Beschäftigung und Qualifizierung älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt
der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Andreas Storm, Thomas Strobl (Heilbronn) , Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Andreas Storm, Thomas Strobl (Heilbronn) , Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU
Beschäftigung und Qualifizierung älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen und beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu ergreifen, um auf nationaler und auf der EU-Ebene ein besseres Verständnis für den großen Wert der Arbeit älterer Arbeitnehmer zu fördern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission in der Empfehlung der Kommission für Empfehlungen des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten von 1999, „dass in einigen Mitgliedstaaten eine gewaltige Kluft (von über 15 %) zwischen der Erwerbstätigenquote insgesamt und der Erwerbstätigenquote bei den älteren Arbeitskräften in der Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen besteht, so in Belgien, Luxemburg, Österreich, Deutschland und den Niederlanden“?
Ist der Bundesregierung bekannt, durch welche spezifischen Maßnahmen es Schweden, Dänemark und Großbritannien gelungen ist, die höchsten Erwerbstätigenquoten bei den älteren Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Union zu erreichen?
Beabsichtigt die Bundesregierung geeignete Programme, Initiativen und Maßnahmen aus diesen Ländern zu übernehmen, um in Deutschland die Erwerbstätigenquote bei den älteren Arbeitnehmern zu heben?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen und beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu ergreifen, um die im Jahre 1995 verabschiedete Entschließung der Europäischen Union umzusetzen, in der u. a. angeregt wird, die Arbeitsorganisation und Berufsausbildung möglichst unter Beachtung der Bedürfnisse der älteren Arbeitnehmer zu entwickeln?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, die auf dem informellen Arbeits- und Sozialministerrat vom 8. bis 10. Juli 1999 in Oulu, Finnland erhoben wurde, nämlich bei Reformen ein zentrales Augenmerk auf die Maßnahmen zu richten, mit denen die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitnehmer angehoben werden kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Passus, der auf dem informellen Arbeits- und Sozialministerrat vom 8. bis 10. Juli 1999 in Oulu, Finnland erstellt wurde, nämlich dass Bedenken gegen Wissen und Können der älteren Arbeitnehmer, gegen ihre Belastbarkeit und Motivation nur eine Ausrede seien, um Rentenkonzepte als Mittel in der Personalpolitik der Unternehmen zu nutzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Passus, der auf dem informellen Arbeits- und Sozialministerrat vom 8. bis 10. Juli 1999 in Oulu, Finnland erstellt wurde, nämlich dass sich das Prinzip der altersunabhängigen Gleichbehandlung auch in den Rechtsvorschriften besser niederschlagen muss?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung spezielle Rechtsvorschriften im Arbeitsrecht und im SGB III, die der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer entgegenstehen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen und beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu ergreifen, um die Verbesserung der Qualifikation und Eignung der Arbeitskräfte durch lebenslanges Lernen zu fördern, speziell vor dem Hintergrund, dass Arbeitskräfte auch in fortgeschrittenem Alter die finanzielle und zeitliche Möglichkeit erhalten sollten, um berufliche Qualifikation zu erwerben und aufrechtzuerhalten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen und beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu ergreifen, um die Kooperation bei Qualifikationsangeboten sowie die Akzeptanz lebenslangen Lernens bei den verantwortlichen Akteuren (Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Sozialpartnern, nationalen und EU-Behörden) zu fördern?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen und beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu ergreifen, um eine Entwicklung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsinhalte zu fördern, die die Bedürfnisse der älteren Arbeitnehmer besser berücksichtigen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen und beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu ergreifen, um die Bereitschaft der Arbeitgeber zur Förderung älterer Arbeitnehmer zu entwickeln?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen und beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu ergreifen, um der Altersdiskriminierung im Arbeitsleben vorzubeugen?
Wie steht die Bundesregierung zu Artikel 13 des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, nach dem der Europäische Rat Vorkehrungen treffen kann, um u. a. Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu bekämpfen?
Ist es Auffassung der Bundesregierung, dass Diskriminierungen aus Gründen des Alters durch eine europäische Regelung bekämpft werden sollten?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung bislang unternommen oder beabsichtigt sie zu unternehmen, um eine solche europäische Regelung voranzutreiben?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Diskriminierung älterer Arbeitnehmer, speziell bei der Arbeitssuche und -vermittlung, durch ein entsprechendes nationales Antidiskriminierungsgesetz zu bekämpfen?
Wenn ja, liegen Planungen zu einem solchen Gesetz bereits vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen mit dem Antidiskriminierungsgesetz ADEA seit 1968 in den USA?
Glaubt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Rückganges der über 45-jährigen Langzeitarbeitslosen in den USA seit 1968, dass ein dem Antidiskriminierungsgesetz ADEA vergleichbares deutsches Antidiskriminierungsgesetz zu einer ähnlichen Entwicklung auch in Deutschland führen könnte?