Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/4394
14. Wahlperiode 24. 10. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen vom 19. Oktober 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Dirk Fischer
(Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/4188 –
Perspektiven der Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus
In der vergangenen Legislaturperiode war die Rolle der
Wohnungsgenossenschaften auf den Wohnungsmärkten wieder stärker in das wohnungspolitische
Blickfeld gerückt. Zum einen durch die Förderung der Eigentumsbildung im
Genossenschaftssektor im Zuge der Umstellung der steuerlichen
Wohneigentumsförderung auf das Eigenheimzulagengesetz – und zwar für
Genossenschaften, die nach dem 1. Januar 1995 mit einer eigentumsorientierten
Satzung gegründet wurden. Zum anderen durch die Vorlage eines Gesetzentwurfs
zur sozialen Wohnraumförderung, der den Wohnungsgenossenschaften
sowohl im Eigentumsbereich wie bei der öffentlichen Direktförderung einen
hohen Stellenwert einräumte. Die Umsetzung dieser Vorschläge, von
verschiedenen Forschungsprojekten zur Weiterentwicklung des
genossenschaftlichen Wohnens wie die gesetzliche Klärung von in der Praxis aufgetauchten
Zweifelsfragen bei der Gewährung der Eigenheimzulage für den Erwerb von
Genossenschaftsanteilen bleiben Handlungsfelder in der neuen
Legislaturperiode.
Vo r b e m e r k u n g
Die Bundesregierung misst dem genossenschaftlichen Wohnungsbau bei der
Wohnungsversorgung eine wichtige Bedeutung zu. Gerade bei nicht mehr
angespannten Wohnungsmärkten begünstigt das genossenschaftliche Engagement
den Bau nutzergerechter Wohnungen. Daher wird bereits seit jeher der Erwerb
von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften im Rahmen des
Wohnungsbau-Prämiengesetzes und des 5. Vermögensbildungsgesetzes gefördert.
Nunmehr fördert darüber hinaus § 17 Eigenheimzulagengesetz den Erwerb von
Genossenschaftsanteilen.
Zur Prüfung einer Fortentwicklung der genossenschaftlichen Förderung hatte
das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ein Gutachten
vergeben, dessen Erkenntnisse in einem Workshop im November 1999
vorgestellt und erörtert worden sind. In der Folgezeit sind die Ergebnisse geprüft
und angesichts der Erfahrung mit der Anwendung des § 17
Eigenheimzulagengesetz und der aus der Diskussion gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt
worden.
Im Einzelnen werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1. Wie viele eigentumsorientierte Genossenschaften waren bis zum
Stichtermin 15. Februar 1998 gemäß der Finanzverwaltungs-Regelung vom
10. Februar 1998 mit dem Ziel der Inanspruchnahme der Förderung nach
§ 17 Eigenheimzulagengesetz gegründet worden (alte und neue Länder
und nach Jahren getrennt)?
Welches Kapital wurde damit mobilisiert, wie viele neue Wohnungen
wurden dadurch gebaut oder sind noch in Planung, wie hoch war die Zahl der
Förderfälle und das Fördervolumen nach § 17 Eigenheimzulagengesetz?
Nach Jahren aufgegliederte Angaben zu der Anzahl neu gegründeter
eigentumsorientierter Genossenschaften in den einzelnen Bundesländern liegen nicht
vor.
Im Rahmen seiner oben genannten im Auftrag des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Mitte 1999 durchgeführten Untersuchung
„Neue Wege für Genossenschaften“ hat das Institut ANALYSE&KONZEPTE,
Hamburg, bei den genossenschaftlichen Prüfverbänden ermittelt, dass die
Einführung der eigentumsorientierten Genossenschaften als Privatisierungsform
nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz und ihre Förderung nach § 17
Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) in einem Zeitraum von vier Jahren zur Neugründung
von 144 Genossenschaften geführt hatte. Davon befanden sich 47
Genossenschaften in den alten, 83 in den neuen Ländern und 14 in Berlin.
19 % der in einer Stichprobe befragten Genossenschaften wurden vor
Einführung der Förderung nach § 17 EigZulG gegründet, 75 % zwischen dem
1. Januar 1996 und dem 15. Februar 1998 und 6 % nach dem 15. Februar 1998.
Bei denjenigen neuen Genossenschaften, deren Gründungsmotiv außerhalb der
Privatisierung nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz oder der Wohnungen von
Treuhandunternehmen lag, hat das Institut eine durchschnittliche Höhe
gezeichneter Genossenschaftsanteile von rd. 12 500 DM festgestellt und daraus
auf eine Kapitalmobilisierung von insgesamt rd. 400 Mio. DM geschlossen.
Bei den rd. 30 befragten Genossenschaften dieser Kategorie befanden sich zum
Befragungszeitpunkt 175 Wohnungen im Bau, und der Neubau von weiteren
287 Wohnungen war geplant.
Nach der Eigenheimzulagenstatistik, die das Bundesfinanzministerium auf der
Grundlage von Länderangaben jährlich durchführt, sind im Zeitraum 1995 bis
1999 insgesamt 23 569 Förderfälle, d. h. Erwerbsfälle von
Genossenschaftsanteilen gemäß § 17 EigZulG erfasst worden. Das Zulagevolumen für diesen
Zeitraum beträgt einschließlich der Kinderzulage 30,8 Mio. DM.
2. Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, ihren Vorschlag
einer gesetzlichen Verankerung der Finanzverwaltungs-Regelung von 1998,
die die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung im Förderzeitraum
als Voraussetzung für die Förderung über § 17 Eigenheimzulagengesetz
sieht, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum „Steuerentlastungsgesetz
1999/2000/2002“ wie in der Folgezeit nicht mehr weiter zu verfolgen?
Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, die Eigenheimförderung beim
genossenschaftlichen Wohnen weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang ist auch
zu überlegen, wie eine missbräuchliche Inanspruchnahme der
Genossenschaftsförderung durch Kapitalanleger gesetzlich vermieden werden kann. Im
Interesse einer geplanten Gesamtlösung hat die Bundesregierung daher auf die
noch im Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vorgesehene
gesetzliche Verankerung der angesprochenen Verwaltungsregelung im weiteren
Gesetzgebungsverfahren verzichtet.
3. Welche zwischenzeitlichen Finanzgerichts-Entscheidungen zur
Gewährung der Eigenheimzulage für den Erwerb eines Genossenschaftsanteils
sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung sind folgende finanzgerichtliche Entscheidungen, die das
Erfordernis einer Selbstnutzung der genossenschaftlichen Wohnung im
Förderzeitraum zum Gegenstand haben, bekannt:
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 1999 –
12 K 301/99 – Az. des Revisionsverfahrens beim BFH: IX R 10/00;
Finanzgericht Berlin, Urteil vom 13. März 2000 – 9 K 9483/99 – Az. des
Revisionsverfahrens beim BFH: IX R 558/00;
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. März 2000 – 1 K 2844/99 –
Az. des Revisionsverfahrens beim BFH: IX R 48/00;
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. März 2000 – 1 K 2846/99 –
Az. des Revisionsverfahrens beim BFH: IX R 49/00.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht – angesichts
unterschiedlicher Finanzgerichts-Urteile zur gesetzlichen Grundlage der
Finanzverwaltungs-Regelung von 1998 – ihren in Frage 2 erwähnten
Verzicht auf eine rechtzeitige gesetzliche Klarstellung zur Herstellung von
Rechts- und Planungssicherheit?
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, dass die
Verwaltungsregelung von 1998 ihre gesetzliche Grundlage in § 17 EigZulG hat. Diese
Gesetzesauslegung ist bekanntlich durch eine Entschließung des Ausschusses für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages vom 4. Februar 1998 ausdrücklich gebilligt worden.
5. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt geworden, dass die von der
Finanzverwaltung kurzfristig in die Verwaltungsregelung von 1998
eingebaute Stichtagsregelung, wonach die Selbstnutzung als
Fördervoraussetzung für Genossen Anwendung findet, die nach dem 14. Februar 1998
einer bereits gegründeten Genossenschaft beigetreten sind, zu Konkursen
bzw. Liquidationen von Genossenschaften geführt hat?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die zur Einschränkung
missbräuchlicher Inanspruchnahme von der Finanzverwaltung erlassenen
Bestimmungen zu Konkursen und Liquidationen geführt haben.
6. Bis wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit einem Abschluss
der Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof zu § 17
Eigenheimzulagengesetz zu rechnen?
Nach Auskunft des Bundesfinanzhofs ist mit einer Entscheidung in nächster
Zeit nicht zu rechnen.
7. a) Welche Auswirkungen – zeitlich und inhaltlich – kann die
Rechtsanhängigkeit beim Bundesfinanzhof nach Auffassung der
Bundesregierung auf die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober
1998 haben, die Eigenheimförderung weiter zu entwickeln, damit sie
„beim genossenschaftlichen Wohnen besser greifen kann“?
b) Kann die Bundesregierung insbesondere einschätzen, wann und in
welcher Weise sie die in der Antwort vom 21. Oktober 1999 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel
„Wohneigentumsförderung“ (Antwort: Bundestagsdrucksache 14/1835)
angekündigten gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Untersuchung
des Instituts „Analyse und Konzepte“ über „Neue Wege für
Genossenschaften“ ziehen wird?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung darüber hinaus, eine mit
Zustimmung der Fraktion der SPD beschlossene Stellungnahme des
Bundestags-Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau im
Gesetzgebungsverfahren zum Eigenheimzulagengesetz vom Oktober
1995, in der eine „umfassende Regelung“ der Förderung des Erwerbs
von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der steuerlichen
Wohneigentumsförderung gefordert wird (Bundestagsdrucksache 13/2784,
S. 32), umzusetzen – falls ja: mit welchem Zeithorizont?
8. a) Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu Vorschlägen aus der
Wohnungswirtschaft und Wissenschaft, bei der steuerlichen
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen im Rahmen des
Eigenheimzulagengesetzes zwischen Selbstnutzern und Nicht-Selbstnutzern
zu differenzieren?
b) Wie steht die Bundesregierung zu früheren programmatischen
Forderungen der sie tragenden Fraktionen, auch den Erwerb von
Genossenschaftsanteilen von bestehenden Genossenschaften steuerlich zu
fördern?
10. Hat die Bundesregierung die von der Vorgängerregierung gegen Ende der
letzten Legislaturperiode zugesicherte Prüfung zur Weiterentwicklung
des genossenschaftlichen Wohnens unter Auswertung der sich aus zwei
Forschungsprojekten im Auftrage des damaligen Bundesministers für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ergebenden Handlungsfelder
fortgesetzt und zu welchen Schlussfolgerungen und gesetzgeberischen
Perspektiven ist sie dabei gekommen?
Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 7, 8 und 10
zusammen beantwortet.
Das in der Antwort zu Frage 1 erwähnte Forschungsprojekt „Neue Wege für
Genossenschaften“ diente dem Ziel, die Entwicklung der
Wohnungsgenossenschaften in Deutschland mit Blick auf die sich verändernden Wohnungsmärkte
zu untersuchen und zugleich die Wirkung der Anteilsförderung an
eigentumsorientierten Genossenschaften nach § 17 Eigenheimzulagengesetz zu
analysieren und zu bewerten. Damit hat die Bundesregierung Fragestellungen
weiterverfolgt, die auf Drängen der SPD-Fraktion bereits in der 13. Legislaturperiode
Gegenstand zweier Gutachten waren, über deren Ergebnisse das damalige
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau am 22. April 1998
einen zusammenfassenden Bericht vorgelegt hat.
Im Rahmen eines Workshops im November 1999 wurde der Entwicklungsstand
des genossenschaftlichen Wohnungswesens anhand der Ergebnisse der Studie
mit Vertretern von Genossenschaften, Verbänden, Politik und Wissenschaft
erörtert. Als Fazit blieb im Wesentlichen festzuhalten, dass die
Wohnungsgenossenschaften einem dynamischen Veränderungsprozess unterliegen, auf den sie
ihre Geschäftspolitik durch Marketingaktivitäten, veränderte
Organisationsstrukturen und strategische Unternehmensführung einstellen. Neben den
veränderten Rahmenbedingungen dürfte dieser Prozess auch durch die Förderung
des Anteilserwerbs nach § 17 Eigenheimzulagengesetz angestoßen worden
sein. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Eigeninitiative der
Genossenschaften. Sie wird auch künftig prüfen, wie die komparativen Vorteile
der Wohnungsgenossenschaften deutlich zur Geltung gebracht werden können.
Hinsichtlich der nach § 17 Eigenheimzulagengesetz neugegründeten
Genossenschaften wurde festgestellt, dass diese zur Herstellung und/oder Anschaffung
von Wohnraum für ihre Mitglieder einer ausreichenden Eigenkapitalbasis
bedürfen. Sie sind daher auch auf Geschäftsanteile von denjenigen Mitgliedern
angewiesen, die zunächst nicht mit Wohnraum versorgt werden müssen. Dem
wirkt die von der Finanzverwaltung verlangte Bindung der Förderung an die
Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung innerhalb des Förderzeitraums
entgegen. Die Bundesregierung prüft deshalb derzeit, ob und auf welche Weise
eine Präzisierung im Eigenheimzulagengesetz erfolgen soll. Dabei wird auch
zu klären sein, in welchem Verhältnis selbstnutzende und nicht selbstnutzende
Genossenschaftsmitglieder gefördert werden können.
9. Wird die Bundesregierung im Rahmen der angestrebten
Wohnungsbaureform den Vorschlag ihrer Vorgängerregierung (s. Bundestagsdrucksache
13/8802) wieder aufgreifen, eigentumsorientiertes genossenschaftliches
Wohnen bei der sozialen Wohnraumförderung besonders zu berücksichtigen?
Traditionell spielen Wohnungsbaugenossenschaften im sozialen Wohnungsbau
eine große Rolle. Dieser besonderen Bedeutung des genossenschaftlichen
Wohnungsbaus wird der Gesetzentwurf Rechnung tragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
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