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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Wohneigentumsförderung (G-SIG: 14010548)

Wohneigentümerquote, Neuregelungen der Eigenheimförderung, der Bundesfinanzhof zum Eigenheimzulagengesetz

Fraktion

CDU/CSU

Datum

21.10.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/164614. 09. 99

Wohneigentumsförderung

der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Renate Blank, Georg Brunnhuber, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert Königshofen, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Michael Meister, Norbert Otto (Erfurt), Hans-Peter Repnik, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Wilhelm Josef Sebastian, Gert Willner und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hat sich die Wohneigentümerquote in den 80er Jahren (im früheren Bundesgebiet) und in den 90er Jahren (im früheren Bundesgebiet und in den neuen Ländern) entwickelt?

2

a) Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, an der wohnungspolitischen Zielsetzung ihrer Vorgänger-Regierung nicht mehr festzuhalten, eine Wohnungseigentümerquote in Deutschland von mindestens 50 % anzustreben?

b) Wie schützt die Bundesregierung das Potential der künftigen Wohneigentumsbildung ein?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Entwicklung des selbstgenutzten Wohneigentums vor dem Hintergrund der Entwicklung in diesem Jahr (Baugenehmigungen Januar bis Juni für Ein-/Zweifamilienhäuser mit einem Rückgang um 0,7 % gegenüber Vorjahr, bei Eigentumswohnungen ein Rückgang um 13,7 %) angesichts eines sich abzeichnenden weiteren Hypothekenzinsanstiegs (Verteuerung um 15 % seit dem Frühjahr) und angesichts des eingeleiteten Abbaus der staatlichen Förderleistungen?

4

Welche zeitlichen und sachlichen Vorstellungen verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, die Eigenheimförderung beim genossenschaftlichen Wohnen, in Ballungsgebieten und bei der Mieterprivatisierung weiterzuentwickeln?

5

Hält die Bundesregierung noch an ihrer Absicht einer gesetzlichen Regelung ihres im Verlauf der parlamentarischen Beratung des „Steuerentlastungsgesetzes“ zunächst zurückgenommenen Vorschlages fest, die Verwaltungsregelung, wonach eine Eigenheimzulage im Falle einer Genossenschaftswohnung an den Bezug spätestens im letzten Jahr des 8-jährigen Förderzeitraums gebunden ist, gesetzlich zu verankern?

6

Waren Pressemeldungen zutreffend, wonach innerhalb der Bundesregierung bei der Erarbeitung des „Zukunftsprogramms“ zeitweise auch Einschnitte in die Bausparförderung geplant worden seien?

Beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft solche Maßnahmen?

7

Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Aussage, die durch die Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage frei werdenden Mittel würden für die Wohngeldnovelle eingesetzt, angesichts des von ihr beschlossenen Entwurfs eines Wohngeldänderungsgesetzes, das per Saldo dem Bund Mehreinnahmen in Höhe von 2,9 Mrd. DM im Jahr 2000 und 2,5 Mrd. im Jahr 2001 erbringen soll?

8

Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, die Wohnungsbaufördermittel des Bundes und der Länder auch für den Bestandserwerb zu ermöglichen?

9

Wie verteilen sich die Förderfälle seit Einführung der Eigenheimzulage auf den Neubau- und Bestandserwerb sowie auf die Kinderkomponente?

10

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen aufgrund der geplanten Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage für einen 8-jährigen Förderzeitraum?

11

Welche „neue Datengrundlagen“ haben dazu geführt, dass die Bundesregierung die Schätzung der Steuermehreinnahmen aus der Streichung des Vorkostenabzugs (§ 10i EStG) bei der Eigenheimförderung während der parlamentarischen Beratung des „Steuerentlastungsgesetzes“ um 200 Mio. DM auf 729 Mio. DM für das Rechnungsjahr 2000 erhöht hat und diese Schätzung im Zuge des „Zukunftsprogramms“ um weitere 379 Mio. DM nach oben korrigiert?

War die letztgenannte Korrektur innerhalb der Bundesregierung bereits vor der parlamentarischen Beschlussfassung zum „Steuerentlastungsgesetz“ bekannt?

Falls ja, warum hatte sich dies nicht im Finanztableau des Haushaltsausschusses zum „Steuerentlastungsgesetzes“ (Drucksache 14/466) niedergeschlagen?

12

Wie haben sich die Annahmen bei der Neuregelung der Eigenheimförderung – von einer aufkommensneutralen Umstellung ausgehend waren für den Baujahrgang 1996, bezogen auf den 8-jährigen Förderzeitraum, Gesamtkosten in Höhe von 17,32 Mrd. DM (11 Mrd. DM Grundförderung, 5,12 Mrd. DM Kinderkomponente, 1,2 Mrd. DM Vorkostenabzug) zugrunde gelegt worden – durch zwischenzeitliche Steuerrechtsänderungen verändert?

13

In welchem Maße sind die tatsächlichen Förderfälle in den Jahren 1996 bis 1998 (Angaben möglichst getrennt nach Neu- und Gebrauchterwerbe) von der in Frage 12 erwähnten Kostenschätzung, die von 410 000 Selbstnutzern im Jahr der Einführung der neuen Eigenheimförderung, davon 215 000 Gebrauchterwerbe, ausgegangen war, abgewichen und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

14

Wie hat sich das Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer seit der Erhöhung auf 3,5 % ab 1. Januar 1997 gegenüber dem Basisjahr 1996 entwickelt (einschl. Steuerschätzungen für 1999 und 2000)?

15

In wie vielen Fällen ist der Bundesfinanzhof bislang nach Kenntnis der Bundesregierung zum Eigenheimzulagengesetz angerufen worden?

Um welche Rechtsfragen geht es hierbei im Wesentlichen und wie beurteilt die Bundesregierung die seit 3 Jahren geltende Neuregelung hinsichtlich ihrer Rechtssicherheit im Vergleich zur 10e-Vorgängerregelung?

Berlin, den 14. September 1999

Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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