Haltung der Bundesregierung zur Einführung einer bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersgeld
der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Peter Weiß (Emmendingen), Johannes Singhammer, Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Erika Reinhardt, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Andreas Storm, Thomas Strobl (Heilbronn) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
1. Stimmt die Bundesregierung mit der von Prof. Franz Ruland, Direktor des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, in der „Welt“ vom 28. Juni 1999 geäußerten Ansicht überein, dass die Altersarmut in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen“ sei und die von der Bundesregierung geplante bedarfsabhängige Grundsicherung als Altersgeld deshalb abzulehnen sei?
Wenn nein, warum nicht?
2. Stimmt die Bundesregierung mit der von Prof. Franz Ruland, Direktor des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, in der „Welt“ vom 28. Juni 1999 geäußerten Ansicht überein, „dass die Höhe der gesetzlichen Rente überhaupt keine Aussage über die tatsächliche Einkommenssituation der Rentnerhaushalte erlaube“ und die von der Bundesregierung geplante bedarfsabhängige Grundsicherung als Altersgeld deshalb abzulehnen sei?
Wenn nein, warum nicht?
3. Stimmt die Bundesregierung mit der von Prof. Franz Ruland, Direktor des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, in der „Welt“ vom 28. Juni 1999 geäußerten Ansicht überein, dass das „Alter eines Hilfebedürftigen allein kein Grund sein (kann), ihn besser als andere Hilfebedürftige, etwa allein erziehende Mätter, zu stellen, die auch auf Sozialhilfe angewiesen sind“, und die von der Bundesregierung geplante bedarfsabhängige Grundsicherung als Altersgeld deshalb abzulehnen sei?
Wenn nein, warum nicht?
4. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung bei der Einführung der bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersgeld für die Antragsteller einer solchen Grundsicherung eine Übédürftigkeitsprüfung analog zur Bedürftigkeitsprüfung in der Sozialhilfe plant?
Wenn nein, worin unterscheidet sich genau die Antragstellung auf bedarfsorientierte Grundsicherung als Altersgeld von der Antragstellung auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)?
Wir fragen die Bundesregierung:
5. Wie und durch wen plant die Bundesregierung den erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand – etwa durch eine individuelle Bedarfsprüfung, Überprüfung von Vermögen und sonstigem Einkommen – bei der Einführung einer bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersruhegeld bewältigen zu lassen?
6. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung richtig, dass trotz der Einführung einer bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersruhegeld vielen Menschen der Gang zum Sozialamt nicht erspart bleiben würde, da diese zusätzliche einmalige Hilfen – auch Sachleistungen – in Anspruch nehmen werden müssen, deren Verteilung von der Rentenversicherung nicht geleistet werden kann?
7. Wie viele Personen über 65 Jahre und aus medizinischen Gründen dauerhaft Erwerbsunfähige erhalten ergänzend zu ihren Rentenbezügen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG (bitte unterschieden nach Geschlechtern)?
8. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen der Sozialhilfeträger für die in Frage 7 genannten Personen im Rahmen der diesen gewährten laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG (bitte unterschieden nach Geschlechtern)?
9. Wie viele Bezieher ergänzender Sozialhilfe nach Ziffer 7 nehmen Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem BSHG, z. B. Hilfen zur Pflege, in Anspruch?
10. Würden bei der Beantragung von Sonderbedarf durch künftige Grundsicherungsbezieher für einmalige Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und bei der Beantragung von Hilfen in besonderen Lebenslagen seitens des zuständigen Sozialamtes nochmals die Bedürftigkeitskriterien überprüfüt, insbesondere Einkommens- und Vermögensprüfung durchgeführt?
11. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung richtig, dass die geschätzten Kosten für die bedarfsorientierte Grundsicherung als Altersgeld mit rd. 1,8 Mrd. DM im Jahr deutlich höher liegen als die entsprechenden Sozialhilfeleistungen?
12. Teilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 13. Oktober 1999 zitierte Einschätzung des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, dass Eingriffe in die Rente bagatellisiert würden, wenn argumentiert werde, man könne die Altersvorsorge für Arbeitslose einschränken, weil sie künftig eine Grundsicherung erhielten?
Wenn nein, warum nicht?
13. Teilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 13. Oktober 1999 zitierte Einschätzung des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, dass eine Grundrente den Drang in die Schattenwirtschaft verstärke und den Ausstieg aus dem Erwerbsleben begünstige?
Wenn nein, warum nicht?
14. Welcher Personenkreis soll nach den Plänen der Bundesregierung Anspruch auf die bedarfsabhängige Mindestsicherung haben?
Fragen14
Stimmt die Bundesregierung mit der von Prof. Franz Ruland, Direktor des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, in der „Welt“ vom 28. Juni 1999 geäußerten Ansicht überein, dass die Altersarmut in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen“ sei und die von der Bundesregierung geplante bedarfsabhängige Grundsicherung als Altersgeld deshalb abzulehnen sei?
Wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung mit der von Prof. Franz Ruland, Direktor des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, in der „Welt“ vom 28. Juni 1999 geäußerten Ansicht überein, „dass die Höhe der gesetzlichen Rente überhaupt keine Aussage über die tatsächliche Einkommenssituation der Rentnerhaushalte erlaube“ und die von der Bundesregierung geplante bedarfsabhängige Grundsicherung als Altersgeld deshalb abzulehnen sei?
Wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung mit der von Prof. Franz Ruland, Direktor des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, in der „Welt“ vom 28. Juni 1999 geäußerten Ansicht überein, dass das „Alter eines Hilfebedürftigen allein kein Grund sein (kann), ihn besser als andere Hilfebedürftige, etwa allein erziehende Mätter, zu stellen, die auch auf Sozialhilfe angewiesen sind“, und die von der Bundesregierung geplante bedarfsabhängige Grundsicherung als Altersgeld deshalb abzulehnen sei?
Wenn nein, warum nicht?
Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung bei der Einführung der bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersgeld für die Antragsteller einer solchen Grundsicherung eine Übédürftigkeitsprüfung analog zur Bedürftigkeitsprüfung in der Sozialhilfe plant?
Wenn nein, worin unterscheidet sich genau die Antragstellung auf bedarfsorientierte Grundsicherung als Altersgeld von der Antragstellung auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)?
Wie und durch wen plant die Bundesregierung den erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand – etwa durch eine individuelle Bedarfsprüfung, Überprüfung von Vermögen und sonstigem Einkommen – bei der Einführung einer bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersruhegeld bewältigen zu lassen?
Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung richtig, dass trotz der Einführung einer bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersruhegeld vielen Menschen der Gang zum Sozialamt nicht erspart bleiben würde, da diese zusätzliche einmalige Hilfen – auch Sachleistungen – in Anspruch nehmen werden müssen, deren Verteilung von der Rentenversicherung nicht geleistet werden kann?
Wie viele Personen über 65 Jahre und aus medizinischen Gründen dauerhaft Erwerbsunfähige erhalten ergänzend zu ihren Rentenbezügen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG (bitte unterschieden nach Geschlechtern)?
Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen der Sozialhilfeträger für die in Frage 7 genannten Personen im Rahmen der diesen gewährten laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG (bitte unterschieden nach Geschlechtern)?
Wie viele Bezieher ergänzender Sozialhilfe nach Ziffer 7 nehmen Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem BSHG, z. B. Hilfen zur Pflege, in Anspruch?
Würden bei der Beantragung von Sonderbedarf durch künftige Grundsicherungsbezieher für einmalige Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und bei der Beantragung von Hilfen in besonderen Lebenslagen seitens des zuständigen Sozialamtes nochmals die Bedürftigkeitskriterien überprüfüt, insbesondere Einkommens- und Vermögensprüfung durchgeführt?
Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung richtig, dass die geschätzten Kosten für die bedarfsorientierte Grundsicherung als Altersgeld mit rd. 1,8 Mrd. DM im Jahr deutlich höher liegen als die entsprechenden Sozialhilfeleistungen?
Teilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 13. Oktober 1999 zitierte Einschätzung des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, dass Eingriffe in die Rente bagatellisiert würden, wenn argumentiert werde, man könne die Altersvorsorge für Arbeitslose einschränken, weil sie künftig eine Grundsicherung erhielten?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 13. Oktober 1999 zitierte Einschätzung des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, dass eine Grundrente den Drang in die Schattenwirtschaft verstärke und den Ausstieg aus dem Erwerbsleben begünstige?
Wenn nein, warum nicht?
Welcher Personenkreis soll nach den Plänen der Bundesregierung Anspruch auf die bedarfsabhängige Mindestsicherung haben?