Deutsche EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 1999
der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski, Günter Baumann, Meinrad Belle, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Wolfgang Bosbach, Hartmut Büttner (Schönebeck), Martin Hohmann, Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Dr. Klaus Rose, Dietmar Schlee, Dr. Hans-Peter Uhl, Hans-Otto Wilhelm (Mainz), Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In die deutsche EU-Ratspräsidentschaft werden hohe Erwartungen seitens der anderen Mitgliedstaaten und des Inlandes gesetzt. Der Amsterdamer Vertrag bringt einschneidende Änderungen gerade für den Bereich Inneres und Justiz. Die Asyl- und Einwanderungspolitik wird größtenteils vergemeinschaftet, der Binnenmarkt und die geplante EU-Osterweiterung stellen hohe Anforderungen an die Gewährleistung der Inneren Sicherheit.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen, um die Rahmenbedingungen für die grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Gefahrenabwehr zu verbessern?
2. Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Überarbeitung der Vorschriften über die polizeiliche Zusammenarbeit des Schengener Durchführungsübereinkommens hinzuwirken, mit dem Ziel,
- der Vereinfachung und des Ausbaus der polizeilichen Rechtshilfe einschließlich polizeilicher Ersuchen um strafprozessuale Zwangsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug unter Wahrung der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft,
- der Erweiterung der Voraussetzungen und Befugnisse bei der grenzüberschreitenden Observation und Nacheile,
- die Zulassung eigeninitiativer Informationsübermittlung zur Abklärung von Straftaten zu ermöglichen,
- die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Einsatz von „Verdeckten Ermittlern“ zu schaffen,
- den Einsatz international besetzter Ermittlungsgruppen zu ermöglichen,
- die grenzüberschreitende Hilfe durch die Polizei in Notfällen auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen,
und welche konkreten Schritte in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung zur Erreichung dieser Ziele?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es ein vorrangiges Ziel Deutschlands im Rahmen der Vergemeinschaftung der Asylpolitik sein muß, einen innereuropäischen Lastenausgleich (i. S. Verteilung der Asylbewerber nach festen Aufnahmequoten) hinsichtlich der Aufnahme von Asylbewerbern zu erreichen?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um zu einer möglichst zeitnahen Lösung dieser Problematik im Interesse Deutschlands zu kommen?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es Ziel einer gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik sein muß, das Entstehen von Flüchtlingsströmen durch die Bekämpfung von Fluchtursachen und Hilfsmaßnahmen in der jeweiligen Krisenregion zu verhindern, daß eine vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen in der EU deshalb nur dann in Betracht kommen sollte, wenn Gefahren für die Menschen nicht auf andere Weise abgewendet werden können, und daß es für Deutschland zwischen der Bereitschaft zur vorübergehenden Aufnahme und einem Solidarausgleich durch gerechte Verteilung der Flüchtlinge ein unauflösbares Junktim gibt?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einem solchen Solidarausgleich innerhalb der EU zu gelangen?
Teilt die Bundesregierung die in der EU häufig geäußerte Auffassung, daß der überproportionale Zufluß von Asyl- und anderen Schutzsuchenden nach Deutschland wesentlich auf die besseren materiellen Aufenthalts- und Lebensbedingungen in Deutschland zurückzuführen ist, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für eine Harmonisierung dieser Bedingungen in Europa?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten, die ansonsten wesentlich verschärft würde, die Vergemeinschaftung der Einwanderungspolitik keine Grundlage für zusätzliche Einwanderung in die EU sein darf?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu gewährleisten, daß Deutschland beispielsweise auch weiterhin das Recht hat, Angehörigen von Drittstaaten, die Zugang zum Arbeitsmarkt suchen oder mangels ausreichender Existenzmittel der Sozialhilfe zur Last fallen, ein Aufenthaltsrecht zu verweigern?
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß, angesichts des Umstandes, daß eine einheitliche Visumpraxis und ein automatisierter Datenaustausch unverzichtbar sind, um die Kontrollmöglichkeiten an der Außengrenze und im innerstaatlichen Bereich zu verbessern und dadurch illegale Zuwanderung noch effektiver bekämpfen zu können, ein dringender Bedarf nach einer Harmonisierung der Visumpolitik der EU-Staaten besteht?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einer einheitlichen Handhabung der Einreisevorschriften innerhalb der EU zu gelangen?
Des weiteren: Was unternimmt die Bundesregierung, um einen Austausch von Visadaten zwischen den Auslandsvertretungen der EU-Staaten im automatisierten Verfahren zu ermöglichen?
Fragen6
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen, um die Rahmenbedingungen für die grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Gefahrenabwehr zu verbessern?
Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Überarbeitung der Vorschriften über die polizeiliche Zusammenarbeit des Schengener Durchführungsübereinkommens hinzuwirken, mit dem Ziel, der Vereinfachung und des Ausbaus der polizeilichen Rechtshilfe einschließlich polizeilicher Ersuchen um strafprozessuale Zwangsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug unter Wahrung der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft, der Erweiterung der Voraussetzungen und Befugnisse bei der grenzüberschreitenden Observation und Nacheile, die Zulassung eigeninitiativer Informationsübermittlung zur Abklärung von Straftaten zu ermöglichen, die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Einsatz von „Verdeckten Ermittlern“ zu schaffen, den Einsatz international besetzter Ermittlungsgruppen zu ermöglichen, die grenzüberschreitende Hilfe durch die Polizei in Notfällen auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen, und welche konkreten Schritte in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung zur Erreichung dieser Ziele?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es ein vorrangiges Ziel Deutschlands im Rahmen der Vergemeinschaftung der Asylpolitik sein muß, einen innereuropäischen Lastenausgleich (i. S. Verteilung der Asylbewerber nach festen Aufnahmequoten) hinsichtlich der Aufnahme von Asylbewerbern zu erreichen?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um zu einer möglichst zeitnahen Lösung dieser Problematik im Interesse Deutschlands zu kommen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es Ziel einer gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik sein muß, das Entstehen von Flüchtlingsströmen durch die Bekämpfung von Fluchtursachen und Hilfsmaßnahmen in der jeweiligen Krisenregion zu verhindern, daß eine vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen in der EU deshalb nur dann in Betracht kommen sollte, wenn Gefahren für die Menschen nicht auf andere Weise abgewendet werden können, und daß es für Deutschland zwischen der Bereitschaft zur vorübergehenden Aufnahme und einem Solidarausgleich durch gerechte Verteilung der Flüchtlinge ein unauflösbares Junktim gibt?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einem solchen Solidarausgleich innerhalb der EU zu gelangen?
Teilt die Bundesregierung die in der EU häufig geäußerte Auffassung, daß der überproportionale Zufluß von Asyl- und anderen Schutzsuchenden nach Deutschland wesentlich auf die besseren materiellen Aufenthalts- und Lebensbedingungen in Deutschland zurückzuführen ist, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für eine Harmonisierung dieser Bedingungen in Europa?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten, die ansonsten wesentlich verschärft würde, die Vergemeinschaftung der Einwanderungspolitik keine Grundlage für zusätzliche Einwanderung in die EU sein darf?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu gewährleisten, daß Deutschland beispielsweise auch weiterhin das Recht hat, Angehörigen von Drittstaaten, die Zugang zum Arbeitsmarkt suchen oder mangels ausreichender Existenzmittel der Sozialhilfe zur Last fallen, ein Aufenthaltsrecht zu verweigern?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß, angesichts des Umstandes, daß eine einheitliche Visumpraxis und ein automatisierter Datenaustausch unverzichtbar sind, um die Kontrollmöglichkeiten an der Außengrenze und im innerstaatlichen Bereich zu verbessern und dadurch illegale Zuwanderung noch effektiver bekämpfen zu können, ein dringender Bedarf nach einer Harmonisierung der Visumpolitik der EU-Staaten besteht?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einer einheitlichen Handhabung der Einreisevorschriften innerhalb der EU zu gelangen?
Des weiteren: Was unternimmt die Bundesregierung, um einen Austausch von Visadaten zwischen den Auslandsvertretungen der EU-Staaten im automatisierten Verfahren zu ermöglichen?