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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Künftige Ausgestaltung der EU-Handelspolitik

<span>Auswirkungen der Zunahme bilateraler und multilateraler Handelsabkommen, mögliche Schmälerung der Rolle der WTO, stärker entregelter Wettbewerb durch Freihandelsabkommen, Auswirkungen auf Sozial- und Umweltstandards, beteiligte Staaten bevorstehender Handelsgespräche, Regelungsinhalte und erwartete Veränderungen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

04.10.2007

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/649520. 09. 2007

Künftige Ausgestaltung der EU-Handelspolitik

der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 4. Oktober 2006 hat die Europäische Kommission die Mitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ KOM (2006) 567 endg. vorgelegt. Im Zusammenhang mit der Mitteilung ergeben sich Fragen hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung der EU-Handelspolitik.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Effekte der systematischen Erhöhung der Zahl bilateraler und multilateraler Handelsabkommen der letzten Jahre auf die multilaterale Handelspolitik, z. B. auf die MFN Tarife (Most Favoured Nation tariffs) für Agrar- und Industriegüter?

2

Ist sie der Meinung, dass dadurch die Bedeutung der World Trade Organisation (WTO) geschmälert wird?

3

Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Europäischen Kommission, dass die WTO das wirksamste Instrument zur Steuerung der Handelsbeziehungen in einem regelbasierten System sei, und welche politischen Auswirkungen sieht sie auf die laufende Welthandelsrunde und mögliche weitere Welthandelsrunden durch die umfassenden Verhandlungen großer Handelsmächte auf bilateraler Ebene?

4

Entfernt sich die EU durch die Aufnahme von bilateralen Verhandlungen aus Sicht der Bundesregierung vom multilateralen Ansatz?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den in der o. g. Mitteilung der Europäischen Kommission beschriebenen Ansatz, durch weitreichende Freihandelsabkommen mit einigen der weltweit wettbewerbsstärksten Ländern in einen offenen und stärker entregelten Wettbewerb zu treten?

6

Welche Auswirkungen wird ein solcher Wettbewerb auf die europäischen Sozial- und Umweltstandards haben?

7

Mit welchen Ländern steht eine unmittelbare Aufnahme von Handelsgesprächen – auch im Rahmen von wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen – angesichts der Zustimmung des Rates im April 2007 zur Aufnahme von bilateralen Verhandlungen mit ASEAN (Association of Southeast Asian Nations), Indien und Korea bevor, und bis zu welchem Zeitpunkt werden diese voraussichtlich abgeschlossen?

8

Welche der dort erwähnten Staaten oder Staatengruppen (ASEAN, Indien, Russland, Golf-Kooperationsrat, Korea) befinden sich in Verhandlungen mit anderen Staaten mit dem Ziel bilaterale Handelsabkommen zu vereinbaren?

9

Inwieweit werden aus Sicht der Bundesregierung die Verhandlungen der EU über bilaterale Abkommen über die aktuell in der WTO verhandelten Bereiche hinausgehen bzw. sich unterscheiden, und inwieweit sollen Verhandlungen in den Bereichen Beschaffungswesen der Regierungen (government procurement), Wettbewerbspolitik, Investitionsregeln und der Schutz geistigen Eigentums in den Prozess integriert werden?

10

Welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung auf bestehende nationale Gesetze, Standards und Regeln in Folge der Verhandlungen zu einer weitgehenden Eliminierung nicht-tarifärer Handelshemmnisse, regulativer Kooperation und vorheriger Informationspflicht zu Gesetzesvorhaben mit potentiellen Auswirkungen auf die Handelspartner, und welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der Souveränität europäischer Staaten Standards und Regeln zukünftig einführen zu können?

11

In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass Sozial- und Umweltstandards und die kulturelle Vielfalt im Zuge der Verhandlungen Eingang in bilaterale Handelsabkommen finden?

12

Wird in der Bundesregierung und in der Europäischen Kommission daran gedacht, internationale Sozial- und Arbeitsstandards, wie sie in den ILO-Kernarbeitsnormen (ILO: International Labour Organisation) festgelegt sind, verbindlich in die Abkommen zu integrieren oder sollen sie lediglich allgemein Erwähnung finden?

13

Werden die Abkommen auch Elemente einer „Energiepartnerschaft“ enthalten, der Zusammenarbeit beim Einsatz und der Verbreitung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz?

Berlin, den 20. September 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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