Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/2630
14. Wahlperiode 01. 02. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26. Januar
2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Breuer, Ursula Lietz,
Thomas Kossendey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/2401 –
Auslandseinsätze der Bundeswehr
Die welt- und sicherheitspolitische Bedeutung der Bundesrepublik
Deutschland hat seit dem Fall der Mauer 1989, der deutschen Wiedervereinigung 1990
und dem damit verbundenen Ende der Bipolarität der Welt enorm
zugenommen. Dies wird nicht zuletzt sichtbar in der gestiegenen sicherheitspolitischen
Verantwortung, die das vereinte Deutschland in der Welt zu tragen bereit ist.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 beteiligt
sich die Bundeswehr mit der konstitutiven Zustimmung des Deutschen
Bundestages als sicherheitspolitisches Instrument zusammen mit seinen Freunden
und Verbündeten an konfliktpräventiven, friedenserhaltenden und
friedensschaffenden Maßnahmen im Namen von NATO und VN. Eingedenk dieser
Tatsache befindet sich die Bundesrepublik Deutschland auch auf
militärischem Gebiet auf dem Weg in eine Normalität, wie sie unsere Verbündeten
schon seit Jahrzehnten erleben.
Diese gestiegene Verantwortung erfordert neben dem Erkennen von
finanziellen Realitäten auch Maßnahmen und damit Umgruppierungen der
Bundeswehr in organisatorischer Hinsicht. Deutsche Soldaten sind zurzeit unter VN-
Mandat in Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien/Kosovo, Indonesien/Ost-
Timor und Georgien im Einsatz. Neben einer einsatzorientierten, grundlegenden
Vor- und Nachbereitung des Einsatzes muss auch die Schaffung von optimalen
Bedingungen im Einsatzland selbst das Ziel einer vorausschauenden Politik
sein. In diesem Sinne haben zivile und militärische Führung der Bundeswehr
eine Einsatzzeit von sechs Monaten im Ausland mit einer zwischenzeitlichen
Heimatverwendungsdauer von mindestens 24 Monaten vor einer eventuell
anstehenden weiteren Auslandsverwendung beschlossen.
Vo r b e m e r k u n g
Die derzeitigen Krisenreaktionskräfte des Heeres lassen die absehbar
langfristige Beteiligung an den beiden friedenssichernden Operationen im früheren
Jugoslawien nur unter Inkaufnahme negativer Folgen für das innere Gefüge der
Streitkräfte, deren Attraktivität und die Nachwuchsgewinnung zu.
Der Umfang der Krisenreaktionskräfte und die bislang nur viermonatige Dauer
des Einsatzes hatten für viele Soldaten besonders der Logistik- und
Sanitätstruppen, aber auch in den Bereichen Führungsunterstützung, Aufklärung und
Pioniereinsatz, ca. 8 bis 16 Monate nach Abschluss des vorangegangenen einen
erneuten Einsatz zur Folge.
Davon waren insbesondere die Zeit- und Berufssoldaten und deren Familien
betroffen, während freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende regelmäßig
nur einmal zum Einsatz kamen.
Dies war Anlass für Untersuchungen im Bundesministerium der Verteidigung,
die der Verbesserung der Durchhaltefähigkeit des Heeres unter besonderer
Berücksichtigung der Belastung der Soldaten und ihrer Familien dienten.
In der Folge entschied der Bundesminister der Verteidigung auf Vorschlag der
militärischen Führung die schrittweise Erhöhung des Umfangs der
Krisenreaktionskräfte des Heeres von 37 000 auf ca. 50 000 Soldaten und die Veränderung
der Einsatzdauer von vier auf sechs Monate. Angehörige multinationaler Stäbe
waren bereits zuvor sechs Monate oder länger im Einsatz.
Unter Berücksichtigung eines nun möglichen, bis zu zwei Wochen dauernden
Erholungsurlaubs wurde damit die tatsächliche Stehzeit der Soldaten im
Einsatz um sechs Wochen ausgedehnt.
In bestimmten Fällen wird die sechsmonatige Stehzeit zwischen zwei oder
mehr Dienstposteninhabern aufgeteilt („Splitting“-Regelung). Damit können
dienstliche Erfordernisse wie die Absolvierung von Laufbahnlehrgängen
berücksichtigt, aber auch persönliche Härten aufgefangen werden.
Die in Folge der Stehzeitverlängerung eintretende Verringerung des
Personalaufwands (Einsatz von zwei statt drei Kontingenten pro Jahreszeitraum) führt
am Ende einer Übergangszeit zur Verlängerung des Zeitraums zwischen zwei
Einsätzen auf grundsätzlich 24 Monate.
Die ersten Kontingente SFOR und KFOR mit einer Stehzeit von sechs Monaten
haben Ende des letzten Jahres in die Einsatzgebiete verlegt.
Bei dem in Italien stationierten Luftwaffenkontingent SFOR ist eine flexible
Gestaltung der Einsatzdauer möglich.
1. Wie viele Soldaten der Bundeswehr waren bisher in Auslandseinsätzen
tätig?
a) Wie ist die Aufteilung nach Dienstgradgruppen?
b) Wie hoch ist darunter die Anzahl der freiwillig länger
Wehrdienstleistenden?
c) Wie viele Soldaten waren mehrfach in Auslandseinsätzen?
Von 1994 (Urteil des Bundesverfassungsgerichts) bis Ende 1999 nahmen
insgesamt 64 416 Soldaten der Bundeswehr an Auslandseinsätzen teil.
a) 9 795 Offiziere/27 868 Unteroffiziere/26 753 Mannschaften,
b) 9 300 freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende,
c) 13 568 Soldaten waren häufiger als einmal im Einsatz.
2. Für welche Truppengattungen und für wie viele Soldaten kann garantiert
werden, dass sie nach einem sechsmonatigen Auslandseinsatz auch
tatsächlich 24 Monate im Heimatland verwendet werden, bevor sie zum
nächsten Auslandseinsatz abkommandiert werden?
Das Bundesministerium der Verteidigung untersuchte die Durchhaltefähigkeit
des Heeres hinsichtlich der gleichzeitigen Beteiligung an zwei lange
andauernden Operationen. Handlungsbedarf wurde insbesondere in den
Aufgabenbereichen der Führungsunterstützung, bei der Nachrichtengewinnung und
Aufklärung sowie der Logistik- und Sanitätstruppe identifiziert. Die als notwendig
erkannten Maßnahmen werden schrittweise einsatzbegleitend ergriffen.
Die Realisierung der angestrebten 24-monatigen Verweildauer der Soldaten in
Deutschland zwischen zwei Einsätzen unterliegt der Beeinflussung vor allem
durch strukturelle und stärkemäßige Anpassung der Einsatzkontingente an
Änderungen der Lage und durch die mögliche Beteiligung an weiteren
Operationen. Daher ist es nicht in jedem Einzelfall möglich, den vorgenannten Zeitraum
zu garantieren.
3. Für welche (Spezial-)Einsatztruppen kann diese Garantie nicht abgegeben
werden?
Den Ausführungen zu Frage 2 zufolge ist es nicht möglich, Soldaten eine
zweijährige Verweildauer in Deutschland zu garantieren. Gleichwohl wird diese
erklärte Absicht des Bundesministeriums der Verteidigung grundsätzlich verfolgt
und, wann immer möglich, realisiert.
4. Inwieweit wird die politische und militärische Führung der Bundeswehr in
den Augen der betroffenen Soldaten und auch der Öffentlichkeit
unglaubwürdig, wenn die versprochene Heimatverwendung von 24 Monaten
zwischen zwei Auslandseinsätzen nicht eingehalten wird?
Eine zeit- und sachgerechte Information der Soldaten über die Absicht, die
Zweijahresregelung einzuhalten, sowie über Sachzwänge, die zu einem
Abweichen von dieser Grundsatzregelung führen könnten, bleiben die geeigneten und
erforderlichen Maßnahmen, um das Vertrauen in die Entscheidung der Führung
aufrecht zu erhalten.
5. Welche Einheiten bzw. Dienststellen sind innerhalb der Bundeswehr für
die Vorbereitungen der Soldaten auf die Auslandseinsätze zuständig?
Das Korps als Leitkommando plant, steuert und unterstützt die
Kontingentausbildung der Leitdivision im Zusammenwirken mit den
Ausbildungseinrichtungen der Streitkräfte. Die Leitdivision, die das Gesamtkontingent aufstellt, ist
auch für die Durchführung seiner Ausbildung verantwortlich. Die
federführenden Zuständigkeiten sind:
Leitkommando
– Einweisung der Führer am Zentrum Innere Führung, an der Nachschub-,
Infanterie- und Fernmeldeschule,
– Einweisung der Führer im Einsatzland,
– Ergänzende Ausbildung von Spezialisten, des Fach- und
Funktionspersonals.
Leitdivision
– Basisausbildung SFOR, KFOR,
– Truppenausbildung am Standort (Schließen von Ausbildungslücken),
– Ausbildung der Ausbilder an der Infanterieschule,
– Truppenausbildung auf dem Truppenübungs-/Standortübungsplatz bzw. in
Übungszentren.
Heeresunterstützungskommando, Generalarzt des Heeres
– Planung, Überwachung und Unterstützung sanitätsdienstlicher
Kontingentausbildung der Sanitätseinsatzkräfte und des Truppensanitätsdienstes in
Abstimmung mit der Leitdivision und dem Sanitätsamt der Bundeswehr.
Für die Ausbildung von Teilkontingenten der Luftwaffe sind grundsätzlich die
Einsatzverbände/Einsatzunterstützungsverbände der Teilstreitkraft zuständig
(Konzept für die Krisenreaktionskräfte der Luftwaffe). Weiteres, im früheren
Jugoslawien einzusetzendes Luftwaffenpersonal wird in die
Ausbildungsorganisation der Teilstreitkraft Heer überführt. Beim Deutschen
Luftwaffenkontingent SFOR eingeplante Soldaten werden erforderlichenfalls beim
Jagdbombergeschwader 32 bzw. beim Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann“
eingewiesen. Die Einweisung des Personals des Deutschen Kontingentes
INTERFET (Ost-Timor) erfolgt durch das Lufttransportgeschwader 63.
Soldaten aus dem Zentralen Sanitätsdienst werden durch die
Stammtruppenteile mit Unterstützung benachbarter Verbände, der Leitverbände, der
Sanitätsakademie der Bundeswehr und des Sanitätsübungszentrums Weißenfels auf die
Auslandseinsätze vorbereitet.
Vorbereitung, Entsendung und truppendienstliche Führung von Soldaten, die
bei supranationalen Organisationen (VN, OSZE, etc.) eingesetzt sind, erfolgen
durch das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw).
6. Welche Einheiten bzw. Dienstellen sind für die Nachsorge bei diesen
Einsätzen zuständig?
Die Stammtruppenteile führen Reintegrationsseminare für die Soldaten und
deren Familienangehörige durch. Die Seminarleiter werden nach Bedarf durch
Fachpersonal (Psychologen, Ärzte, Militärseelsorger, Sozialarbeiter u. a.)
unterstützt.
Die in der Regel zweitätigen Seminare sollen
– emotionale Spannungen im Zusammenhang mit dem zurückliegenden
Einsatz abbauen,
– erlebte Störungen offen ansprechen,
– das gegenwärtige und zukünftige Zusammenleben erleichtern,
– bei Bedarf Einzelgespräche und Partnerberatung anbieten,
– die Bereitschaft, sich einem neuen Einsatz zu stellen, fördern und
– bei Bedarf medizinische/psychologische Interventionsmaßnahmen mit dem
Ziel der Wiederherstellung der Gesundheit und vollen Dienstfähigkeit
einleiten.
Einzelheiten der Nachsorge sind im „Rahmenkonzept zur Bewältigung
einsatzbedingter Belastungen bei Soldaten vor, während und nach Einsätzen und
besonderen Auslandsverwendungen“ beziehungsweise den Folgedokumenten
geregelt (siehe hierzu die Ausführungen zu Frage 7).
7. Welche psychologischen Betreuungsprogramme stehen im Rahmen der
Auslandseinsätze zur Verfügung
a) für die betroffenen Soldaten, und zwar einsatzpräventiv,
einsatzbegleitend und einsatznachbereitend,
b) für die betroffenen Familien, und zwar einsatzpräventiv,
einsatzbegleitend und einsatznachbereitend?
a) Das „Rahmenkonzept zur Bewältigung einsatzbedingter Belastungen bei
Soldaten vor, während und nach Einsätzen und besonderen
Auslandsverwendungen“ beschreibt die Grundsätze der psychischen Betreuung,
informiert über Maßnahmen der verschiedenen Organisationsbereiche und ist
Grundlage von Konzepten der Teilstreitkräfte. Das Konzept wird auf der
Grundlage von Einsatzerfahrungen laufend fortentwickelt. Ziel des
Konzeptes ist es, die psychische Belastbarkeit
– des Soldaten vor dem Einsatz zu stärken,
– im Einsatz zu stabilisieren und bei Auftreten psychischer
Stressreaktionen wieder herzustellen sowie
– nach dem Einsatz mögliche Folgeschäden zu erkennen und zu behandeln.
Einzelne Maßnahmen sind beispielsweise
– Lehrgänge zur Stressvorsorge und -bewältigung an der Sanitätsakademie
und am Zentrum Innere Führung,
– Einsatz von Truppenpsychologen in den Einsatzkontingenten und
– Betreuung der Soldaten durch Militärseelsorger.
Angehörige des Psychologischen Dienstes der Bundeswehr unterstützen die
Teilstreitkräfte bei der Vorbereitung auf Auslandseinsätze durch
Unterrichtung zu Themen über
– Führen unter Belastung,
– Verhalten unter belastenden Bedingungen (z. B. Geiselhaft oder
Gefangennahme),
– psychische Selbst- und Kameradenhilfe,
– Umgang mit Verwundung und Tod sowie
– Stress-Management-Techniken.
In die Einsatznachbereitung ist der Psychologische Dienst der Bundeswehr
wie folgt eingebunden:
– Informationen in den Reintegrationsseminaren über die Symptomatik
von Belastungsstörungen, Beratung bei persönlichen oder familiären
Problemen.
– Soldaten mit Belastungsreaktionen werden an den
Bundeswehrkrankenhäusern in Einsatznachbereitungsgruppen betreut. Dort wirken
Psychiater, klinische Psychologen, Sozialarbeiter und Militärseelsorger
zusammen.
– Die aus Georgien zurückgekehrten Soldaten werden wegen der
besonderen Belastungen dieses Einsatzes obligatorisch einem „Critical Incident
Stress Debriefing“ unterzogen.
Eventuelle Erkrankungen in Folge von Extrembelastungen werden in den
Bundeswehrkrankenhäusern psychiatrisch und psychotherapeutisch
behandelt.
b) Die Familienbetreuungszentren (FBZ) und Familienbetreuungsstellen
(FBSt) nehmen sich auch psychologischer Probleme der
Familienangehörigen der Soldaten an. Die FBZ sind rund um die Uhr ansprechbar, die FBSt
während der allgemeinen Dienstzeit. Außerhalb der allgemeinen Dienstzeit
stehen Anrufbeantworter zur Aufnahme von Informationen bereit.
Grundsätzlich werden die Soldaten und deren Familienangehörige über den
Einsatz und die Leistungsangebote der FBZ und FBSt unterrichtet. Dazu
zählen neben allgemeiner Betreuung der Familien die seelsorgerische
Betreuung durch die Kirchen sowie die psychologische Betreuung durch den
Psychologischen Dienst und den Sozialdienst der Bundeswehr.
Zusätzlich werden die Angehörigen durch die zuständigen Vorgesetzten und
Kameraden der eingesetzten Soldaten im Stammtruppenteil im Rahmen der
Fürsorge betreut.
Familienangehörige werden von Psychologen betreut, wenn
Extremereignisse (große Gefahr für den im Einsatz befindlichen Soldaten, Verwundung,
Geiselhaft, Tod) dieses erforderlich machen.
Nach dem Einsatz können die nächsten Familienangehörigen zusammen mit
den Soldaten an den Reintegrationsseminaren teilnehmen.
8. Hat eine Befragung der eingesetzten Soldaten stattgefunden bezüglich der
Aufenthalts-/Verweildauer im Einsatzgebiet?
a) Wenn ja, welche Einsatzintervalle wurden bei den Soldaten abgefragt,
vier Monate oder länger?
b) Wurden die Soldaten vor, während oder nach dem Auslandseinsatz
befragt?
c) Gibt es signifikante Unterschiede zwischen freiwilligen
Wehrdienstleistenden, Zeit- und Berufssoldaten?
d) Wenn nein, ist beabsichtigt, eine solche Befragung, und wenn ja, wann,
durchzuführen, und wann wird sie ggf. durchgeführt?
Repräsentative Befragungen wurden bislang nicht durchgeführt. Erkenntnisse
der Dienstaufsicht haben ergeben, dass Zeit- und Berufssoldaten einer längeren
Stehzeit im Einsatzgebiet mit der Folge einer ausgedehnten Verweildauer
zwischen den Einsätzen in Deutschland den Vorzug geben.
Über eine Befragung von Soldaten der derzeitigen Einsatzkontingente ist noch
nicht entschieden.
9. Welche Erfahrungswerte liegen der Bundesregierung vor bezüglich der
zweiwöchigen Urlaubszeit der Soldaten während des Auslandseinsatzes?
Erfahrungen zu dem zweiwöchigen Urlaub der Soldaten während des
Einsatzzeitraums liegen noch nicht vor, weil erstsmalig den Soldaten der Kontingente,
die Ende des letzten Jahres auf den Balkan verlegt worden sind, diese
Möglichkeit eingeräumt wurde.
Militärbeobachtern/„Experts on Mission“ wird von deutscher Seite während
des Einsatzes kein Urlaub gewährt. Eine großzügige Urlaubs- und
Freistellungsregelung der Organisationen ermöglicht den Soldaten jedoch häufigeren
Kurzurlaub und Aufenthalte in der Heimat.
10. Welche Auswirkungen hat eine sechsmonatige
Auslandsverwendungsdauer auf das Empfinden, das Engagement und die Bereitschaft zur
Weiterverpflichtung bei der Bundeswehr bei freiwillig länger
Wehrdienstleistenden?
Zu dieser Frage liegen noch keine Erfahrungen vor. Daten zum Einfluss der
Verwendungsdauer auf die Bereitschaft zur Weiterverpflichtung wurden
bislang nicht erhoben.
Konkrete Befragungsergebnisse mit verwertbaren Zahlenerhebungen zum
Einfluss einer sechsmonatigen Auslandsverweildauer liegen im Rahmen der
Nachwuchsgewinnung ungedienter Bewerber/Wiedereinsteller in den Zentren für
Nachwuchsgewinnung nicht vor.
11. Wie wird die Bundesregierung die Nachsorge bei den freiwillig länger
Wehrdienstleistenden organisieren, die häufig schon sehr kurz nach dem
Ende ihres Auslandseinsatzes die Bundeswehr verlassen und damit kaum
noch ansprechbar sind für Betreuungsmaßnahmen?
Die freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leistenden Soldaten werden
grundsätzlich, auf Wunsch auch im Rahmen von Wehrübungen, in die Nachbereitung
einbezogen.
12. Welche Untersuchungen gibt es von Dienststellen der Bundeswehr über
die Frage einer optimalen Einsatzdauer in Auslandseinsätzen, und zu
welchen Ergebnissen kommen diese Untersuchungen?
Der Führungsstab des Heeres untersuchte unter Mitwirkung nachgeordneter
Kommandobehörden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchhaltefähigkeit
des Heeres, darunter die oben dargestellte Einsatzdauer der Kontingente.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich
Einsatzzeit, Einsatzdauer und Heimatverweildauer zwischen zwei
Auslandseinsätzen in anderen NATO-Partnerländern?
Kanada plant nach einem Kontingenteinsatz von sechs Monaten eine
Verweildauer in der Heimat von 12 Monaten.
Die Tschechische Republik setzt Kontingente für sechs Monate ein. Die
Verweildauer im Inland ist nicht definiert.
Dänemark plant nach einem sechsmonatigen Einsatz eine Verweildauer in der
Heimat von 24 Monaten. Für Spezialisten ist diese Absicht nicht umsetzbar.
Frankreich plant grundsätzlich eine viermonatige Stehzeit. Die Einsatzdauer
von Offizieren und Unteroffizieren wird in Abhängigkeit vom Dienstgrad und
der Spezialisierung häufig auf sechs bis neun Monate verlängert. Die Soldaten
sollen möglichst nur einmal im Jahr entsandt werden. Nach einem
Auslandseinsatz sollen acht Monate Aufenthalt in Frankreich folgen.
Großbritannien setzt Kontingente des Heeres grundsätzlich sechs,
Luftwaffenkontingente vier Monate mit anschließendem grundsätzlich zweijährigen
Verbleib im Inland ein. Tatsächlich beträgt die Stehzeit im Inland jedoch nur 12 bis
18 Monate. Insbesondere für Pioniere (ca. sechs Monate), Logistik- (unter
sechs Monate) und Fernmeldetruppen (teilweise nur zwei Monate) wird dieser
Zeitraum noch unterschritten. Die Verwendung im Anschluss an den
Auslandseinsatz erfolgt nicht zwangsläufig im Heimatland, sondern auch in Standorten
im Ausland (Deutschland, Zypern, etc.).
Ungarn setzt Kontingente für sechs Monate, VN-Beobachter für 12 Monate ein.
Verlängerungen sind im Einzelfall möglich. Eine Verweildauer im Inland ist
nicht festgeschrieben.
Luxemburg plant eine Einsatzdauer von vier oder sechs Monaten. Weitere
Regelungen liegen nicht vor.
Die Niederlande setzen die Kontingente für sechs Monate (Sanitätspersonal
drei Monate) ein. Ein erneuter Einsatz erfolgt frühestens nach einem Jahr.
Norwegen setzt Kontingente von sechs Monaten bis zu einem Jahr ein. Der
Aufenthalt in der Heimat ist nicht festgelegt.
Polen setzt Wehrpflichtige sechs Monate (Verlängerung auf 12 Monate
möglich) und Berufssoldaten ein Jahr ein. Die anschließende Verweildauer im
Inland soll ein Jahr betragen.
Die Türkei legt die Dauer für jeden Auslandseinsatz gesondert fest. In Bosnien
und Herzegowina sind es 10 Monate für Mannschaften und wenigstens sechs
Monate für Offiziere.
Die USA setzen Heereskontingente, maritime und amphibische Kräfte für 179
Tage, Luftwaffenkontingente für die Dauer von 90 Tagen ein. Die Einsatzdauer
kann auf ein Jahr verlängert werden. Reservisten können bis zu 270 Tagen
aktiviert werden. Die Masse der Verbände wird nach 15 bis 24, „Carrier Battle
Groups“ der US-Marine werden nach 12 bis 18 und „Marine Expeditionary
Units“ bereits nach 9 bis 15 Monaten erneut eingesetzt. Für militärisches
Spezialpersonal ist diese Planungsabsicht nicht immer einzuhalten. Die
Verwendung im Anschluss an den Auslandseinsatz erfolgt nicht zwangsläufig in der
Heimat, sondern auch in Friedensstandorten im Ausland. Sie schließt die
Beteiligung an teilweise weltweiten Übungen ein.
Aus dem Bereich der Nicht-NATO-Länder sind folgende Regelungen bekannt:
Österreich plant Auslandseinsätze grundsätzlich für die Dauer von sechs
Monaten oder eines Mehrfachen (12/18/24 Monate). Die Verweildauer im
Heimatland zwischen Auslandseinsätzen ist nicht festgeschrieben.
Die Schweiz setzt Kontingente sechs Monate lang ein.
Der Einsatz russischer Kontingente dauert 12 Monate. Gegebenenfalls wird er
auf 18 Monate verlängert.
Die Slowakische Republik setzt Kontingente für sechs Monate ein.
Teilnehmer an Missionen supranationaler Organisationen (VN, OSZE, etc.)
kommen regelmäßig 12 Monate zum Einsatz.
14. Wurden bei Armeen der NATO-Partnerländer ebenfalls vergleichbare
Studien erstellt, und wenn ja, welche Ergebnisse hat man daraus
gewonnen?
Eine Untersuchung der US-Army Medical Research Unit Europe beim
Kontingent „Task Force Eagle“ (1996 bis 1998 in Bosnien und Herzegowina) erwies,
dass sich Symptome psychophysischer Belastung in den ersten sechs Monaten
des Einsatzes auf gleichbleibend niedrigem Niveau zeigen. Bei längerer
Einsatzdauer werden Grenzwerte häufig erreicht beziehungsweise überschritten.
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