Ehrenamt und Arbeitslosigkeit
der Abgeordneten Klaus Riegert, Erika Reinhardt, Marie-Luise Dött, Anke Eymer, Ilse Falk, Ingrid Fischbach, Peter Götz, Kurt-Dieter Grill, Hartmut Koschyk, Werner Lensing, Walter Link (Diepholz), Christa Reichard (Dresden), Katherina Reiche, Anita Schäfer, Werner Siemann, Bärbel Sothmann, Gert Willner, Benno Zierer und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Für arbeitslose Bürgerinnen und Bürger eröffnen ehrenamtliche Tätigkeiten ein breites, vielseitiges und sinnvolles Aufgabenfeld, in das sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nutzbringend für sich und andere einbringen können. Ehrenamtliche Tätigkeit hilft die Perspektivlosigkeit Arbeitsloser zu überwinden. Dies ist wichtig für Bürgerinnen und Bürger, die seit längerer Zeit arbeitslos sind. Die Gesellschaft ist in hohem Maße auf ehrenamtliche Tätigkeit angewiesen. Es besteht deshalb ein weitgehender Konsens, diese soweit wie möglich zu fördern.
Das Arbeitsförderungsgesetz sieht Einschränkungen des ehrenamtlichen Engagements Arbeitsloser vor, weil bei einer Überschreitung der Wochenstundengrenze von 15 Stunden oder bei nicht täglicher Verfügbarkeit des Arbeitslosen das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe gestrichen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Zahl der Arbeitslosen ist, die ehrenamtlich tätig sind?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Umfang Bürgerinnen und Bürger, die langfristig arbeitslos sind, ehrenamtlich tätig sind?
Wenn ja, in welchen Bereichen und in welchem zeitlichen Umfang?
Wie hoch ist jeweils der Anteil der Frauen und Männer der in den Fragen 1 und 2 genannten Betroffenen?
Sieht die Bundesregierung in der ehrenamtlichen Tätigkeit Arbeitsloser die Möglichkeit, die Vermittlungsfähigkeit zu verbessern und damit die Chancen für eine Wiedereingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt zu vergrößern?
Sieht die Bundesregierung in der aktiven ehrenamtlichen Mitwirkung arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger bei Auslandseinsätzen im karitativen oder entwicklungspolitischen Bereich eine mangelnde Verfügbarkeit, die die Streichung des Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe bewirken kann?
Falls ja, könnte eine verbindliche Absprache, daß der Einsatz im Falle einer erfolgreichen Vermittlung beendet wird, Abhilfe schaffen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Arbeitslose ein ehrenamtliches Engagement unterließen, um die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht zu gefährden?
Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken, die den Ausnahmetatbestand der Nichtverfügbarkeit bei der Kinder- und Pflegebedürftigenbetreuung auf weitere ehrenamtliche Tätigkeiten ausdehnt, und wenn ja, für welche ehrenamtlichen Bereiche und in welchem zeitlichen Rahmen sollte dies sein?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen ehrenamtlich tätigen Arbeitslosen das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe vom Arbeitsamt verweigert wurde, weil die ehrenamtliche Tätigkeit mehr als 15 Stunden pro Woche betrug?
Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, auf die Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes mit dem Ziel hinzuwirken, die zeitliche Befristung im Arbeitsförderungsgesetz für ehrenamtliche Tätigkeiten aufzuheben und durch eine individuelle Prüfung im Einzelfall zu ersetzen?