Umsetzung von Artikel 1 Nr. 7 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Regelung der Teilwertabschreibung) im Bereich der Kulturwirtschaft
der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Dr. Rita Süssmuth, Anton Pfeifer, Hartmut Koschyk, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Erika Schuchardt und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Steuerentlastungsgesetz hat bei der davon in besonderer Weise betroffenen Kulturwirtschaft Verunsicherung ausgelöst, weil die dort gefundenen neuen Regelungen zur Teilwertabschreibung entweder in der Sache als nicht angemessen gesehen werden und/oder im Detail Aspekte der Umsetzung offen sind, deren Ausgestaltung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die Betroffenen sind.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Wann wird die Bundesregierung die von ihr angekündigte Abstimmung steuerrechtlicher Fragen zum unbestimmten Rechtsbegriff „voraussichtlich dauernde Wertminderung“ mit den obersten Finanzbehörden der Länder beginnen und zu welchem Zeitpunkt voraussichtlich abschließen?
Hat die Bundesregierung hierzu betroffene Verbände wie beispielsweise den Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder den Bundesverband deutscher Galerien angehört, bzw. beabsichtigt sie dies zu tun und ggf. wann?
Soll das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses in einen bundeseinheitlichen Erlaß des Bundesministers der Finanzen geregelt werden?
Glaubt die Bundesregierung den unterschiedlichen Bedenken und Belangen der betroffenen Branchen der Kulturwirtschaft (große und kleine Verlage, große und kleine Buchhandlungen, Sortimenter, Galerien, Kunst- und Antiquitätenhandel etc.) Rechnung tragen zu können, und werden nach Ansicht der Bundesregierung dafür ggf. unterschiedliche Regelungen erforderlich sein?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, daß sich mit der Nutzung des Sortimenter-Merkblatts Zweifelsfragen klären lassen, insbesondere bei der Nachweispflicht des Steuerpflichtigen, und welche analogen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Kunsthandel?
Welche Auswirkungen der neuen Regelungen zur Teilwertabschreibung erwartet die Bundesregierung auf Galerien: Aufrechterhaltung der Lagerhaltung und damit zwangsläufig steigende Kosten oder Verkauf und damit weiterer Einbruch des Kunstmarkts?
Wie viele Galerien würden in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, und welche Konsequenzen hätte dies für wie viele bildende Künstler?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor zu den durchschnittlichen und maximalen Lagern von Galerien?