indien, Australien, Neuseeland,
China. Darüber hinaus führen einzelne ASEAN-Staaten auch
Verhandlungen mit den USA bzw. haben diese bereits abgeschlossen.
9. Inwieweit werden aus Sicht der Bundesregierung die Verhandlungen der
EU über bilaterale Abkommen über die aktuell in der WTO verhandelten
Bereiche hinausgehen bzw. sich unterscheiden, und inwieweit sollen
Verhandlungen in den Bereichen Beschaffungswesen der Regierungen
(government procurement), Wettbewerbspolitik, Investitionsregeln und
der Schutz geistigen Eigentums in den Prozess integriert werden?
Die von der EU begonnenen Verhandlungen über bilaterale Abkommen sollen
sämtlich über das Verhandlungsspektrum der Doha-Runde hinausgehen mit
dem Ziel, einen Beitrag zu leisten, diese Themen künftig nach Abschluss der
Doha-Runde auch auf multilateraler Ebene zu behandeln. Insbesondere sind die
in der Frage genannten Themen einbezogen (Beschaffungswesen, Wettbewerb,
Investitionen, Schutz geistigen Eigentums). Im Bereich des Patentschutzes
unterstützen die Bundesregierung und die EU die in der WTO vereinbarten
verbesserten Bedingungen zur Versorgung der Bevölkerung in den ärmsten
Entwicklungsländern mit lebenswichtigen Medikamenten. Die EU hat für ihren
Bereich diese Vorgaben bereits durch die im Juni 2006 in Kraft getretene EU-
Zwangslizenzverordnung umgesetzt.
10. Welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung auf bestehende
nationale Gesetze, Standards und Regeln in Folge der Verhandlungen zu
einer weitgehenden Eliminierung nicht-tarifärer Handelshemmnisse,
regulativer Kooperation und vorheriger Informationspflicht zu
Gesetzesvorhaben mit potentiellen Auswirkungen auf die Handelspartner, und
welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der
Souveränität europäischer Staaten Standards und Regeln zukünftig
einführen zu können?
Die Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen auf die
Souveränität europäischer Staaten zur Einführung oder Beibehaltung von Regeln und
Standards. Die Bundesregierung wird darauf achten, das hohe europäische
Niveau insbesondere im Verbraucher- und Umweltschutz nicht zu
beeinträchtigen.
11. In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass
Sozial- und Umweltstandards und die kulturelle Vielfalt im Zuge der
Verhandlungen Eingang in bilaterale Handelsabkommen finden?
Sozial- und Umweltstandards sind ein integraler Bestandteil der
Verhandlungsmandate für die angestrebten Abkommen mit den asiatischen Schwellenländern
und den lateinamerikanischen Staaten. Dies hat die Bundesregierung aktiv
unterstützt und dies entspricht auch den Beschlüssen der G8-Staats- und
Regierungschefs in Heiligendamm, die sich auf deutsche Initiative hin zur Förderung
von Umwelt- und Sozialstandards in bilateralen Handelsabkommen und
multilateralen Gremien bekannt haben. Die Abkommen sollen auch Fragen
kultureller Kooperation regeln. Dem Verhandlungsansatz der EU, den die
Bundesregierung ausdrücklich unterstützt, legt das in diesem Jahr in Kraft getretene
UNESCO-Abkommen über den Schutz und die Förderung kultureller
Ausdrucksformen zugrunde und setzt sich für die Umsetzung seiner Ziele ein.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/655612. Wird in der Bundesregierung und in der Europäischen Kommission daran
gedacht, internationale Sozial- und Arbeitsstandards, wie sie in den ILO-
Kernarbeitsnormen (ILO: International Labour Organisation) festgelegt
sind, verbindlich in die Abkommen zu integrieren oder sollen sie
lediglich allgemein Erwähnung finden?
Das Mandat für die Verhandlungen mit den asiatischen Schwellenländern
enthält einen klaren Auftrag im Rahmen der Abkommen auf die Umsetzung von
Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO-Standards) und die
Aufnahme in nationales Recht hinzuwirken. Dies wird von der
Bundesregierung unterstützt.
13. Werden die Abkommen auch Elemente einer „Energiepartnerschaft“
enthalten, der Zusammenarbeit beim Einsatz und der Verbreitung
erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz?
Für die Bundesregierung und die EU ist die Zusammenarbeit mit Drittstaaten in
Energiefragen angesichts der energie- und umweltpolitischen
Herausforderungen von zunehmender Bedeutung. In den Verhandlungen über Abkommen im
Bereich der Handelspolitik spielen Energieaspekte eine unterschiedliche Rolle
in Abhängigkeit davon, ob die Partnerregionen als wichtige Liefer-,
Transitoder Konsumländer einzustufen sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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