Änderung des „Streikparagrafen“ § 146 SGB III
der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Andreas Storm, Thomas Strobl (Heilbronn), Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich einer Änderung von § 146 SGB III, und wenn ja, womit begründet die Bundesregierung diesen Handlungsbedarf?
Wie hat sich die Anzahl der „kalten Aussperrungen“ seit 1960 jährlich entwickelt, im Bundesgebiet, ab 1990 unterteilt in alte und neue Bundesländer, in den einzelnen Bundesländern?
– im Bundesgebiet,
– ab 1990 unterteilt in alte und neue Bundesländer,
– in den einzelnen Bundesländern?
Welche Einzelfälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen sich ihrer Auffassung nach, wegen des im Jahre 1986 geänderten § 116 AFG eine Verzerrung der Kampfparität bei Tarifauseinandersetzungen ergeben hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Vorsitzenden der IG Metall, Klaus Zwickel, die 1986 erfolgte Änderung des damaligen § 116 AFG (heute § 146 SGB III) wieder zurückzunehmen und den alten Rechtszustand wiederherzustellen?
In welcher Form gedenkt die Bundesregierung die Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres auf der IG-Metallveranstaltung am 8. September 1999 in Berlin umzusetzen, die Änderung des alten „Streikparagrafen“ 116 AFG wieder rückgängig zu machen?
Ist die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres (s. Frage 5) so zu verstehen, dass zu dem alten Rechtszustand wieder zurückgekehrt werden soll?
Welche inhaltlichen Gründe, außer der Tatsache, dass die Bundesregierung beabsichtigt den § 146 im Rahmen einer umfassenden Reform des Arbeitsförderungsrechts zu ändern, sprechen gegen den von der Fraktion der PDS eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§ 146) – Drucksache 14/139?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 zum geänderten § 116 AFG die Aufforderung erhält, eine Änderung des jetzigen § 146 SGB III herbeizuführen, und wenn ja, um welche Passagen aus der Urteilsbegründung handelt es sich dabei?
Beabsichtigt die Bundesregierung vor Beginn einer parlamentarischen Initiative die Problematik der Änderung des § 146 SGB III im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zu erörtern?