Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/4581
14. Wahlperiode 10. 11. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen vom 9. November 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Dirk Fischer (Hamburg), Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/4232 –
Sicherheits- und Notfallkonzept für Nord- und Ostsee
Nach nunmehr gut zwei Jahren ist es notwendig Bilanz zu ziehen, welche
Lehren tatsächlich aus dem Schiffsunglück des Frachters „Pallas“ gezogen
wurden.
Am 25. Oktober 1998 geriet die „Pallas“ vor der dänischen Küste in Brand,
ein Seemann starb. Die dänische Küstenwache lehnte es mangels
Schlepperkapazitäten ab, die „Pallas“ nach Esbjerg zu bergen. In den nächsten Tagen
driftete die „Pallas“ auf die deutsche Nordseeküste zu und havarierte vor
Amrum. Erst 20 Tage nach dem Ausbruch des Brandes wurde mit den
Löscharbeiten begonnen. Das austretende Öl führte zum Tod von ca. 12 000
Seevögeln und zur Beeinträchtigung des Meeres und der Küste.
Das Unglück der „Pallas“ machte vor allem deutlich, dass die Koordination
und Kooperation zwischen den deutschen Bundes- und Landesbehörden, den
Landesbehörden untereinander und zwischen deutschen und dänischen
Behörden unzureichend ist.
Wie sieht es damit zwei Jahre später aus?
Die vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingesetzte
unabhängige Expertenkommission „Havarie Pallas“ kam ihrer Arbeit nur
zögerlich nach und legte ihren Bericht erst am 16. Februar 2000 nach
mehrmaliger Terminverschiebung vor, was nicht der Kommission anzulasten ist. In der
Zwischenzeit gab es weitere schwere Pannen bei der Koordinierung von
Hilfen in Havariefällen: So wurde dem norwegischen Frachter „MS Mercator“
von den schleswig-holsteinischen Behörden ein Liegeplatz in Brunsbüttel
verweigert, als in dessen Laderaum am 5. November 1999 Feuer ausbrach,
obwohl die Feuerwehr Brunsbüttel bereits zur Brandbekämpfung an Bord
gegangen war. Wegen der Weigerung musste der brennende Frachter erst nach
Hamburg geschleppt werden.
Am 21. Juli 2000 legte die Bundesregierung den Entwurf eines
Seeschifffahrts-Anpassungs-Gesetzes vor. Wer von diesem Gesetz eine Modernisierung
bei der Havarievermeidung und des Havariemanagements erwartet hat, wurde
enttäuscht. Statt dessen liegt der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs darin, die
Untersuchung von Seeunfällen aus der öffentlichen Beobachtung zu nehmen:
26 Seiten beinhalten Änderungen des Seeschifffahrts-Untersuchungs-Gesetzes
und nur 12 Seiten widmen sich der umfangreichen und vielschichtigen
übrigen Problematik. Aber auch diese 12 Seiten beinhalten schwerpunktmäßig
lediglich die fachliche Befähigung der Seeleute.
Dies lässt den Schluss zu, die Bundesregierung hält die Organisations- und
Informationsstrukturen sowie die personelle und technische Ausstattung zur
Vermeidung und zum Management von Havarien auf See für völlig
ausreichend.
Damit missachtet sie den Bericht der Unabhängigen Expertenkommission
„Havarie Pallas“ vom 16. Februar 2000, auf den sich die Bundesregierung in
der Begründung zum Entwurf des Seeschifffahrts-Anpassungs-Gesetzes sogar
selbst bezieht. Von den 30 darin unterbreiteten Empfehlungen werden gerade
einmal zwei Empfehlungen (Nr. 17 und 24) aufgegriffen. Gegen Empfehlung
Nr. 13 wird sogar klar verstoßen. Darin wurde eine wirkungsvolle
Unterrichtung der Öffentlichkeit empfohlen. Aber gerade diese wird durch die
Errichtung eines geschlossenen Behördensystems für die Untersuchung von
Seeunfällen ausgeschlossen. Im derzeitigen Ablauf werden externe ehrenamtliche
Beisitzer mit entsprechendem Sachverstand in die Untersuchungen
eingebunden.
Die neu zu schaffende Behörde soll alle Untersuchungen zentral von Hamburg
aus durchführen. Damit wird die umfassende Vor-Ort-Präsenz, wie sie die
dezentralen Seeämter und Wasserschutzpolizeien gewährleisten, eingeschränkt.
Auch der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Februar 2000, mit
dem entsprechend der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 14/
843 der Antrag auf Bundestagsdrucksache 14/281 angenommen wurde, wird
in dem Gesetzesentwurf unberücksichtigt gelassen. Darin forderte der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung u. a. zu Maßnahmen der
Havarievermeidung auf.
Dies alles lässt den Schluss zu, dass die Bundesregierung bei einem Versagen
in ihrer eigenen Zuständigkeit und denen der Küstenländer die Kontrolle über
die an die Öffentlichkeit gelangenden Informationen behalten und die wahren
Ursachen einer Havarie verschleiern will.
Dass die Bundesregierung lediglich Aktionismus für die Öffentlichkeit
vortäuscht, wird auch aus dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2001 erkennbar. So
sollen bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gegenüber dem Jahr 1999
für die Aus- und Fortbildung 1,235 Mio. DM, für Sachverständige (u. a. für
die technische und wirtschaftliche Untersuchung, die der Erarbeitung von
Grundlagen für Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen dient) 1,881 Mio.
DM sowie für die Unterhaltung und den Betrieb des Kommunikationsnetzes
0,942 Mio. DM eingespart werden.
Wie kurz hier gedacht wird, zeigt die Tatsache, dass allein für die
Schadensbeseitigung der „Pallas“-Havarie 30 Mio. DM an Folgekosten entstanden sind.
Vo r b e m e r k u n g
In dem am 16. Februar 2000 vorgelegten Bericht der unabhängigen
Expertenkommission „Havarie Pallas“ wird ein erhebliches Optimierungspotenzial zur
Fortentwicklung der maritimen Notfallvorsorge sowohl im Bereich des Bundes
und der Küstenländer als auch im internationalen Bereich identifiziert und
hierzu 30 konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Wegen der Komplexität der
gesamten Materie hat die Bundesregierung am 15. März 2000 den
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) beauftragt, zur
Bewertung und Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission eine
Projektorganisation unter Beteiligung der zuständigen Ressorts einzurichten und
die Küstenländer zu beteiligen. In Abstimmung mit den beteiligten Ressorts,
den nachgeordneten Bereichen des BMVBW, der Deutschen Gesellschaft zur
Rettung Schiffbrüchiger und den Küstenländern wurde eine Struktur für die
interministerielle Projektorganisation „Maritime Notfallvorsorge“ entwickelt.
Die umfassenden und sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien
befindlichen Empfehlungen der Expertenkommission wurden dabei in acht
Teilprojekte
– Notschleppkapazität,
– Sicherheit des Schiffsbetriebs,
– Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten,
– Seeunfalluntersuchung und Flaggenstaataufgaben,
– Struktur („Havariekommando“, „Seewache“),
– Haftung und Versicherung,
– Umwelt,
– Technik, Meldewesen, Ausbildung
eingeteilt.
Nach der vorgesehenen Zeitplanung soll die konzeptionelle Phase in allen
Teilprojekten im Jahr 2001 abgeschlossen sein. Ein erster Sachstandsbericht wurde
der Bundesregierung bereits zum 1. November 2000 erstattet.
Die Bundesregierung hat damit tatkräftig Maßnahmen eingeleitet, um das von
ihrer Vorgängerin übernommene Sicherheits- und Notfallkonzept für Nord und
Ostsee umfassend auf den Prüfstand zu stellen und, wo erforderlich, zu
verbessern. Die in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage enthaltenen Vorwürfe der
„Mißachtung des Berichts der unabhängigen Expertenkommission“, der
„Vortäuschung von Aktionismus“ oder der „Nichtberücksichtigung des Beschlusses
des Deutschen Bundestages vom 17. Februar 2000“ werden daher
zurückgewiesen.
Darüber hinaus gehen auch die in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage
enthaltenen Vorwürfe gegen das geplante zweite Seeschifffahrtsänderungsgesetz
fehl. Der vom BMVBW am 21. Juli 2000 zur weiteren Abstimmung
versandte Referentenentwurf hat in erster Linie die fristgebundene Umsetzung
von Richtlinien der Europäischen Union zum Inhalt (insbesondere die
Richtlinie 1999/35/EG über ein System verbindlicher betrieblicher
Sicherheitsüberprüfungen in bestimmten Linienverkehren). Im Hinblick auf die Reform der
Seeunfalluntersuchung soll das Untersuchungsverfahren einschließlich der
Unterrichtung der Öffentlichkeit über Untersuchungsergebnisse nach dem
Muster des 1998 in Kraft getretenen Flugunfall-Untersuchungsgesetzes
ausgestaltet werden. Damit wird der Empfehlung Nr. 24 der Expertenkommission
voll entsprochen und keinesfalls gegen Empfehlung Nr. 13 verstoßen.
Eine umfassende Optimierung des Sicherheits- und Notfallkonzeptes für
Nord- und Ostsee auf der Grundlage der entsprechenden Empfehlungen der
Expertenkommission erfolgt jedoch im Rahmen der von der Bundesregierung
eingerichteten Projektorganisation.
1. Hat es seit dem „Pallas“-Unglück vor zwei Jahren Änderungen in den
Sicherheits- und Notfallkonzepten für Nord- und Ostsee gegeben und wenn
ja, welche?
Unabhängig von den Arbeiten der Expertenkommission wurden bereits seit
Anfang 1999 aufgrund erster Analysen des Unfallhergangs der Havarie
„Pallas“ kurzfristig umsetzbare Verbesserungen am bisherigen Notfallkonzept
realisiert. Zu nennen sind hier insbesondere aus dem organisatorischen und
technischen Bereich
– die Überarbeitung der bestehenden Alarmpläne,
– die Definition von Entscheidungskriterien für den Notschleppereinsatz,
– die Verlängerung der Charter des Notschleppers „Oceanic“, ergänzend dazu
Vereinbarungen über die Bereitstellung von zusätzlichem Personal,
– das Aufstellen klarer Regeln zur Bestimmung der Vor-Ort-Einsatzleitung
(„On-Scene-Commander – OSC“),
– die Ausrüstung der Mehrzweckschiffe der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes „Mellum“ und „Neuwerk“ mit hochfesten Kunststoff-
Schleppleinen und zusätzlichen Draggen für die Aufnahme ausgebrachter
Anker,
– die Vereinbarung zwischen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes und einem Privatunternehmen über die Bereitstellung von
allwettertauglichen Hubschraubern für Personal- und Materialtransporte im Seenot-
Einsatz,
– das Training von Hubschraubereinsätzen für Notfall-Personal und
– die am 1. Juli 2000 in Kraft getretene neue gemeinsame Dienstvorschrift
Küstenwache, mit der die Zusammenarbeit der Bundesvollzugsbehörden auf
See weiter gestrafft wurde.
Insgesamt wurden durch diese Maßnahmen in einem ersten Schritt Schwächen
des bestehenden Notfallkonzepts gezielt beseitigt.
2. Welche Sicherheits- und Notfallkonzepte gibt es derzeit für die Nord- und
Ostsee?
Welche Lücken sieht die Bundesregierung darin?
Wegen der existierenden Notfallkonzepte für Schiffsunfälle und die
Bekämpfung von Meeresverschmutzungen wird auf den Bericht des BMVBW vom
8. März 1999 „Havarie des Frachters ‚Pallas‘ in der Nordsee“ an den
Deutschen Bundestag verwiesen. Zur Beseitigung der bereits identifizierten
Schwächen des bestehenden Notfallkonzepts wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
3. Welche konkreten Maßnahmen werden in nächster Zukunft zur
Verbesserung der Sicherheits- und Notfallkonzepte umgesetzt werden und bis zu
welchem Zeitpunkt?
Umsetzungsreife Vorschläge zum gesamten Aufgabenspektrum der
Projektorganisation werden im Laufe des nächsten Jahres erwartet. Sobald diese
vorliegen, wird darüber schnellstmöglich unter Einschluss der haushaltsmäßigen
Konsequenzen entschieden.
4. Welche finanziellen Mittel werden für die Verbesserung der Sicherheits-
und Notfallkonzepte bereitgestellt?
Die derzeitige Anmietung zusätzlicher Notschleppkapazität (derzeit „Oceanic“)
erfordert Haushaltsmittel in Höhe von ca. 10 Mio. DM/Jahr.
Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen
werden auf der Grundlage des gemeinsamen Systemkonzepts des Bundes und der
Küstenländer und des Entwurfs HU beantragt und je nach Projektstand und -ablauf
im Rahmen der über die Haushaltsverhandlungen zur Verfügung gestellten Mittel
verausgabt. Dem Bund standen Mittel für Beschaffungen wie folgt zur
Verfügung:
1999 (Ist): 6 835 TDM; 2000: 11 000 TDM; 2001 (veranschlagt): 14 300 TDM.
5. Durch welche konkreten Maßnahmen wurden die Punkte aus dem o. g.
Beschluss des Deutschen Bundestages zur Optimierung des Sicherheits-
und Notfallkonzepts für Nord- und Ostsee vom 17. Februar 2000
umgesetzt?
Die auf der Grundlage des Beschlusses der Bundesregierung vom 15. März 2000
eingerichtete interministerielle Projektorganisation „Maritime Notfallvorsorge“
wurde beauftragt, zur umfassenden Optimierung der maritimen Notfallvorsorge
und des maritimen Notfallmanagements in den von der unabhängigen
Expertenkommission als defizitär erkannten Bereichen ein ausgewogenes, tragfähig
begründetes Realisierungskonzept zu erarbeiten.
6. Worin sieht die Bundesregierung die größten Gefahrenpotenziale beim
Schiffsbetrieb auf Nord- und Ostsee?
Die größten Gefahrenpotenziale beim Schiffsbetrieb sind erfahrungsgemäß
gegeben durch:
– Kollisionen
– Grundberührungen
– technische Probleme durch Ausfall von Antriebs- und Ruderanlagen
– Brände im Maschinenraum, in der Ladung und im Unterkunfts- und
Hotelbereich sowie bei
– Fahrgastschiffen und Fischereifahrzeugen durch unzureichende Stabilität.
7. Was ist die Ursache dafür, dass die bei der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung angesiedelten Katastrophenstäbe für Nord- und Ostsee bisher bei
keiner Havarie aktiviert worden sind?
Bei Seeunfällen sieht der Bund das schrittweise Einleiten stabsmäßig
vorbereiteter Maßnahmen vor, die aufeinander aufbauen und mit denen jeweils auf höhere
Anforderungen reagiert wird. Bei Ereignissen, die mit den Mitteln eines Wasser-
und Schifffahrtsamtes allein nicht beherrschbar sind, wird das
Unfallmanagement zentral durch die Katastrophenstäbe (Nord-/Ostsee) wahrgenommen. Diese
Fälle sind äußerst selten; die Aussage, dass ein Katastrophenstab noch nie
aktiviert worden sei, trifft jedoch nicht zu.
Der Katastrophenstab Nordsee wurde am 25. November 1983 bei dem Seeunfall
„Ever Level“/„Itapage“ (schwere Kollision und Brand beider Schiffe auf der Elbe
vor Brunsbüttel) eingesetzt. Der Unfall „Ostsee“ am 19. Juli 1989 (Verrutschen
der Ladung und Ausströmen einer gefährlichen Chemikalie) in der Elbmündung
wurde im Zusammenwirken mit den Ländern Niedersachsen und Schleswig-
Holstein sowie mit Vertretern der chemischen Industrie erfolgreich bewältigt.
Der Katastrophenstab Ostsee musste bisher nicht einberufen werden.
8. Warum gibt es für den verkehrsbezogenen Feuerschutz auf der Ostsee
keine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Mecklenburg-
Vorpommern über die Nutzung der vorhandenen
Feuerlöschschiffkapazitäten, wie sie mit den anderen Küstenländern üblich ist?
Das BMVBW hat großes Interesse, baldmöglichst auch mit dem Land
Mecklenburg-Vorpommern eine formelle Vereinbarung nach dem Muster der mit anderen
Küstenländern abgeschlossenen Vereinbarungen zu schließen. Zwischen dem
BMVBW und dem Landesinnenministerium wurde vereinbart, die noch offenen
Fragen in Kürze im Verhandlungswege zu klären. Unabhängig von den
genannten Verhandlungen arbeitet auf Ortsebene die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes bereits mit den betroffenen Berufsfeuerwehren des Landes
zusammen und werden gemeinsame Übungen abgehalten, um kein
Sicherheitsdefizit entstehen zu lassen.
9. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde die Kommunikation und
Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich Dänemark verbessert, um Zuständigkeitsprobleme wie im Fall
„Pallas“ zu verhindern?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark
bestehen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der
Seenotrettung, der Luftüberwachung von Meeresverschmutzungen und der
Bekämpfung von Meeresverschmutzungen, die sich grundsätzlich bewährt haben. Die
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen ist erneut im
August 2000 im Rahmen einer deutsch-dänisch-niederländischen Übung vor
Helgoland trainiert worden. Im Rahmen der Projektorganisation „Maritime
Notfallvorsorge“ werden die bestehenden Vereinbarungen mit dem Ziel überprüft,
die Kommunikation und die praktische Zusammenarbeit insbesondere im
Vorfeld eines sich anbahnenden Ereignisses mit der Möglichkeit einer
Meeresverschmutzung zu verbessern. Hierzu sind Vorgespräche mit den zuständigen
dänischen Ministerien eingeleitet worden.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den übrigen Nachbarstaaten
ein?
Welche Veränderungen wurden in den letzten zwei Jahren durchgeführt,
wie haben sich diese in der Praxis ausgewirkt?
Die Bundesrepublik hat außer den in Frage 9 genannten Vereinbarungen mit
Dänemark weitere Vereinbarungen mit den unmittelbaren Nachbarstaaten wie
folgt abgeschlossen:
Niederlande: Seenotrettung, Luftüberwachung, Bekämpfung von
Meeresverschmutzungen, Unterstützung bei Notschleppeinsätzen (letztgenannte
Vereinbarung ist am 1. April 2000 in Kraft getreten und am 16. Oktober 2000 durch
eine gemeinsame Einsatzrichtlinie der WSD Nordwest und des
Küstenwachzentrums Ijmuiden ergänzt worden).
Schweden: Seenotrettung.
Polen: Arbeitsvereinbarung zwischen den Seenotrettungsdiensten
Deutschlands und Polens.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des Bonn-Abkommens für das
Nordseegebiet und im Rahmen des Helsinki-Übereinkommens für das
Ostseegebiet die Zusammenarbeit bei der Vorsorge gegen und die Bekämpfung von
Meeresverschmutzungen zwischen allen Nord- und Ostsee-Anrainern
vereinbart ist. Zusätzlich strebt die Bundesregierung den Abschluss ergänzender
bilateraler Vereinbarungen mit Polen und Schweden an. Die vorbereitenden
Arbeiten hierzu laufen im Rahmen der Projektorganisation „Maritime
Notfallvorsorge“.
Die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den
übrigen Nachbarstaaten auf dem Gebiet der maritimen Suche und Rettung
unterliegt wegen der häufigen gemeinsamen Einsätze und der regelmäßigen
Übungen von Suche und Rettung auf der Grundlage der von der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ständig fortgeschriebenen Standards einer
fortlaufenden Anpassung an den neuesten Stand der Technik.
11. Welche Prioritätenreihenfolge strebt die Bundesregierung für die
Notfallkonzeption bei der Rettung von Sachwerten, Ökosystemen und der
Schadensvermeidung an?
Durch welche konkreten Maßnahmen wird diese Prioritätenfolge
umgesetzt?
Die gesetzliche Aufgabenzuweisung an den Bund (Seeaufgabengesetz) umfasst
die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren
(Schifffahrtspolizei) und schädlicher Umwelteinwirkungen. Grundsätzlich haben
Maßnahmen zur Vermeidung von Schiffsunfällen (Schadensvermeidung) Priorität vor
der Schadensbekämpfung und -begrenzung. Eine seeverkehrsspezifische
Prioritätenfestlegung gibt es jedoch nicht. Hier gilt die bei allen Verkehrsträgern
übliche Reihenfolge der zu treffenden Notfallmaßnahmen, wobei das menschliche
Leben absoluten Vorrang hat.
Hierdurch sind entsprechende Empfehlungen der unabhängigen
Expertenkommission bereits zum größten Teil realisiert. Ob es darüber hinaus einer
separaten Festlegung der genannten Prioritäten, z. B. im Rahmen eines vorrangigen
Entscheidungsrasters sowie einer Erweiterung um die Rangfolge „Rettung von
Ökosystemen hat Vorrang vor der Rettung von Sachwerten“ bedarf, ist im
Rahmen der Prüfaufträge der Projektorganisation „Maritime Notfallvorsorge“ zu
erörtern.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Zusammenarbeit der auf See tätigen
Dienste (BGS, Zoll, Fischereiaufsicht, WSV) ein?
Wird sich die Form der Zusammenarbeit in Zukunft verändern und
wenn ja, wie?
Die Optimierung der Zusammenarbeit der auf See tätigen Dienste des Bundes
und der Küstenländer bildet den Schwerpunkt der Empfehlungen der
unabhängigen Expertenkommission. Im Zentrum steht dabei die Forderung nach
Errichtung eines „Havariekommandos“, das heißt einer einheitlichen Einsatzstruktur,
die im Havariefall eine einheitliche Einsatzleitung gewährleistet und dabei ein
Durchgriffsrecht auf alle erforderlichen Einsatzkräfte des Bundes und der
Küstenländer hat.
Zu dieser Forderung wurde im Rahmen der Projektorganisation „Maritime
Notfallvorsorge“ ein konstruktiver Dialog zwischen allen beteiligten Stellen des
Bundes und der Küstenländer eingeleitet und eine Verständigung über die
anzustrebenden Ziele erreicht. Wegen der äußerst schwierigen Einzelprobleme sind
hier allerdings noch eingehende weitere Erörterungen erforderlich.
Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Organisationsstrukturen werden auf der
Grundlage der Arbeiten der Projektorganisation erfolgen.
13. Was wurde nach dem „Pallas“-Unglück getan, um die notwendige
Verstärkung der Besatzungen auf den Notfall- und Bergungsschiffen im
Ernstfall kurzfristig sicherzustellen?
Die Schiffe „Mellum“ und „Neuwerk“ sind mit je drei Besatzungen besetzt,
wobei sich eine Besatzung an Bord befindet und zwei Besatzungen frei haben.
Im Ernstfall werden zur Verstärkung oder Ablösung der Besatzung kurzfristig
Besatzungsmitglieder aus den Freitörns herangeführt. Darüber hinaus können
auch Besatzungsmitglieder von anderen Schiffen (z. B. Tonnenleger)
herangeführt werden.
Auf dem Schlepper „Oceanic“ sind durch vertragliche Bindung vier zusätzliche
Besatzungsmitglieder an Bord genommen worden.
Das Nachführen von Spezialkräften für die Feuer- und
Chemikalienbekämpfung ist gleichfalls sichergestellt (z. B. Feuerwehr Cuxhaven).
14. Innerhalb welcher Zeit sind die Besatzungen der einzelnen Schiffe im
Ernstfall verfügbar und in welchem Umfang steht weiteres Personal zur
Ablösung der Besatzungen zur Verfügung?
Die Schiffe „Mellum“ und „Neuwerk“ sowie „Scharhörn“ patrouillieren in der
Deutschen Bucht bzw. in der Ostsee („Scharhörn“) rund um die Uhr. Sie sind
daher ständig einsatzbereit.
Die Ablösung erfolgt aus den Freitörns. Ablösung und Nachführung der
Besatzungen sind in den Einsatzhandbüchern dieser Schiffe geregelt. Die
Nachführung von Ablösepersonal ist ständig und bedarfsgerecht gewährleistet. Sie ist
allerdings – wenn sie auf See stattfindet – abhängig von der Wetterlage.
15. Sind die Schleppverbindungen auf den zur Notfallbekämpfung
vorgesehenen Schiffen zwischenzeitlich dem neuesten Stand der Technik
angepasst worden, um auch auf Schiffen ohne Besatzung und
Stromversorgung, wie der „Pallas“, eine sichere Schleppverbindung herstellen zu
können?
Wie sehen die Anpassungen konkret aus?
Ja. Die Schleppgeschirre sind auf den für Notschleppeinsätze vorgesehenen
Schiffen „Mellum“ und „Neuwerk“ durch Beschaffung von je zwei hochfesten
Dynema-Schleppleinen (Bruchlast 280 t) einschl. Zubehör weiter optimiert
worden. Für die Herstellung einer Schleppverbindung über den Anker eines
Havaristen wurde außerdem ein Suchdraggen beschafft (Gesamtkosten 319 TDM).
16. Welche konkreten Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung auf
europäischer und internationaler Ebene, um Schiffssicherheitsbelangen
stärker Geltung zu verleihen?
Welche Erfolge wurden dabei bisher erzielt?
Vor dem Hintergrund der jüngsten Ölunfälle, haben sich die Verkehrsminister
Deutschlands und Frankreichs im Februar dieses Jahres darauf verständigt, eine
gemeinsame Initiative in der EU und der IMO zur Verbesserung der Sicherheit
auf See zu ergreifen. Im Rahmen einer bilateralen Arbeitsgruppe zur
Schiffssicherheit werden die jeweiligen Überlegungen abgestimmt und gemeinsam in
der EU und der IMO vertreten.
Die EU-Kommission hat einen Entwurf von Maßnahmen zur Verbesserung der
Schiffssicherheit übermittelt, der im Wesentlichen drei Elemente enthält:
– Weiterentwicklung der Hafenstaatkontrolle
– Verstärkung der Vorgaben für die Klassifikationsgesellschaften
– Initiative für ein frühzeitiges Ausmustern von Einhüllentankern.
Nach derzeitigem Sachstand sind diese Maßnahmen auf gutem Wege: Die
Richtlinienänderungen zur Verbesserung der Hafenstaatkontrolle und die Verstärkung
der Vorgaben für Klassifikationsgesellschaften sind von den Verkehrsministern
angenommen und an das Europäische Parlament weitergeleitet worden.
Die IMO hat das Thema „Frühzeitiges Ausmustern von Einhüllentankern“
aufgegriffen. Auf der Ministerratstagung am 2. Oktober 2000 haben sich die EU-
Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Initiative zur Ausmusterung von
Einhüllentankern bei der IMO verständigt, das Thema ist bei der Sitzung des IMO-
Umweltschutzausschusses (2. bis 6. Oktober 2000) erörtert worden. Nach
derzeitigem Stand kann damit gerechnet werden, dass im April 2001 in der IMO ein
Beschluss zur frühzeitigen Ausmusterung von Einhüllentankern gefasst werden wird.
Frankreich sieht das Thema „Schutz der maritimen Umwelt“ als einen
Schwerpunkt seiner EU-Ratspräsidentschaft (2. Halbjahr 2000). Deutschland wird
Frankreich bei dieser Zielsetzung unterstützen und die Themen in der
deutschfranzösischen Arbeitsgruppe beraten.
17. Wie soll eine wirkungsvolle und kontrollierbare Unterrichtung der
Öffentlichkeit, besonders vor dem Hintergrund der geplanten Änderung des
Seeschifffahrts-Untersuchungs-Gesetzes, im Falle von Unfällen auf See
zukünftig sichergestellt werden?
Die Schaffung von Strukturen für eine wirkungsvolle Unterrichtung der
Öffentlichkeit in besonderen Lagen und als Daueraufgabe erfolgt im Rahmen der
Projektorganisation „Maritime Notfallvorsorge“.
Zur Frage der Umsetzung der Empfehlung Nr. 24 der unabhängigen
Expertenkommission und der mit dem Referentenentwurf für ein zweites
Seeschifffahrtsanpassungsgesetz beabsichtigten Reform der Seeunfall-Untersuchung
wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Der Referentenentwurf sieht außerdem
vor, das die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Untersuchungsergebnisse nach
dem Muster des vom Deutschen Bundestag 1998 einstimmig verabschiedeten
Flugunfall-Untersuchungsgesetz geregelt werden wird.
18. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur besseren Aus- und
Weiterbildung der Schiffsbesatzungen für Notfallsituationen sowie der
Besatzungen auf den Havarieschiffen getroffen?
Schiffsoffiziere werden in Deutschland so ausgebildet, dass sie weltweit
einsetzbar sind, sowohl hinsichtlich ihrer nautisch/technischen Befugnisse als auch im
Hinblick auf den Einsatz auf Schiffen aller Flaggenstaaten. Deshalb gibt es für
weltweit fahrende Schiffsoffiziere keine Aus- und Weiterbildung in einem
speziellen Sicherheits- und Notfallkonzept für die Nord- und Ostsee. Die
Sicherheitsausbildung der Schiffsbesatzungen erfolgt auf Grundlage von Richtlinien,
die die entsprechenden Vorschriften des Übereinkommens über Normen für die
Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von
Seeleuten (STCW) in deutsches Recht umsetzen. Diese Richtlinien erstrecken
sich auf die Einführungsausbildung, die Sicherheitsgrundausbildung und -
unterweisung für Seeleute, die Befähigung von Rettungsbootleuten, die Befähigung in
fortschrittlicher Brandbekämpfung sowie die Befähigung für medizinische Erste
Hilfe und medizinische Fürsorge durch Seeleute.
Die Besatzungen von Notfall- und Bergungsschiffen werden im Rahmen von
Notfallübungen auf die Anforderungen im Einsatzfall vorbereitet. Zusätzliche
Aus- und Weiterbildungserfordernisse für diese Besatzungen werden im Rahmen
der Projektorganisation „Maritime Notfallvorsorge“ geprüft.
19. Wie verträgt sich die Notwendigkeit einer verbesserten Aus- und
Weiterbildung mit der im Hauhaltsplan 2001 vorgesehenen Kürzung finanzieller
Mittel gegenüber dem Vorjahr in diesem Bereich?
Die beim Kapitel 1203 veranschlagten Mittel für Aus- und Fortbildung lagen in
den vergangenen Jahren über dem langjährigen Schnitt, da infolge der Reform
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erhöhter Bedarf gegeben war. Durch
Verminderung dieses Bedarfs sinkt der Mittelansatz 2001 auf das Niveau vor
1998. Aber auch Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung haben sich bei den
für Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehenden Mitteln ausgewirkt.
Die Verteilung der Mittel beim Titel 525 21 erfolgt nach Festlegung von
Prioritäten. Fragen der Sicherheit, der Havarievermeidung und des
Havariemanagements genießen dabei besonderen Vorrang. Das seit 2000 laufende Pilotprojekt
Fort- und Weiterbildung und dessen Umsetzung werden hier besonders flexible
Handlungsmöglichkeiten ermöglichen. Der besondere Bedarf für
Notfallvorsorge kann damit gedeckt werden.
20. Welche wissenschaftlichen Forschungsprojekte gibt es, um die Sicherheit
auf See regelmäßig zu verbessern?
Welche finanziellen Mittel werden hierfür bereitgestellt?
Welche konkreten Ergebnisse aus diesen Forschungsprojekten wurden in
den letzten zwei Jahren in der Praxis realisiert?
Folgende wissenschaftliche Forschungsprojekte werden zum Thema
Schiffssicherheit im Jahr 1999/2000 fort- und durchgeführt:
a) Entwicklung einer einheitlichen operativen englischen Arbeitssprache zur
sicherheitsbezogenen Kommunikation an Bord von Seeschiffen, Schiff –
Schiff und Schiff – Land
b) Anforderungen an die sichere Bedienbarkeit an nautische kooperative
Schiffsidentifizierungssysteme (Automatic Identification System – AIS) für
die Kollisionsverhütung von Schiffen
c) Operationelle Aspekte bei der Implementierung von AIS auf Seeschiffen
d) Untersuchungen zur Genauigkeit verfügbarer Positionsmessungen auf
Seeschiffen mit AIS-Transpondern durch Vergleichsmessungen von
Schiffsradar und DGPS-Empfängern
e) Zeitabhängige Überlebenswahrscheinlichkeit eines havarierten
Fahrgastschiffes
f) Deutsch-schwedisches Projekt zur Erprobung von Transpondern und
elektronischer Seekarte auf insgesamt 4 Ro-Ro-Fahrgastschiffen auf der Linie
Rostock–Trelleborg (Baltic Ferry Guidance and Information System –
BAFEGIS)
g) Erarbeitung von Anforderungen an Schiffsbrücken zur Gewährleistung
eines sicheren Fahrbetriebes von Seeschiffen.
Für diese Forschungsprojekte werden 1,3 Mio. DM bereitgestellt.
Als konkretes Ergebnis aus diesen Forschungsprojekten ist insbesondere
hervorzuheben, dass
– die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) auf der Grundlage des
BMVBW-Vorhabens „Entwicklung einer einheitlichen operativen
englischen Arbeitssprache zur sicherheitsbezogenen Kommunikation an Bord
von Seeschiffen, Schiff – Schiff und Schiff – Land“ so genannte Standard
Redewendungen für die Seeschifffahrt (Standard Marine Communication
Phrases – SMCP) erarbeitet und in diesem Jahr angenommen und damit eine
weltweit einheitliche Grundlage für die sicherheitsbezogene
Kommunikation in der Schifffahrt geschaffen hat;
– die IMO auf der Grundlage des BMVBW-Vorhabens „Erarbeitung von
Anforderungen an Schiffsbrücken zur Gewährleistung eines sicheren
Fährbetriebes von Seeschiffen“ eine weltweit anzuwendende Richtlinie zur
Gestaltung von Schiffbrücken, die den Betrieb von Schiffen noch sicherer machen
soll, angenommen hat und
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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ISSN 0722-8333
– drei der o. a. Vorhaben zum Thema AIS dazu beigetragen haben, dass die
IMO eine weltweite Ausrüstungspflicht mit diesen Systemen für alle Schiffe
> 300 BRZ in der internationalen Fahrt bereits ab 1. Juli 2002 schrittweise
bis 2007 vorgesehen hat. Auf der Basis des Vorhabens „operationelle
Aspekte bei der Implementierung von AIS auf Seeschiffen“ ist eine
entsprechende IMO-Richtlinie, die den sicheren Betrieb von AIS an Bord von
Schiffen gewährleisten soll, erarbeitet und grundsätzlich von der IMO
akzeptiert worden.
21. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zu einer effizienten
Havarievermeidung und einem effizienten Havariemanagement die
Etablierung einer übergeordneten nationalen Küstenwache notwendig ist, die mit
allen relevanten Kompetenzen zur Abwendung von maritimen
Katastrophen ausgestattet sein muss?
Aufgabe der bereits bestehenden „Küstenwache“ ist unter anderem die
Überwachung und der Vollzug der für die maritime Sicherheit relevanten
Vorschriften und Regelungen. Der Koordinierungsverbund leistet damit einen
wesentlichen Beitrag zur Havarievermeidung. Zu den Fragen der Optimierung der
Zusammenarbeit der auf See tätigen Einsatzkräfte und der Optimierung des
Havariemanagements wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
22. Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, dass durch die geplante
Reduzierung der ohnehin schon niedrigsten Lotskosten pro Seemeile in
Europa und der damit verbundenen längeren Arbeitszeit der Lotsen die
Sicherheit im Schiffsverkehr abnehmen wird?
Nein, Prämisse für die schrittweise Reform des Seelotswesens, die das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen derzeit mit den Beteiligten
erörtert, ist die Beibehaltung der notwendigen Sicherheit.
Diese Reform soll das – traditionell geprägte – Lotswesen zukunftsfähig
machen und dazu beitragen, die Anlaufbedingungen zu den deutschen Seehäfen
und deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Diese Zielsetzung ist
unabhängig davon, wie hoch die Lotskosten pro Seemeile in anderen europäischen
Staaten liegen, zumal viele deutsche Seehäfen aufgrund ihrer geographischen Lage
nur über besonders lange Lotsstrecken erreichbar sind. Bei allen für die
Gesamtanlaufkosten eines Schiffes relevanten Faktoren sind
Optimierungsmöglichkeiten zu erschließen, um mittel- und langfristig den Erhalt und Ausbau
zahlreicher Arbeitsplätze an der Küste sicherzustellen, die einem harten
internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.]