Funktionsfähigkeit der DNA-Analyse-Datei
der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Rüttgers, Dr. Wolfgang Götzer, Manfred Kanther, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Norbert Röttgen, Dr. Rupert Scholz, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Dr. Susanne Tiemann, Andrea Astrid Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Zeitraum April 1998 bis April 1999
Im Zusammenhang mit einer Reihe von spektakulären Mordfällen in Verbindung mit sexuellem Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen wurde in jüngster Zeit wiederholt die Frage aufgeworfen, inwieweit die Einrichtung einer sogenannten Gen-Datenbank mit gespeicherten genetischen Merkmalen von Straftätern zur schnellen Identifizierung eines Täters im Wiederholungsfall (und auch zur Entlastung von zu Unrecht Beschuldigten) dienen könnte.
In Großbritannien existiert seit April 1995 eine National DNA Database mit gespeicherten DNA-Profilen von Straftätern. Über erste Erfahrungen wurde Ende 1996 auf einem Europäischen Experten-Symposium berichtet.
Vom Gesetzgeber in Deutschland wurde 1996 das Strafverfahrensänderungsgesetz – DNA-Analyse im Strafverfahren – verabschiedet, das am 21. März 1997 in Kraft trat. Mit dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG, in Kraft getreten am 11. September 1998) wurden die 1997 in die StPO eingestellten Bestimmungen der §§ 81 e und 81 f über die DNA-Analyse ergänzt. Bereits am 17. April 1998 war auf der Grundlage der Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes beim Bundeskriminalamt eine zentrale Datei zur DNA-Analyse geschaffen worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Straftäter wurden seit der Errichtung der zentralen Datei zur DNA-Analyse beim Bundeskriminalamt in dieser Datei insgesamt registriert (nach Anzahl in den Jahren 1998 und 1. Quartal 1999 und Art der Straftat aufschlüsseln)?
Wie viele Spuren wurden in dieser Datei insgesamt registriert (nach Anzahl in den Jahren 1998 und 1. Quartal 1999 und Art der Straftat aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich regional die Meldungen an das Bundeskriminalamt zur Einstellung von Daten in die DNA-Analyse-Datei (nach Anzahl, Art der Straftat und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Eintragungen erfolgten im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren nach durchgeführter DNA-Analyse nach §§ 81 a, 81 e StPO (nach den Meldungen der Bundesländer aufschlüsseln)?
Wie viele Eintragungen erfolgten auch ohne die für ein laufendes Ermittlungs- bzw. Strafverfahren notwendige DNA-Analyse im Zusammenhang mit § 81 g StPO (nach den Meldungen der Bundesländer aufschlüsseln)?
Wie viele Eintragungen erfolgten im Zusammenhang mit sogenannten Altfällen nach § 2 DNA-IFG (nach den Meldungen der Bundesländer aufschlüsseln)?
Wie viele Abfragen zur Auskunft aus der DNA-Analyse-Datei gingen an das Bundeskriminalamt (nach Anzahl und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wegen welcher Art Straftaten erfolgten die Abfragen (nach Anzahl und Art aufschlüsseln)?
Wie viele Tatverdächtige wurden nach Abfragen ermittelt oder festgenommen (nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Tatverdächtige wurden trotz der erst seit einem Jahr bestehenden DNA-Analyse-Datei nach Auskunft aus dieser Datei rechtskräftig verurteilt (bitte nach Anzahl und Art der Straftaten aufschlüsseln)?
Wie viele Daten der DNA-Analyse-Datei wurden wegen Unrichtigkeit berichtigt §§ 32 Abs. 1, 9 Satz 1 BKAG)?
Wie viele Daten wurden wegen Unzulässigkeit bisher wieder gelöscht (nach Unzulässigkeit der Speicherung und fehlender Erforderlichkeit – §§ 32 Abs. 2, 9 Satz 1 BKAG aufschlüsseln)?
Welche Kosten sind beim Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern wegen der Speicherung und Abfragen entstanden?
Wie sind die Erfahrungen in anderen Staaten entsprechend zu den oben genannten Fragen 1, 7, 8, 9 und 10 (nach EU-Staaten und den USA aufschlüsseln)?