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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Organisation und Finanzierung der Altlastensanierung in Ostdeutschland (G-SIG: 14010134)

Langfristige Aufgaben der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) bei der Altlastensanierung, Generalvertrag mit Thüringen, Generalverträge mit anderen neuen Ländern

Fraktion

CDU/CSU

Datum

17.03.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache14/40322. 02. 99

Organisation und Finanzierung der Altlastensanierung in Ostdeutschland

des Abgeordneten Dr. Michael Luther und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Altlastenaufgaben, die der Bund in Form der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) in den neuen Ländern übernommen hat, sind langfristiger Natur. Zu ihrer Bewältigung hatte sich der Bund bereits 1992 mit den Ländern darauf verständigt, die Verpflichtungen gemeinsam abzuarbeiten. Grundlage seitdem ist das Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vom 1. Dezember 1992. Der Bund hat nunmehr mit dem Freistaat Thüringen einen Generalvertrag zur Altlastensanierung ausgehandelt, dem das Thüringer Kabinett am 2. Februar 1999 zugestimmt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Hält die Bundesregierung an dem Vorschlag fest, langlaufende Altlastenaufgaben aus der BvS auszugliedern und zusammen mit der Beteiligungsführung der Projektgesellschaften LMBV, GVV und EWN in einer eigenen Gesellschaft zu bündeln?

Wie vereinbaren sich solche Pläne mit den Verhandlungen Bund– Freistaat Thüringen zur abschließenden Übernahme der Altlastenverpflichtungen?

2

Seit wann plant die BvS – auch mit Blick auf ein Eckpunktepapier BvS–Thüringen vom 14. Juli 1998 – einen solchen Generalvertrag?

3

Welche Stellenplanauswirkungen und Einsparungen bei der BvS wird der Abschluß dieses Generalvertrages mit Thüringen im Jahre 1999 haben?

Soll das Direktorat Umwelt/Altlasten aufgelöst bzw. als Abteilung weitergeführt werden?

4

Werden diejenigen Privatisierungsverträge, bei denen nur noch die Altlastenklausel (Altlastenverpflichtungen der BvS zu einem Investor, die im Generalvertrag geregelt werden sollen) offen ist, auf das Land übergeleitet?

Was geschieht mit solchen Verträgen, die die BvS zwischenzeitlich bereits auf die Treuhandliegenschaftsgesellschaft übertragen hatte?

5

Wird der Bund diese neue Regelung der Privatisierungsverpflichtungen bei der EU-Kommission notifizieren?

6

Sofern die BvS nach dem Generalvertrag Teilbeträge an Thüringen leisten wird: Auf welchen Abarbeitungsfortschritten sind diese Teilbeträge berechnet?

Wo werden diese Zahlungen für das Jahr 2000 in den Haushalt eingestellt?

7

Werden die Altdeponien und sonstigen Ablagerungen in Thüringen in den Generalvertrag über die abschließende Finanzierung mit einbezogen?

a) Wenn ja, wie sind die Kosten für eine Sanierung ermittelt worden?

b) Wenn nein, wie ist der Verhandlungsstand zwischen BvS und den Ländern über die künftige Behandlung dieser Altdeponien?

8

In wie vielen Fällen hat die zuständige Stelle für Vermögenszuordnung/ Kommunalisierung solche Deponien gegen den Willen anderer Gebietskörperschaften auf diese zugeordnet, und wie viele Verfahren sind gerichtlich anhängig?

9

Welche Überlegungen bestehen beim Bund, auch den anderen neuen Ländern Generalverträge über die abschließende Finanzierung ökologischer Altlasten vorzuschlagen?

Bonn, den 22. Februar 1999

Dr. Michael Luther Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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