Folgerecht im Kunsthandel
der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Dankward Buwitt, Hartmut Koschyk, Anton Pfeifer, Hans-Peter Repnik, Dr. Erika Schuchardt, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach Auffassung der Bundesregierung und der EU-Kommission soll durch die Harmonisierung des Folgerechts die Wettbewerbsverzerrung innerhalb Europas auf den internationalen Kunstmärkten zuungunsten z. B. Deutschlands abgeschafft werden. Die Harmonisierung wurde im Sommer 1999 jedoch durch die Bundesrepublik Deutschland während der Ratspräsidentschaft selbst verschoben. Darüber hinaus befürwortet die Bundesregierung eine über den europäischen Raum hinausgehende Harmonisierung des Folgerechts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Aus welchen Gründen konnte die Bundesregierung den von ihr selbst während ihrer EU-Präsidentschaft vorgelegten Kompromissvorschlag einer Harmonisierungsrichtlinie am 21. Juni 1999 im Binnenmarkt nicht durchsetzen, wovon sie noch im Mai 1999 ausging (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage „Europäische Neuregelung des Folgerechts im Kunsthandel“, Drucksache 14/1044)? Welche Schritte hat die Bundesregierung seither unternommen, und für wann rechnet sie mit einer politischen Einigung?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung nun ergreifen, um den Schaden für deutsche Künstler wie Galeristen zu begrenzen, der aus dieser Verlängerung der Wettbewerbsnachteile entstanden ist, insbesondere da die Umsetzung einer eventuellen europäischen Harmonisierung – aufgrund z. B. von Übergangsfristen – frühestens für das Jahr 2005 zu erwarten ist?
Wie hoch wird die jährliche Abwanderung des folgerechtspflichtigen Kunstmarktes aus Deutschland in Prozent des Gesamtmarktes geschätzt? Welche statistischen Angaben liegen über die absolute Höhe und die Trendentwicklung der folgerechtspflichtigen Umsätze vor?
Wie viele deutsche Künstler bzw. Erben von Künstlern erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Folgerechtsausschüttungen durch die VG Bild-Kunst? Wie verteilen sich die Ausschüttungen auf die lebenden Künstler bzw. auf die Erben der Künstler? Wie hoch sind die Ausschüttungen insgesamt pro Jahr, und wie hoch ist der durchschnittliche Ausschüttungsbetrag?
Wieviele deutsche bildende Künstler haben sich bei der VG Bild-Kunst als folgerechtsberechtigt gemeldet?
Warum hat die Bundesregierung dem EU-Richtlinienentwurf zugestimmt, obwohl er rückwirkende Belastungen für die Bestände von Galeristen im europäischen Ausland enthält und damit nicht dem ansonsten in Deutschland üblichen Vertrauensschutz entsprechen dürfte? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen auf den deutschen Kunstmarkt erwartet die Bundesregierung durch diese Belastung ausländischer Galerien?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um über die in der EU angestrebte Harmonisierung des Folgerechts hinaus auch eine Harmonisierung mit wichtigen Wettbewerbern auf dem internationalen Kunstmarkt außerhalb der EU, wie z. B. der Schweiz und den USA, zu erreichen? Hält die Bundesregierung den transatlantischen Wirtschaftsdialog ggf. für ein geeignetes Forum zur Erörterung dieser Sachverhalte? Ist die Bundesregierung bereit, diese urheberrechtliche Frage mit Konsequenzen für den wirtschaftlichen Wettbewerb in internationale Gremien einzubringen? Wenn ja, in welche, und welchen Zeitplan sieht sie hierzu ggf. vor? Wenn nein, warum nicht?